Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581854.pdf
Published Time: 2026-04-17T12:51:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
SPOA/021/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Zuschuss an den Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V.
Fachbereich :
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Sportausschuss 22.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses:
Verein Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V.
Maßnahme Wassersportanlage Fährstraße 253b
Dachsanierung und Installation einer Photovoltaikanlage
Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278
Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine
Zuschuss bis zu 52.243,00 EUR
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen
Haushaltsführung .Seite 2
Sachdarstellung:
Mitgliederstatistik 2025 Anteil 2024 Anteil 2023 Anteil
Gesamt: 250 253 243
männlich: 142 142 141
weiblich: 108 111 102
divers 0 0 k.A.
keine Angabe 0 0 k.A.
Jugendliche
(0-18 Jahre):
9 4% 7 3% 4 1,6%
männlich: 5 2% 4 2% 3 1,2%
weiblich: 4 2% 3 1% 1 0,4%
divers 0 0% 0 0% k.A. n.n.
keine Angabe 0 0% 0 0% k.A. n.n.
Investitionskostenzuschüsse in den letzten fünf Jahren
Jahr Maßnahme/Anschaffung Zuschuss
2023 Anschaffung Ruderboot Gigdoppelvierer mit Steuermann Art E + 5
Paar Skulls
3.100 EUR
Der Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V. (DRV) ist auf der Wassersportanlage Fährstraße
253b in Düsseldorf-Hamm ansässig. Für die Gebäude besteht ein langfristig vertraglich
festgelegtes Erbbaurecht.
Wie viele andere Düsseldorfer Sportvereine, ist auch dem DRV sehr an der Senkung seines
CO2-Abdrucks gelegen. Als Ergebnis einer Beratung durch das städtische Amt für Umwelt-
und Verbraucherschutz im Rahmen der Solaroffensive für Sportvereine wird daher die
Installation einer Photovoltaikanlage (PV) auf dem Dach des Vereinshauses geplant.
Vorrangiges Ziel ist eine größtmögliche Unabhängigkeit in der Stromversorgung mit damit
einhergehender Kosteneinsparung. Im nächsten Schritt ist die Installation einer
Wärmepumpe geplant, deren Stromversorgung dann größtenteils durch Solarenergie
erfolgen soll. Damit soll die bestehende Gasheizung bei der Wärmeerzeugung ergänzt oder
bestenfalls sogar ersetzt werden. Darüber hinaus sollen für Elektrofahrzeuge auf der
Vereinsanlage Ladepunkte zur Verfügung gestellt werden, die dann ebenfalls von der PV-
Anlage mit Strom versorgt würden.
Im Zuge dieser geplanten Maßnahme muss auch eine umfassende Dachsanierung erfolgen.
Dabei wird die mittlerweile abgängige Dacheindeckung demontiert, fachgerecht entsorgt und
durch eine Neueindeckung mit zusätzlicher Aufsparrenwärmedämmung aus Polysio-
Hartschaumplatten ersetzt. Allein dadurch wird eine wesentliche Verbesserung des
Dämmwerts erreicht. Des Weiteren werden moderne, den aktuellen Energie- und
Sicherheitsstandards entsprechende, Dachfenster eingebaut. Die betreffende Dachfläche
beläuft sich auf rd. 280m².
Für die Photovoltaikanlage werden dann insgesamt 53 Solarmodule mit jeweils 470W
Leistung und 23,5% Wirkungsgrad auf dem Dach installiert. Als Speicher dient eine Batterie
mit einer Kapazität von 10 kWh. Die Steuerung der PV-Anlage erfolgt über ein digitales
Energiemanagementsystem per App. Neben diesen Elementen muss die Elektroinstallation
noch an die PV-Anlage angepasst werden. Dazu ist unter anderem noch der Neubau des
Zählerschranks erforderlich.
Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 140.986,79 EUR.
Davon entfallen 33.632,57 EUR auf die Photovoltaikanlage und 107.354,22 EUR auf die
Dachsanierung. Seite 3
Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Investitionen in die sportliche Infrastruktur
mit bis zu 33% der Kosten für Fremdleistungen sowie einem förderungswürdigen
Stundensatz in Höhe des aktuell bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns für
Eigenleistungen gefördert werden. Für Maßnahmen mit besonderer ökologischer bzw.
energetischer Bedeutung ist ein Förderanteil von bis zu 50% der Kosten für Fremdleistungen
möglich. Über die Gewährung entscheidet dann jeweils der Sportausschuss im Einzelfall.
Der höchstmögliche Zuschuss beträgt in beiden Fällen 70.000 EUR.
Mit der Photovoltaikanlage wird der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangebracht,
was neben den bekannten positiven ökologischen und energetischen Effekten auch
unabhängig von fossilen Brennstoffen macht. Der erhöhte Zuschusssatz für eine Maßnahme
mit besonderer energetischer Bedeutung ist für dieses Gewerk angemessen und vertretbar.
Die notwendige Dachsanierung fällt jedoch unter die Kriterien des Regelzuschusses für
Investitionsmaßnahmen.
Der städtische Zuschuss wird zur Sicherung der Gesamtfinanzierung benötigt.
Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan:
Zuschussfähige Gesamtkosten 140.986,79 EUR
./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen von bis zu
50% von 33.632,57 EUR = 16.816,00 EUR
33% von 107.354,22 EUR = 35.427,00 EUR
52.243,00 EUR
Vereinsanteil 88.743,79 EUR