Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585390.pdf
Published Time: 2026-05-06T13:17:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV3/105/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Emmastraße 19, 21 Neubau eines Mehrfamilienhauses, eines Stadthauses,
eines Gewerbegebäudes und einer Tiefgarage.
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 19.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.
Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich Überschreitung der GRZ im Besonderen
Wohngebiet (WB), einer Überschreitung der GFZ im Gewerbegebiet (GE), der
Überschreitung der Geschossigkeit im WB und GE und für die Überschreitung der
festgesetzten Gebäudehöhe sowie für eine Überschreitung der seitlichen und rückwärtigen
Baugrenze.
Sachdarstellung:
Auf dem Vorhabengrundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten errichtet
werden. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sollen ergänzend ein gemischt genutztes
Gebäude (Wohnen/Büro) entstehen. Darüber hinaus ist die Errichtung einer Tiefgarage
vorgesehen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes Nr. 5575/057 und liegt innerhalb zweier unterschiedlicher
Nutzungsbereiche (WB – besonderes Wohngebiet – sowie GE – Gewerbegebiet). Die
bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Derzeit befinden sich auf dem Grundstück ein straßenseitiges Wohngebäude mit 4
Wohneinheiten sowie eine im Hof gelegene Lagerhalle mit angeschlossenen Büroflächen.
Der vollständige Abbruch sämtlicher baulicher Anlagen ist vorgesehen.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist die Errichtung eines dreigeschossigen, gemischt
genutzten Gebäudes geplant. In dem Bereich, der im Bebauungsplan als WB festgesetzt ist, Seite 2
ist eine Wohneinheit vorgesehen. Die übrigen Flächen des Gebäudes sind für
Büronutzungen mit einer Gesamtfläche von ca. 450 m² geplant.
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Emmastraße. Die Tiefgarage wird über
einen Autoaufzug von der Emmastraße aus erschlossen.
Für das Bauvorhaben sind im WB die folgenden Befreiungen erforderlich.
Im Bereich des Vorderhauses wird die Geschossigkeit überschritten. Anstatt der
festgesetzten IV-Geschosse werden VI-Geschosse errichtet.
Im WB überschreitet das rückwärtige Gebäude die festgesetzte Geschossigkeit um II
Geschosse.
Die für das WB festgesetzte GRZ wird um 0,07 überschritten.
Des Weiteren wird die festgesetzte Wandhöhe um 15 cm überschritten.
Zusätzlich überschreiten Balkone die rückwärtige Baugrenze um ca. 2 m.
Die Baugrenze im rückwärtigen Bereich (nordwestlich) wird durch eine Gebäudeecke um ca.
2 m überschritten.
Die seitliche Baugrenze (südwestlich) wird um bis zu ca. 7 m überschritten.
Im GE sind die folgenden Befreiungen erforderlich
Für das GE sind für das Hinterhaus II Vollgeschosse festgesetzt, geplant sind III.
Die festgesetzte GFZ von 1,2 im GE wird um 0,28 überschritten.
Aufgrund der Größe des Bauvolumens von 7.000 m² fällt die Genehmigung der
erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Hinsichtlich der Überschreitungen bezüglich der Geschossigkeit für das Vorderhaus beträgt
die Überschreitung in der absoluten Höhe zur Nachbarschaft nur 5 cm.
Die Überschreitung der GRZ um 0,07 ist geringfügig. Insofern bestehen keine
städtebaulichen Bedenken, da durch das Bauvorhaben Wohnraum geschaffen wird.
Die rückwärtige Baugrenze wird durch Balkone überschritten. Diese dienen der
Verbesserung der Wohnqualität und sind als untergeordnete Bauteile städtebaulich
verträglich.
Die Überschreitung der südwestlichen Baugrenze ist erforderlich, um eine städtebaulich
sinnvolle Grundstücksausnutzung zu ermöglichen und die geschlossene Bauweise, welche
nördlich des geplanten Vorhabens im Bestand vorhanden ist, weiter fortzuführen.
Der erforderliche Durchgang zum rückwärtigen Grundstücksbereich bleibt erhalten.
Nutzungskonflikte oder nachteilige Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke sind nicht zu
erwarten, so dass die Befreiung städtebaulich vertretbar ist.
Zudem wird das Grundstück gegenüber dem Bestand entsiegelt und durch Begrünung sowie
Baumpflanzungen ökologisch aufgewertet. Das Bauvorhaben sieht eine flächendeckende
Begrünung von etwa 120 m² vor. Ferner ist die Pflanzung von 3 Bäumen vorgesehen.
Durch die Überschreitung im rückwärtigen Bereich entsteht keine Beeinträchtigung
angrenzender Grundstücke, insbesondere da keine Abstandsflächen auf
Nachbargrundstücke verlagert werden.
Die Überschreitung der GFZ im Bereich des GE resultiert aus der Überschreitung der
Geschossigkeit.
Das zusätzliche Geschoss im Hinterhaus ermöglicht eine flexible Nutzung für Wohnen und
Büro und trägt zu einer zeitgemäßen und effizienten Grundstücksausnutzung bei. Aufgrund
der Lage im rückwärtigen Grundstücksbereich sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Seite 3
Straßenbild oder die Nachbarbebauung zu erwarten.
Die Überdeckung der Tiefgarage erfolgt mit einer Substratschicht von ca. 1,35 m, in den
Bereichen der Baumpflanzungen von ca. 1,60 m.
Zusätzlich sind Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden sowie die vollflächige Begrünung der
vorhandenen Grenzmauern von ca. 100 m² geplant.
Ferner erfolgt eine extensive Dachbegrünung auf dem Vorderhaus von ca. 160 m² und auf
dem Bürogebäude von ca. 150 m².
Das Bauvorhaben trägt daher zu einer ökologisch besseren Bilanz für das
Vorhabengrundstück bei.
Gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen bestehen daher seitens der Verwaltung
keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Gemäß Stellplatzsatzung sind insgesamt 15 PKW-Stellplätze nachzuweisen. Hiervon werden
12 Stellplätze in der Tiefgarage hergestellt. Die verbleibenden 3 erforderlichen Stellplätze
werden durch die zusätzliche Herstellung von 12 Fahrradabstellplätzen kompensiert.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Amtlicher Lageplan
Grundriss UG
Grundriss EG
Grundriss 3.OG
Dachaufsicht Vorderhaus
Visualisierung I
Visualisierung II
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 5575-057-00 (22).pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585398.pdf
Published Time: Wed, 29 Apr 2026 08:20:04 GMT
Number of Pages: 1
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Dachaufsicht Vorderhaus als Text anzeigen
Title: 00585403.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585403.pdf
Published Time: Wed, 29 Apr 2026 08:22:28 GMT
Number of Pages: 1
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Visualisierung I als Text anzeigen
Title: 9 Visualisierungen _fql8.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585404.pdf
Published Time: Wed, 29 Apr 2026 08:22:56 GMT
Number of Pages: 1
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Visualisierung II als Text anzeigen
Title: 9 Visualisierungen _fql8.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585405.pdf
Published Time: Wed, 29 Apr 2026 08:23:34 GMT
Number of Pages: 1
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