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JHA/070/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder -
hier: Kita Krahestraße 13a/b
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kleine Freiheit e.V. einen freiwillig
städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe
von insgesamt 25.753,00 Euro zu gewähren.
Maßnahme(n):
Renovierungsmaßnahme
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Kleine Freiheit e.V. handelt es sich um einen
anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger Kleine Freiheit e.V. betreibt die 4-gruppige Kindertageseinrichtung
Krahestraße 13a/b (Elterninitiative).
Die letzten umfassenden Malerarbeiten wurden zum Einzug im Jahr 2013
durchgeführt. Seither gab es partielle Ausbesserungen und Malerarbeiten.
Durchgeführt wurden diese teilweise durch professionelle Malerbetriebe, aber
größtenteils durch die ehrenamtlich tätigen Eltern. Inzwischen sind einige Wände
stark abgenutzt, so dass es erforderlich ist, die Räumlichkeiten der
Kindertageseinrichtung wieder in einen ansprechenden und kindgerechten Zustand
zu versetzen.
Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des
Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit
den Fördermitteln bestätigt.
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Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen
Zuschussbedarfs.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025)
stehen in der Einrichtung 21 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 57 Plätze für
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45),
T3(45), Df, Df zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen
und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach
Betreuungsplätzen im Stadtteil Flingern Süd zu decken. Aus diesem Grund wird die
Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme 28.614,00 Euro
abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro
abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro
kommunaler Zuschussbedarf 28.614,00 Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%
-2.861,00 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 25.753,00 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.