Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV3/177/2026

Aufstellung von Pollern zur Abbindung des Aderkirchwegs zum Südring in Richtung Neuss als priorisierte Maßnahme

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Südring · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 5. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Um die Anwohner in Hamm vor zusätzlichen Ausweichverkehren durch die verkehrliche Einschränkung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke zu schützen, schränkt die Landeshauptstadt seit Dienstag dem 14. Juli 2026, die Brückenauffahrt vom Aderkirchweg, Fahrtrichtung stadtauswärts, temporär weiter ein. In der Zeit von Montag bis Freitag, je 15 bis 19 Uhr, kann die Rampe stadtauswärts nicht befahren werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+3 weitere Themen
Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Südring – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV3/177/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 11.1

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV3/177/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Aufstellung von Pollern zur Abbindung des Aderkirchwegs zum Südring in Richtung Neuss als priorisierte Maßnahme Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 308.09.2026Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt die Ausfahrt des Aderkirchweg zum Südring in Fahrtrichtung Neuss, sowie die Ausfahrt vom Südring zum Viehfahrtsweg/ Batterieweg als priorisierte Maßnahme mit Pollern zu versehen, sodass die Ausfahrt vom, als auch die Einfahrt zum Stadtteil Hamm verhindert wird. Die Poller sollen so platziert werden, dass eine Behinderung des Fahrradverkehrs vermieden wird und ggf. Dienstfahrzeuge (Winterdienst, Awista etc). Genügend Raum zum stehen haben,sollten diese die Wege dennoch in Anspruch nehmen müssen.. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Um die Anwohner in Hamm vor zusätzlichen Ausweichverkehren durch die verkehrliche Einschränkung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke zu schützen, schränkt die Landeshauptstadt seit Dienstag dem 14. Juli 2026, die Brückenauffahrt vom Aderkirchweg, Fahrtrichtung stadtauswärts, temporär weiter ein. In der Zeit von Montag bis Freitag, je 15 bis 19 Uhr, kann die Rampe stadtauswärts nicht befahren werden. Dazu werden mehrere Steckposten auf der Fahrbahn installiert. Auf diese Weise wird die bereits geltende Beschilderung zum Durchfahrtsverbot, Montag bis Freitag, 15 Uhr bis 19 Uhr, Radfahrer ausgenommen, konsequent durchgesetzt und gegebenenfalls Einsatzfahrzeugen eine Durchfahrt ermöglicht. Mittelfristig werden die beiden Poller durch eine Art Schranke miteinander verbunden, die während der Sperrzeiten angebracht wird. Der Fahrradverkehr kann dort passieren. Zudem verfügt dieser über eigene Rampen um auf oder von der Brücke zu fahren. Für die Gegenrichtung sind keine Absperrungen vorgesehen, da sich dort aus Sicht der Verwaltung der Umstand des Schleichverkehres in dem Umfang nicht ergibt. Durch eine gezielte Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Fährstraße, Fahrtrichtung Brücke, sollen gleichzeitig Schleichverkehre und überhöhte Geschwindigkeiten reduziert werden. In den kommenden Wochen legt die Stadt dort unter anderem einen Schwerpunkt bei der Einsatzplanung der mobilen Messfahrzeuge. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/177/2026