Bauantrag, Kölner Straße 269, 269a, 269b – Neubau eines Tinyhouse im rückwärtigen Grundstücksbereich
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kölner Straße 269 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug6Dokumente4. Februar 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhaben befindet sich im ungeplanten Innenbereich. Die Umgebung wird als faktisches Mischgebiet gemäß § 6 Absatz 2 BauNVO beurteilt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Das Vorhaben muss nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Im Mischgebiet ist die Wohnnutzung sowie die Nutzung durch nicht störendes Gewerbe, in diesem Fall durch Ferienwohnungen, zulässig.
Die Attikahöhe des angrenzenden Nachbargebäudes an der Kölner Straße 271 liegt mit 12,06 m weit über der geplanten Attikahöhe des Tiny Houses von 3,0 m.
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BV3/045/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Kölner Straße 269, 269a, 269b - Neubau eines Tinyhouse im
rückwärtigen Grundstücksbereich
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 03.03.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags.
Sachdarstellung:
Das Vorhaben befindet sich im ungeplanten Innenbereich. Die Umgebung wird als
faktisches Mischgebiet gemäß § 6 Absatz 2 BauNVO beurteilt. Die
bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Das
Vorhaben muss nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der Nutzung,
Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.
Geplant ist der vollständige Rückbau sämtlicher bestehender Anlagen auf dem
Vorhabengrundstück. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück straßenseitig ein II-
geschossiges Hauptgebäude mit ausgebautem Dachgeschoss und einem seitlichen
Flügelbau. Im Erdgeschoss wird eine Einheit durch ein Ladenlokal genutzt. Im
Obergeschoss befindet sich eine Wohneinheit. Im rückwärtigen Grundstücksbereich
befindet sich eine I-geschossige bauliche Anlage.
Vorgesehen ist straßenseitig die Errichtung eines IV-geschossigen Wohn- und
Geschäftshauses mit ausgebautem Dachgeschoss, das in geschlossener Bauweise
errichtet wird.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist die Errichtung eines I-geschossigen „ Tiny
House " vorgesehen. Die geplante Attikahöhe beträgt 3m. Die hier geplante
Seite 2
Wohneinheit soll als Ferienwohnung genutzt werden.
Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks ist eine Begrünung von 135 m² und eine
Spielfläche von 44 m² vorgesehen.
Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Genehmigung des Bauantrags in
die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Im Mischgebiet ist die Wohnnutzung sowie die Nutzung durch nicht störendes
Gewerbe, in diesem Fall durch Ferienwohnungen, zulässig.
Die Attikahöhe des angrenzenden Nachbargebäudes an der Kölner Straße 271 liegt
mit 12,06 m weit über der geplanten Attikahöhe des Tiny Houses von 3,0 m.
Auch hinsichtlich der überbaubaren Fläche zeigt das angr enzende Grundstück Kölner
Straß e 271 eine weitaus tiefere Bebauungstiefe als die geplante Tiefe durch das Tiny
House auf.
In der Umgebungsbebauung ist sowohl offene als auch geschlossene Bauweise
vorhanden.
Das Bauvorhaben ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig und fügt sich
hinsichtlich des Maßes der Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Fläche in
die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Verwaltung hat gegen die Erteilung des Bauantrags keine Bedenken.
Planungsrechtlich besteht ein Anspruch auf die Genehmigung des Bauantrags.
Nachrichtlich:
Der erforderliche Stellplatz wird abgelöst.
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Katasterplan
Luftbild
Lageplan
Grünflächenplan
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Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576629.pdf
Published Time: Mon, 09 Feb 2026 12:05:31 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Luftbild als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576630.pdf
Published Time: Mon, 09 Feb 2026 12:08:05 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Title: 260205_Pläne Anonym_Kölnerstr. 269 in 40227 Düsseldorf.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576634.pdf
Published Time: Mon, 09 Feb 2026 12:09:44 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Durchfahrt
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Title: 260205_Pläne Anonym_Kölnerstr. 269 in 40227 Düsseldorf.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576635.pdf
Published Time: Mon, 09 Feb 2026 12:10:25 GMT
Number of Pages: 1
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