Standort der geplanten Düsselbike-Station an der Graf-Recke-Straße 79 - Antrag der AFD-Fraktion
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob an dem vorgesehenen Standort der Düsselbike-Station im Bereich Graf-Recke-Straße 79 unter Berücksichtigung der inzwischen von einer unmittelbar betroffenen Anwohnerin vorgetragenen besonderen Umstände festgehalten werden sollte; ob sich im unmittelbaren Umfeld ein gleichermaßen geeigneter Alternativstandort finden lässt, bei dem kein Pkw-Stellplatz oder ein für die Erreichbarkeit der angrenzenden Wohnhäuser weniger bedeutsamer Stellplatz in Anspruch genommen werden muss; ob die Umsetzung am derzeit vorgesehenen Standort bis zum Abschluss der Prüfung zurückgestellt werden kann.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Mit Schreiben vom 22. August 2026 hat sich eine Anwohnerin der Graf-Recke-Straße 79 an die Bezirksverwaltungsstelle 2 gewandt und um eine Überprüfung des dort vorgesehenen Standortes gebeten. Sie weist darauf hin, dass ihr Ehemann pflegebedürftig ist und das Wohnhaus regelmäßig von Pflegediensten, Ärzten und Krankenfahrdiensten angefahren werden muss. Gleichzeitig schildert sie eine bereits heute angespannte Parksituation im unmittelbaren Umfeld. Die Bezirksvertretung 2 wurde mit der Vorlage BV2/076/2026 über die vorgesehenen Düsselbike-Standorte im Stadtbezirk informiert. Die nun konkret vorgetragenen persönlichen und örtlichen Umstände waren für die Bezirksvertretung bei der damaligen Behandlung der Vorlage nicht erkennbar. Mit dem vorliegenden Antrag soll weder das Düsselbike-System als solches noch die Einrichtung einer Station in diesem Bereich in Frage gestellt werden. Es geht ausschließlich darum, die konkrete Standortwahl noch einmal zu überprüfen. Dabei wird nicht verkannt, dass aus der persönlichen Situation eines Anwohners kein Anspruch auf die dauerhafte Freihaltung eines bestimmten öffentlichen Stellplatzes folgt. Wenn jedoch im unmittelbaren Umfeld eine gleichermaßen geeignete Alternative vorhanden ist, bei der die Belange der betroffenen Anwohner besser berücksichtigt und zugleich die Ziele des Düsselbike-Systems ohne Einschränkungen erreicht werden können, sollte diese Möglichkeit zumindest geprüft werden. Dies gilt umso mehr, als die Verwaltung bei der Vorstellung der Düsselbike-Standorte selbst darauf hingewiesen hat, dass bei der Standortwahl die örtlichen Gegebenheiten und vorhandenen Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Der Antrag beschränkt sich daher bewusst auf eine ergebnisoffene Prüfung des konkreten Standortes.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Vorgang · BV2/231/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.6
Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/231/2026