Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/156/2025

Bauantrag, Münsterstraße 199 – Erweiterung Vereinsgebäude durch Aufstockung eines Teilbereiches

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Münsterstraße 199 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 8Dokumente 13. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Münsterstraße 199 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5579/033 aus dem Jahr 1961, der für den Vorhabenbereich keine Festsetzungen enthält. Daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB. Hinsichtlich der Art der Nutzung liegt ein faktisches Mischgebiet vor. Das Bauvorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig ist und die Erschließung gesichert ist. Geplant ist die teilweise Aufstockung der bereits seit Anfang 2003 im alten Derendorfer Bahnhof vorhandenen Moschee. Die An bauten entlang der Münsterstraße sollen um ein Geschoss aufgestockt werden. Hier entstehen Schulungsräume für die Kinder der Gemeinde. Aufgrund der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/156/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Münsterstraße 199 - Erweiterung Vereinsgebäude durch Aufstockung eines Teilbereiches Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 04.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Münsterstraße 199 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5579/033 aus dem Jahr 1961, der für den Vorhabenbereich keine Festsetzungen enthält. Daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB. Hinsichtlich der Art der Nutzung liegt ein faktisches Mischgebiet vor. Das Bauvorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig ist und die Erschließung gesichert ist. Geplant ist die teilweise Aufstockung der bereits seit Anfang 2003 im alten Derendorfer Bahnhof vorhandenen Moschee. Die An bauten entlang der Münsterstraße sollen um ein Geschoss aufgestockt werden. Hier entstehen Schulungsräume für die Kinder der Gemeinde. Aufgrund der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ist das geplante Vorhaben im faktisch vorliegenden Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO zulässig. Geplant ist die Aufstockung um ein Geschoss der dem Hauptgebäude vorgelagerten Anbauten auf 7,45 m Attikahöhe. Mit dieser Höhe bleiben die Anbauten weiterhin unter der des Hauptbaukörpers, der eine Höhe von 8,31 m aufweist. Da Teile des Bestandsgebäudes lediglich aufgestockt werden, ergeben sich keine Änderungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Erschließung erfolgt weiterhin über die Münsterstraße und ist somit gesichert. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung. Nachrichtlich: Der erforderliche Fahrrad- und Kfz-Stellplatz werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss_EG Grundriss_OG Schnitte Ansichten
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Title: Allplan 2006 - Moschee Düsseldo URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566060.pdf Published Time: Wed, 22 Oct 2025 09:26:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Allplan 2006 - Moschee Düsseldo URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566061.pdf Published Time: Wed, 22 Oct 2025 09:27:17 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Allplan 2006 - Moschee Düsseldo URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566063.pdf Published Time: Wed, 22 Oct 2025 09:27:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/156/2025