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RAT/086/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zur Haushaltssatzung der
Landeshauptstadt Düsseldorf für das Jahr 2026 mit Anlagen
Fachbereich :
20 - Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 19.03.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt nimmt die Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zu
den Haushaltsansätzen zur Kenntnis und entscheidet gemäß Empfehlung der
Fachausschüsse hierüber.
Sachdarstellung:
§ 37 Abs. 4 Satz 2 GO NRW legt fest, dass die Bezirksvertretungen über alle
Haushaltspositionen, die sich auf ihren Bezirk und ihre Aufgaben auswirken, beraten
und dazu Vorschläge machen und Anregungen geben können. Damit der Rat im
Rahmen seiner Entscheidungsfindung über die Haushaltsansätze die Vorschläge und
Anregungen der Bezirksvertretungen berücksichtigen kann, wurde eine
Zusammenstellung der Wünsche der Bezirksvertretungen, geordnet nach den
einzelnen Bezirken, als Anlage beigefügt. Darauf wurde vermerkt, inwieweit die
jeweils zuständigen Fachausschüsse den Anregungen der Bezirksvertretungen gefolgt
sind. In den Fällen, in denen die Fachausschüsse die Vorschläge der
Bezirksvertretungen übernommen haben, sind die Ergebnisse in das
Veränderungsverzeichnis der Beschlüsse der etatberatenden Fachausschüsse zum
Haushaltsplan-Entwurf 2026 eingeflossen.
Anlagen:
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen 2026
Seite 2
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen 2026 als Text anzeigen
Anlage zur Drucksache RAT/086/2026
Diese Anlage enthält alle Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen einschließlich der
Stellungnahmen der Fachverwaltung sowie der entsprechenden Beratungsergebnisse in den
Fachausschüssen, wie sie inhaltlich zur Beschlussfassung vorlagen.
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretung 1
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretung 2
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
Produkt / Konto: 5555401 Dezernat: 05
Amt: 68
Bezeichnung Produkt: Natur und Landschaftsplanung Sachbearbeiter/in: Frau Gerber
Bezeichnung Konto: Tel. Nr.: 26475
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt X nicht gefolgt hat passieren lassen
Beschluss: Die Bezirksvertreterinnen bitten den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Aufstellung eines - wenn zweckmäßig mehrere
- Grünordnungsplans 2 im Stadtbezirk2 die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Ausgehend von den beiden am höchsten
verdichteten Stadtteilen Flingern Nord und Süd. (s. beigefügter, so beschlossener Antrag)
Stellungnahme der Fachverwaltung: Grünordnungsplan
Mit dem Beschluss RAT/105/2021 wurden Mittel in Höhe von 100.000 Euro jährlich für die Fortschreibung der Grünordnungsrahmenp läne
II (GOP II) etatisiert.
Die Grünordnungsrahmenpläne für die Stadtbezirke (GOP II) wurden bisher für 6 Stadtbezirke (1, 3, 4, 6, 7 und 8) aufgestellt und von
den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen beschlossen. Zur Zeit wird für den Stadtbezirk 5 die Beschlussfassung für den GOP II
vorbereitet. Für die Stadtbezirke 9 und 10 befinden sich die GOP II in der Erarbeitung.
Voraussichtlich im Jahr 2027 wird nach Abschluss dieser GOP II mit der Erstellung des GOP II für den Stadtbezirk 2begonnen.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln.
Der Antrag wird inhaltlich umgesetzt, daher sieht die Verwaltung keinen Bedarf für die Bereitstellung weiterer Mittel. Die
Bezirksvertretung wird zum Erarbeitungsbeginn des GOP II für den Stadtbezirk 2 informiert.
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
Dezernat: 03
Zeilenbezeichnung: 08 Auszahlung für Baumaßnahmen Amt: 66
Bezeichnung Produkt: Bus- und Bahnanlagen Sachbearbeiter/in: Frau Körle
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen am
Knotenpunt Grafenberger Allee / Lindemann-,
Dorotheenstraße
Tel. Nr.: 89-23615
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt X nicht gefolgt hat passieren lassen
Die Bezirksvertreterinnen bitten den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für den barrierefreien Ausbau des ÖPNV entlang der W ehrhahnlinie
im Stadtbezirk 2 die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen.
Das Planziel soll den finalen Ausbau im Jahr 2028 beinhalten und mit der Kreuzung Grafenberger Allee/Lindemannstraße/Dorothee nstraße
beginnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Kosten bekannt werden.
Die Rheinbahn bereitet gerade die Beauftragung der Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau der 4 Haltepunkte am
Knotenpunkt Grafenberger Allee / Lindemannstraße / Dorotheenstraße vor.
Bestandteil des NVP.
Der barrierefreie Ausbau tangiert den Ausbau des 2. Abschnittes der Radleitroute 2 von Cantadorstraße bis Dieselstraße. Die Planung
für die RLR 2 berücksichtigt dies aber.
Durch die Schaffung von barrierefreien Einstiegsverhältnissen erhöht sich die Verkehrssicherheit.
Findet Berücksichtigung durch den barrierefreien Ausbau der Haltestellen.
Die Kosten für die Planung und späteren Ausbau (abzüglich der Zuwendungen) werden seitens der Rheinbahn getragen. Eine
Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan ist daher entbehrlich.
Anlage 2
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
Produkt / Konto: 5656103 / 78310000 Dezernat: 05
Zeilenbezeichnung:
09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
Amt: 19
Bezeichnung Produkt: Maßnahmen Klimaanpassung u. Biodiversität Sachbearbeiter/in: Frau Naujoks
für Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und
Spielplätzen
Tel. Nr.: 25006
Bezeichnung Konto: Ausz für den Erwerb von VG > 410 Euro
Ausschuss für Umwelt-, Klima- und
Verbraucherschutz
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt nicht gefolgt X hat passieren lassen
mehr weniger mehr weniger
Planjahr EUR EUR EUR EUR Planjahr EUR EUR
Planansatz 2026 0
Planansatz 2027 0kassenwirksam 2027
Planansatz 2028 0kassenwirksam 2028
Planansatz 2029 0kassenwirksam 2029
Spätere Jahre (ff.) 0kassenwirksam ff.
Veränderung
Auswirkung auf den
Finanzplan
Ansatz
Entwurf inkl.
VVZ Teil A und
NV
Veränderung Ansatz
neu
Verpflichtungs-
ermächtigung 2025
Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 27.01.2026:
Die Bezirksvertretung 2 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 für Hitzeschutz an
öffentlichen Plätzen und Spielplätzen. (s. beigefügter, so beschlossener Antrag)
Begründung: Die sich häufenden Hitzeperioden in den letzten Jahren haben gezeigt, dass weiterer Bedarf an städtischen Vorkehrungen für
Hitzeschutz und Verschattungen an Spielplätzen und an öffentlichen Plätzen besteht. An vielen Plätzen ist die temporäre Installation von
Sonnensegeln nötig. Ggf. muss auch kurzfristig mit geeigneten Maßnahmen auf Hitzeeinbrüche reagiert werden können.
Stellungnahmen des Garten-, Friedhofs- und Fortsamtes sowie des Amtes für Verkehrsmanagement:
Hitzeschutz auf Kinderspielplätzen (Garten-, Friedhofs- und Forstamt)
Mit Beschluss RAT/106/2021 wurden für den Hitzeschutz auf Spielplätzen jährliche Etatmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2026
stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
Mit den etatisierten Mitteln werden stadtweit - in allen Bezirksvertretungen - Maßnahmen, insbesondere für die Pflanzung von
Schattenbäumen, eingeplant und umgesetzt. Für die Pflanzperiode 2025/2026 werden 50 Schattenbäume auf Spielplätzen im gesamten
Stadtgebiet geplant. Zusätzlich werden bauliche Anlagen errichtet und Spielgeräte modifiziert, um mehr Schatten zu spenden.
Sonnensegel unterliegen im Außenbereich erheblichen Wind- und Wetterbelastungen. Bereits bei moderaten Windstärken entstehen hohe
Zug- und Druckkräfte, die bei flexibler Befestigung oder bei Materialermüdung dazu führen können, dass Segel reißen, Befestigungspunkte
nachgeben oder Trägerkonstruktionen instabil werden. Dieses Risiko lässt sich selbst bei fachgerechter Montage und regelmäßiger Wartung
nicht vollständig ausschließen. Vor allem plötzliche Windböen oder Starkwindereignisse, die in den letzten Jahren häufiger auftreten, stellen
ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar.
Lösungen, wie saisonal eingespannte Segel erfordern einen aufwendigen Auf- und Abbau, sowie eine fortlaufende Überwachung, da
insbesondere bei unvorhersehbaren Witterungsereignissen ein unverzügliches Handeln erforderlich werden kann. Hinzu kommt, dass
Sonnensegel durch Vandalismus, Missbrauch oder andere Witterungseinflüsse wie Hagel und Schneelast beschädigt werden können und
damit einen überdurchschnittlichen Wartungsaufwand verursachen. Beschädigte Segel wiederum stellen selbst ein Sicherheitsrisiko dar,
etwa durch herabhängende Stoffbahnen oder instabile Befestigungen.
Da in diesem Zusammenhang die Kommune auf den öffentlichen Kinderspielplätzen verkehrssicherungspflichtig ist, hat sich die Verwaltung
dazu entschieden, auf die Installationen von Sonnensegeln zu verzichten.
Eine Überlegung, Pavillons in aufgestellten Containern aufzubewahren, so dass diese durch vorhandene Spielplatzpaten aufgestellt werden
könnten, darf aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden, insbesondere da hierdurch ein potentiell bestehendes Unfallrisiko
auf die ehrenamtlich Tätigen übertragen würde. Zudem haben sich auch die Spielplatzpatinnen und -paten einstimmig gegen einen solchen
Vorschlag ausgesprochen.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln.
Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen (Amt für Verkehrsmanagement)
1. Beschlusslage Politik
Erstmalige Beantragung
2. Planungsstand
Jede Art von Begrünungsmaßnahmen im Sinne der Blau-Grünen-Infrastruktur (Dach- u. Fassadengrün, Blühwiesen, Entsiegelung,
Baumpflanzungen, Verdunstungsbeete, Regenwasserrückhalt, Verfügbarmachung von Regenwasser für das Stadtgrün usw.) stellen einen
maßgeblichen Baustein beim Hitzeschutz dar.
3. Kosten / Finanzierung
Die Finanzierung Blau-Grüner-Infrastruktur erfolgt im Rahmen der für die jeweiligen Bauprojekte gefassten Beschlüsse.
Im Rahmen der (Bau-) Projekte, die durch das Amt für Verkehrsmanagement umgesetzt werden, wird zunehmend das Prinzip der
Schwammstadt und die Realisierung der Blau-Grünen-Infrastruktur geplant und berücksichtigt, so dass auf diese Weise durch die
kühlende Wirkung des Stadtgrüns der Überhitzung der Städte begegnet wird.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretung 3
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
06
Zeilenbezeichnung: Auszahlung von Baumaßnahmen Amt: 51
Bezeichnung Produkt: Einrichtung der Jugendarbeit Sachbearbeiter/in: Frau Malz
Neuerrichtung eines Abenteuerspielplatzes im
Stadtbezirk 3
Tel. Nr.: 97233
Bezeichnung Konto: Tiefbaumaßnahme
Jugendhilfeausschuss
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt nicht gefolgt hat passieren lassen
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung im Jahr 2026 für Planung und temporäre Aktionen 50 000,-- Euro bereitzustellen in Vorbereitung für
einen dauerhaften Abenteuerspielplatz im Bezirk.
Aus planerischer Sicht besteht im Stadtbezirk kein Bedarf für einen klassischen Abenteuerspielplatz und es findet sich überdies keine
geeignete Fläche. Möglich ist es, abenteuer- und erlebnispädagogische Angebote in bestehenden Einrichtungen zu verstärken und
auszubauen und die umliegenden Freiflächen zu nutzen, so dies nicht ohnehin schon erfolgt.
Außerdem werden am Zentralschulgarten/Räuscherweg aktuell mobile Angebote erprobt. Im zweiten Halbjahr 2025 hat der Sportacti onbus
einmal wöchentlich die Fläche angefahren, ab Frühjahr 2026 wird der mobile Bus von krass e.V. vor Ort Angebote vorhalten. Die se Angebote
werden im Anschluss evaluiert, um eine Standorteignung als außerschulischen Lernort zu prüfen, verbunden mit einem hohen
Aufenthaltscharakter in Form eines „Natur-Treffpunkts" für Jung und Alt, einer Schrebergarten-Bühne, öffentlichen Beeten/essbare Stadt etc.
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
03
Radwegenetz
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt X nicht gefolgt hat passieren lassen
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 300 000 € im Haushalt 2026 für Baukosten zum Umbau der Kirchfeld straße zur
Fahrradstraße.
Eine Kostenberechnung liegt nicht vor. Die Kosten für die Markierung und Beschilderung von Fahrradstraßen werden durchschnittlich
auf 150 €/m geschätzt. Auf Grundlage der geplanten Länge von 2 km ergeben sich geschätzte Kosten in Höhe von 300.000 €
zuzüglich Kosten für bauliche Anpassungen der Modalen Filter.
Für die Planungskosten sind circa 10% der Baukosten zu veranschlagen.
Die Planung erfolgt in Eigenleistung der Verwaltung, weshalb keine Planungskosten entstehen.
Die Planung sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße mit Freigabe für Anliegerverkehre in einem Wohngebiet mit teilweise
Geschäftsnutzung vor. Die Verbindung verfügt bereits heute über Modale Filter.
Im Mai 2023 wurden Verkehrszählungen durchgeführt, welche abschnittsweise eine maximale Nutzung von ca. 1.500 Radfahrenden
und damit eine Erfüllung der Voraussetzungen für eine Fahrradstraße zeigten.
Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung und soll den politischen Gremien im 1. Halbjahr zur Entscheidung vorgelegt
werden. Die Umsetzung ist für das 2. Halbjahr vorgesehen.
Erste Fahrradzone Düsseldorf im Stadtbezirk 3 (BV3/049/2021 ).
Am Knotenpunkt Neusser Straße/Düsselstraße schließt die Fahrradstraße an die zukünftige Radleitroute 1 an, was planerisch
berücksichtigt wurde.
Zudem werden in dem Zuge auch die Radverkehrsanlagen im Bereich der Bilker Kirche ausgebaut, welches die Erreichbarkeit der
Fahrradstraße zusätzlich steigert.
Die Anordnung von Fahrradstraßen trägt zur Verkehrssicherheit bei.
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße wird die Radverkehrsnachfrage weiter steigen wodurch ein Anreiz insbesondere für zum
Umstieg vom MIV geschaffen wird.
Die Baukosten können aus der Haushaltsposition „Radwege" finanziert werden.
Der Antrag der Bezirksverwaltung ist aus den o.g. Gründen zum jetzigen Zeitpunkt entbehrlich.
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
03
Zeilenbezeichnung: Auszahlungen für Baumaßnahmen Amt: 66
Kreuzungsbereich Völklinger Str. / Fährstraße
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt X nicht gefolgt hat passieren lassen
Die Bezirksvertretung 3 bittet Rat und Verwaltung Planungskosten von 50.000,- € für die Überplanung des
1) Kreuzungsbereichs Völklinger Straße/Fährstraße
2) des Bereichs Fährstraße, der Sportanlage Sparta Bilk und weiter Fährstraße bis Ortseingang Hamm
3) des Geländes des derzeitigen provisorischen Polizeipräsidiums an der Fährstraße mit dem Ziel der Schaffung zusätzlichen Parkraums
im Haushalt 2026 bereitzustellen und entsprechend hoch zu priorisieren, damit möglichst noch eine Umsetzung in 2027, spätestens aber
2028 erfolgen kann.
Da der Umfang der Maßnahme nicht feststeht, können keine Kosten geschätzt werden.
Es liegt noch keine Planung vor. Die Überplanung des Knotenpunktes Völklinger Straße / Fährstraße (Punkt 1 des Haushaltsantrages)
wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Radleitroute 1 zeitnah beauftragt. Die Punkte 2) und 3) des Haushaltsantrages werden
planerisch gesondert betrachtet. Derzeit erfolgt die Grundlagenermittlung sowie aufgrund der beschränkten Flächenverfügbarkeit eine
Machbarkeitsprüfung geeigneter Maßnahmen . Die städtischen Flächen bieten derzeit kein Potenzial für die Schaffung von zusätzlichem
Parkraum. Es sind im Bereich des provisorischen Polizeipräsidiums auch private Flächen Dritter betroffen.
Erstmaliger Haushaltsantrag der BV3. Darüber hinaus liegen Anträge der Politik vor (BV3/110/2025 und BV3/131/2025) .
Optimierung der Verkehrsbeziehungen im Verlauf der Radleitro
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.