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APS/089/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr.01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166
- Einleitung, Öffentlichkeitsbeteiligung
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung
Ausschuss für Planung und
14.10.2026Vorberatung
Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung
Rat 12.11.2026Entscheidung
Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/089/2026
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Einleitung
Entwurf Nr. 01/035- Öffentlichkeitsbeteiligung
Kennedydamm 55/Roßstraße 166-
Vorlage Nr. APS/089/2026
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/035
- Kennedydamm 55/Roßstraße 166-
- Einleitung
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm
55/Roßstraße 166- angehört und empfiehlt dem Rat eine vorlagegemäße
Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18
der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Planaushangs
mit dem Angebot zur Erörterung der Planung durchzuführen.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 -und
empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner
Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
RAT I.Der Rat beschließt
für ein Gebiet nordöstlich des Kennedydamms
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im vorhabenbezogenen Bebauungsplan-
Entwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 -, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist, -
ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12
BauGB einzuleiten, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
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-Ausweisung und Planungsrechtsschaffung für ein Bürohochhaus als
Landmarke.
II.Der Rat nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/035 -
Kennedydamm 55/Roßstraße 166 - und beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf dieser Grundlage
durchzuführen.
Sachdarstellung:
Bebauungsplan Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166
Visualisierung Kennedydamm 55 - neu
Kurzbeschreibung des Projektes
Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
01/017 Kennedydamm 55 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung über die
Rechtsverbindlichkeit erfolgte im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025.
Am 09.10.2025 hat der Rat einen erneuten Einleitungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan
01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße gefasst, da der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes
338 m² großes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 erworben und
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dementsprechend die Zufahrt- und Tiefgaragenplanung angepasst hat. Im Laufe des
Planverfahrens haben sich die Rahmenbedingungen für die Projektierung so verändert, dass der
konstruktive stadträumliche Ansatz der „Twistung" und das Nutzungskonzept für eine nachhaltige
und wirtschaftliche Nutzung hinterfragt werden mussten.
Die Neuformulierung und Anpassung des Gebäudes wurde dem Beirat für Baukultur vorgestellt
und insgesamt die Entscheidungsfindung nachvollzogen. Mit der angepassten Form ist eine
wirtschaftlichere Errichtung unterstützt und die Mischung der Nutzungstypen bieten eine größere
Zukunftsfähigkeit. Die Weiterentwicklung des Projektes soll durch die Neuaufstellung des
Verfahrens gesichert werden und über die anstehende Beteiligung der Öffentlichkeit und
Einbeziehung der Fachämter im Verfahren weitere Qualifizierung erfahren.
Visualisierung Kennedydamm 55 Twist - alt
Plangebiet und Umgebung
Das Plangebiet befinden sich an der nordöstlichen Spitze des Kennedydamms im Übergang zur
Roßstraße. Umgeben von großen Verkehrsachsen und in der Nachbarschaft der L'Oreal- und
pwc-Zentralen ist das Grundstück prädestiniert für eine Hochhausentwicklung als gewerblich
genutzter Standort.
Bestehendes Planungsrecht
Das aktuelle Planungsrecht 01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße ist ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan. Geplant war ein 117, 8 m hohes Hochhaus, das wirkt als würden sich die
Geschosse ineinander verdrehen. An den Fassaden waren Lamellen geplant, auf denen PV-
Elemente untergebracht werden konnten. Weiterhin waren 900 m² Fassadenbegrünung
vorgesehen.
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Projekteckdaten
Mit dem Kennedydamm Tower entsteht am Stadttor Nord ein neuer städtebaulicher Hochpunkt
und eine prägnante Adresse für Düsseldorf. An der Schnittstelle wichtiger Stadtachsen markiert
der 117,8 Meter hohe Turm den Auftakt zum Kennedydamm.
Das Gebäude soll eine flexibel nutzbare, weitgehend nutzungsneutrale Struktur erhalten, die
unterschiedliche Nutzungen wie Büro, gewerbliches Wohnen und Hotel ermöglicht.
Wie zuletzt auch für den Twist geplant, sind die oberirdischen Parkgeschosse so konzipiert, dass
sie bei veränderten Mobilitätsanforderungen perspektivisch umgenutzt werden können.
Ergänzend ist ein Mobilitätskonzept mit einem integrierten Vertiport auf dem Gebäudedach
vorgesehen.
Zur Energiegewinnung sollen Photovoltaikelemente in die Fassade integriert werden. Im Bereich
der unteren Geschosse ist eine bodengebundene Fassadenbegrünung vorgesehen; Dach- und
Terrassenflächen sollen teilweise intensiv begrünt werden. Bei der Konstruktion sollen Aspekte
der Langlebigkeit, Ressourcenschonung und späteren Kreislauffähigkeit berücksichtigt werden.
Im Sinne des Social Returns sind zudem eine öffentlich zugängliche Dachterrasse mit
Gastronomie, nutzungsbezogene Dachgärten sowie eine öffentlich zugängliche Lobby geplant.
Im Laufe des Verfahrens wird das Fassaden-, Begrünungs- und Außenanlagenkonzept weiter
qualifiziert.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB ohne gesonderte Informations- oder Erörterungsveranstaltung durchzuführen. Die
Planunterlagen sollen im Technischen Rathaus an der Brinckmannstraße 5 sowie über das
städtische Internetportal zugänglich gemacht werden.
In den vorausgegangenen Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/017 -
Kennedydamm 55 und 01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße wurde bereits eine
Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Hochhausplanung an diesem Standort durchgeführt. Die
grundsätzliche städtebauliche Konzeption und die geplante Hochhausbebauung bleiben
bestehen. Das erneute Verfahren dient insbesondere der planungsrechtlichen Sicherung der
Anpassungen in der Kubatur und der TG-Zufahrt.
Da die wesentlichen Planungsinhalte bereits bekannt sind und die Änderungen anhand der
Planunterlagen nachvollzogen werden können, wird durch eine zusätzliche Veranstaltung kein
wesentlich höherer Informationsgehalt für die Öffentlichkeit erwartet.
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