Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/111/2026

Königsallee: Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert

Amtlicher Titel: Königsallee nördlich Graf-Adolf-Straße – Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Adolf-Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 1 entscheidet am 22. Mai 2026 über die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Königsallee nördlich der Graf-Adolf-Straße. Der Beschluss zielt auf mehr Verkehrssicherheit ab.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 1 berät am 22. Mai 2026 um 14:00 Uhr über die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Königsallee. Der Antrag trägt die Referenznummer BV1/111/2026. Die Entscheidung soll die Verkehrssicherheit in diesem Bereich erhöhen.

Hintergrund

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. In der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden über zu schnelles Fahren auf der Königsallee.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Reduzierung der Geschwindigkeit könnte zu weniger Unfällen führen. Bürger können sich auf eine sicherere Verkehrsführung einstellen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 1 wird am 22. Mai 2026 über den Antrag abstimmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Entscheidung am 22. Mai 2026 um 14:00 Uhr
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h gesenkt
  • Ziel: Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Referenznummer des Antrags: BV1/111/2026
  • Beratendes Gremium: Bezirksvertretung 1

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Beschluss & Empfehlung

  • > Die Bezirksvertretung 1beschließt die Reduzierung der zulässigen
  • Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022
  • Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585952.pdf Published Time: 2026-05-06T09:55:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/111/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Königsallee nördlich Graf-Adolf-Straße – Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 22.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: > Die Bezirksvertretung 1beschließt die Reduzierung der zulässigen > Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Königsallee nördlich Graf-Adolf-Straße. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen. Ein wesentliches Ziel der baulichen Weiterentwicklung besteht darin, ihre Funktion als stadtbildprägender Freiraum der Düsseldorfer Innenstadt zu stärken und ihre Aufenthaltsqualität nachhaltig zu verbessern. Durch eine hochwertige Gestaltung, die Schaffung attraktiver Räume für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie eine gezielte Förderung des Radverkehrs soll die Königsallee als vielseitiger Begegnungs- und Aufenthaltsort weiterentwickelt werden. Ein zentraler Bestandteil ist die Einrichtung eines separaten, in beide Richtungen befahrbaren Radwegs, vorzugsweise auf der Ostseite, um eine sichere und leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die Außengastronomie in angemessener Weise in das denkmalgeschützte Stadtbild integriert, um die gastronomische Vielfalt und Aufenthaltsqualität zu steigern. Dem entsprechend ist - zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 45 Absatz 1b Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) - die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zulässig. Seite 2 Es liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, eine verkehrliche Anordnung zu erlassen, um die geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Königsallee zu unterstützen. Die Königsallee ist als Hauptgeschäftsstraße einzuordnen und somit Bestandteil des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt. Da sie darüber hinaus Ort einer Vielzahl - über die Stadtgrenzen hinweg - bestehender kultureller und sonstiger Freizeitveranstaltungen ist, hält die Verwaltung die Reduzierung der Geschwindigkeit ganztägig auf 30 km/h für erforderlich und geeignet. Da auf der Königsallee kein öffentlicher Personennahverkehr verkehrt, sind diesbezüglich keine Einschränkungen zu erwarten. Die Maßnahme stellt sich auch als angemessen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung dar, da auf der einen Seite die Interessen der Verkehrsteilnehmenden (zeitliche und evtl. finanzielle Einbußen) hier nur geringfügig betroffen sind sowie die Funktion der Straße als Hauptgeschäftsstraße mit reiner Erschließungsqualität nicht beeinträchtigt wird. Auf der anderen Seite wird die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit deutlich verbessert. Dieser Schutz ist im Bereich Königsallee als höher zu bewerten als die Einschränkung des Individualverkehrs durch die Geschwindigkeitsreduzierung. Die Polizei wird gebeten, entsprechend der technischen und personellen Möglichkeiten die Geschwindigkeit zu überwachen.

KI-gestützt aufbereitet am 13. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/111/2026