Amtlicher Titel: Bauvoranfrage Zeppenheimer Weg 25, 29 – 37 - Quartiersentwicklung von 6 Wohngebäuden mit Tiefgarage
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Zeppenheimer Weg 25 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug8Dokumente14. April 2026veröffentlicht
Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung 5 berät am 28. April 2026 über die Bauvoranfrage für sechs Wohngebäude mit Tiefgarage am Zeppenheimer Weg 25, 29 – 37. Die Anhörung beginnt um 17:00 Uhr.
Einordnung
Die Bezirksvertretung 5 behandelt am 28. April 2026 die Bauvoranfrage für ein Projekt am Zeppenheimer Weg. Geplant sind sechs Wohngebäude mit einer Tiefgarage. Die Anhörung startet um 17:00 Uhr.
Hintergrund
Die Bauvoranfrage ist Teil einer Quartiersentwicklung in Düsseldorf. Ziel ist es, neuen Wohnraum zu schaffen und die Infrastruktur zu verbessern.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung der Bezirksvertretung könnte Auswirkungen auf die zukünftige Bebauung und Infrastruktur im Stadtteil haben. Bürger können an der Anhörung teilnehmen.
Die wichtigsten Punkte
Bauvoranfrage für sechs Wohngebäude am Zeppenheimer Weg
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583636.pdf
Published Time: 2026-04-15T11:39:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
APS/038/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Zeppenheimer Weg 25, 29 – 37 - Quartiersentwicklung von 6
Wohngebäuden mit Tiefgarage
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 28.04.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 20.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen Befreiungen
von der festgesetzten Baufluchtlinie und der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie, die
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB und stimmt der Erteilung des Vorbescheids
zu.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes
Nr.5284/01 aus dem Jahr 1934. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück eine Fluchtlinie
entlang des Zeppenheimer Weges sowie eine Straßenbegrenzungslinie einschließlich
Wendehammer und Baufluchtlinien auf dem Vorhabengrundstück fest. Im Übrigen erfolgt die
planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.
Bei dem Vorhabengrundstück handelt es sich um die Potenzialfläche A des in der Sitzung
vom 22.01.2025 (APS/113/2024 - Plan-Verfahren Nr. 05/010 -Südlich Zeppenheimer Weg)
vorgestellten Masterplans zur Standortsicherung der Kaiserswerther Diakonie.
Derzeit ist das Grundstück durch das Wohngebäude Nr. 27 einschließlich Erschließungsweg
bebaut und durch erhaltenswerten Baumbestand geprägt. Seite 2
In offener Bauweise ist die Errichtung von 6 Wohnhäusern geplant. Die drei westlich
gelegenen Gebäude sind dreigeschossig geplant. Die drei östlich gelegenen Gebäude sollen
zweigeschossig errichtet werden.
Unter dem am Zeppenheimer Weg gelegenen Wohnhaus A-1 wird eine Tiefgarage geplant,
in der die erforderlichen Stellplätze aller Wohnhäuser untergebracht werden können.
Zur Realisierung des Bauvorhabens sind Befreiungen von der festgesetzten Baufluchtlinie
und der Straßenbegrenzungslinie erforderlich.
Das geplante Wohngebäude A-1 unter- und überschreitet die Baufluchtlinie am
Zeppenheimer Weg um maximal 0,60 m. Durch das Gebäude A-2 wird die Fluchtlinie zur
festgesetzten Stichstraße bis zu 0,60 m überschritten. Das Gebäude A-3 überschreitet die
Fluchtlinie um 10 m und liegt damit teilweise in dem Bereich der im Fluchtlinienplan
festgesetzten Stichstraße.
Die Bauvoranfrage dient ausschließlich der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit.
Begründung:
Die Befreiungen von der festgesetzten Baufluchtlinie und der Straßenbegrenzungslinie sind
städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen
Belangen vereinbar.
Durch die Neuplanung der Erschließung und die Anordnung der Wohnhäuser kann der
schützenswerte Baumbestand bestmöglich erhalten und die Zuwegung des Grundstückes
„Am Himgesberg“ gesichert werden.
Die Umsetzung der im Fluchtlinienplan festgesetzten Stichstraße samt Wendeplatz auf dem
Vorhabengrundstück würde die Fällung von mindestens acht Bäumen erfordern. Das soll
vermieden werden. Die ursprünglich vorgesehene Stichstraße aus dem Fluchtlinienplan
entfällt somit. Die bestehende Straße dient auch der Erschließung der zukünftigen Gebäude.
Die Über- und Unterschreitung der Baufluchtlinie des Gebäudes A-1 und die Überschreitung
der Baufluchtlinie des Gebäudes A-2 ist als geringfügig zu bewerten.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Auf dem westlich angrenzenden Diakoniegelände ist Wohnnutzung vorhanden. Im Osten
schließen weitere Grundstücke mit Wohnbebauung an.
Die Planung fügt sich nach Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Durch die Höhenstaffelung von dreigeschossigen Wohngebäuden im Westen zur Diakonie
und zweigeschossigen Wohngebäuden im Osten zur Wohnbebauung am Zeppenheimer
Weg und zur „Alte Kalkumer Straße“ wird ein Übergang zwischen den vorhandenen zwei- bis
viergeschossigen Nachbarbebauungen geschaffen. Mit einer geplanten Firsthöhe von 16 m
und einer Traufhöfe von 11 m orientieren sich die Gebäude A-1 bis A-3 an den vorhanden
Gebäudehöhen der Diakoniegebäude. Die Gebäude A-4 bis A-6, mit Firsthöhen von 13 m
und Traufhöhen von 8 m, nehmen Bezug auf die Gebäudehöhen der umliegenden
Wohngebäude.
Hinsichtlich der Grundfläche und Gebäudekubatur orientiert sich das Gebäude A-1 an den
Bestandsgebäuden auf dem Diakoniegelände. Die Gebäude A-2 bis A-6 weisen analog zur
östlichen Wohnbebauung geringere Grundflächen und Gebäudekubaturen auf.
Nachrichtlich: Seite 3
Für das Bauvorhaben müssen voraussichtlich zwei Bäume gefällt werden. Im Rahmen des
Bauantragsverfahrens wird die Außenanlagenplanung sowie die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Gartenamt erfolgen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Übersichtsplan
Fluchtlinienplan 5284-01
amtlicher Lageplan
Ausschnitt Masterplan
Höhenabwicklung
Übersichtsplan als Text anzeigen
Title: 00583646.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583646.pdf
Published Time: Tue, 14 Apr 2026 07:52:45 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Fluchtlinienplan 5284-01 als Text anzeigen
Title: Fluchtlinienplan Nummer 5284/01 - 5284-001-00.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583647.pdf
Published Time: Tue, 14 Apr 2026 07:53:08 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Ausschnitt Masterplan als Text anzeigen
Title: 00583649.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583649.pdf
Published Time: Tue, 14 Apr 2026 07:54:02 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Höhenabwicklung als Text anzeigen
Title: 00583650.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583650.pdf
Published Time: Tue, 14 Apr 2026 07:54:28 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.