Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/070/2024

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Krahestraße 13a/b

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kleine Freiheit e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 25.753,00 Euro zu gewähren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Kleine Freiheit e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Kleine Freiheit e.V. betreibt die 4-gruppige Kindertageseinrichtung Krahestraße 13a/b (Elterninitiative).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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JHA/070/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Krahestraße 13a/b Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kleine Freiheit e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 25.753,00 Euro zu gewähren. Maßnahme(n):  Renovierungsmaßnahme Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Kleine Freiheit e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Kleine Freiheit e.V. betreibt die 4-gruppige Kindertageseinrichtung Krahestraße 13a/b (Elterninitiative). Die letzten umfassenden Malerarbeiten wurden zum Einzug im Jahr 2013 durchgeführt. Seither gab es partielle Ausbesserungen und Malerarbeiten. Durchgeführt wurden diese teilweise durch professionelle Malerbetriebe, aber größtenteils durch die ehrenamtlich tätigen Eltern. Inzwischen sind einige Wände stark abgenutzt, so dass es erforderlich ist, die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung wieder in einen ansprechenden und kindgerechten Zustand zu versetzen. Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Seite 2 Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen Zuschussbedarfs. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025) stehen in der Einrichtung 21 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 57 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45), T3(45), Df, Df zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Flingern Süd zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme 28.614,00 Euro abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf 28.614,00 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 10% -2.861,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 25.753,00 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/070/2024