Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
03.03.2026 · Bezirksvertretung 3
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 3 · Sitzung vom 03.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 11.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) Herrn Omar Al-Qura'an und in vertretender Funktion Frau Jinane El Otmani (beide Jugendrat) zu jugendrelevanten Themen, zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 3 mit Rederecht bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Umgestaltung des Vorplatzes des Kaispeichers (Querspange zwischen Kaistraße und Zollhof) im Rahmen des Hochbauvorhabens Kaistr. 1 durch den Bauherrn mit einer finanziellen Beteiligung der Stadt gemäß Plan S 2084-105.
Veranlassung: Der Bauherr des Hochbauvorhabens Kaistr. 1 (Uniq Tower) erstellt derzeit den Neubau eines hochwertigen 18-geschossigen Büro- und Geschäftshauses mit Gastronomie- und Einzelhandelsnutzung im Düsseldorfer Medienhafen an der Kaistraße 1. In diesem Zusammenhang soll zwischen dem Bauherrn und der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Vereinbarung getroffen werden, in der neben den Auflagen aus der Baugenehmigung zur Wiederherstellung der Seitenräume der Kaistraße, Franziusstraße und des Zollhofs auch der Bereich des Kaispeicherplatzes aufgewertet werden soll. Konkret handelt es sich hier um die Querspange zwischen der Straße Zollhof und Kaistraße mit dem angrenzenden Vorplatz des Kaispeichers.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB und stimmt der Erteilung des Vorbescheids zu.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr.5375/06 aus dem Jahr 1972. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf (B.f.G.) mit der Zweckbestimmung Schule sowie Baugrenzen fest. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhaben befindet sich im ungeplanten Innenbereich. Die Umgebung wird als faktisches Mischgebiet gemäß § 6 Absatz 2 BauNVO beurteilt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Das Vorhaben muss nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.
Im Mischgebiet ist die Wohnnutzung sowie die Nutzung durch nicht störendes Gewerbe, in diesem Fall durch Ferienwohnungen, zulässig. Die Attikahöhe des angrenzenden Nachbargebäudes an der Kölner Straße 271 liegt mit 12,06 m weit über der geplanten Attikahöhe des Tiny Houses von 3,0 m.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern zusätzlich zu den drei geplanten Bewohnerparkgebieten ein weiteres Bewohnerparkgebiet entlang der Siegburger Str. mit den Straßen Kaiserslautener Straße, Prof-Schwippert-Straße, Gerberstraße und Harffstraße eingerichtet werden kann, um den Parkdruck auf den öffentlichen Raum während der Veranstaltungen in der Mitsubishi-Electric- Halle zu reduzieren. Das Ergebnis der Prüfung sowie - bei positiver Bewertung - ein zeitlicher Rahmen für die Einführung sollen der Bezirksvertretung 3 vorgestellt werden.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Kita und JFE Schmiedestr. 55 - Malerarbeiten Die Kita und JFE Schmiedestr. 55 werden gut besucht, so dient die Einrichtung auch als Treffpunkt und Beratungsstelle für junge Mütter. Die Einrichtung ist in die Jahre gekommen, Wände und Decken bedürfen eines neuen Anstriches, damit alle Besucherinnen und Besucher die Einrichtung weiterhin gerne in Anspruch nehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Duschraum der Gästekabine der Bezirkssportanlage Bilk, Feuerbachstraße 82 ist in die Jahre gekommen ist. Es zeigen sich altersbedingte Verfärbungen und Gebrauchsspuren sowie leichte Beschädigungen. Im Rahmen der Modernisierung werden die Fliesen und die zugehörige Abdichtung erneuert. Die Duschpaneele werden ebenfalls erneuert. Die Wände und Decken werden neu gestrichen. Die Beleuchtung wird erneuert und in LED ausgeführt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 gewährt der Initiative für die Durchführung des Floraparkfestes einen Festzuschuss. Seniorenrat Düsseldorf - Eleonore Ibheis Die Bezirksvertretung 3 gewährt der Initiative für die Ausrichtung von vier Seniorentanztees einen Zuschuss.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten.
Die Programme der Bezirksvertretung 3 zur Begrünung des Stadtbezirks können auch 2026 fortgesetzt werden. Die Eckdaten entsprechen, mit Ausnahme der Änderungen bei den Blumenkübeln, denen des Vorjahres. Bei den Blumenkübeln wird vorgeschlagen auf den Eigenanteil der Bürgerinnen und Bürger zu verzichten, um den Verwaltungsaufwand an dieser Stelle zu senken. Dafür wird die Anzahl der Standorte und somit auch die Gesamtsumme reduziert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
der Volksgarten ist ein wichtiger öffentlicher Ort für Erholung, Begegnung und kulturelles Leben im Stadtbezirk. Mit der Eröffnung des Café Lilo im vergangenen Jahr ist es gelungen, den Park um ein niedrigschwelliges, gastronomisches Angebot zu bereichern und die Aufenthaltsqualität weiter zu stärken. Vor diesem Hintergrund möchten wir den Blick auf das Bootshaus und das Kurhaus im Volksgarten richten, die sich weiterhin im städtischen Eigentum befinden und seit längerer Zeit nicht genutzt werden. Aus Sicht unserer Fraktion bieten diese Gebäude die Chance, das bestehende Angebot im Volksgarten sinnvoll zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Gerade vor dem Wegfall gastronomischer und kultureller Angebote im Bereich der Emmastraße gewinnt der Volksgarten als sozio-kultureller Raum zusätzlich an Bedeutung. Wir sehen in Bootshaus und Kurhaus ein großes Potenzial für ergänzende Nutzungen im Bereich Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen, die an bestehende Angebote anknüpfen und diese sinnvoll erweitern. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft: 1.Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Bootshauses und des Kurhauses? 2.Welche Überlegungen gibt es seitens der Verwaltung, den Leerstand zu beenden und eine Nachnutzung zu ermöglichen? 3.Wie und wann ist eine Einbindung der Bezirksvertretung in diesen Prozess vorgesehen? Gerne würden wir das Thema zeitnah in der Bezirksvertretung beraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Eine transparente Übersicht über Standorte, Verteilung und Leerungsintervalle ist Grundlage, um Sauberkeit, Aufenthaltsqualität und ggf. Optimierungsbedarfe im öffentlichen Raum des Stadtbezirks 3 sachgerecht bewerten zu können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung dazu?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt, dass die Verwaltung schnellstmöglich die Glascontainer neben dem Radweg auf der Oberbilker Allee in Höhe der Volksgartenstraße auf einen neuen Standort in der Nähe versetzen lässt.
Im direkten Umfeld vom Glascontainern liegen regelmäßig Scherben, daher ist ein Standort unmittelbar neben einem Radweg denkbar ungeeignet. Im konkreten Fall muss man auch noch zum Einwurf auf dem Radweg stehen und es handelt sich um eine Engstelle, da auf der anderen Seite des Radwegs eine Litfasssäule steht. Die Fachverwaltung wurde auf diesen Missstand bereits vor einiger Zeit mündlich hingewiesen, geändert hat sich leider bisher nichts.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Radfahrstreifen auf der Himmelgeister Straße in stadtauswärtiger Richtung, der aktuell auf Höhe Suitbertusstraße einsetzt, auf der Brunnenstraße bis zur Karolinger Straße rückzuverlängern und die entsprechende Markierung auf dem ca. 110 Meter langen Stück kurzfristig vorzunehmen.
Der Abschnitt der Brunnenstraße zwischen Karolingerplatz und Suitbertusplatz ist eine Radhauptnetzverbindung, die auch Teil des Radknotenpunktnetzes ist. Auf der etwa 110 Meter langen stadtauswärtigen Straßenabschnitt kommt es auf dem rechten Fahrstreifen trotz des beschilderten absoluten Halteverbots wiederholt zu verbotswidrigem Halten und Parken von MIV und Kurierdiensten mit der Folge, dass der nachfolgende MIV, Radverkehr und die Rheinbahn behindert wird und teils gefährliche Überholmanöver nötig werden. Es gab auch bereits Unfälle ( https://rp- online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-radfahrerin-stuerzt-und-verletzt-sich_aid- Die Markierung eines Radfahrstreifens auf dem kurzen Stück dürfte planerisch einfach vorzubereiten sein, da der Abschnitt kreuzungs- und einmündungsfrei ist, der Radfahrstreifen südlich der (südlichen) Fußgängerfurt auf Höhe Karolingerstraße einsetzen und an die bestehende Furtmarkierung im Kreuzungsbereich Suitbertusplatz anschließen würde. Zudem entfielen für die Markierung keine Stellplätze, die Stellplätze im Seitenraum könnten weiter genutzt werden und die Verkehrsdichte in dem Abschnitt ist wegen der südwärtigen Sperrung der nördlichen Brunnenstraße sowie der Heeresbachstraße gering, so dass der Verkehr ohne Behinderung der Rheinbahn wie auch im weiteren Verlauf von Himmelgeister Straße und Witzelstraße auch auf einem Fahrstreifen abgewickelt werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, über eine verbesserte Schaltung der Ampeln an der Kreuzung Bilker Allee/Bachstraße/Weberstraße den Verkehrsfluss in Richtung Oberbilk so zu beschleunigen, dass die immer wieder auftretenden Rückstaus auf der Bilker Allee in dieser Fahrtrichtung minimiert werden. Damit soll insbesondere der dort verkehrenden Straßenbahn der Linie 707 die Einhaltung ihres Fahrplans ermöglicht und eine Ausbremsung über mehrere Ampelphasen vermieden werden.
Regelmäßig in Verkehrsspitzenzeiten entsteht an der Kreuzung Bilker Allee/Bachstraße/Weberstraße ein erheblicher Rückstau in Fahrtrichtung Oberbilk. Der Stau reicht teilweise bis über die Kreuzung Bilker Allee/Elisabethstraße zurück. Dadurch kommt die Straßenbahn der Linie 707 oftmals auf den Kreuzungen Bilker Allee/Elisabethstraße bzw. Bilker Allee/Friedrichstraße zum Stehen und sorgt so auch noch für zusätzliche Staus auf diesen wichtigen Quertrassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Beleuchtung zum Spielplatz zwischen der Kölner Str. und der Monheimstr. verbessert werden kann. Da der Spielplatz nicht auf der Liste des Masterplans Spielplätze für 2026 steht, bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung ein Konzept für die Umgestaltung des Spielplatzes zu entwickeln und vorzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Eine wesentliche Verbesserung der Querung ist nur im Rahmen einer Gesamtlösung möglich, in welcher auch der Straßenquerschnitt der Oberbilker Allee angepasst wird. Die Oberbilker Allee ist Teil des Radhauptnetzes. Die Radwege in dem betroffenen Abschnitt sind jedoch stark untermaßig. Langfristig sollen in dem Straßenabschnitt daher regelkonforme Radverkehrsanlagen hergestellt werden. Die Breiten der bestehenden Seitenräume reichen hierfür teilweise nicht aus, so dass der verfügbare Straßenraum andersartig aufgeteilt werden muss. Dies würde ebenso Auswirkungen auf die derzeitige Verkehrsführung am Knotenpunkt Hüttenstraße sowie an der Volksgartenstraße haben. Weiterhin ist der ausstehende barrierefreie Haltestellenausbau bei der Neuplanung zu berücksichtigen, welcher ebenfalls Einfluss auf die Querungsstelle der Volksgartenstraße haben wird.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.