Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/105/2026

Bauantrag, Emmastraße 19, 21 Neubau eines Mehrfamilienhauses, eines Stadthauses, eines Gewerbegebäudes und einer Tiefgarage.

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Emmastraße 19 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 11Dokumente 29. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.

Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich Überschreitung der GRZ im Besonderen Wohngebiet (WB), einer Überschreitung der GFZ im Gewerbegebiet (GE), der Überschreitung der Geschossigkeit im WB und GE und für die Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe sowie für eine Überschreitung der seitlichen und rückwärtigen Baugrenze.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Auf dem Vorhabengrundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten errichtet werden. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sollen ergänzend ein gemischt genutztes Gebäude (Wohnen/Büro) entstehen. Darüber hinaus ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV3/105/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Amtlicher Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Grundriss UG · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Grundriss EG · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Grundriss 3.OG · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Dachaufsicht Vorderhaus · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Visualisierung I · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Visualisierung II · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Sitzung · TOP 6.3

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585390.pdf Published Time: 2026-05-06T13:17:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV3/105/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Emmastraße 19, 21 Neubau eines Mehrfamilienhauses, eines Stadthauses, eines Gewerbegebäudes und einer Tiefgarage. Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 19.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich Überschreitung der GRZ im Besonderen Wohngebiet (WB), einer Überschreitung der GFZ im Gewerbegebiet (GE), der Überschreitung der Geschossigkeit im WB und GE und für die Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe sowie für eine Überschreitung der seitlichen und rückwärtigen Baugrenze. Sachdarstellung: Auf dem Vorhabengrundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten errichtet werden. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sollen ergänzend ein gemischt genutztes Gebäude (Wohnen/Büro) entstehen. Darüber hinaus ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5575/057 und liegt innerhalb zweier unterschiedlicher Nutzungsbereiche (WB – besonderes Wohngebiet – sowie GE – Gewerbegebiet). Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück ein straßenseitiges Wohngebäude mit 4 Wohneinheiten sowie eine im Hof gelegene Lagerhalle mit angeschlossenen Büroflächen. Der vollständige Abbruch sämtlicher baulicher Anlagen ist vorgesehen. Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist die Errichtung eines dreigeschossigen, gemischt genutzten Gebäudes geplant. In dem Bereich, der im Bebauungsplan als WB festgesetzt ist, Seite 2 ist eine Wohneinheit vorgesehen. Die übrigen Flächen des Gebäudes sind für Büronutzungen mit einer Gesamtfläche von ca. 450 m² geplant. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Emmastraße. Die Tiefgarage wird über einen Autoaufzug von der Emmastraße aus erschlossen. Für das Bauvorhaben sind im WB die folgenden Befreiungen erforderlich. Im Bereich des Vorderhauses wird die Geschossigkeit überschritten. Anstatt der festgesetzten IV-Geschosse werden VI-Geschosse errichtet. Im WB überschreitet das rückwärtige Gebäude die festgesetzte Geschossigkeit um II Geschosse. Die für das WB festgesetzte GRZ wird um 0,07 überschritten. Des Weiteren wird die festgesetzte Wandhöhe um 15 cm überschritten. Zusätzlich überschreiten Balkone die rückwärtige Baugrenze um ca. 2 m. Die Baugrenze im rückwärtigen Bereich (nordwestlich) wird durch eine Gebäudeecke um ca. 2 m überschritten. Die seitliche Baugrenze (südwestlich) wird um bis zu ca. 7 m überschritten. Im GE sind die folgenden Befreiungen erforderlich Für das GE sind für das Hinterhaus II Vollgeschosse festgesetzt, geplant sind III. Die festgesetzte GFZ von 1,2 im GE wird um 0,28 überschritten. Aufgrund der Größe des Bauvolumens von 7.000 m² fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Hinsichtlich der Überschreitungen bezüglich der Geschossigkeit für das Vorderhaus beträgt die Überschreitung in der absoluten Höhe zur Nachbarschaft nur 5 cm. Die Überschreitung der GRZ um 0,07 ist geringfügig. Insofern bestehen keine städtebaulichen Bedenken, da durch das Bauvorhaben Wohnraum geschaffen wird. Die rückwärtige Baugrenze wird durch Balkone überschritten. Diese dienen der Verbesserung der Wohnqualität und sind als untergeordnete Bauteile städtebaulich verträglich. Die Überschreitung der südwestlichen Baugrenze ist erforderlich, um eine städtebaulich sinnvolle Grundstücksausnutzung zu ermöglichen und die geschlossene Bauweise, welche nördlich des geplanten Vorhabens im Bestand vorhanden ist, weiter fortzuführen. Der erforderliche Durchgang zum rückwärtigen Grundstücksbereich bleibt erhalten. Nutzungskonflikte oder nachteilige Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke sind nicht zu erwarten, so dass die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Zudem wird das Grundstück gegenüber dem Bestand entsiegelt und durch Begrünung sowie Baumpflanzungen ökologisch aufgewertet. Das Bauvorhaben sieht eine flächendeckende Begrünung von etwa 120 m² vor. Ferner ist die Pflanzung von 3 Bäumen vorgesehen. Durch die Überschreitung im rückwärtigen Bereich entsteht keine Beeinträchtigung angrenzender Grundstücke, insbesondere da keine Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke verlagert werden. Die Überschreitung der GFZ im Bereich des GE resultiert aus der Überschreitung der Geschossigkeit. Das zusätzliche Geschoss im Hinterhaus ermöglicht eine flexible Nutzung für Wohnen und Büro und trägt zu einer zeitgemäßen und effizienten Grundstücksausnutzung bei. Aufgrund der Lage im rückwärtigen Grundstücksbereich sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Seite 3 Straßenbild oder die Nachbarbebauung zu erwarten. Die Überdeckung der Tiefgarage erfolgt mit einer Substratschicht von ca. 1,35 m, in den Bereichen der Baumpflanzungen von ca. 1,60 m. Zusätzlich sind Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden sowie die vollflächige Begrünung der vorhandenen Grenzmauern von ca. 100 m² geplant. Ferner erfolgt eine extensive Dachbegrünung auf dem Vorderhaus von ca. 160 m² und auf dem Bürogebäude von ca. 150 m². Das Bauvorhaben trägt daher zu einer ökologisch besseren Bilanz für das Vorhabengrundstück bei. Gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen bestehen daher seitens der Verwaltung keine Bedenken. Nachrichtlich: Gemäß Stellplatzsatzung sind insgesamt 15 PKW-Stellplätze nachzuweisen. Hiervon werden 12 Stellplätze in der Tiefgarage hergestellt. Die verbleibenden 3 erforderlichen Stellplätze werden durch die zusätzliche Herstellung von 12 Fahrradabstellplätzen kompensiert. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Amtlicher Lageplan Grundriss UG Grundriss EG Grundriss 3.OG Dachaufsicht Vorderhaus Visualisierung I Visualisierung II
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 5575-057-00 (22).pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585398.pdf Published Time: Wed, 29 Apr 2026 08:20:04 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Dachaufsicht Vorderhaus als Text anzeigen
Title: 00585403.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585403.pdf Published Time: Wed, 29 Apr 2026 08:22:28 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Visualisierung I als Text anzeigen
Title: 9 Visualisierungen _fql8.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585404.pdf Published Time: Wed, 29 Apr 2026 08:22:56 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Visualisierung II als Text anzeigen
Title: 9 Visualisierungen _fql8.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585405.pdf Published Time: Wed, 29 Apr 2026 08:23:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/105/2026