Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/198/2026

Landtagswahl 2027 – Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreiswahlausschusses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 12. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Gemäß § 10 Absatz 3 LWahlG NRW i.V.m. § 3 Absatz 1 LWahlO NRW hat der Rat der Stadt Düsseldorf sechs Mitglieder sowie für jedes Mitglied eine Stellvertretung zu wählen.

Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung, sofern wahlrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/198/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 16

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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RAT/198/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Landtagswahl 2027 - Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreiswahlausschusses Fachbereich : 12 - Amt für Statistik und Wahlen Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 19.03.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gemäß § 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz NRW (LWahlG NRW) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Landeswahlordnung NRW (LWahlO NRW) für die Landtagswahlkreise 41 Düsseldorf I 42 Düsseldorf II 43 Düsseldorf III 44 Düsseldorf IV Mitglieder Fraktion stellvertretende Mitglieder Angelika Penack-Bielor CDU Christian Rütz Andreas Auler CDU Dagmar von Dahlen Harald Schwenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Adelaide Hartmann Marie Kirschstein SPD/Volt Dr. Sabrina Proschmann Marco Vogt AfD Thomas Krabbe Thomas Eberhardt-Köster Die Linke Chris Julian Demmer zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Kreiswahlausschuss: Sachdarstellung: Gemäß § 10 Absatz 3 LWahlG NRW i.V.m. § 3 Absatz 1 LWahlO NRW hat der Rat der Stadt Düsseldorf sechs Mitglieder sowie für jedes Mitglied eine Stellvertretung zu wählen. Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung, sofern wahlrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Haben sich die Fraktionen und Gruppen gemäß § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung des Ausschusses auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, beschließt der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (Hare/Niemeyer-Verfahren). Neben Ratsmitgliedern können gemäß § 58 Absatz 3 GO NRW auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Übrigen dem Rat angehören können, zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder im Kreiswahlausschuss nicht erreichen. Gemäß § 10 Absatz 4 LWahlG NRW hat d er Kreiswahlausschuss folgende Aufgaben:  über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungs- verfahren zu entscheiden (§ 21 Abs. 1 Satz 3),  über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen (§ 21 Abs. 3),  das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§ 32 Abs. 2).

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/198/2026