Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589890.pdf
Published Time: 2026-06-15T13:06:00.000Z
Number of Pages: 6
Markdown Content:
APS/057/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 05/022 - Stadtteilzentrum Angermund (Am Fettpott) - Weiteres Vorgehen
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 30.06.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung Seite 2
# Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/057/2026
# Plan Nr. 05/022 Weiteres Vorgehen
# – Stadtteilzentrum Angermund (Am Fettpott) – Seite 3
Vorlage Nr. APS/057/2026
Plan Nr. 05/022 – Stadtteilzentrum Angermund (Am Fettpott) –
- Weiteres Vorgehen
Beschlussentwurf:
BV 5 Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Sachdarstellung und dem weiteren Vorgehen bei der
Entwicklung der Fläche „Am Fettpott“ angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt die in der
Anlage beschriebene Sachdarstellung für die Fläche „Am Fettpott“ zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem in der Sachdarstellung
beschriebenen Vorgehen. Seite 4
Sachdarstellung:
Anlass
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat – nach Vorberatung in
der Bezirksvertretung 5 und im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung –
die Verwaltung beauftragt, die Fläche „Am Fettpott“ im Stadtteil Angermund als
Nahversorgungsstandort zu entwickeln (Vorlage „Perspektiven für den Düsseldorfer
Norden“, Vorlagen Nr. 61/8/2018). Das Projekt wurde dabei in die Kategorie II
„mittelfristiger Planungsstand“ eingeordnet. Die Verwaltung hat am 30.09.2025 in
der BV 5 die zwischenzeitlich erstellte Machbarkeitsstudie für einen
Lebensmitteleinzelhandel erläutert und mittels Vorlage zur Beratung gestellt. Die
Bezirksvertretung 5 hat hierzu einen Ergänzungsantrag beschlossen. Der APS hat
sich in seiner Sitzung am 26.11.2025 dem Ergänzungsantrag angeschlossen.
Der durch die BV 5 und den APS getroffene Beschluss lautet: „ Der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung nimmt das in der Anlage beschriebene Ergebnis der
städtebaulichen Machbarkeitsstudie für einen Lebensmittelvollsortimenter auf der
Fläche „Am Fettpott“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser
Grundlage die Planung in Zusammenarbeit mit einem Investor fortzuführen und das
hierfür erforderliche Investorenauswahlverfahren vorzubereiten.“ Ergänzend wurde
beschlossen: „Im weiteren Verfahren soll für das gesamte Plangebiet (wie im
Deckblatt der Beschlussvorlage gestrichelt markiert) die Entwicklung hin zu einer
attraktiven „Dorfmitte“ für Angermund – und nicht allein für die Errichtung eines
Lebensmittelvollsortimenters – unter Berücksichtigung der Anregungen aus der
Bevölkerung und den örtlichen Institutionen (wie z.B. Handwerk und Handel in
Angermund e.V.) betrieben werden.“
Sachstand
Das vorgesehen Plangebiet stimmt nicht mit Zielen der Raumordnung überein. Der
Regionalplan Düsseldorf (RPD) stellt an dieser Stelle keinen Allgemeinen
Siedlungsbereich da. Das Plangebiet „Am Fettpott“ liegt in einem Regionalen
Grünzug.
Der Regionalplan ist kein statischer Plan. Ändern sich die Planungsziele für einzelne
Bereiche oder Themen, gibt es neue raumbedeutsame Projekte oder ändern sich
Rechtsvorschriften, dann kann eine Änderung des Regionalplans erforderlich werden.
Die Stadt Düsseldorf hat den Austausch mit der Bezirksregierung Düsseldorf als
Regionalplanungsbehörde gesucht. Hier wurde die Intention des Ergänzungsantrags
– eine neue attraktiven „Dorfmitte“ zu schaffen - ausführlich erläutert. Im Ergebnis
wurde von der Regionalplanungsbehörde dargelegt, dass für die weitere kommunale
Bauleitplanung, als Grundvoraussetzung für ein Investorenauswahlverfahren und zur Seite 5
Umsetzung des Vorhabens, eine Änderung des Regionalplanes erforderlich ist. Die
aktuelle Darstellung steht einer vollständigen Überplanung der Fläche „Am Fettpott“
entgegen. Die Fläche ist im RPD als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit den
überlagernden Freiraumfunktionen „Bereiche für den Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“ und „Regionaler Grünzug“ (RGZ) festgelegt. Der
RGZ besitzt hier vier Funktionen (Siedlungsgliederung, Biotopvernetzung,
klimaökologischer Ausgleich und Naherholung). Eine Inanspruchnahme einer
Ausnahmeregelung wird von der zuständigen Planungsbehörde kritisch gesehen
(Alternativenprüfung, Erhalt Funktionsfähigkeit). Auch eine sehr kleinteilige Planung
würde daher eine Regionalplanänderung erfordern, da es sich um eine Engstelle des
Regionalen Grünzug handelt.
Der Regionalrat leitet das offizielle Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss nach §
19 LPlG ein. Das Änderungsverfahren startet mit der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen. Eine
Strategische Umweltprüfung und Alternativenprüfung (FNP und ASB-Reserven im
Umfeld, Bedarf für EZH Vorhaben, Auswirkungen möglicher Planungen auf die
Funktionen des Regionalen Grünzug) ist ebenfalls notwendig.
Ein Regionalplanänderungsverfahren dauert in der Regel mindestens 12 bis 24
Monate, abhängig von der Komplexität und Umfang der Änderung.
Das hierfür beschlussfassende Gremium ist der Regionalrat Düsseldorf. Dabei sind
die Ziele und Gründe der Änderung ausführlich darzulegen und den Zielen eines
Regionalen Grünzugs an dieser Stelle gegenüberzustellen. Der Regionalrat
entscheidet nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens über die Feststellung der
Regionalplanänderung. Die Bezirksregierung wies in dem Gespräch darauf hin, dass
die Erfolgsaussichten für die Änderung eines Regionalen Grünzugs schwierig
einzuschätzen sind.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der vorhandenen Ressourcen, ein
Regionalplanänderungsverfahren zur Umsetzung der „Dorfmitte“ inkl.
Lebensmitteleinzelhandel anzustoßen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei
um einen Planungsprozess handelt und nicht alleine um ein reines Antragsverfahren.
Es bedarf einer argumentativen Auseinandersetzung mit den Zielen der
Regionalplanung und im Gegenstromprinzip der kommunalen Bauleitplanung. Die
Stärkung des Zentrums von Angermund und die damit verbundene städtebauliche
und funktionale Aufwertung sind hierfür zentrale Argumente. Das historische
Zentrum an der Graf-Engelbert-Straße kann und sollte mit dem heutigen
Nahversorgungszentrum an der Angermunder Straße verknüpft und damit insgesamt Seite 6
der Stadtteil gestärkt werden. Dabei gilt es die neue Bebauung städtebaulich
verträglich in den Landschaftsraum einzubetten und die erfolgte Standortwahl zu
begründen. Die Ziele des Regionalen Grünzugs sind dabei zu würdigen und
entsprechend aufzuzeigen wie diese auch mit der beabsichtigten Planung umgesetzt
werden können. Die Biotopverbundfunktion wird beispielsweise über den Angerbach
hergestellt, der gleichzeitig am Rande des Regionalen Grünzugs und außerhalb der
Fläche „Am Fettpott“ verläuft. Der Grünzug ist zudem bereits durch eine Bebauung
nördlich der Angermunder Straße deutlich unterbrochen.
Die Einbeziehung von Öffentlichkeit und Institutionen aus dem Stadtteil Angermund
kann ebenfalls in einen Planungsprozess zur städtebaulichen Ausbildung des
zukünftigen Stadtteilzentrums erfolgen. Dieser kann zeitversetzt zum Start des
Regionalplanänderungsverfahrens beginnen, abhängig von vorhandenen Ressourcen.
Nach Abschluss des Regionalplanänderungsverfahrens kann dann auf dieser
Grundlage das beabsichtigte Investorenauswahlverfahren – entweder alleine für den
Lebensmittelvollsortimenter oder auch für weitere Bausteine des Quartiers –
durchgeführt werden.