Beschlussvorlage Aktenzeichen AÖE/057/2026

AWISTA Kommunal GmbH will Fuhrpark auf klimaneutrale Antriebe umstellen

Amtlicher Titel: Umstellung des Fuhrparks der AWISTA Kommunal GmbH auf klimaneutrale, schadstoffreduzierte und lärmarme Antriebe (Dekarbonisierungskonzept)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 05.10.2026 bei Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz.
5. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 23. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz berät am 5. Oktober 2026 über das Dekarbonisierungskonzept der AWISTA Kommunal GmbH. Das Konzept sieht vor, den gesamten kommunalen Fuhrpark auf klimaneutrale, schadstoffreduzierte und lärmarme Antriebe umzustellen. Die Entscheidung über die Umsetzung steht noch aus.

Warum wichtig

Eine klimaneutrale Flotte reduziert lokale Luftverschmutzung, unterstützt die Klimaziele der Stadt und kann langfristig Betriebskosten senken.

Die Details

  • Betreff: Umstellung des Fuhrparks der AWISTA Kommunal GmbH auf klimaneutrale, schadstoffreduzierte und lärmarme Antriebe (Dekarbonisierungskonzept)
  • Vorschlag: Ersatz aller Verbrennungsmotoren durch Elektro‑ oder Wasserstoffantriebe
  • Gremium: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
  • Status: Vorberatung am 05.10.2026
  • Umfang: Gesamter kommunale Fuhrpark der AWISTA Kommunal GmbH

Einordnung

Die Maßnahme betrifft alle städtischen Dienstfahrzeuge und soll die CO₂‑Emissionen der Stadt deutlich senken. Sie ist ein zentraler Baustein der Düsseldorfer Klimastrategie und wirkt sich indirekt auf die Luftqualität und den Verkehr in der gesamten Stadt aus.

Hintergrund

Ein Dekarbonisierungskonzept beschreibt Maßnahmen, mit denen die CO₂‑Emissionen eines Fuhrparks reduziert werden, etwa durch den Einsatz von Elektro‑, Hybrid‑ oder Wasserstofffahrzeugen sowie durch Optimierung von Fahrverhalten und Wartung.

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umsetzung des Dekarbonisie-
  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die AWISTA Kommunal
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AÖE/057/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Umstellung des Fuhrparks der AWISTA Kommunal GmbH auf klimaneutrale, schadstoffreduzierte und lärmarme Antriebe (Dekarbonisierungskonzept) Fachbereich: 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, 05.10.2026Vorberatung Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz Ausschuss für Umwelt-, Klima- 08.10.2026Vorberatung und Verbraucherschutz Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung Rat 12.11.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umsetzung des Dekarbonisie- rungskonzeptes zur schrittweisen Dekarbonisierung des Fuhrparks der AWISTA Kommunal GmbH mit dem Ziel, bis zum Jahr 2035 einen klimaneutralen Betrieb zu erreichen. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die AWISTA Kommunal GmbH mit den für die Umsetzung des Dekarbonisierungskonzeptes erforderlichen Maßnah- men, insbesondere dem Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie der schrittweisen Neubeschaf- fung entsprechender Fahrzeuge, zu beauftragen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, im Rahmen der weiteren Planung und der jährlichen Haushalts- und Gebührenkalkulationen über die Kostenentwicklung bei der Dekarbonisierung des Fuhrparkes der AWISTA Kommunal GmbH zu berichten. Sachdarstellung: 1. Einführung Mit der Neuordnung der Abfallwirtschaft (vergleiche Ratsbeschluss AÖE/073/2023/2 vom 14.12.2023) verfolgt die Landeshauptstadt Düsseldorf unter anderem das Ziel, Abfallwirt- schaft und Stadtreinigung bis zum Jahr 2035 auf einen klimaneutralen Betrieb umzustellen (sog. „Dekarbonisierung"). Diese Zielsetzung wurde der AWISTA Kommunal GmbH sowohl in Form verbindlicher Vorgaben wie auch dem Auftrag zur Entwicklung entsprechender Konzepte im Konsortialvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der AWISTA GmbH aufgegeben. Die AWISTA Kommunal GmbH ist bereits vertraglich dazu verpflichtet, bei der Neubeschaf- fung von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t sowie bei Klein- kehrmaschinen (bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t) vollelektrische Fahrzeuge zu beschaffen. Auf dieser Basis hat sie bereits einen Teil ihres Fuhrparks auf vollelektrisch betriebene Fahrzeuge umgestellt, konkret: • die Dienst-PKW • fünf Kleinkehrmaschinen und ein Bürgersteigwaschfahrzeug • sieben Kehricht-Sammelfahrzeuge (Pritschenfahrzeuge zur Erfassung von Abfällen aus Straßenpapierkörben) Die AWISTA Kommunal GmbH wurde weiterhin verpflichtet, ein Konzept vorzulegen mit dem Ziel, ihren gesamten Fuhrpark bis 2035 schrittweise auf klimaneutrale Antriebe umzustellen. Das Konzept liegt inzwischen vor. Darin wurde untersucht, wie die Dekarbonisierung des Fuhrparkes technisch, wirtschaftlich und organisatorisch durch die AWISTA Kommunal für die Landeshauptstadt Düsseldorf optimal umgesetzt werden kann. Es wurde ein Umsetzungs-pfad skizziert, der Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmminderung miteinander verbindet. Das Konzept berücksichtigt • den wirtschaftlichen Einsatz des bereits vorhandenen Fuhrparks im Rahmen bran- chenüblicher Abschreibungszeiträume (z.B. 8 Jahre für Müllsammelfahrzeuge), der Er-satz alter Fahrzeuge durch voraussichtlich überwiegend vollelektrisch betriebene Fahr-zeuge wird also schrittweise nach Ausmusterung älterer Fahrzeuge erfolgen; • dass bei Fahrzeugen, die über 2035 weiterhin mit Verbrennungsmotoren betrieben werden (z.B. etliche Winterdienst-Fahrzeuge, die jederzeit und durchgehend betriebsbereit sein müssen) der klimaneutrale Treibstoff HVO 100 („Hydrotreated Vegetable Oil", ein synthetischer Kraftstoff auf Basis hydrierter Pflanzenöle und tierischer Fette) verwendet wird; • dass die Lade-Infrastruktur auf den beiden Betriebshöfen der AWISTA Kommunal GmbH deutlich ausgebaut werden muss, um insbesondere die Vielzahl der größeren Fahrzeuge wie Müllsammelfahrzeuge und Großkehrmaschinen hinreichend schnell mit elektrischer Energie aufladen zu können. Seite 2 Das technisch-organisatorische Zielbild sieht vor, den Fuhrpark technisch, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll auf batterieelektrische Antriebe umzustellen. Für Fahrzeugklassen, bei denen vollelektrische Lösungen nicht verfügbar oder aufgrund des vorgesehenen Einsatzes nicht geeignet sind, werden alternative Kraftstoffe wie HVO100 als Übergangs- oder Ergän- zungslösung im Rahmen der Detailplanung bewertet. 2. Ladeinfrastruktur Die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte stellt in den meisten Fahrzeugkategorien den zentralen Baustein zur Dekarbonisierung des Fuhrparks dar. Voraussetzung hierfür ist eine entspre-chend ausgebaute und leistungsfähige Ladeinfrastruktur an den Betriebsstandorten. Der aktuelle Ausbaustand der Ladeinfrastruktur stellt sich wie folgt dar: • Am Betriebshof Draap wurden Anfang des Jahres 2025 vier Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten in Betrieb genommen. Unter Berücksichtigung einer bereits vorhandenen Wallbox stehen damit insgesamt neun Ladepunkte zur Verfügung. • Am Betriebshof Höherweg stehen derzeit zwei Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunk-ten im Bereich des PKW-Parkplatzes am Höherweg 222 zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich damit eine Kapazität von vier Ladepunkten. Alle vorhandenen Ladepunkte weisen eine maximale Ladeleistung von bis zu 22 kW auf. Für die Aufladung größerer vollelektrisch betriebener LKW (Müllsammelfahrzeuge, Großkehrma- schinen etc.) reicht diese Infrastruktur bei weitem nicht aus. Das Konzept der AWISTA Kom- munal GmbH sieht daher vor, übergangsweise ergänzend einige externe Ladestellen zu nut- zen. Für eine Elektrifizierung des Fuhrparks ist der Bau ergänzender Lade-Infrastruktur durch Anschluss an 10-kV-Mittelspannungsleitungen einschließlich zusätzlicher Trafo- Stationen auf den beiden Betriebshöfen unumgänglich. StandortIst-Zustand Übergangslösung 2026/2027 Ladeinfrastruktur Betriebshof4 Ladesäulen mit je 2 Nutzung des innerstädtischen DraapLadepunkten zuzüglich Schnellladeparks an der Fährstraße für vorhandener Wallbox; Zwischenladungen; zusätzlich insgesamt 9 Ladepunkte.Schnellladesäulen auf den Geländen von Aral und Shell am Südring, jedoch ohne SWD-Konditionen. Betriebshof2 Ladesäulen mit je 2 4 x 22-kW-Ladepunkte am Eingang HöherwegLadepunkten am PKW-Höherweg 200, für 2026/2027 seitens Parkplatz Höherweg 222; SWD zugesichert; Mitnutzung eines 50- insgesamt 4 Ladepunkte.kW-Schnellladeplatzes, sofern verfügbar; Schnelllader an der Total-Tankstelle am Höherweg zu SWD-Konditionen; als Backup 14 x 22-kW-Ladepunkte am Mitarbeiterparkplatz Höherweg 100 sowie gegebenenfalls eine weitere Schnellladestation an der Ackerstraße. Tabelle: Übersicht aktuelle Ladeinfrastruktur Seite 3 3. Fuhrpark Der aktuelle Antriebsmix des Fuhrparks beziehungsweise der im Arbeitsstand betrachteten Fahrzeuggruppen der AWISTA Kommunal GmbH umfasst einen hohen Anteil konventioneller Antriebe. Genannt werden 54 Prozent Diesel, 26 Prozent Elektro, 15 Prozent Benzin, 3 Prozent Hybrid und 2 Prozent Erdgas. Daraus ergibt sich ein erheblicher Transformationsbedarf, insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen und Spezialfahrzeugen. Der Fuhrpark der AWISTA Kommunal GmbH umfasst derzeit 241 Fahrzeuge. Die wesentli- chen Fahrzeugkategorien stellen sich nach vorliegendem Stand wie folgt dar: Fahrzeug- AnzahlEinordnung für die Transformation kategorie Müllsammelfahr-60 Schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sind zeuge inzwischen auch als vollelektrische Varianten am Markt verfügbar. Für Müllsammelwagen wird auf Basis von AWISTA-internen Tests und Erfahrungen anderer Kommunen eine vollständige Umstellung auf vollelektrische Fahrzeuge empfohlen. Abrollkipper20 Technisch sind die Fahrzeuge verfügbar, ihre Eignung für den vorgesehenen Einsatz im Winterdienst ist jedoch zu validieren. Kehrichtwagen55 Für 5,2-t-Doppelkabinen-Kehrichtwagen ist aktuell kein vollelektrischer Hersteller verfügbar. Für diese Fahrzeugklasse wird daher aktuell der Einsatz von HVO100 empfohlen, um herstellerunabhängig zu bleiben. Kehrmaschinen bis33 Für diese Fahrzeugklasse besteht bereits die Vorgabe zur 5 t vollelektrischen Beschaffung. Im Bestand befinden sich bereits vollelektrische Kleinkehrmaschinen. Kehrmaschinen34 Die technische Verfügbarkeit und die betrieblichen über 5 t Anforderungen sind im Rahmen der Detailplanung standort- und einsatzbezogen zu bewerten. Tabelle: Übersicht Fahrzeugkategorien Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sieht das Konzept vor, im Bestand befindliche Fahr- zeuge bis zum Ende ihrer normalen Abschreibungsfristen weiter zu betreiben, Neubeschaf- fungen dann aber mit entsprechend neuer Antriebstechnik ausgestattet vorzunehmen. Um das Ziel eines klimaneutralen Betriebs des Fuhrparks bis 2035 erreichen zu können, müssen dafür bereits kurzfristig, also im laufenden Jahr und insbesondere in den Jahren 2027 bis 2029, etliche Neubeschaffungen entsprechend eingeleitet werden. Berücksichtigt sind dabei Abschreibungszeiträume von 8 Jahren für die Fahrzeuge bzw. 20 Jahren für die Ladeinfrastruktur - und daraus dann Abschreibung und Verzinsung - sowie Overhead-Kosten der AWISTA Kommunal GmbH. Wie bereits ausgeführt, beziehen sich die genannten Kosten auf die Preisbasis aus dem Jahr 2025. Für die Folgejahre werden Preisindizierungen nach Maßgabe öffentlich zugänglicher Preisindizes des statistischen Bundesamtes zu berücksichtigen sein. Seite 4 Die vorliegende Kostenkalkulation wurde bewusst auf Basis konservativer Annahmen erstellt. Insbesondere bei der Betrachtung der Anschaffungskosten für die kommenden Jahre wurden mögliche positive Marktentwicklungen und betriebswirtschaftliche Optimierungspotenziale zunächst nur eingeschränkt berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kostenentwicklung auch bei den elektrisch betriebe- nen Spezialfahrzeugen der Abfallwirtschaft in den kommenden Jahren günstiger darstellen wird, als in der vorliegenden konservativen Prognose abgebildet. Bei den Fahrzeugbeschaffungskosten werden mit zunehmender Marktdurchdringung, stei- genden Produktionskapazitäten, technologischen Fortschritten und einem breiteren Angebot an Elektrofahrzeugen perspektivisch die Anschaffungskosten sinken. Die derzeitige Kalkula- tion berücksichtigt diese mögliche Kostenentwicklung bewusst nur zurückhaltend. Genauso stellt es sich auch in Bezug auf die zu erwartende Entwicklung der Wartungs- und Instandhaltungskosten dar. Elektrofahrzeuge verfügen aufgrund ihrer geringeren mechani- schen Komplexität über weniger verschleißanfällige Komponenten, wodurch langfristig Ein- sparpotenziale bei Wartung, Reparatur und Betrieb entstehen können. Darüber hinaus bietet der zunehmende Ausbau beziehungsweise die stärkere Nutzung eige- ner Energieerzeugung erhebliche wirtschaftliche Potenziale. Durch die Kombination von Elektromobilität mit selbst erzeugter Energie können die laufenden Energiekosten für den Fuhrpark langfristig reduziert und die Abhängigkeit von externen Energiepreisentwicklungen verringert werden. Unterstützt wird dies insbesondere durch laufende Vorbereitungen für die Installation von PV-Modulen auf Dachflächen der Betriebshöfe der AWISTA Kommunal GmbH - hierzu ist die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes bis Ende 2027 vorgesehen. Zusammenfassend stellt die vorliegende Berechnung somit ein Szenario dar, das mögliche wirtschaftliche Verbesserungen in den Bereichen Wartung, Energieversorgung und Fahr- zeugbeschaffung nur begrenzt einbezieht. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden be- triebswirtschaftlichen Entwicklungen besteht daher ein nachvollziehbares Potenzial, dass sich die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Umstellung des Fuhrparks der AWISTA Kommunal GmbH auf Elektromobilität in den kommenden Jahren positiver entwickelt als derzeit kalkula-torisch dargestellt. Aktuelle Berechnungen anderer Unternehmen zeigen, dass die Einbeziehung der oben be- schriebenen preisdämpfenden Effekte in die Kalkulation schon heute zeigen, dass Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb wirtschaftlich günstiger betrieben werden können, als solche mit Verbrennermotoren. 4. Kosten Die mit der AWISTA Kommunal GmbH geschlossenen Verträge sehen Abrechnungs- modalitäten vor, nach denen nur die bereits fest in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Leistungen in die derzeit kalkulierten Entgelte „eingepreist" sind. Für zusätzliche Leistungen bzw. Änderungen, die zusätzliche Kosten hervorrufen, ist der AWISTA Kommunal GmbH der Mehraufwand zu erstatten. Dabei gelten die Regelungen des Seite 5 öffentlichen Preisrechts (Selbstkosten-Erstattungspreise entsprechend Preisgesetz und „Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" einschließlich der „Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten" LSP). Die in dem Konzept der AWISTA Kommunal GmbH aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen zur Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe fallen unter diese Regelung. Kon- kret wären demnach die Mehrkosten für die Beschaffung vollelektrisch betriebener Fahrzeuge sowie die Investition in zusätzliche Ladeinfrastruktur von der Stadt zu tragen, umgerechnet in jährlichen Aufwand in Form von Abschreibung, Verzinsung und Overhead- Kosten. Einzurechnen sind weiterhin die Kosten für die Miete von Ladepunkten (Wallboxen), dagegen sind voraussichtlich entstehender Minderaufwand für geringere Treibstoffkosten (Strom statt Diesel) der Stadt gutzuschreiben. In dieser Form können die Mehr- und Minderkosten in die Gebührenkalkulationen für Abfall und Straßenreinigung einfließen. Das Konzept schätzt (auf Preisbasis 2025) folgende bis 2035 anfallenden überwiegenden Investitions-Mehrkosten ab: • Fahrzeuge Abfall und Straßenreinigung: 15,9 Mio. Euro netto (18,9 Mio. Euro brutto) • Ladeinfrastruktur beide Betriebshöfe inkl. Projektmanagement: 6,7 Mio. Euro netto (8 Mio. Euro brutto) In dem Maße, wie die Elektrifizierung des Fuhrparkes zunimmt, nehmen auch die Einsparun- gen durch den Kraftstoffwechsel zu. Diese werden derzeit auf 3,4 Mio. Euro netto (4 Mio. Euro brutto) bis 2035 addiert. Summiert beläuft sich der Investitionsbedarf insgesamt auf rund 22,9 Mio. Euro bis 2035. 5. Auswirkung auf Straßenreinigungs- und Abfallgebühren In Summe ergeben sich durch die Dekarbonisierung des Fuhrparkes Mehrkosten von rund 22,9 Mio. Euro brutto (berechnet auf Preisbasis 2025), die auf die Straßenreinigungs- und Abfallgebühren umgelegt werden. Diese verteilen sich zu 27% auf den Bereich Straßenreini- gung und zu 73% auf den Bereich Abfallwirtschaft. Kostenanteil Gebührenhaushaltedurchschnittlicher DekarbonisierungHaushaltsplanungjährlicher Fuhrpark,2026 Gebührenanstieg bis Zeitraum bis 2035(Euro) 2035 für (Euro) Dekarbonisierung Fuhrpark (%) Abfallwirtschaft16,7 Mio.11

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

KI-gestützt aufbereitet am 29. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/057/2026