Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/045/2026

Bauantrag, Kölner Straße 269, 269a, 269b – Neubau eines Tinyhouse im rückwärtigen Grundstücksbereich

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kölner Straße 269 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 6Dokumente 4. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhaben befindet sich im ungeplanten Innenbereich. Die Umgebung wird als faktisches Mischgebiet gemäß § 6 Absatz 2 BauNVO beurteilt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Das Vorhaben muss nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im Mischgebiet ist die Wohnnutzung sowie die Nutzung durch nicht störendes Gewerbe, in diesem Fall durch Ferienwohnungen, zulässig.

Die Attikahöhe des angrenzenden Nachbargebäudes an der Kölner Straße 271 liegt mit 12,06 m weit über der geplanten Attikahöhe des Tiny Houses von 3,0 m.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV3/045/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Grünflächenplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Ansichten Vorderhaus · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 6.2

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV3/045/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Kölner Straße 269, 269a, 269b - Neubau eines Tinyhouse im rückwärtigen Grundstücksbereich Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 03.03.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags. Sachdarstellung: Das Vorhaben befindet sich im ungeplanten Innenbereich. Die Umgebung wird als faktisches Mischgebiet gemäß § 6 Absatz 2 BauNVO beurteilt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Das Vorhaben muss nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Geplant ist der vollständige Rückbau sämtlicher bestehender Anlagen auf dem Vorhabengrundstück. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück straßenseitig ein II- geschossiges Hauptgebäude mit ausgebautem Dachgeschoss und einem seitlichen Flügelbau. Im Erdgeschoss wird eine Einheit durch ein Ladenlokal genutzt. Im Obergeschoss befindet sich eine Wohneinheit. Im rückwärtigen Grundstücksbereich befindet sich eine I-geschossige bauliche Anlage. Vorgesehen ist straßenseitig die Errichtung eines IV-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit ausgebautem Dachgeschoss, das in geschlossener Bauweise errichtet wird. Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist die Errichtung eines I-geschossigen „ Tiny House " vorgesehen. Die geplante Attikahöhe beträgt 3m. Die hier geplante Seite 2 Wohneinheit soll als Ferienwohnung genutzt werden. Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks ist eine Begrünung von 135 m² und eine Spielfläche von 44 m² vorgesehen. Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Im Mischgebiet ist die Wohnnutzung sowie die Nutzung durch nicht störendes Gewerbe, in diesem Fall durch Ferienwohnungen, zulässig. Die Attikahöhe des angrenzenden Nachbargebäudes an der Kölner Straße 271 liegt mit 12,06 m weit über der geplanten Attikahöhe des Tiny Houses von 3,0 m. Auch hinsichtlich der überbaubaren Fläche zeigt das angr enzende Grundstück Kölner Straß e 271 eine weitaus tiefere Bebauungstiefe als die geplante Tiefe durch das Tiny House auf. In der Umgebungsbebauung ist sowohl offene als auch geschlossene Bauweise vorhanden. Das Bauvorhaben ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig und fügt sich hinsichtlich des Maßes der Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Fläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Verwaltung hat gegen die Erteilung des Bauantrags keine Bedenken. Planungsrechtlich besteht ein Anspruch auf die Genehmigung des Bauantrags. Nachrichtlich: Der erforderliche Stellplatz wird abgelöst. Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Anlagen: Katasterplan Luftbild Lageplan Grünflächenplan Ansichten Vorderhaus
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576629.pdf Published Time: Mon, 09 Feb 2026 12:05:31 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576630.pdf Published Time: Mon, 09 Feb 2026 12:08:05 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Gaube Riemchen 0,02 Riemchen 0,02 289 288 290 287 877 142 291 264 51 50 52 286 285 283 12 140 14 15 16 Flur 23 Tiny-Haus I F WGS 84: U=0,4 Kr=6,0 U=0,7 Kr=5,0 OKFF 40.64m OK Attika =43.64m OK Zwerchhaus= OK Zwerch- haus=54.78m Vordach TH=43.16m Balkon 1.-3. OG RR RR RR Die vorh. Mauer wird abgebrochen Die vorh. Mauer wird abgebrochen Vordach TH=43.16m Sandspiel- Garten- zaun Wippe 0,5m x 2,00m Eingang- bereich 4 Wohneinheiten OKT 40.64m OKT 41.13m OKT 40.98m OKT 40.80m OKFF 40.78m KD 40.59 (KD 40.59) (KS 36.17) (KS 35.91) 40.68 40.50 40.55 40.52 40.55 40.66 40.47 40.64 40.50 40.56 40.58 40.49 40.64 40.57 40.52 40.4940.61 40.66 40.66 40.63 40.00 39.99 40.00 39.94 40.63 40.55 39.95 40.62 40.67 39.85 40.68 OK-Mauer 43.40m OK-Mauer 42.66m 40.5 40.4 40.5 40.3 Hinweis: 40.0
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Title: 260205_Pläne Anonym_Kölnerstr. 269 in 40227 Düsseldorf.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576634.pdf Published Time: Mon, 09 Feb 2026 12:09:44 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Durchfahrt
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/045/2026