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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581401.pdf
Published Time: 2026-03-27T10:26:00.000Z
Number of Pages: 6
Markdown Content:
APS/020/2026
## X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
## Betrifft:
## Städtebauliches Entwicklungskonzept "Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf -
## Flächenstrategie für produktions- und handweksgeprägte Branchen" - Beginn der Evaluation
## und Fortschreibung
## Fachbereich :
## 61 - Stadtplanungsamt
## Dezernentin / Dezernent:
## Beigeordnete Cornelia Zuschke
## Beratungsfolge:
## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
## Ausschuss für
## Wirtschaftsförderung,
## internationale und regionale
## Zusammenarbeit
## 14.04.2026 Vorberatung
## Ausschuss für Planung und
## Stadtentwicklung 22.04.2026 Entscheidung Seite 2
# Sitzung des APS am 22.04.2025 Vorlage Nr. APS/020/2026
# ___________________________________________________________
## Städtebauliches Entwicklungskonzept „Gewerbe- und Industriekernzonen in
## Düsseldorf – Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“
## hier: Beginn der Evaluation und Fortschreibung
## Beschlussentwurf:
## AWIR Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale
## Zusammenarbeit empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
## im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
## APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung das
## städtebauliche Entwicklungskonzept „Flächenstrategie für produktions- und
## handwerksgeprägte Branchen - Gewerbe- und Industriekernzonen in
## Düsseldorf“ gemäß der beiliegenden Sachdarstellung fortzuschreiben. Seite 3
## Sachdarstellung:
Städtebauliches Entwicklungskonzept „Gewerbe- und Industriekernzonen in
Düsseldorf – Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte
Branchen“
hier: Beginn der Evaluation und Fortschreibung
1. Ausgangslage und Notwendigkeit der Überarbeitung
Das aktuell gültige städtebauliche Entwicklungskonzept „Gewerbe- und
Industriekernzonen in Düsseldorf – Flächenstrategie für produktions- und
handwerksgeprägte Branchen“ wurde im Jahr 2018 vom Rat der Landeshauptstadt
Düsseldorf beschlossen (Vorlage 61/121/2018). Das von Wirtschaftsförderung und
Stadtplanungsamt gemeinsam entwickelte und verantwortete Konzept zielt primär auf die
Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Gewerbe- und Industriegebiete ab. Die
Strategie wird bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt und wurde auch bei
anderen städtebaulichen Entwicklungskonzepten (z.B. Raumwerk D) einbezogen.
Hintergrund des Beschlusses war insbesondere der enorme Nutzungsdruck auf den
begrenzten Stadtraum: Infolge der anhaltenden Zuwanderung und des
Bevölkerungswachstums konkurrieren die verschiedenen Nutzungsarten wie Wohnen,
Freizeit und Gewerbe intensiv um die verbleibenden knappen Flächenreserven.
Insbesondere renditestärkere Nutzungen wie der Wohnungsbau oder großflächiger
Einzelhandel drohten dabei, handwerks- und produktionsgeprägte Betriebe zunehmend
aus dem Stadtgebiet zu verdrängen. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist die
Sicherung von Gewerbe- und Industriegebieten essenziell geworden und die Strategie mit
der Kernzonenkarte hat sich als wirkungsvolles Instrument der Stadtentwicklung
erwiesen. Seit dem Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzepts kam es zu
keiner Umwandlung der dort definierten Kernzonen durch Bauleitplanung. Die konsistente
Umsetzung der Flächenstrategie hat maßgeblich dazu beigetragen, ein hohes Maß an
Planungssicherheit und Vertrauen bei den Wirtschaftsakteuren sowie Investoren zu
schaffen. Das Konzept hat zudem zahlreiche gewerblich-industrielle Nachnutzungen in
ihrer Entwicklung erfolgreich unterstützt, da es eine klare Perspektive vorgibt. Angesichts
knapper Flächenreserven ist die Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen für eine
nutzungsgemischte, resiliente Stadt weiterhin essenziell und eine zentrale Voraussetzung
für die diversifizierte wirtschaftliche Entwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Diese
Flächen bilden die Basis für die Ansiedlung und Sicherung von Unternehmen, deren
Geschäftstätigkeit maßgeblich zu Gewerbesteuereinnahmen und damit zur finanziellen
Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf beiträgt. Parallel zur Sicherung ist
die Förderung flächeneffizienter Nutzungskonzepte sowie die Reaktivierung Seite 4
untergenutzter Bestandsflächen bedeutend um knappe Gewerbe- und Industrieflächen
optimal auszunutzen.
Ein zentraler Baustein für den Erfolg ist auch die auf der Kernzonenkarte basierende
besondere Vorkaufsrechtsatzung (Vorlage APS/165/2021). Die Wirksamkeit dieses
Instruments zeigt sich unter anderem am Beispiel des ehemaligen Vallourec-Standorts in
Rath. Hier konnte durch die Anwendung der Satzung sichergestellt werden, dass die
Flächen nicht einer gewerbefremden Nutzung zugeführt werden, sondern auch künftig
gewerblich-industriell sowie für Infrastruktureinrichtungen genutzt werden.
Städtebauliche Entwicklungskonzepte brauchen eine regelmäßige Überprüfung und eine
bedarfsgerechte Weiterentwicklung, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu
reagieren. In der aktuellen Flächenstrategie ist eine Überprüfung der Zielsetzungen für
die einzelnen Gewerbe- und Industriekernzonen verankert. Bereits jetzt ist ersichtlich,
dass, aufgrund von veränderteren Rahmenbedingungen, bei einigen wenigen
Entwicklungsflächen die Gebietskategorien nicht mit den aktuellen Zielsetzungen
übereinstimmen und daher voraussichtlich eine Anpassung notwendig sein wird. Die Ziele
sollen an aktuelle räumliche sowie städtebauliche Entwicklungen angepasst und inhaltlich
vertieft werden. Die Fortschreibung der Flächenstrategie ist als Gemeinschaftsprojekt
vom Stadtplanungsamt und dem Amt für Wirtschaftsförderung in den städtischen
Entwicklungszielen verankert und wird enger Zusammenarbeit umgesetzt.
Aber auch aufgrund der gesetzlichen Neuerungen auf Bundesebene, insbesondere im
Rahmen des sogenannten „Bau-Turbos“ (Erleichterungen für den Wohnungsbau nach §
31(3) BauGB, § 34 (3b) BauGB und § 246e BauGB), entsteht konkreter Bedarf zur
Weiterentwicklung und Stärkung des Konzeptes. Wie bereits in der aktuellen Vorlage zum
„Bau-Turbo“ beschrieben (Vorlage APS/007/2026), kommen die Gebiete der Kategorien A
bis C der aktuellen Kernzonenkarte explizit nicht für Wohnungsbau im Rahmen des „Bau-
Turbo“ in Frage, da dies den städtebaulichen Zielen der Kernzonen und der besonderen
Vorkaufsrechtsatzung widersprechen würde. Diese Festlegung gilt vollumfänglich sowohl
für die aktuelle als auch für die zukünftige, fortgeschriebene Kernzonenkarte. Die
Kategorie D bleibt hiervon unberührt, da dort bereits heute ein gewisser Anteil an
Wohnnutzung – im Sinne der Stadt der kurzen Wege – zulässig ist.
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor des bisherigen Konzepts ist die Zusammenarbeit
mit den Akteuren des Wirtschaftsstandortes Düsseldorf. Daher erfolgt die gesamte
Fortschreibung und die damit verbundene qualitative Erhebung in kontinuierlicher
Abstimmung mit den Partnern. Hierzu zählen insbesondere die Industrie- und
Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK), der Industriekreis Düsseldorf
sowie die Akteure der Arbeitsgruppe 1 des Masterplan Industrie. Zudem wird die Seite 5
Fortschreibung auch an den Leitlinien des Masterplan Industrie und des Masterplan
Handwerk ausgerichtet.
2. Zielsetzung und struktureller Rahmen
Die bisherige Einteilung der Gewerbe- und Industriekernzonen und die gewählte
Systematik hat sich grundsätzlich als sinnvoll und zielführend erwiesen. An der
bewährten Struktur der Kernzonenkarte mit verschiedenen Kategorien soll festgehalten
werden. Der Fokus liegt auf qualitativen Schärfungen und punktuellen Anpassungen.
Der Prozess zur Überarbeitung der Kernzonen gliedert sich in zwei wesentliche Phasen:
Die aktuelle Bestandsaufnahme und Bewertung (Phase 1 Evaluation) und die
darauffolgende inhaltliche Anpassung (Phase 2 Fortschreibung).
2.1 Phase 1 – Evaluation
Ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Evaluation liegt in der Verbesserung der
Datengrundlage. Während die ursprüngliche Kernzonenkarte von 2018 vorrangig auf den
großflächigen Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) und des Regionalplans
basierte, erfolgte nun eine detaillierte Bestandserhebung. Es wurden alle aktuellen
Kernzonen auf Grundlage eines Kartierungsschlüssels und Nutzungskategoriensystems
vom Stadtplanungsamt aufgenommen. Auf Grundlage dieser Erhebung werden die
aktuellen Nutzungen gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderungsamt im Hinblick
auf ihre Funktionalität innerhalb der jeweiligen Kernzonen bewertet. Zudem werden
gezielt Einschätzungen und Informationen von der Industrie- und Handelskammer und
der Handwerkskammer eingeholt.
2.2. Phase 2 – Fortschreibung
Auf Grundlage der Evaluation sollen die jetzigen Zielvorgaben überprüft werden. Der
Umgang mit der Kategorie D „Entwicklungszonen gemischter Nutzungen“ wird zudem
übergeprüft. In der aktuellen Strategie sind lediglich drei Flächen der Kategorie D
aufgenommen worden, und eine weitere Definition wurde angekündigt.
Bestehende Kernzonen sollen gegebenenfalls vergrößert, verkleinert oder durch einen
Kategorienwechsel neu zugeordnet werden. Auch die Neuaufnahme bisher nicht
berücksichtigter Gebiete als Kernzonen ist Teil der Weiterentwicklung. Beispielsweise
wurden Vorschläge für neue Kernzonen und für die Ergänzung bestehender Kernzonen
von der Handwerkskammer Düsseldorf gemacht, die aktuell seitens der Verwaltung
geprüft werden. Seite 6
Darüber hinaus sollen Flächenpotenziale und Aktivierungsmöglichkeiten präzise
identifiziert werden. Die Überarbeitung integriert aktuelle Querschnittsaufgaben der
Stadtentwicklung, welche in der fortgeschriebenen Strategie stärker abgebildet werden.
Insbesondere die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung (z. B. Entsiegelung,
Begrünung, Hitzeadaption) werden als textliche Hinweise in die Zielsetzungen des
Konzepts aufgenommen. Darüber hinaus stehen die Steigerung der Flächeneffizienz, die
Förderung einer urbanen Nutzungsmischung (wo verträglich), die Gestaltung der
Übergänge von Gewerbe zu Wohnen sowie die Flächenaktivierung im Vordergrund, um
den begrenzt verfügbaren Raum optimal zu nutzen.
3. Ausblick
Die weiterentwickelte Kernzonenkarte soll eine verbesserte Grundlage für die Anwendung
der Vorkaufsrechtsatzung und Klarheit über die Anwendung des „Bau-Turbo“ schaffen.
Derzeit befindet sich die Überarbeitung am Ende der Phase 1 (Evaluation). Es wurden die
Bestandsnutzungen erfasst, Standortbegehungen durchgeführt und Bedarfe der
Kammern eingeholt. Aktuell werden die Nutzungen im Hinblick auf ihre Funktionalität
innerhalb der jeweiligen Kernzonen bewertet.
Ab dem zweiten Quartal 2026 beginnt die Phase 2 (Fortschreibung), in der die
Abgrenzungen der Kernzonen geschärft, städtebauliche Ziele angepasst und vertiefende
Inhalte wie Flächeneffizienz und Klimaanpassung eingearbeitet werden.
Den Abschluss des Verfahrens bildet die Einbringung in die zuständigen politischen
Gremien. Die fortgeschriebene Flächenstrategie wird dann dem Rat der Stadt Düsseldorf
zum Beschluss nach § 1, Absatz 6, Nr. 11 des BauGBs vorgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt
behalten die Vorgaben der aktuellen Strategie mit den Kernzonen und der
Vorkaufsrechtsatzung ihre volle Gültigkeit.