Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/057/2026

Plan Nr. 05/022 - Stadtteilzentrum Angermund (Am Fettpott)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 15. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Anlass Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat – nach Vorberatung in der Bezirksvertretung 5 und im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung – die Verwaltung beauftragt, die Fläche „Am Fettpott“ im Stadtteil Angermund als Nahversorgungsstandort zu entwickeln (Vorlage „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“, Vorlagen Nr. 61/8/2018). Das Projekt wurde dabei in die Kategorie II „mittelfristiger Planungsstand“ eingeordnet. Die Verwaltung hat am 30.09.2025 in der BV 5 die zwischenzeitlich erstellte Machbarkeitsstudie für einen Lebensmitteleinzelhandel erläutert und mittels Vorlage zur Beratung gestellt. Die Bezirksvertretung 5 hat hierzu einen Ergänzungsantrag beschlossen. Der APS hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2025 dem Ergänzungsantrag angeschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/057/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 9

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 6

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589890.pdf Published Time: 2026-06-15T13:06:00.000Z Number of Pages: 6 Markdown Content: APS/057/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 05/022 - Stadtteilzentrum Angermund (Am Fettpott) - Weiteres Vorgehen Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 30.06.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung Seite 2 # Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/057/2026 # Plan Nr. 05/022 Weiteres Vorgehen # – Stadtteilzentrum Angermund (Am Fettpott) – Seite 3 Vorlage Nr. APS/057/2026 Plan Nr. 05/022 – Stadtteilzentrum Angermund (Am Fettpott) – - Weiteres Vorgehen Beschlussentwurf: BV 5 Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Sachdarstellung und dem weiteren Vorgehen bei der Entwicklung der Fläche „Am Fettpott“ angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt die in der Anlage beschriebene Sachdarstellung für die Fläche „Am Fettpott“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem in der Sachdarstellung beschriebenen Vorgehen. Seite 4 Sachdarstellung: Anlass Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat – nach Vorberatung in der Bezirksvertretung 5 und im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung – die Verwaltung beauftragt, die Fläche „Am Fettpott“ im Stadtteil Angermund als Nahversorgungsstandort zu entwickeln (Vorlage „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“, Vorlagen Nr. 61/8/2018). Das Projekt wurde dabei in die Kategorie II „mittelfristiger Planungsstand“ eingeordnet. Die Verwaltung hat am 30.09.2025 in der BV 5 die zwischenzeitlich erstellte Machbarkeitsstudie für einen Lebensmitteleinzelhandel erläutert und mittels Vorlage zur Beratung gestellt. Die Bezirksvertretung 5 hat hierzu einen Ergänzungsantrag beschlossen. Der APS hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2025 dem Ergänzungsantrag angeschlossen. Der durch die BV 5 und den APS getroffene Beschluss lautet: „ Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt das in der Anlage beschriebene Ergebnis der städtebaulichen Machbarkeitsstudie für einen Lebensmittelvollsortimenter auf der Fläche „Am Fettpott“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Planung in Zusammenarbeit mit einem Investor fortzuführen und das hierfür erforderliche Investorenauswahlverfahren vorzubereiten.“ Ergänzend wurde beschlossen: „Im weiteren Verfahren soll für das gesamte Plangebiet (wie im Deckblatt der Beschlussvorlage gestrichelt markiert) die Entwicklung hin zu einer attraktiven „Dorfmitte“ für Angermund – und nicht allein für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters – unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Bevölkerung und den örtlichen Institutionen (wie z.B. Handwerk und Handel in Angermund e.V.) betrieben werden.“ Sachstand Das vorgesehen Plangebiet stimmt nicht mit Zielen der Raumordnung überein. Der Regionalplan Düsseldorf (RPD) stellt an dieser Stelle keinen Allgemeinen Siedlungsbereich da. Das Plangebiet „Am Fettpott“ liegt in einem Regionalen Grünzug. Der Regionalplan ist kein statischer Plan. Ändern sich die Planungsziele für einzelne Bereiche oder Themen, gibt es neue raumbedeutsame Projekte oder ändern sich Rechtsvorschriften, dann kann eine Änderung des Regionalplans erforderlich werden. Die Stadt Düsseldorf hat den Austausch mit der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde gesucht. Hier wurde die Intention des Ergänzungsantrags – eine neue attraktiven „Dorfmitte“ zu schaffen - ausführlich erläutert. Im Ergebnis wurde von der Regionalplanungsbehörde dargelegt, dass für die weitere kommunale Bauleitplanung, als Grundvoraussetzung für ein Investorenauswahlverfahren und zur Seite 5 Umsetzung des Vorhabens, eine Änderung des Regionalplanes erforderlich ist. Die aktuelle Darstellung steht einer vollständigen Überplanung der Fläche „Am Fettpott“ entgegen. Die Fläche ist im RPD als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit den überlagernden Freiraumfunktionen „Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ und „Regionaler Grünzug“ (RGZ) festgelegt. Der RGZ besitzt hier vier Funktionen (Siedlungsgliederung, Biotopvernetzung, klimaökologischer Ausgleich und Naherholung). Eine Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung wird von der zuständigen Planungsbehörde kritisch gesehen (Alternativenprüfung, Erhalt Funktionsfähigkeit). Auch eine sehr kleinteilige Planung würde daher eine Regionalplanänderung erfordern, da es sich um eine Engstelle des Regionalen Grünzug handelt. Der Regionalrat leitet das offizielle Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss nach § 19 LPlG ein. Das Änderungsverfahren startet mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen. Eine Strategische Umweltprüfung und Alternativenprüfung (FNP und ASB-Reserven im Umfeld, Bedarf für EZH Vorhaben, Auswirkungen möglicher Planungen auf die Funktionen des Regionalen Grünzug) ist ebenfalls notwendig. Ein Regionalplanänderungsverfahren dauert in der Regel mindestens 12 bis 24 Monate, abhängig von der Komplexität und Umfang der Änderung. Das hierfür beschlussfassende Gremium ist der Regionalrat Düsseldorf. Dabei sind die Ziele und Gründe der Änderung ausführlich darzulegen und den Zielen eines Regionalen Grünzugs an dieser Stelle gegenüberzustellen. Der Regionalrat entscheidet nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens über die Feststellung der Regionalplanänderung. Die Bezirksregierung wies in dem Gespräch darauf hin, dass die Erfolgsaussichten für die Änderung eines Regionalen Grünzugs schwierig einzuschätzen sind. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der vorhandenen Ressourcen, ein Regionalplanänderungsverfahren zur Umsetzung der „Dorfmitte“ inkl. Lebensmitteleinzelhandel anzustoßen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um einen Planungsprozess handelt und nicht alleine um ein reines Antragsverfahren. Es bedarf einer argumentativen Auseinandersetzung mit den Zielen der Regionalplanung und im Gegenstromprinzip der kommunalen Bauleitplanung. Die Stärkung des Zentrums von Angermund und die damit verbundene städtebauliche und funktionale Aufwertung sind hierfür zentrale Argumente. Das historische Zentrum an der Graf-Engelbert-Straße kann und sollte mit dem heutigen Nahversorgungszentrum an der Angermunder Straße verknüpft und damit insgesamt Seite 6 der Stadtteil gestärkt werden. Dabei gilt es die neue Bebauung städtebaulich verträglich in den Landschaftsraum einzubetten und die erfolgte Standortwahl zu begründen. Die Ziele des Regionalen Grünzugs sind dabei zu würdigen und entsprechend aufzuzeigen wie diese auch mit der beabsichtigten Planung umgesetzt werden können. Die Biotopverbundfunktion wird beispielsweise über den Angerbach hergestellt, der gleichzeitig am Rande des Regionalen Grünzugs und außerhalb der Fläche „Am Fettpott“ verläuft. Der Grünzug ist zudem bereits durch eine Bebauung nördlich der Angermunder Straße deutlich unterbrochen. Die Einbeziehung von Öffentlichkeit und Institutionen aus dem Stadtteil Angermund kann ebenfalls in einen Planungsprozess zur städtebaulichen Ausbildung des zukünftigen Stadtteilzentrums erfolgen. Dieser kann zeitversetzt zum Start des Regionalplanänderungsverfahrens beginnen, abhängig von vorhandenen Ressourcen. Nach Abschluss des Regionalplanänderungsverfahrens kann dann auf dieser Grundlage das beabsichtigte Investorenauswahlverfahren – entweder alleine für den Lebensmittelvollsortimenter oder auch für weitere Bausteine des Quartiers – durchgeführt werden.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/057/2026