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BV1/204/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Steinstraße 2 - Nutzungsänderung von Büro in Praxis für Orthopädie im 4. OG
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 118.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von 1 Stellplatz im Anwohnerparkbereich.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Steinstraße 2 liegt im Geltungsbereich des einfachen
Bebauungsplans Nr. 5576/78. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30
Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Geplant ist die Nutzungsänderung eines Büros zu einer Praxis für orthopädische
Behandlungen im 4. Obergeschoss des Gebäudes.
Durch die geplante Nutzungsänderung entsteht ein Mehrbedarf an Stellplätzen. Im
Gegensatz zur vorherigen Nutzung ist für die Arztpraxis der Nachweis von 3 Stellplätzen
erforderlich, davon sind 2 Stellplätze durch den Bestand bereits nachgewiesen, 1 Stellplatz
soll abgelöst werden.
Aufgrund der Ablösung von Stellplätzen im Anwohnerparkbereich fällt der Beschluss über die
Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
In dem Bereich ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
vorhanden.
Gleichzeitig stehen auch in angemessener Entfernung öffentliche Parkhäuser mit
ausreichend Stellplätzen zur Verfügung.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung des Stellplatzes.
Anlagen:
Luftbild
Lageplan
Grundriss 4. OG
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