Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 1
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 1 · Sitzung vom 09.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 12.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bebauungsplan Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 Visualisierung Kennedydamm 55 - neu Kurzbeschreibung des Projektes Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/017 Kennedydamm 55 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit erfolgte im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025. Am 09.10.2025 hat der Rat einen erneuten Einleitungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan 01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße gefasst, da der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes 338 m² großes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 erworben und dementsprechend die Zufahrt- und Tiefgaragenplanung angepasst hat. Im Laufe des Planverfahrens haben sich die Rahmenbedingungen für die Projektierung so verändert, dass der konstruktive stadträumliche Ansatz der „Twistung" und das Nutzungskonzept für eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung hinterfragt werden mussten. Die Neuformulierung und Anpassung des Gebäudes wurde dem Beirat für Baukultur vorgestellt und insgesamt die Entscheidungsfindung nachvollzogen. Mit der angepassten Form ist eine wirtschaftlichere Errichtung unterstützt und die Mischung der Nutzungstypen bieten eine größere Zukunftsfähigkeit. Die Weiterentwicklung des Projektes soll durch die Neuaufstellung des Verfahrens gesichert werden und über die anstehende Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbeziehung der Fachämter im Verfahren weitere Qualifizierung erfahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 14.10.2026 Vorlage Nr. APS/055/2026 Plan Nr. 01/034 Satzung - Soziale Erhaltungssatzung Golzheim / Derendorf / Pempelfort - Vorlage Nr. APS/055/2026 Plan Nr. 01/034 Soziale Erhaltungssatzung Golzheim / Derendorf / Pempelfort - Satzung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Plan Nr. 01/034 - Golzheim / Derendorf / Pempelfort - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1.Anlass Der Rat der Stadt Düsseldorf beauftragte die Verwaltung im März 2022 mit der Teilnahme am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (siehe Vorlage APS/013/2022). Das Projekt „KreativRaum D" wurde im Oktober 2022 zur Förderung ausgewählt und in der Folge mit dem Fördermittelgeber (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) weiterqualifiziert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle „St. Vinzenz-Krankenhaus" zu.
Bedarfslage Ein barrierefreier ÖPNV, insbesondere eine barrierefreie Haltestelleninfrastruktur, soll die selbstbestimmte Teilhabe der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen sicherstellen. Er sorgt aber auch für alle anderen Fahrgäste, z. B. Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern sowie Reisenden mit Koffern für eine komfortable ÖPNV-Nutzung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Für wann ist der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für die Verlängerung der südlichen Toulouser Allee geplant?
2. Wann kann mit dem Bau der Verlängerung gerechnet werden?
In der Informationsvorlage BV1/056/2025 wurde uns mitgeteilt, dass mit der Verlängerung der südlichen Toulouser Allee ein Anschluss für den Radverkehr zwischen Schirmerstraße und Adlerstraße geschaffen werden soll. Die Beschlussvorlage zur Herbeiführung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses sei für Anfang 2026 geplant. Dieser Zeitraum ist längst verstrichen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/249/2026 Beigeordnete Zuschke Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für südliche Verlängerung der Toulouser Allee - Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Frage 1: Für wann ist der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für die Verlängerung der südlichen Toulouser Allee geplant? Frage 2: Wann kann mit dem Bau der Verlängerung gerechnet werden? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1 und 2: Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann die Umsetzung des Projektes nicht wie geplant erfolgen. Aktuell ist eine Umsetzung frühestens ab 2029 möglich. Dies ist aber abhängig von der weiteren Entwicklung der Finanzsituation. Bis zu einem möglichen Baubeginn der Straßenb umaßnahme wird die Fläche durch die DB als Baustelleneinrichtungsfläche für die Arbeiten an der Station Wehrhahn S verwendet. Zudem wird die Zwischenzeit genutzt, um im ehemaligen Gleistrog neben der zukünftig geplanten Verkehrsfläche technische Anlagen für die Entwässerung des Stationsgebäudes durch die DB herzustellen sowie einen Düker des Stadtentwässerungsbetriebes rückzubauen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 wird gebeten, den nachfolgenden Gremien eine Empfehlung zur Wahl als Schiedsperson auszusprechen.
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1- Derendorf, Golzheim.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Für das Grundstück Jägerhofstr. 10, 12, Gartenstraße 15 wurden drei miteinander zusammenhängende Bauanträge eingereicht. Gegenstand der Anträge sind der Neubau eines Bürogebäudes im Blockinnenbereich an der Jägerhofstraße 10, die Sanierung und Umnutzung des bestehenden Bürogebäudes Jägerhofstraße 12 zu Wohnzwecken mit einem Café in Teilen des Erdgeschosses sowie der Neubau eines Wohngebäudes an der Gartenstraße 15 einschließlich der Sanierung der bestehenden Tiefgarage.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von zwei Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.
Das Vorhabengrundstück Schwerinstraße 66 liegt im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Abs. 2 BauGB. Geplant ist die Nutzungsänderung einer Bürofläche zu einer gynäkologischen Praxis. Im Rahmen der Nutzungsänderung entsteht im Gegensatz zum genehmigten Bestand ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen, die im Anwohnerparkbereich abgelöst werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs (G9) am Humboldt-Gymnasium" mit einer Gesamtsumme von 45.275.400 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 2.316.870 Euro und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Gesamtkosten der Maßnahme 45.275.400 Euro Errichtung Neubau an der Wielandstraße 38.819.400 Euro Konsumtive Kosten Neubau - Inventar 1.253.619 Euro Investive Kosten Neubau - Inventar 1.257.681 Euro Umbau Bestandsgebäude Pempelforter Straße 1.497.300 Euro Konsumtive Kosten Umbau - Inventar 179.800 Euro Investive Kosten Umbau - Inventar 96.300 Euro Rückbau Gebäude an der Adlerstraße 2.171.300 Euro Jährliche Nettofolgekosten 2.316.870 Euro Bedarfslage Im Rahmen der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an Gymnasien (G9) - SOM VII ist die Errichtung eines Ersatzgebäudes an der Wielandstraße anstelle alleiniger Umbauten im Bestand zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen zur Beibehaltung der Fünfzügigkeit im Rahmen von G9 erforderlich. Nachdem der Neubau Wielandstraße fertiggestellt sein wird, sollen auch Umbaumaßnahmen am Gebäude Pempelforter Straße 40 erfolgen. Der Umbau und die Umnutzung von Fachräumen zu Klassenräumen sind zur Beibehaltung der Fünfzügigkeit im Rahmen von G9 notwendig. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen sind der Rückbau des Gebäudes an der Adlerstraße und die damit verbundene Gestaltung der Freiflächen erforderlich. Eine konkrete Folgenutzung der Fläche wird nach der Errichtung des Neubaus im gesamtstädtischen Interesse geprüft.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Düsseldorf gibt es ein vielseitiges Angebot an geteilter Mikromobilität wie z.B. E-Scooter und Leihfahrräder. Als wesentliche Maßnahme zur stadtverträglichen und verkehrssicheren Gestaltung der Mobilitätsangebote dient die Einrichtung von Abstellflächen, sogenannte Sharingstationen, sowie die damit korrespondierende Einrichtung von Parkverbotszonen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von 2 Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.
Das Vorhabengrundstück Königsallee 66 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5576/78. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Geplant ist eine Nutzungsänderung im 4. Obergeschoss. Die als Büro verwendete Fläche soll zukünftig als Praxis für ästhetische Medizin und kosmetische Behandlungen genutzt werden. Durch die Nutzungsänderung entsteht im Gegensatz zum genehmigten Bestand ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen. Diese sollen abgelöst werden. Da sich das Grundstück im Anwohnerparkbereich befindet, ist die Bezirksvertretung für die Zustimmung zur Ablösung zuständig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans 5576/078 aus dem Jahr 1990, der ein Kerngebiet (MK 2) festsetzt. Zulässig sind hier unter anderem Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Beherbergungsstätten, Wohnen sowie Anlagen für sportliche Zwecke. Im B-Plan sind Festsetzungen zu Bepflanzungen definiert. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
SitzungsterminAnnahmeschlussInterfraktionelle Runde Bezirksvertretung 1Anträge / Anfragen DatumBeginnDatumZeit DatumZeit 29.01.202714.00 Uhr15.01.202711.00 Uhr21.01.202716.00 Uhr 26.02.202714.00 Uhr12.02.202711.00 Uhr18.02.202716.00 Uhr Osterferien 20.03. bis 03.04.27 30.04.202714.00 Uhr16.04.202711.00 Uhr22.04.202716.00 Uhr 04.06.202714.00 Uhr21.05.202711.00 UhrMittwoch16.00 Uhr 26.05.2027 09.07.202714.00 Uhr26.06.202711.00 Uhr01.07.202716.00 Uhr Sommerferien 17.07. bis 31.08.27 24.09.202714.00 Uhr10.09.202711.00 Uhr16.09.202716.00 Uhr 22.10.202714.00 Uhr08.10.202711.00 Uhr14.10.202716.00 Uhr Herbstferien 23.10. bis 06.11.27 03.12.202714.00 Uhr19.11.202711.00 Uhr25.11.202716.00 Uhr Die Ferienzeiten der allgemeinbildenden Schulen gelten als sitzungsfreie Zeit, in der kein Annahmeschluss und keine interfraktionelle Runde stattfindet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Gefahren drohen der Brücke durch die ständigen Überlastungen?
1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, wie vor anderen gefährdeten Brückenbauwerken auch, vor den Brückenauffahrten temporäre Wiegeanlagen einzurichten?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Befahren der Brücke mit Fahrzeugen schwerer als 3,5 t zu befahren?
Seit ca. sechs Monaten besteht auf der Theodor-Heuss-Brücke für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ein Fahrverbot, weil durch das Gewicht die Tragfähigkeit der Brücke gefährdet ist. Obwohl mit Warnschildern auf das Verbot für die vorgenannte Fahrzeuggruppe hingewiesen wird, werden täglich ca. 100 Fahrzeuge bei Blitzer-Kontrollen erfasst, die das Bauwerk verbotener Weise nutzen. So berichten es die lokalen Medien. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung nun, um eine Schliessung der Brücke für alle Fahrzeuge zu verhindern?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Gieß-Strategie hat die Stadt für die kommenden Sommer?
2. Gibt es weiterführende Pläne zur Ansprache der Anwohnenden außer Zeitungsartikel, um sie zum Gießen der Straßenbäume zu bewegen?
3. Nach welchen Kriterien werden bei jungen Bäumen Gießringe installiert?
Am 24.01.2025 wurden der Bezirksvertretung 1 Beschlüsse des Rates zum Stadtbaumkonzept (RAT/221/2019) sowie Kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung und Verbesserung der Biodiversität (RAT/681/2021) zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dort wird anschaulich dargelegt, welche aufwändigen Maßnahmen ergriffen werden, um junge Bäume anzusiedeln und zu erhalten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann wird mit den Baumaßnahmen für die Aula des Georg-Büchner- Gymnasiums begonnen? 2Aus welchem Budget wird diese Teilmaßnahme finanziert? 3Da die Umbauten für das Musik-Atrium nicht in der gewünschten Weise erfolgten, werden diese möglicherweise mit den Baumaßnahmen für die Aula verbunden?
Die Baumaßnahmen des Georg-Büchner-Gymnasiums dauern schon länger an. Die Fertigstellung war mal für das 3. Quartal 2021 geplant. Die Maßnahmen für die Aula sind immer noch nicht terminiert, werden aber dringend erwartet und auch das Musik- Atrium konnte bisher nicht umgesetzt werden. Daher wäre eine Antwort für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen wichtig.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/248/2026 Stadtdirektor Hintzsche Baumaßnahmen Georg-Büchner-Gymnasium - Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Frage 1 Wann wird mit den Baumaßnahmen für die Aula des Georg-Büchner-Gymnasiums begonnen? Antwort Im Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss waren die Sanierung der Aula-Fassade sowie des Aula-Daches geplant. Die im Rahmen der weiteren Planung durchgeführten Untersuchungen an der Aula haben ergeben, dass die geplanten Arbeiten an der Fassade und am Dach weitere umfangreiche energetische Sanierungsarbeiten am gesamten Gebäude nach sich ziehen würden. Betroffen sind insbesondere die technische Gebäudeausrüstung und das bestehende Tragwerk. Dies wird zurzeit im Rahmen eines vertiefenden Konzeptes neu bewertet. Dieses Konzept wird den Gremien bedarfsgerecht zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. Die Aula wird derzeit von der Schule weiter genutzt. Erst mit Beginn von Bauarbeiten steht die Aula nicht mehr zur Verfügung. Frage 2 Aus welchem Budget wird diese Teilmaßnahme finanziert? Antwort Die ausstehenden Arbeiten am Aula Gebäude bleiben weiterhin Bestandteil des Projektes „Herrichtung zu einem Regelgymnasium". Durch das Erfordernis die notwendigen Maßnahmen neu zu bewerten, werden diese nicht direkt im Anschluss der übrigen Arbeiten realisiert werden können. Die Kosten werden im weiteren Verlauf im Rahmen eines Änderungsbeschlusses der Politik vorgestellt. Frage 3 Da die Umbauten für das Musik-Atrium nicht in der gewünschten Weise erfolgten, werden diese möglicherweise mit den Baumaßnahmen für die Aula verbunden? Antwort Die Umsetzung des Musikraums mit Außentreppe im Untergeschoss (auch als „Musik-Atrium" bezeichnet) konnte aufgrund statischer Gegebenheiten im Bestandsbau nicht wie geplant umgesetzt werden. Zur Kompensation wurde der Schulleitung für diese Planungsänderung die Herrichtung eines Raums im 2. Obergeschoss (Raum 2.03) zum Musikraum angeboten. Die Schulleitung entschied sich gegen diesen Vorschlag und wünschte stattdessen den Umbau des Raums 2.03 zum Klassenraum. Am Standort sind bereits ausreichend Musikräume vorhanden um lehrplankonformen Musikunterricht für alle Klassen und Kurse durchführen zu können.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, eine konkrete, technisch und rechtlich umsetzbare Lösung zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Varianten geprüft werden: 1.der Austausch des vorhandenen Fußballtors gegen ein für Fußball und Basketball zugelassenes Kombitor, 2.die Installation eines freistehenden Basketballkorbs beziehungsweise einer vergleichbaren Ballwurfanlage, 3.der Einsatz lärmmindernder Konstruktionen und Materialien, 4.alternative Standorte und Ausrichtungen innerhalb der vorhandenen Spielplatzfläche, mit denen mögliche Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können.
Die Bezirksvertretung 1 bekräftigt ihren Beschluss vom 26.06.2026 (BV1/157/2026), auf dem Spielplatz Stephanienstraße eine Basketballmöglichkeit zu schaffen. Die Verwaltung wird gebeten, eine konkrete, technisch und rechtlich umsetzbare Lösung zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Varianten geprüft werden: 1.der Austausch des vorhandenen Fußballtors gegen ein für Fußball und Basketball zugelassenes Kombitor, 2.die Installation eines freistehenden Basketballkorbs beziehungsweise einer vergleichbaren Ballwurfanlage, 3.der Einsatz lärmmindernder Konstruktionen und Materialien, 4.alternative Standorte und Ausrichtungen innerhalb der vorhandenen Spielplatzfläche, mit denen mögliche Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Grünphasen für Fußgänger:innen auf der Klever Straße zwischen Kaiserswerther Straße und Collenbachstraße zu verlängern.
Vor allem für Kinder, ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Menschen sind die Grünphasen auf der Klever Straße immer wieder zu kurz, da sie je nach Verkehrsaufkommen variieren. Immer wieder hören wir, dass sich die Menschen getrieben und unsicher fühlen, zumal der Autoverkehr als stark und schnell empfunden wird. Zwar verlängert die Gelbphase den Querungszeitraum etwas, aber das gibt gerade älteren Menschen keine Sicherheit und verunsichert Kinder, die lernen, dass man nur bei Grün über die Straße gehen soll.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Durch die Schienen auf der Nordstraße ist die Fahrsituation für Radfahrende bekanntermaßen schwierig. Die Pfeilmarkierung vor dem Velogleis Richtung Süden führt Radfahrende in den Gleiszwischenraum und damit fortführend auf die Linksabbiegespur. Um weitere Gleiskreuzungen für Radfahrer:innen Richtung südliche Nordstraße überflüssig zu machen und ihre Sicherheit zu erhöhen, wäre es sinnvoll, wenn sie von der Linksabbiegespur geradeaus in die südliche Nordstraße weiterfahren könnten und der Autoverkehr darauf vorbereitet wäre.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Fahrradfurten auf der Kreuzung Pempelforter Straße / Am Wehrhahn / Kölner Straße rot einzufärben.
An der Kreuzung Pempelforter Straße / Am Wehrhahn / Kölner Straße kommt es insbesondere für Radfahrende, die aus westlicher Richtung kommend die Kreuzung passieren, zu Konfliktsituationen mit rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen. Eine deutlich erkennbare Roteinfärbung der Fahrradfurten kann die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden auf die bevorrechtigte Führung des Radverkehrs lenken und die Querungsbereiche für Radfahrende besser sichtbar machen. Dies ist insbesondere an einer stark frequentierten Kreuzung mit zahlreichen Abbiegevorgängen wie an der Kreuzung Pempelforter Straße / Am Wehrhahn / Kölner Straße von Bedeutung. Auf den sogenannten Leipziger Kombispuren auf der Pempelforter Straße und der Kölner Straße wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Eine Roteinfärbung der Furten im Kreuzungsbereich würde die Führung des Radverkehrs zusätzlich verdeutlichen. Die Roteinfärbung der Fahrradfurten stellt damit eine vergleichsweise einfache und unmittelbar sichtbare Maßnahme dar, um die Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich zu erhöhen und die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu verbessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die das verkehrswidrige Linksabbiegen von der Nordstraße in die Kaiserswerther Straße verhindern.
Auf der Stadtteilkonferenz der BV1 zum Thema Nordstraße am 23.04.2026 wurde von mehreren Teilnehmenden berichtet, dass immer wieder Autofahrende verkehrswidrig vor Rewe von der Nordstraße nach links in die Kaiserswerther Straße abbiegen. Dadurch kommt es zu einer Gefährdung der Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und einer Behinderung der Straßenbahnen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, eine gesicherte Fußgängerquerung auf der Nordstraße zwischen Venloer Straße und Dreieck einzurichten.
Zwischen der Venloer Straße und der Feuerwache Münsterstraße gibt es keine gesicherte Fußgängerquerung, obwohl auf dem belebten Geschäftsteil der Nordstraße zwischen Venloer Straße und Dreieck Fußgänger:innen immer wieder die Straßenseite wechseln. Auf der Stadtteilkonferenz der BV1 zur Nordstraße am 23.04.2026 wurde dieser Umstand von vielen Teilnehmenden bemängelt. Gerade für Kinder, ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Menschen stellt die Querung der Nordstraße eine Herausforderung und Unsicherheit dar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Spielplatz Stephanienstraße/Klosterstraße eine begrünte Pergola zur Beschattung der Spiel- und Aufenthaltsflächen des Spielplatzes zu planen und umzusetzen. Als Vorbild soll die Konstruktion auf dem benachbarten Gelände der Kita Klosterstraße dienen. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Tiefgarage, der Sicherheit und der für den Standort passenden Bepflanzung eine für den öffentlichen Spielplatz geeignete Ausführung zu entwickeln und der Bezirksvertretung vorzustellen.
Der Kleinkindbereich als auch andere Aufenthaltsbereiche des Spielplatzes Stephanienstraße liegen unbeschattet in der Sonne, wodurch die Nutzung stark eingeschränkt wird. Sonnensegel wurden in der Vergangenheit als Schattenspender abgelehnt, da sie zum einen der Kontrolle bedürfen, zum anderen im Boden verankert werden müssen, was aufgrund der darunterliegenden Tiefgarage nicht möglich ist. Zudem erschwert die Tiefgarage Baumpflanzungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob ein anderer Standort für das Abstellen von Materialien des Weihnachtsmarktes möglich ist.
An der Fläche der Kasernenstraße 1a befinden sich kleine Geschäfte und der Standort Ist ein wichtiger Eingangsbereich für die Altstadt. Dieser Eingangsbereich ist durch die Baustelle des Carsch-Hauses schon sehr beeinträchtigt und schadet somit den Geschäften. Ein anderer Standort für die Materialien des Weihnachtsmarktes wäre aus diesem Grunde wünschenswert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Durchfahrtssperren aus Beton durch große Blumenkübel oder Skulpturen ersetzt werden können.
Die vorhandenen Durchfahrtssperren aus Beton sind regelmäßig verschmutzt und beeinträchtigen das Erscheinungsbild der Altstadt. Durch das Aufstellen von großen Blumenkübeln und / oder Skulpturen könnte eine erhebliche Aufwertung erreicht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) auf Höhe der Grundschule auf der Gerresheimer Straße führen. Stellungnahme der Verwaltung: Auswertung der Geschwindigkeitsanzeigetafel Gerresheimer Str. 50, Straßenmast, Fahrtrichtung Kölner Str. (111 Vmax) vom Messzeitraum 13.05.2026 bis 13.07.2026: Bei den insgesamt 74.37 erfassten Fahrzeugen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 26 km/h, die V85 (die maximale Geschwindigkeit bei 85% der gefahrenen Fahrzeuge) betrug 34 km/h.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob und wo auf der Berliner Allee mehr Mülleimer installiert werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Wie angefragt erfolgte eine Prüfung durch einen Außendienstmitarbeiter hinsichtlich der Notwendigkeit und Möglichkeit der Bereitstellung weiterer Straßenpapierkörbe auf bzw. entlang der Berliner Allee. Im Ergebnis wurde veranlasst, dass zusätzlich zu den bereits vorhandenen Papierkörben wie folgt insgesamt sechs weitere Papierkörbe zur Verfügung gestellt werden: Im Bereich Berliner Allee / Ecke Steinstraße zwei Hängepapierkörbe (einen pro Straßenseite) Berliner Allee vor Hausnummer 59 (neben dem Verteilerkasten) einen Tara (100 l Standbehälter) Berliner Allee Ecke Bahnstraße einen Tara (100 l Standbehälter) Berliner Allee in Höhe der Hausnummern 51-53 einen Tara (100 l Standbehälter) Berliner Allee in Höhe der Hausnummer 42 einen Tara (100 l Standbehälter) Grundsätzlich ist zum Thema Straßenpapierkörbe noch festzuhalten, dass die Verwaltung in den letzten Jahren kontinuierlich zusätzliche oder größere Papierkörbe im öffentlichen Straßenraum aufgestellt hat. Seit zwei Jahren unter anderem auch 12 sogenannte Solar- Press-Behälter, also Behälter mit einem solar-betriebenen Presswerk, das den eingeworfenen Abfall presst, so dass dadurch ein vergleichsweise großes Volumen für Abfälle zur Verfügung steht. Diese Behälter haben sich bewährt. Die Verwaltung bereitet daher gegenwärtig die schrittweise Beschaffung und Aufstellung von bis zu 50 zusätzlichen Behältern im Jahr 2027 an hochfrequentierten Stellen im öffentlichen Straßenraum vor. Im Rahmen dieser Planung sind auch zwei Solar-Press-Papierkörbe für die Berliner Allee vorgesehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Kennzeichnung des Radwegs entlang der Marc-Chagall-Straße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.06.2026; BV1/166/2025 - Beantwortung der Nachfrage Nachfrage: Seitens eines Mitgliedes der BV 1 die Nachfrage gestellt, ob die genannten Hinweisschilder und die Wegweisung installiert worden sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die Radfahrenden eine sichere und durchgängig geführte Verbindung von der Duisburger Straße zur Vagedesstraße in Fahrtrichtung Adlerstraße sowie zwischen Duisburger Straße und Venloer Straße in Fahrtrichtung Fischerstraße ermöglichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an Forum Freies Theater e.V. für die Veranstaltungen Konrad Lunch am 30.10.2026, am 27.11.2026 und am 11.12.2026 jeweils um 12 Uhr auf dem Vorplatz des KAP1 in Höhe von bis zu 990,- EUR.
Beim Konrad Lunch lädt das FFT Düsseldorf Nachbar*innen, Passant*innen und die „Bewohner*innen" des Kulturzentrums KAP1 zum Austausch und zum Mittagessen ein. Die Idee ist es, im lauten, hektischen und nicht immer konfliktfreien Düsseldorfer Bahnhofsumfeld eine Auszeit anzubieten und einen Raum für Begegnungen offen zu halten. Alle sind willkommen und das Angebot wird tatsächlich auch von vielen gerne genutzt: Ob Familien nach dem Einkauf, Nutzer*innen der Bibliothek, Menschen mit Lebensmittelpunkt Straße oder Künstler*innen, die gerade am FFT proben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Weihnachtsbeleuchtung 2026 in der Altstadt und Carlstadt an die Altstadt Marketing GmbH in Höhe von bis zu 3.000, - EUR.
Die Altstadt Marketing GmbH beantragt eine finanzielle Unterstützung für die Winterbeleuchtung. Die Mittel sollen für deren Modernisierung, Reparatur, Wartung, Lagerung, Installation sowie für Neuanschaffungen verwendet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an Peter Behrens School of Arts für die Veranstaltung und Durchführung eines Symposiums am 18.02. und 19.02.2027 im Malkasten Düsseldorf in Höhe von bis zu 1.000,- EUR.
Das zweitägige Symposium „Nach dem Körper - Über die Substanz fotografischer Bilder im Zeitalter von KI und ihre gesellschaftliche Bedeutung" im Malkasten in Düsseldorf untersucht den durch künstliche Intelligenz ausgelösten Paradigmenwechsel in unserer visuellen Wahrnehmung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an die Bürgerinitiative Worringer Platz für die Durchführung des Nachbarschaftsfestes „70 Jahre Roberto" in Höhe von bis zu 500,- Euro.
Das Nachbarschaftsfest anlässlich des 70. Geburtstages von Roberto Thomasella findet am 25.10.2026 statt und ehrt Roberto Thomasella als Anlaufstelle, Rageber, Netzwerker und Mitbegründer der ISG Worringer Platz.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Die Bezirksvertretung 1 (Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim) kommt am Freitag, 9. Oktober 2026, 14 Uhr, im Sitzungssaal 1. OG des Rathauses, Marktplatz 2, zur öffentlichen Sitzung zusammen. Achtung: Die Sitzung beginnt mit dem nichtöffentlichen Teil. Die BV 1 beschäftigt sich anschließend im öffentlichen Teil unter anderem mit der Umsetzungsstrategie Zukunft Altstadt/Innenstadt und der Errichtung von Sharingstationen im Umfeld der Mobilitätsstationen Münsterplatz und Bankstraße. Alle Interessierten sind zum öffentlichen Teil dieser Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist erreichbar unter: https://www.duesseldorf.de/livestream/livestreams-bezirksvertretungen Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.