Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/129/2025

Wohngebiet zwischen Völklinger Straße und Erasmusstraße – Einrichtung von drei Bewohnerparkgebieten (BS, AC, VS)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Völklinger Straße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt 1. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Brunnenstraße (BS) in den Wohnstraßen Färberstraße 104 – 150, Karolinger Straße 104 – 124 und 107 – 137, Feuerbachstraße 2 – 18, Suitbertusstraße 148 – 180 sowie 161 und 193 – 193a, Himmelgeister Straße 1 – 25 und 8 – 24, Witzelstraße 1a – 19 und 4 – 16, Fruchtstraße 7 – 11 und 2 – 36, Kopernikusstraße 70 – 82, Brunnenstraße, Brachstraße, Esmarchstraße, Heresbachstraße, Buysstraße, Dagobertstraße sowie Ludgerusstraße, 2. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Aachener Straße (AC) in den Wohnstraßen Aachener Straße 1 – 131 und 2 – 124, Bachstraße 1 – 19 und 10 – 20, Karolingerstraße 1 – 105 und 2 – 100, Suitbertusstraße 1 – 155 und 2 – 136, Kopernikusstraße 1 – 15 und 6 – 44, Martinstraße 37 – 105 und 34 – 54 und 74, Fleher Straße 1 – 121 und 2 – 108, Burghofstraße, Niederstraße, Im Dahlacker, Henriettenstraße, Binterimstraße, Planetenstraße, Merkurstraße, Neptunstraße, Robert-Luther-Straße, Karl-Schurz-Straße sowie Kinkelstraße und 3. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Volmerswerther Straße (VS) in den Wohnstraßen, Volmerswerther Straße 20 – 158 und 23 – 181, Martinstraße 37 – 105 und 34 – 54 und 74, Fleher Straße 1 – 121 und 2 – 108, Dianastraße, Germaniastraße, Sternwartstraße, Auf´m Tetelberg, Bedburger Straße sowie Max-Brandts-Straße und damit einhergehend die Parkraumbewirtschaftung in den drei Gebieten.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat das „Handlungskonzept zur Parkraum- bewirtschaftung: Erweiterung des Bewohnerparkens“ (OVA/049/2020) beschlossen.

Auf dieser Grundlage überprüft die Verwaltung systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnung oder Neueinrichtung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/129/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.1

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 10

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566563.pdf Published Time: 2026-02-23T09:41:00.000Z Number of Pages: 6 Markdown Content: OVA/129/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Wohngebiet zwischen Völklinger Straße und Erasmusstraße – Einrichtung von drei Bewohnerparkgebieten (BS, AC, VS) Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 21.04.2026 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 13.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt 1. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Brunnenstraße (BS) in den Wohnstraßen Färberstraße 104 – 150, Karolinger Straße 104 – 124 und 107 – 137, Feuerbachstraße 2 – 18, Suitbertusstraße 148 – 180 sowie 161 und 193 – 193a, Himmelgeister Straße 1 – 25 und 8 – 24, Witzelstraße 1a – 19 und 4 – 16, Fruchtstraße 7 – 11 und 2 – 36, Kopernikusstraße 70 – 82, Brunnenstraße, Brachstraße, Esmarchstraße, Heresbachstraße, Buysstraße, Dagobertstraße sowie Ludgerusstraße, 2. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Aachener Straße (AC) in den Wohnstraßen Aachener Straße 1 – 131 und 2 – 124, Bachstraße 1 – 19 und 10 – 20, Karolingerstraße 1 – 105 und 2 – 100, Suitbertusstraße 1 – 155 und 2 – 136, Kopernikusstraße 1 – 15 und 6 – 44, Martinstraße 37 – 105 und 34 – 54 und 74, Fleher Straße 1 – 121 und 2 – 108, Burghofstraße, Niederstraße, Im Dahlacker, Henriettenstraße, Binterimstraße, Planetenstraße, Merkurstraße, Neptunstraße, Robert-Luther-Straße, Karl-Schurz-Straße sowie Kinkelstraße und 3. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Volmerswerther Straße (VS) in den Wohnstraßen, Volmerswerther Straße 20 – 158 und 23 – 181, Martinstraße 37 – 105 und 34 – 54 und 74, Fleher Straße 1 – 121 und 2 – 108, Dianastraße, Germaniastraße, Sternwartstraße, Auf´m Tetelberg, Bedburger Straße sowie Max-Brandts-Straße Seite 2 und damit einhergehend die Parkraumbewirtschaftung in den drei Gebieten. Sachdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat das „Handlungskonzept zur Parkraum- bewirtschaftung: Erweiterung des Bewohnerparkens“ (OVA/049/2020) beschlossen. Auf dieser Grundlage überprüft die Verwaltung systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnung oder Neueinrichtung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten. Grundlage für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden, sondern nur für ganze Quartiere. Voraussetzung ist ein Mangel an privaten Stellflächen und ein erheblicher Parkraummangel im öffentlichen Straßenraum. Die Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes darf maximal 1.500 m betragen. Im Wohngebiet zwischen Völklinger Straße, Südring, und Erasmusstraße südlich der Schienenstrecke Düsseldorf-Neuss herrscht erheblicher Parkdruck. Um die Verlagerung des Parkdrucks aus einem Quartier in das benachbarte Quartier zu verhindern, sollen im gesamten Wohnbereich zeitgleich Bewohnerparkvorrechte eingerichtet werden. 1. Zu Bewohnerparkgebiet Brunnenstraße (BS): Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen Parkraummangels, der zudem durch Verlagerungen aus dem Bewohnerparkgebiet Feuerbachstraße östlich der Erasmusstraße droht weiter erhöht zu werden, besteht die Möglichkeit, Bewohnern dieses städtischen Quartieres Bewohnerparkvorrechte zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend § 45 Absatz 1b Satz 1 Nr. 2a StVO und VwV zur StVO § 45 Nummer XI für das oben genannte Quartier als gegeben an. Seite 3 Geltungsbereich Bewohnerparkgebiet Brunnenstraße (BS): Das betroffene Quartier ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bzw. besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Insofern existiert hier eine besondere Schutzwürdigkeit. Das inbegriffene Industriegebiet an der Fruchtstraße stellt kein Hindernis dar. Die Stellplätze an der Mecumstraße angrenzend an dieses Industriegebiet sind weiterhin frei nutzbar. Im Bereich des Regional- und S-Bahn-Haltepunktes befindet sich außerdem ein Siedlungsschwerpunkt, ein Ort, an dem sich eine hohe Dichte an Wohnungen und somit auch Bewohnern und Kraftfahrzeugen befindet. 2. Zu Bewohnerparkgebiet Aachener Straße (AC): Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen Parkraummangels, der unter anderem durch Verlagerungen aus dem nördlich gelegenen Bewohnerparkgebiet Unterbilk westlich der Elisabethstraße entstanden ist und durch das einzuführende Bewohnerparkgebiet Brunnenstraße (BS) östlich der Merowingerstraße droht weiter erhöht zu werden, besteht die Möglichkeit, für Bewohner dieses städtischen Quartieres Bewohnerparkvorrechte zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend § 45 Absatz 1b Satz 1 Nr. 2a StVO und VwV zur StVO § 45 Nummer XI für das oben genannte Quartier als gegeben an. Seite 4 Geltungsbereich Bewohnerparkgebiet Aachener Straße (AC): Das betroffene Quartier ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bzw. besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Insofern existiert hier eine besondere Schutzwürdigkeit. 3. Zu Bewohnerparkgebiet Volmerswerther Straße (VS): Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen Parkraummangels, der durch Verlagerungen aus dem nördlich gelegenen Bewohnerparkgebiet Unterbilk westlich der Elisabethstraße und durch das einzuführende Bewohnerparkgebiet Aachener Straße (AC) östlich der Fleher Straße droht weiter erhöht zu werden, besteht die Möglichkeit, für Bewohner dieses städtischen Quartieres Bewohnerparkvorrechte zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend § 45 Absatz 1b Satz 1 Nr. 2a StVO und VwV zur StVO § 45 Nummer XI für das oben genannte Quartier als gegeben an. Seite 5 Geltungsbereich Bewohnerparkgebiet Volmerswerther Straße (VS): Das betroffene Quartier ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bzw. besonderes Wohngebiet und teilweise Mischgebiet ausgewiesen. Insofern existiert hier eine besondere Schutzwürdigkeit. Gemeinsame Informationen und Regelungen: Mit den S-Bahn-Haltepunkten Düsseldorf-Bilk und Völklinger Straße und 11 Stadt- und Straßenbahn- sowie Bus-Haltestellen besteht nach den Kriterien der Stellplatzsatzung eine sehr gute Anbindung des Quartiers an den öffentlichen Personennahverkehr. Somit ist unter anderem für Besuchende eine sehr gute Erreichbarkeit des Quartiers mit dem ÖPNV gegeben. Kunden und Besucher können werktags von 9-20 Uhr unter Verwendung eines Parkscheins mit aktuellen Tarifen (0,60 €/12 Minuten) ohne Beschränkung der Höchstparkdauer parken. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten steht der öffentliche Parkraum weiterhin für jedermann zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Die Parkgebühren und die Bewirtschaftungszeiten ergeben sich aus der gesamtstädtischen Parkgebührenordnung, die am 09.03.2023 vom Rat der Stadt beschlossen wurde (RAT/067/2023). Eine Anpassung der Parkraumbewirtschaftung auf Basis einer Änderung der Parkgebührenordnung bleibt vorbehalten. Für Gewerbetreibende, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, gelten in ganz Nordrhein-Westfalen einheitliche Bedingungen, um Firmenfahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung dort zu parken. Per Erlass des Landesministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 04.12.2015 (III B 3 - 78-12/2) wurde auf Basis §46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a StVO festgelegt, dass der Geschäftsbetrieb für ein einziges Fahrzeug „– nach einer Einzelfallprüfung – eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich an seinem Seite 6 Betriebssitz" erhalten kann. Des Weiteren hat die Verwaltung ein Prozedere entwickelt, mit dem – nach Einzelfallprüfung – für den Geschäftsbetrieb zwingend notwendige Fahrzeuge am Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet Ausnahmegenehmigungen zu Parken erhalten können.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/129/2025