Beschlussvorlage Aktenzeichen SPOA/021/2026

Zuschuss an den Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V.

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 5. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V.

Maßnahme Wassersportanlage Fährstraße 253b Dachsanierung und Installation einer Photovoltaikanlage Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 52.243,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Mitgliederstatistik 2025 Anteil 2024 Anteil 2023 Anteil Gesamt: 250 253 243 männlich: 142 142 141 weiblich: 108 111 102 divers 0 0 k.A.

keine Angabe 0 0 k.A. Jugendliche (0-18 Jahre): 9 4% 7 3% 4 1,6% männlich: 5 2% 4 2% 3 1,2% weiblich: 4 2% 3 1% 1 0,4% divers 0 0% 0 0% k.A. n.n.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · SPOA/021/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 19

    Sportausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581854.pdf Published Time: 2026-04-17T12:51:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: SPOA/021/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V. Fachbereich : 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Sportausschuss 22.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V. Maßnahme Wassersportanlage Fährstraße 253b Dachsanierung und Installation einer Photovoltaikanlage Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 52.243,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung .Seite 2 Sachdarstellung: Mitgliederstatistik 2025 Anteil 2024 Anteil 2023 Anteil Gesamt: 250 253 243 männlich: 142 142 141 weiblich: 108 111 102 divers 0 0 k.A. keine Angabe 0 0 k.A. Jugendliche (0-18 Jahre): 9 4% 7 3% 4 1,6% männlich: 5 2% 4 2% 3 1,2% weiblich: 4 2% 3 1% 1 0,4% divers 0 0% 0 0% k.A. n.n. keine Angabe 0 0% 0 0% k.A. n.n. Investitionskostenzuschüsse in den letzten fünf Jahren Jahr Maßnahme/Anschaffung Zuschuss 2023 Anschaffung Ruderboot Gigdoppelvierer mit Steuermann Art E + 5 Paar Skulls 3.100 EUR Der Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V. (DRV) ist auf der Wassersportanlage Fährstraße 253b in Düsseldorf-Hamm ansässig. Für die Gebäude besteht ein langfristig vertraglich festgelegtes Erbbaurecht. Wie viele andere Düsseldorfer Sportvereine, ist auch dem DRV sehr an der Senkung seines CO2-Abdrucks gelegen. Als Ergebnis einer Beratung durch das städtische Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz im Rahmen der Solaroffensive für Sportvereine wird daher die Installation einer Photovoltaikanlage (PV) auf dem Dach des Vereinshauses geplant. Vorrangiges Ziel ist eine größtmögliche Unabhängigkeit in der Stromversorgung mit damit einhergehender Kosteneinsparung. Im nächsten Schritt ist die Installation einer Wärmepumpe geplant, deren Stromversorgung dann größtenteils durch Solarenergie erfolgen soll. Damit soll die bestehende Gasheizung bei der Wärmeerzeugung ergänzt oder bestenfalls sogar ersetzt werden. Darüber hinaus sollen für Elektrofahrzeuge auf der Vereinsanlage Ladepunkte zur Verfügung gestellt werden, die dann ebenfalls von der PV- Anlage mit Strom versorgt würden. Im Zuge dieser geplanten Maßnahme muss auch eine umfassende Dachsanierung erfolgen. Dabei wird die mittlerweile abgängige Dacheindeckung demontiert, fachgerecht entsorgt und durch eine Neueindeckung mit zusätzlicher Aufsparrenwärmedämmung aus Polysio- Hartschaumplatten ersetzt. Allein dadurch wird eine wesentliche Verbesserung des Dämmwerts erreicht. Des Weiteren werden moderne, den aktuellen Energie- und Sicherheitsstandards entsprechende, Dachfenster eingebaut. Die betreffende Dachfläche beläuft sich auf rd. 280m². Für die Photovoltaikanlage werden dann insgesamt 53 Solarmodule mit jeweils 470W Leistung und 23,5% Wirkungsgrad auf dem Dach installiert. Als Speicher dient eine Batterie mit einer Kapazität von 10 kWh. Die Steuerung der PV-Anlage erfolgt über ein digitales Energiemanagementsystem per App. Neben diesen Elementen muss die Elektroinstallation noch an die PV-Anlage angepasst werden. Dazu ist unter anderem noch der Neubau des Zählerschranks erforderlich. Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 140.986,79 EUR. Davon entfallen 33.632,57 EUR auf die Photovoltaikanlage und 107.354,22 EUR auf die Dachsanierung. Seite 3 Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Investitionen in die sportliche Infrastruktur mit bis zu 33% der Kosten für Fremdleistungen sowie einem förderungswürdigen Stundensatz in Höhe des aktuell bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns für Eigenleistungen gefördert werden. Für Maßnahmen mit besonderer ökologischer bzw. energetischer Bedeutung ist ein Förderanteil von bis zu 50% der Kosten für Fremdleistungen möglich. Über die Gewährung entscheidet dann jeweils der Sportausschuss im Einzelfall. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt in beiden Fällen 70.000 EUR. Mit der Photovoltaikanlage wird der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangebracht, was neben den bekannten positiven ökologischen und energetischen Effekten auch unabhängig von fossilen Brennstoffen macht. Der erhöhte Zuschusssatz für eine Maßnahme mit besonderer energetischer Bedeutung ist für dieses Gewerk angemessen und vertretbar. Die notwendige Dachsanierung fällt jedoch unter die Kriterien des Regelzuschusses für Investitionsmaßnahmen. Der städtische Zuschuss wird zur Sicherung der Gesamtfinanzierung benötigt. Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: Zuschussfähige Gesamtkosten 140.986,79 EUR ./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen von bis zu 50% von 33.632,57 EUR = 16.816,00 EUR 33% von 107.354,22 EUR = 35.427,00 EUR 52.243,00 EUR Vereinsanteil 88.743,79 EUR

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SPOA/021/2026