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AÖE/057/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Umstellung des Fuhrparks der AWISTA Kommunal GmbH auf klimaneutrale,
schadstoffreduzierte und lärmarme Antriebe (Dekarbonisierungskonzept)
Fachbereich:
19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie,
05.10.2026Vorberatung
Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
Ausschuss für Umwelt-, Klima-
08.10.2026Vorberatung
und Verbraucherschutz
Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung
Rat 12.11.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umsetzung des Dekarbonisie-
rungskonzeptes zur schrittweisen Dekarbonisierung des Fuhrparks der AWISTA Kommunal
GmbH mit dem Ziel, bis zum Jahr 2035 einen klimaneutralen Betrieb zu erreichen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die AWISTA Kommunal
GmbH mit den für die Umsetzung des Dekarbonisierungskonzeptes erforderlichen Maßnah-
men, insbesondere dem Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie der schrittweisen Neubeschaf-
fung entsprechender Fahrzeuge, zu beauftragen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, im Rahmen der weiteren Planung und der jährlichen
Haushalts- und Gebührenkalkulationen über die Kostenentwicklung bei der
Dekarbonisierung des Fuhrparkes der AWISTA Kommunal GmbH zu berichten.
Sachdarstellung:
1. Einführung
Mit der Neuordnung der Abfallwirtschaft (vergleiche Ratsbeschluss AÖE/073/2023/2 vom
14.12.2023) verfolgt die Landeshauptstadt Düsseldorf unter anderem das Ziel, Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigung bis zum Jahr 2035 auf einen klimaneutralen Betrieb umzustellen
(sog. „Dekarbonisierung"). Diese Zielsetzung wurde der AWISTA Kommunal GmbH sowohl
in Form verbindlicher Vorgaben wie auch dem Auftrag zur Entwicklung entsprechender
Konzepte im Konsortialvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der AWISTA
GmbH aufgegeben.
Die AWISTA Kommunal GmbH ist bereits vertraglich dazu verpflichtet, bei der Neubeschaf-
fung von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t sowie bei Klein-
kehrmaschinen (bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t) vollelektrische Fahrzeuge
zu beschaffen. Auf dieser Basis hat sie bereits einen Teil ihres Fuhrparks auf vollelektrisch
betriebene Fahrzeuge umgestellt, konkret:
• die Dienst-PKW
• fünf Kleinkehrmaschinen und ein Bürgersteigwaschfahrzeug
• sieben Kehricht-Sammelfahrzeuge (Pritschenfahrzeuge zur Erfassung von Abfällen
aus Straßenpapierkörben)
Die AWISTA Kommunal GmbH wurde weiterhin verpflichtet, ein Konzept vorzulegen mit dem
Ziel, ihren gesamten Fuhrpark bis 2035 schrittweise auf klimaneutrale Antriebe umzustellen.
Das Konzept liegt inzwischen vor. Darin wurde untersucht, wie die Dekarbonisierung des
Fuhrparkes technisch, wirtschaftlich und organisatorisch durch die AWISTA Kommunal für
die Landeshauptstadt Düsseldorf optimal umgesetzt werden kann. Es wurde ein
Umsetzungs-pfad skizziert, der Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Klimaschutz,
Luftreinhaltung und Lärmminderung miteinander verbindet.
Das Konzept berücksichtigt
• den wirtschaftlichen Einsatz des bereits vorhandenen Fuhrparks im Rahmen bran-
chenüblicher Abschreibungszeiträume (z.B. 8 Jahre für Müllsammelfahrzeuge), der
Er-satz alter Fahrzeuge durch voraussichtlich überwiegend vollelektrisch betriebene
Fahr-zeuge wird also schrittweise nach Ausmusterung älterer Fahrzeuge erfolgen;
• dass bei Fahrzeugen, die über 2035 weiterhin mit Verbrennungsmotoren betrieben
werden (z.B. etliche Winterdienst-Fahrzeuge, die jederzeit und durchgehend
betriebsbereit sein müssen) der klimaneutrale Treibstoff HVO 100 („Hydrotreated
Vegetable Oil", ein synthetischer Kraftstoff auf Basis hydrierter Pflanzenöle und
tierischer Fette) verwendet wird;
• dass die Lade-Infrastruktur auf den beiden Betriebshöfen der AWISTA Kommunal
GmbH deutlich ausgebaut werden muss, um insbesondere die Vielzahl der größeren
Fahrzeuge wie Müllsammelfahrzeuge und Großkehrmaschinen hinreichend schnell
mit elektrischer Energie aufladen zu können.
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Das technisch-organisatorische Zielbild sieht vor, den Fuhrpark technisch, wirtschaftlich und
betrieblich sinnvoll auf batterieelektrische Antriebe umzustellen. Für Fahrzeugklassen, bei
denen vollelektrische Lösungen nicht verfügbar oder aufgrund des vorgesehenen Einsatzes
nicht geeignet sind, werden alternative Kraftstoffe wie HVO100 als Übergangs- oder Ergän-
zungslösung im Rahmen der Detailplanung bewertet.
2. Ladeinfrastruktur
Die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte stellt in den meisten Fahrzeugkategorien den
zentralen Baustein zur Dekarbonisierung des Fuhrparks dar. Voraussetzung hierfür ist eine
entspre-chend ausgebaute und leistungsfähige Ladeinfrastruktur an den Betriebsstandorten.
Der aktuelle Ausbaustand der Ladeinfrastruktur stellt sich wie folgt dar:
• Am Betriebshof Draap wurden Anfang des Jahres 2025 vier Ladesäulen mit jeweils
zwei Ladepunkten in Betrieb genommen. Unter Berücksichtigung einer bereits
vorhandenen Wallbox stehen damit insgesamt neun Ladepunkte zur Verfügung.
• Am Betriebshof Höherweg stehen derzeit zwei Ladesäulen mit jeweils zwei
Ladepunk-ten im Bereich des PKW-Parkplatzes am Höherweg 222 zur Verfügung.
Insgesamt ergibt sich damit eine Kapazität von vier Ladepunkten.
Alle vorhandenen Ladepunkte weisen eine maximale Ladeleistung von bis zu 22 kW auf. Für
die Aufladung größerer vollelektrisch betriebener LKW (Müllsammelfahrzeuge, Großkehrma-
schinen etc.) reicht diese Infrastruktur bei weitem nicht aus. Das Konzept der AWISTA Kom-
munal GmbH sieht daher vor, übergangsweise ergänzend einige externe Ladestellen zu nut-
zen. Für eine Elektrifizierung des Fuhrparks ist der Bau ergänzender Lade-Infrastruktur
durch Anschluss an 10-kV-Mittelspannungsleitungen einschließlich zusätzlicher Trafo-
Stationen auf den beiden Betriebshöfen unumgänglich.
StandortIst-Zustand Übergangslösung 2026/2027
Ladeinfrastruktur
Betriebshof4 Ladesäulen mit je 2 Nutzung des innerstädtischen
DraapLadepunkten zuzüglich Schnellladeparks an der Fährstraße für
vorhandener Wallbox; Zwischenladungen; zusätzlich
insgesamt 9 Ladepunkte.Schnellladesäulen auf den Geländen von
Aral und Shell am Südring, jedoch ohne
SWD-Konditionen.
Betriebshof2 Ladesäulen mit je 2 4 x 22-kW-Ladepunkte am Eingang
HöherwegLadepunkten am PKW-Höherweg 200, für 2026/2027 seitens
Parkplatz Höherweg 222; SWD zugesichert; Mitnutzung eines 50-
insgesamt 4 Ladepunkte.kW-Schnellladeplatzes, sofern verfügbar;
Schnelllader an der Total-Tankstelle am
Höherweg zu SWD-Konditionen; als
Backup 14 x 22-kW-Ladepunkte am
Mitarbeiterparkplatz Höherweg 100 sowie
gegebenenfalls eine weitere
Schnellladestation an der Ackerstraße.
Tabelle: Übersicht aktuelle Ladeinfrastruktur
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3. Fuhrpark
Der aktuelle Antriebsmix des Fuhrparks beziehungsweise der im Arbeitsstand betrachteten
Fahrzeuggruppen der AWISTA Kommunal GmbH umfasst einen hohen Anteil
konventioneller Antriebe. Genannt werden 54 Prozent Diesel, 26 Prozent Elektro, 15 Prozent
Benzin, 3 Prozent Hybrid und 2 Prozent Erdgas. Daraus ergibt sich ein erheblicher
Transformationsbedarf, insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen und Spezialfahrzeugen.
Der Fuhrpark der AWISTA Kommunal GmbH umfasst derzeit 241 Fahrzeuge. Die wesentli-
chen Fahrzeugkategorien stellen sich nach vorliegendem Stand wie folgt dar:
Fahrzeug- AnzahlEinordnung für die Transformation
kategorie
Müllsammelfahr-60 Schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sind
zeuge inzwischen auch als vollelektrische Varianten am Markt
verfügbar. Für Müllsammelwagen wird auf Basis von
AWISTA-internen Tests und Erfahrungen anderer
Kommunen eine vollständige Umstellung auf vollelektrische
Fahrzeuge empfohlen.
Abrollkipper20 Technisch sind die Fahrzeuge verfügbar, ihre Eignung für
den vorgesehenen Einsatz im Winterdienst ist jedoch zu
validieren.
Kehrichtwagen55 Für 5,2-t-Doppelkabinen-Kehrichtwagen ist aktuell kein
vollelektrischer Hersteller verfügbar. Für diese
Fahrzeugklasse wird daher aktuell der Einsatz von HVO100
empfohlen, um herstellerunabhängig zu bleiben.
Kehrmaschinen bis33 Für diese Fahrzeugklasse besteht bereits die Vorgabe zur
5 t vollelektrischen Beschaffung. Im Bestand befinden sich
bereits vollelektrische Kleinkehrmaschinen.
Kehrmaschinen34 Die technische Verfügbarkeit und die betrieblichen
über 5 t Anforderungen sind im Rahmen der Detailplanung standort-
und einsatzbezogen zu bewerten.
Tabelle: Übersicht Fahrzeugkategorien
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sieht das Konzept vor, im Bestand befindliche Fahr-
zeuge bis zum Ende ihrer normalen Abschreibungsfristen weiter zu betreiben, Neubeschaf-
fungen dann aber mit entsprechend neuer Antriebstechnik ausgestattet vorzunehmen. Um
das Ziel eines klimaneutralen Betriebs des Fuhrparks bis 2035 erreichen zu können, müssen
dafür bereits kurzfristig, also im laufenden Jahr und insbesondere in den Jahren 2027 bis
2029, etliche Neubeschaffungen entsprechend eingeleitet werden.
Berücksichtigt sind dabei Abschreibungszeiträume von 8 Jahren für die Fahrzeuge bzw. 20
Jahren für die Ladeinfrastruktur - und daraus dann Abschreibung und Verzinsung - sowie
Overhead-Kosten der AWISTA Kommunal GmbH.
Wie bereits ausgeführt, beziehen sich die genannten Kosten auf die Preisbasis aus dem Jahr
2025. Für die Folgejahre werden Preisindizierungen nach Maßgabe öffentlich zugänglicher
Preisindizes des statistischen Bundesamtes zu berücksichtigen sein.
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Die vorliegende Kostenkalkulation wurde bewusst auf Basis konservativer Annahmen
erstellt. Insbesondere bei der Betrachtung der Anschaffungskosten für die kommenden Jahre
wurden mögliche positive Marktentwicklungen und betriebswirtschaftliche
Optimierungspotenziale zunächst nur eingeschränkt berücksichtigt.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Kostenentwicklung auch bei den elektrisch betriebe-
nen Spezialfahrzeugen der Abfallwirtschaft in den kommenden Jahren günstiger darstellen
wird, als in der vorliegenden konservativen Prognose abgebildet.
Bei den Fahrzeugbeschaffungskosten werden mit zunehmender Marktdurchdringung, stei-
genden Produktionskapazitäten, technologischen Fortschritten und einem breiteren Angebot
an Elektrofahrzeugen perspektivisch die Anschaffungskosten sinken. Die derzeitige Kalkula-
tion berücksichtigt diese mögliche Kostenentwicklung bewusst nur zurückhaltend.
Genauso stellt es sich auch in Bezug auf die zu erwartende Entwicklung der Wartungs- und
Instandhaltungskosten dar. Elektrofahrzeuge verfügen aufgrund ihrer geringeren mechani-
schen Komplexität über weniger verschleißanfällige Komponenten, wodurch langfristig Ein-
sparpotenziale bei Wartung, Reparatur und Betrieb entstehen können.
Darüber hinaus bietet der zunehmende Ausbau beziehungsweise die stärkere Nutzung eige-
ner Energieerzeugung erhebliche wirtschaftliche Potenziale. Durch die Kombination von
Elektromobilität mit selbst erzeugter Energie können die laufenden Energiekosten für den
Fuhrpark langfristig reduziert und die Abhängigkeit von externen Energiepreisentwicklungen
verringert werden. Unterstützt wird dies insbesondere durch laufende Vorbereitungen für die
Installation von PV-Modulen auf Dachflächen der Betriebshöfe der AWISTA Kommunal
GmbH - hierzu ist die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes bis Ende 2027 vorgesehen.
Zusammenfassend stellt die vorliegende Berechnung somit ein Szenario dar, das mögliche
wirtschaftliche Verbesserungen in den Bereichen Wartung, Energieversorgung und Fahr-
zeugbeschaffung nur begrenzt einbezieht. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden be-
triebswirtschaftlichen Entwicklungen besteht daher ein nachvollziehbares Potenzial, dass
sich die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Umstellung des Fuhrparks der AWISTA
Kommunal GmbH auf Elektromobilität in den kommenden Jahren positiver entwickelt als
derzeit kalkula-torisch dargestellt.
Aktuelle Berechnungen anderer Unternehmen zeigen, dass die Einbeziehung der oben be-
schriebenen preisdämpfenden Effekte in die Kalkulation schon heute zeigen, dass
Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb wirtschaftlich günstiger betrieben werden können, als
solche mit Verbrennermotoren.
4. Kosten
Die mit der AWISTA Kommunal GmbH geschlossenen Verträge sehen Abrechnungs-
modalitäten vor, nach denen nur die bereits fest in den Leistungsbeschreibungen
vorgesehenen Leistungen in die derzeit kalkulierten Entgelte „eingepreist" sind. Für
zusätzliche Leistungen bzw. Änderungen, die zusätzliche Kosten hervorrufen, ist der
AWISTA Kommunal GmbH der Mehraufwand zu erstatten. Dabei gelten die Regelungen des
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öffentlichen Preisrechts (Selbstkosten-Erstattungspreise entsprechend Preisgesetz und
„Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" einschließlich der
„Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten" LSP).
Die in dem Konzept der AWISTA Kommunal GmbH aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen
zur Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe fallen unter diese Regelung. Kon-
kret wären demnach die Mehrkosten für die Beschaffung vollelektrisch betriebener
Fahrzeuge sowie die Investition in zusätzliche Ladeinfrastruktur von der Stadt zu tragen,
umgerechnet in jährlichen Aufwand in Form von Abschreibung, Verzinsung und Overhead-
Kosten.
Einzurechnen sind weiterhin die Kosten für die Miete von Ladepunkten (Wallboxen),
dagegen sind voraussichtlich entstehender Minderaufwand für geringere Treibstoffkosten
(Strom statt Diesel) der Stadt gutzuschreiben.
In dieser Form können die Mehr- und Minderkosten in die Gebührenkalkulationen für Abfall
und Straßenreinigung einfließen.
Das Konzept schätzt (auf Preisbasis 2025) folgende bis 2035 anfallenden überwiegenden
Investitions-Mehrkosten ab:
• Fahrzeuge Abfall und Straßenreinigung: 15,9 Mio. Euro netto (18,9 Mio. Euro brutto)
• Ladeinfrastruktur beide Betriebshöfe inkl. Projektmanagement: 6,7 Mio. Euro netto
(8 Mio. Euro brutto)
In dem Maße, wie die Elektrifizierung des Fuhrparkes zunimmt, nehmen auch die Einsparun-
gen durch den Kraftstoffwechsel zu. Diese werden derzeit auf 3,4 Mio. Euro netto (4 Mio.
Euro brutto) bis 2035 addiert.
Summiert beläuft sich der Investitionsbedarf insgesamt auf rund 22,9 Mio. Euro bis 2035.
5. Auswirkung auf Straßenreinigungs- und Abfallgebühren
In Summe ergeben sich durch die Dekarbonisierung des Fuhrparkes Mehrkosten von rund
22,9 Mio. Euro brutto (berechnet auf Preisbasis 2025), die auf die Straßenreinigungs- und
Abfallgebühren umgelegt werden. Diese verteilen sich zu 27% auf den Bereich Straßenreini-
gung und zu 73% auf den Bereich Abfallwirtschaft.
Kostenanteil Gebührenhaushaltedurchschnittlicher
DekarbonisierungHaushaltsplanungjährlicher
Fuhrpark,2026 Gebührenanstieg bis
Zeitraum bis 2035(Euro) 2035 für
(Euro) Dekarbonisierung
Fuhrpark
(%)
Abfallwirtschaft16,7 Mio.11
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.