Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/033/2026

Am Hackenbruch 35 - Initiierungsbeschluss

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Hackenbruch 35 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 30. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Am 19. März 2026 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ dem sogenannten „Bau-Turbo“ (APS/007/2026) gefasst. Mit der aktuellen Vorlage soll ein Projekt gemäß Fallkategorie 3 entwickelt und der Initiierungsbeschluss eingeholt werden, der die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das Projektgebiet einschließlich der beabsichtigten Qualitätssicherung darstellt. Diese Vorlage wird noch vor der erforderlichen Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß des Grundsatzbeschlusses eingebracht, da hiermit noch kein planungsrechtlich verbindlicher Beschluss getroffen, sondern lediglich ein Projekt initiiert wird. Eine Zustimmung nach § 36 a BauGB wird durch diesen Beschluss noch nicht erteilt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/033/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung abweichend beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 7

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  4. Sitzung · TOP 5

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582610.pdf Published Time: 2026-04-07T05:17:00.000Z Number of Pages: 6 Markdown Content: APS/033/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Am Hackenbruch 35 - Initiierungsbeschluss Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 23.04.2026 Anhörung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 18.05.2026 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.05.2026 Entscheidung Seite 2 ## Sitzung des APS am 20.05.2026 Vorlage Nr. APS/ 033 /2026 ## - Am Hackenbruch 35 – Initiierungsbeschluss # Lageplan # auf der Grundlage der # Deutschen Grundkarte 1 : 5.000 # mit Plangebietsgrenzen Seite 3 Vorlage Nr. APS/ 033 /2026 Am Hackenbruch 35 Initiierung eines Verfahrens nach „Bau-Turbo“ Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 8 empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf befürwortet die Initiierung eines Projektes für das Gebiet Am Hackenbruch 35 zur Entwicklung von Wohnungsbau gemäß den Regelungen aus dem städtischen Grundsatzbeschluss zum „Bau-Turbo“. Er stimmt den in der Sachdarstellung benannten wesentlichen städtebaulichen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen für die weitere Qualifizierung des Projektes zu und beauftragt die Verwaltung diese zu begleiten. Seite 4 Sachdarstellung: Am 19. März 2026 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ dem sogenannten „Bau-Turbo“ (APS/007/2026) gefasst. Mit der aktuellen Vorlage soll ein Projekt gemäß Fallkategorie 3 entwickelt und der Initiierungsbeschluss eingeholt werden, der die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das Projektgebiet einschließlich der beabsichtigten Qualitätssicherung darstellt. Diese Vorlage wird noch vor der erforderlichen Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß des Grundsatzbeschlusses eingebracht, da hiermit noch kein planungsrechtlich verbindlicher Beschluss getroffen, sondern lediglich ein Projekt initiiert wird. Eine Zustimmung nach § 36 a BauGB wird durch diesen Beschluss noch nicht erteilt. Plangebiet Das städtische Grundstück Am Hackenbruch 35 (Gemarkung Lierenfeld, Flur 2, Nr. 601) befindet sich im Stadtbezirk 8, Stadtteil Lierenfeld, östlich nahe des Nahversorgungszentrums „Reisholzer Straße“. Das heute durch das Wilhelm- Heinrich-Riehl-Kolleg genutzte Grundstück liegt in einer Innenhoflage und ist von Wohnnutzungen (Geschosswohnungsbau) umgeben. Südwestlich befindet sich die Kita „Familienzentrum Am Hackenbruch 29“ sowie im Westen der Kinderspielplatz am Hackenbruch. Erschlossen wird das Grundstück im Osten über die Frankensteiner Straße und im Süden über die Straße Am Hackenbruch. Geltendes Planungsrecht Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf ist für das Grundstück Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5875/016 – Wäschlacker Weg / Am Hackenbruch (Schule), rechtskräftig seit 01.10.1957, dieser setzt die Nutzung Schule fest. Im Übrigen ist das Grundstück nach § 34 BauGB zu beurteilen. Anlass Das Grundstück wird aktuell durch das Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg genutzt, dessen Schließung zum Schuljahresende 2025/2026 angekündigt ist. Das Amt für Schule und Bildung der Landeshauptstadt Düsseldorf hat keine Verwendung für das Grundstück. Seite 5 Planungsziele Die grundsätzliche Ausrichtung des anstehenden Verfahrens ist die Ermöglichung von Wohnungsbau auf dem benannten Grundstück. Die Quotierungsregelung des Düsseldorfer Baulandmodells für städtische Grundstücke ist bei der Umsetzung entsprechend anzuwenden. Der Bedarf an ergänzenden sozialen Nutzungen wird im weiteren Prozess durch die Verwaltung geprüft, ebenso der Bedarf weiterer Nutzungsbausteine. Die neue Bebauung soll sich behutsam in die vorhandene städtebauliche Situation einfügen und die Nachbarschaft sowie die vorhandene Grünsituation berücksichtigen. Entsprechende Vorgaben zur Mobilität und klimaangepassten Bauweise werden ebenfalls definiert. Verfahren Zum Zweck einer wohnbaulichen Entwicklung ist die Vergabe des Grundstücks im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens, dessen Rahmenbedingungen durch die Stadtverwaltung im weiteren Verfahren definiert und abschließend dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Entscheidung vorgelegt werden, geplant. Die städtebauliche Qualitätssicherung erfolgt damit über den Wettbewerb im Rahmen der geplanten Konzeptvergabe. Das aktuelle Planungsrecht lässt die beabsichtigte zukünftige Nutzung für Wohnen nicht zu. Um ein zeitaufwändiges Bauleitplanverfahren zu vermeiden, soll ein Verfahren zur Entwicklung von Wohnungsbau im Sinne der Regelungen des „Bau- Turbos“ gemäß BauGB durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von einer späteren Abweichung vom Planungsrecht gemäß § 246e BauGB ausgegangen. Die Grundlage wird dann abschließend zum Zeitpunkt des Masterplanbeschluss feststehen. Ausblick Abweichend vom im Grundsatzbeschluss zum Bau-Turbo beschriebenen Vorgehen wird in diesem Projekt ein zusätzlicher Beschluss zwischen Initiierungs- und Masterplanbeschluss eingeholt, da es sich um ein städtisches Vergabeverfahren handelt. Daher wird die Verwaltung im nächsten Schritt die Rahmenbedingungen für das Investorenauswahlverfahren intern abstimmen und eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen, die die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung des Grundstücks benennen wird. Im Anschluss wird dann das Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Seite 6 Nach Abschluss des Investorenauswahlverfahrens wird der obsiegende städtebauliche Entwurf unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Verwaltung überarbeitet und zu einem Masterplan weiterentwickelt werden. Dieser kann dann die Grundlage für die Vorbereitung einzelner oder eines einzigen Bauantrags bilden. Zu diesem Zweck wird er – entsprechend des am 19. März 2026 durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf gefassten Grundsatzbeschlusses zum Umgang mit dem „Bau-Turbo“ (APS/007/2026) – vorberatend der Bezirksvertretung 8, dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung sowie dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/033/2026