Beschlussvorlage Aktenzeichen BV4/114/2026

Antrag auf Abbruch, Rheinallee 124 – Beseitigung eines Zweifamilienhauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rheinallee 124 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 4Dokumente 26. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Antrags auf Abbruch.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Rheinallee 124 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5277/70. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.

Der Bebauungsplan beinhaltet unter der textlichen Festsetzung Nr. 5 eine Erhaltungssatzung. Daher bedürfen der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung von baulichen Anlagen einer Genehmigung. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 26. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV4/114/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Ansicht Garten · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Ansicht Straße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Sitzung · TOP 53

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591589.pdf Published Time: 2026-06-26T11:04:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/114/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Antrag auf Abbruch, Rheinallee 124 – Beseitigung eines Zweifamilienhauses Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 07.10.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Antrags auf Abbruch. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Rheinallee 124 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5277/70. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan beinhaltet unter der textlichen Festsetzung Nr. 5 eine Erhaltungssatzung. Daher bedürfen der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung von baulichen Anlagen einer Genehmigung. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Geplant ist der Abbruch eines straßenseitigen Zweifamilienhauses. Das Gebäude wurde im Jahr 1955 errichtet. Aufgrund der textlichen Festsetzung Nr. 5 des Bebauungsplans fällt die Entscheidung über die Genehmigung des Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Das Gebäude weist keine künstlerische oder geschichtliche Bedeutung auf. Es prägt auch weder das Ortsbild noch die Stadtgestalt in besonderer Weise. Dieses Gebäude ist eines Seite 2 von mehreren Klinkerbauten. Es handelt sich um einen typischen Bau der Nachkriegszeit. Es handelt sich daher nicht um ein Gebäude, dessen Erhalt durch die Erhaltungssatzung in der textlichen Festsetzung Nr. 5 des Bebauungsplans gesichert werden soll. Denkmalpflegerische Belange sind nicht betroffen. Gegen den Abbruch der baulichen Anlagen bestehen seitens der Verwaltung daher keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Grundstück wurde bereits eine Baugenehmigung für ein neues Wohnhaus mit Klinkerfassade erteilt. Anlagen: Katasterauszug Ansicht Straße Ansicht Garten
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Title: 20 x 25 cm (1) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591874.pdf Published Time: Fri, 26 Jun 2026 08:48:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591875.pdf Published Time: Fri, 26 Jun 2026 08:48:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/114/2026