Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/020/2026

Städtebauliches Entwicklungskonzept "Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf - Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen"

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 20. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Städtebauliches Entwicklungskonzept „Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf – Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ hier: Beginn der Evaluation und Fortschreibung 1. Ausgangslage und Notwendigkeit der Überarbeitung Das aktuell gültige städtebauliche Entwicklungskonzept „Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf – Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ wurde im Jahr 2018 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen (Vorlage 61/121/2018). Das von Wirtschaftsförderung und Stadtplanungsamt gemeinsam entwickelte und verantwortete Konzept zielt primär auf die Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Gewerbe- und Industriegebiete ab. Die Strategie wird bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt und wurde auch bei anderen städtebaulichen Entwicklungskonzepten (z.B. Raumwerk D) einbezogen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/020/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 11

    Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammnearbeit. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 5

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581401.pdf Published Time: 2026-03-27T10:26:00.000Z Number of Pages: 6 Markdown Content: APS/020/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage ## Betrifft: ## Städtebauliches Entwicklungskonzept "Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf - ## Flächenstrategie für produktions- und handweksgeprägte Branchen" - Beginn der Evaluation ## und Fortschreibung ## Fachbereich : ## 61 - Stadtplanungsamt ## Dezernentin / Dezernent: ## Beigeordnete Cornelia Zuschke ## Beratungsfolge: ## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität ## Ausschuss für ## Wirtschaftsförderung, ## internationale und regionale ## Zusammenarbeit ## 14.04.2026 Vorberatung ## Ausschuss für Planung und ## Stadtentwicklung 22.04.2026 Entscheidung Seite 2 # Sitzung des APS am 22.04.2025 Vorlage Nr. APS/020/2026 # ___________________________________________________________ ## Städtebauliches Entwicklungskonzept „Gewerbe- und Industriekernzonen in ## Düsseldorf – Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ ## hier: Beginn der Evaluation und Fortschreibung ## Beschlussentwurf: ## AWIR Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale ## Zusammenarbeit empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ## im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ## APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung das ## städtebauliche Entwicklungskonzept „Flächenstrategie für produktions- und ## handwerksgeprägte Branchen - Gewerbe- und Industriekernzonen in ## Düsseldorf“ gemäß der beiliegenden Sachdarstellung fortzuschreiben. Seite 3 ## Sachdarstellung: Städtebauliches Entwicklungskonzept „Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf – Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ hier: Beginn der Evaluation und Fortschreibung 1. Ausgangslage und Notwendigkeit der Überarbeitung Das aktuell gültige städtebauliche Entwicklungskonzept „Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf – Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ wurde im Jahr 2018 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen (Vorlage 61/121/2018). Das von Wirtschaftsförderung und Stadtplanungsamt gemeinsam entwickelte und verantwortete Konzept zielt primär auf die Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Gewerbe- und Industriegebiete ab. Die Strategie wird bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt und wurde auch bei anderen städtebaulichen Entwicklungskonzepten (z.B. Raumwerk D) einbezogen. Hintergrund des Beschlusses war insbesondere der enorme Nutzungsdruck auf den begrenzten Stadtraum: Infolge der anhaltenden Zuwanderung und des Bevölkerungswachstums konkurrieren die verschiedenen Nutzungsarten wie Wohnen, Freizeit und Gewerbe intensiv um die verbleibenden knappen Flächenreserven. Insbesondere renditestärkere Nutzungen wie der Wohnungsbau oder großflächiger Einzelhandel drohten dabei, handwerks- und produktionsgeprägte Betriebe zunehmend aus dem Stadtgebiet zu verdrängen. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist die Sicherung von Gewerbe- und Industriegebieten essenziell geworden und die Strategie mit der Kernzonenkarte hat sich als wirkungsvolles Instrument der Stadtentwicklung erwiesen. Seit dem Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzepts kam es zu keiner Umwandlung der dort definierten Kernzonen durch Bauleitplanung. Die konsistente Umsetzung der Flächenstrategie hat maßgeblich dazu beigetragen, ein hohes Maß an Planungssicherheit und Vertrauen bei den Wirtschaftsakteuren sowie Investoren zu schaffen. Das Konzept hat zudem zahlreiche gewerblich-industrielle Nachnutzungen in ihrer Entwicklung erfolgreich unterstützt, da es eine klare Perspektive vorgibt. Angesichts knapper Flächenreserven ist die Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen für eine nutzungsgemischte, resiliente Stadt weiterhin essenziell und eine zentrale Voraussetzung für die diversifizierte wirtschaftliche Entwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Diese Flächen bilden die Basis für die Ansiedlung und Sicherung von Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit maßgeblich zu Gewerbesteuereinnahmen und damit zur finanziellen Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf beiträgt. Parallel zur Sicherung ist die Förderung flächeneffizienter Nutzungskonzepte sowie die Reaktivierung Seite 4 untergenutzter Bestandsflächen bedeutend um knappe Gewerbe- und Industrieflächen optimal auszunutzen. Ein zentraler Baustein für den Erfolg ist auch die auf der Kernzonenkarte basierende besondere Vorkaufsrechtsatzung (Vorlage APS/165/2021). Die Wirksamkeit dieses Instruments zeigt sich unter anderem am Beispiel des ehemaligen Vallourec-Standorts in Rath. Hier konnte durch die Anwendung der Satzung sichergestellt werden, dass die Flächen nicht einer gewerbefremden Nutzung zugeführt werden, sondern auch künftig gewerblich-industriell sowie für Infrastruktureinrichtungen genutzt werden. Städtebauliche Entwicklungskonzepte brauchen eine regelmäßige Überprüfung und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. In der aktuellen Flächenstrategie ist eine Überprüfung der Zielsetzungen für die einzelnen Gewerbe- und Industriekernzonen verankert. Bereits jetzt ist ersichtlich, dass, aufgrund von veränderteren Rahmenbedingungen, bei einigen wenigen Entwicklungsflächen die Gebietskategorien nicht mit den aktuellen Zielsetzungen übereinstimmen und daher voraussichtlich eine Anpassung notwendig sein wird. Die Ziele sollen an aktuelle räumliche sowie städtebauliche Entwicklungen angepasst und inhaltlich vertieft werden. Die Fortschreibung der Flächenstrategie ist als Gemeinschaftsprojekt vom Stadtplanungsamt und dem Amt für Wirtschaftsförderung in den städtischen Entwicklungszielen verankert und wird enger Zusammenarbeit umgesetzt. Aber auch aufgrund der gesetzlichen Neuerungen auf Bundesebene, insbesondere im Rahmen des sogenannten „Bau-Turbos“ (Erleichterungen für den Wohnungsbau nach § 31(3) BauGB, § 34 (3b) BauGB und § 246e BauGB), entsteht konkreter Bedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung des Konzeptes. Wie bereits in der aktuellen Vorlage zum „Bau-Turbo“ beschrieben (Vorlage APS/007/2026), kommen die Gebiete der Kategorien A bis C der aktuellen Kernzonenkarte explizit nicht für Wohnungsbau im Rahmen des „Bau- Turbo“ in Frage, da dies den städtebaulichen Zielen der Kernzonen und der besonderen Vorkaufsrechtsatzung widersprechen würde. Diese Festlegung gilt vollumfänglich sowohl für die aktuelle als auch für die zukünftige, fortgeschriebene Kernzonenkarte. Die Kategorie D bleibt hiervon unberührt, da dort bereits heute ein gewisser Anteil an Wohnnutzung – im Sinne der Stadt der kurzen Wege – zulässig ist. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor des bisherigen Konzepts ist die Zusammenarbeit mit den Akteuren des Wirtschaftsstandortes Düsseldorf. Daher erfolgt die gesamte Fortschreibung und die damit verbundene qualitative Erhebung in kontinuierlicher Abstimmung mit den Partnern. Hierzu zählen insbesondere die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK), der Industriekreis Düsseldorf sowie die Akteure der Arbeitsgruppe 1 des Masterplan Industrie. Zudem wird die Seite 5 Fortschreibung auch an den Leitlinien des Masterplan Industrie und des Masterplan Handwerk ausgerichtet. 2. Zielsetzung und struktureller Rahmen Die bisherige Einteilung der Gewerbe- und Industriekernzonen und die gewählte Systematik hat sich grundsätzlich als sinnvoll und zielführend erwiesen. An der bewährten Struktur der Kernzonenkarte mit verschiedenen Kategorien soll festgehalten werden. Der Fokus liegt auf qualitativen Schärfungen und punktuellen Anpassungen. Der Prozess zur Überarbeitung der Kernzonen gliedert sich in zwei wesentliche Phasen: Die aktuelle Bestandsaufnahme und Bewertung (Phase 1 Evaluation) und die darauffolgende inhaltliche Anpassung (Phase 2 Fortschreibung). 2.1 Phase 1 – Evaluation Ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Evaluation liegt in der Verbesserung der Datengrundlage. Während die ursprüngliche Kernzonenkarte von 2018 vorrangig auf den großflächigen Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) und des Regionalplans basierte, erfolgte nun eine detaillierte Bestandserhebung. Es wurden alle aktuellen Kernzonen auf Grundlage eines Kartierungsschlüssels und Nutzungskategoriensystems vom Stadtplanungsamt aufgenommen. Auf Grundlage dieser Erhebung werden die aktuellen Nutzungen gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderungsamt im Hinblick auf ihre Funktionalität innerhalb der jeweiligen Kernzonen bewertet. Zudem werden gezielt Einschätzungen und Informationen von der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer eingeholt. 2.2. Phase 2 – Fortschreibung Auf Grundlage der Evaluation sollen die jetzigen Zielvorgaben überprüft werden. Der Umgang mit der Kategorie D „Entwicklungszonen gemischter Nutzungen“ wird zudem übergeprüft. In der aktuellen Strategie sind lediglich drei Flächen der Kategorie D aufgenommen worden, und eine weitere Definition wurde angekündigt. Bestehende Kernzonen sollen gegebenenfalls vergrößert, verkleinert oder durch einen Kategorienwechsel neu zugeordnet werden. Auch die Neuaufnahme bisher nicht berücksichtigter Gebiete als Kernzonen ist Teil der Weiterentwicklung. Beispielsweise wurden Vorschläge für neue Kernzonen und für die Ergänzung bestehender Kernzonen von der Handwerkskammer Düsseldorf gemacht, die aktuell seitens der Verwaltung geprüft werden. Seite 6 Darüber hinaus sollen Flächenpotenziale und Aktivierungsmöglichkeiten präzise identifiziert werden. Die Überarbeitung integriert aktuelle Querschnittsaufgaben der Stadtentwicklung, welche in der fortgeschriebenen Strategie stärker abgebildet werden. Insbesondere die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung (z. B. Entsiegelung, Begrünung, Hitzeadaption) werden als textliche Hinweise in die Zielsetzungen des Konzepts aufgenommen. Darüber hinaus stehen die Steigerung der Flächeneffizienz, die Förderung einer urbanen Nutzungsmischung (wo verträglich), die Gestaltung der Übergänge von Gewerbe zu Wohnen sowie die Flächenaktivierung im Vordergrund, um den begrenzt verfügbaren Raum optimal zu nutzen. 3. Ausblick Die weiterentwickelte Kernzonenkarte soll eine verbesserte Grundlage für die Anwendung der Vorkaufsrechtsatzung und Klarheit über die Anwendung des „Bau-Turbo“ schaffen. Derzeit befindet sich die Überarbeitung am Ende der Phase 1 (Evaluation). Es wurden die Bestandsnutzungen erfasst, Standortbegehungen durchgeführt und Bedarfe der Kammern eingeholt. Aktuell werden die Nutzungen im Hinblick auf ihre Funktionalität innerhalb der jeweiligen Kernzonen bewertet. Ab dem zweiten Quartal 2026 beginnt die Phase 2 (Fortschreibung), in der die Abgrenzungen der Kernzonen geschärft, städtebauliche Ziele angepasst und vertiefende Inhalte wie Flächeneffizienz und Klimaanpassung eingearbeitet werden. Den Abschluss des Verfahrens bildet die Einbringung in die zuständigen politischen Gremien. Die fortgeschriebene Flächenstrategie wird dann dem Rat der Stadt Düsseldorf zum Beschluss nach § 1, Absatz 6, Nr. 11 des BauGBs vorgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten die Vorgaben der aktuellen Strategie mit den Kernzonen und der Vorkaufsrechtsatzung ihre volle Gültigkeit.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/020/2026