Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3 · Sitzung vom 08.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) Herr Ottfrid Hillmann (Behindertenrat) im Vertretungsfall für Frau Viola Steinbeck zu behindertenrelevanten Themen zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 3 mit Rederecht zuzulassen.
Um eine Vertretung des Behindertenrates auch bei Ausfall der ordentlichen Vertretung zu ermöglichen, wird gemäß dem Beschluss des Behindertenrates vom 13.07.2026 vorgeschlagen, Herrn Ottfrid Hillmann als Stellvertreter von Frau Viola Steinbeck zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße" mit einer Gesamtsumme von 15.097.600 EUR (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Stadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 370.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Ausgangssituation Die Rettungswache 24 (Fürstenwall 206) ist als Unterbringung für den Rettungsdienst nicht mehr tauglich. Eine nutzungsspezifische Weiterentwicklung im Bestand ist nicht möglich. Zudem steht im Abschlussbericht einer Organisationsuntersuchung sowie in den Rettungsdienstbedarfsplänen die Notwendigkeit zur Prüfung bzw. die Forderung nach einer Verlegung in Richtung Westen, um eine bessere Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung zu ermöglichen.1,2 Die Verlegung der Rettungswache 24 an einen Standort weiter südwestlich an die Völklinger Straße verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung im Bereich Düsseldorf-Hafen. Die bereits in den Rettungsdienstbedarfsplänen ab dem Jahr 2000 empfohlene Standortverlegung 3,4 ist insbesondere im Hinblick auf die bereits erfolgten und noch geplanten Entwicklungen des Ortsteils dringend erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ellerstraße zwischen Höhenstraße und Stahlstraße.
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss ist dem Antrag des Jugendrates auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ellerstraße in Höhe des Lessing-Gymnasiums in seiner Sitzung am 24.06.2026 mehrheitlich gefolgt. Unter anderem nach § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1 i.V.m. S. 4 Nr. 6 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift kann die Straßenverkehrsbehörde eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen allgemeinbildenden Schulen innerhalb geschlossener Ortschaften vorsehen, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch zu Fuß Gehende, Pulkbildung von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden) vorhanden ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Errichtung der Mobilitätsstation „Erftstraße".
Hintergrund und Anlass Entsprechend der Strategie für die Entwicklung von Mobilitätsstationen, die am 25.08.2021 vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossen wurde (OVA/072/2021), soll in Düsseldorf in den nächsten Jahren ein enges Netz an Mobilitätsstationen entstehen. Ziel ist es, 100 Mobilitätsstationen zu errichten. Die Stationen zielen auf eine möglichst nahtlose Verknüpfung von verschiedenen Mobilitätsangeboten ab, um so Multi- und Intermodalität als komfortable und nachhaltige Alternative zum eigenen, privaten Pkw zu etablieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit der Wiedereröffnung der Friedrichstraße endet ein jahrelang anhaltender Baustellenzustand, der nicht nur für viel Frust in der Öffentlichkeit, sondern auch für zunehmenden Leerstand einer einst gut besuchten Handelsstraße gesorgt hat. Mit der regelmäßigen Bespielung der Straße sollen die Bürgerinnen und Bürger die Straße wieder an Wochenenden, insbesondere in den warmen Monaten zurückgewinnen und zum flanieren eingeladen werden. Genau für diesen Zweck sollen die als Parkplatz genutzten „Multifunktionsflächen" einer tatsächlichen Multifunktionalität zugeführt werden und durch regelmäßige Bespielung die Straße wieder einen attraktiven Aufenthaltscharakter generieren. Das langfristige Ziel einer autofreien Friedrichstraße kann so erörtert, zukünftige Maßnahmen näher bestimmt und die Autofreiheit mit anderen Events verknüpft werden. Der Modellversuch soll einen Erkenntnisgewinn zur potentiellen Attraktivitätssteigerung durch Herausnahme des ruhenden und fahrenden Autoverkehrs an weiteren Straßen ermöglichen und daraus entstehende Aufwendungen und Kosten für zukünftige Maßnahmen leichter abschätzbar machen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im August 2021 hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf die stadtweite Strategie für die Entwicklung von Mobilitätsstationen beschlossen (vgl. OVA/072/2021). Ziel ist es, ein stadtweites Netz bestehend aus 100 Mobilitätsstationen aufzubauen. Damit der Ausbau zielführend erfolgen kann, ist eine hinreichende Konkretisierung der Standorte in einem zusammenhängenden Netz erforderlich. Dies betrifft auch den Stadtbezirk 3, in dem mit dem Bau von 20 Mobilitätsstationen ein dichtes Netz vorgesehen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung eines Stellplatzes im Anwohnerparkbereich.
Das Vorhabengrundstück Philipp-Reis-Straße 10 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5475/017, welcher eine Fluchtlinie festsetzt. Somit erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und stimmt der Erteilung der Baugenehmigungen zu. Es sind Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5375/046 erforderlich.
Das Vorhabengrundstück Fährstraße 27, 29 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5375/046. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Gewerbegebiet (GE) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von ≤ 0,8, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ≤ 1,2, sowie maximal eine II-geschossige Bebauung, Baugrenzen und einen Vorgartenbereich festgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der Geschossigkeit, GRZ, GFZ sowie den Baugrenzen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5372/010. Der Bebauungsplan setzt unter anderem eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 1,1 sowie eine III- und IV- Geschossigkeit auf Teilen des Grundstücks fest. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Ecke der beiden Straßen Nach den 12 Morgen und Volmerswerther Straße. Unterhalb des Gebäudes wird eine Tiefgarage mit Doppelparkanlagen errichtet, die von der Volmerswerther Straße erschlossen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung des Jahres 2026 - die Ausführung und Finanzierung des Projektes: Umgestaltung Kinderspielplatz Ulenbergstraße.
Kosten (brutto): Konsumtive Kosten (Festwert): 334.700,00 EUR Investive Kosten: 283.000,00 EUR Gesamtkosten: 617.700,00 EUR Jährliche Nettofolgekosten 31.755,00 EUR Ausgangssituation: Der Spielplatz befindet sich südwestlich in der Freizeitanlage Ulenbergpark. Die Freizeitanlage ist verkehrstechnisch über die Ulenbergstraße sowie den Stoffeler Damm erschlossen. Der Spielplatz selbst ist über barrierefreie Parkwege erreichbar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Kosten (brutto): Konsumtive Kosten (Festwert): 59.000,00 EUR Investive Kosten: 156.000,00 EUR Gesamtkosten: 215.000,00 EUR Ausgangssituation: Der Spielplatz befindet sich in der denkmalgeschützten Gartenanlage des Ständehauses und wird verkehrstechnisch über die Elisabethstraße und die Straße Rheinkniebrücke erschlossen. An den Gehweg des Spielplatzes grenzt eine Klinkermauer an. Wie die gesamte Gartenanlage des Ständehauses steht auch diese unter Denkmalschutz.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
A)Die Bezirksvertretung hebt ihren Beschluss vom 21.04.2026 Luisenstraße 73, Realschule Friedrichstadt, Umnutzung eines Unterrichtsraumes in eine Schulbibliothek mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 20.000,00 Euro auf. Die Mittel fließen auf das Deckungskonto 21 211 01 52415300 zurück und stehen damit wieder für andere Maßnahmen zur Verfügung.
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.463.728, - Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 3 ein Anteil in Höhe von 432.502, - Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten.
Sonnenpark: Im Sonnenpark anliegend an die Schmiedestraße befindet sich heute ein Streetballplatz mit einem an einer Mauer befestigten Korb. Die Mauer funktioniert einerseits als Lärmschutz, andererseits aber auch als Klettermauer auf der Rückseite des Streetballplatzes. Die Lage des Korbes direkt an der Mauer wurde regelmäßig kritisiert, da dies nicht dem tatsächlichen Spielablauf beim Streetball entspricht. Die Spieler müssen die Möglichkeit bekommen sowohl unterhalb als auch hinter dem Korb zu spielen und ihre Würfe zu platzieren. Daher soll der Korb von der Wand entfernt und ein Streetballkorb mit Mast innerhalb des Feldes platziert werden. Zudem wird die Asphaltfläche saniert und mit einer für Streetball geeigneten Rebound-Beschichtung versehen. Gleichzeitig soll dem Wunsch der Jugendlichen nach einem Sitzplatz mit Überdachung entsprochen werden. Hierfür muss eine neu anzulegende Pflasterfläche geschaffen und eine Überdachung geliefert und eingebaut werden. Die Bezirksvertretung hatte um eine Prüfung der o.g. Maßnahmen gebeten. Die Kosten können aus dem Etat des Gartenamts nicht gedeckt werden. Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme ist die Bereitstellung der Mittel durch die BV3. (Vgl. Informationsvorlage BV3/179/2026) Volmerswerther Straße: Die Bezirksvertretung 3 hatte die Verwaltung gebeten, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) an der Volmerswerther Straße im Bereich der KiTa, Viehfahrtsweg 2 zu prüfen. (Vgl. BV3/117/2026) Dieser Wunsch war bereits durch örtliche Vereine an die Verwaltung herangetragen worden und ist daher in der Planung weit fortgeschritten. Nach Abstimmung offener Fragen der Beleuchtung und sichergestellter Finanzierung könnte die Maßnahme in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung 3 zum Beschluss vorgelegt werden. (Vgl. Informationsvorlage Himmelgeister Straße: Die Maßnahme war bereits mehrfach Gegenstand von Fragen/Nachfragen in der Bezirksvertretung 3. Die Verwaltung wurde dabei gebeten, die Parksituation im verkehrsberuhigten Bereich der Himmelgeister Straße zu überprüfen und eine regelkonforme Anordnung sowie Markierung öffentlicher Parkstände zu erarbeiten. Dies ist inzwischen erfolgt und kann zeitnah umgesetzt werden, sobald eine Finanzierung sichergestellt ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gewährte Zuschüsse aus der Sitzung vom 30.06.2026 Zuschussantrag Betrag Düsselgrün e.V. 2.500,00 € Initiative für die Errichtung eines Pavillons in der Gartenanlage des WGZ-Parks einen Zuschuss aus Liste C. Düsseldorfer Jazzkollektivs NOW.D - Jonathan Hofmeister 400,00 € Initiative für die Durchführung einer Konzertreihe einen Festzuschuss. Enije for Afrika e.V. 7.500,00 € Initiative für die Durchführung der 20. Afrika- Tage-Düsseldorf einen Festzuschuss. Grenzenlos e.V. 3.000,00 € Initiative für die Durchführung eines Sommerfestes einen Festzuschuss. Kath. Kindertagesstätte St. Antonius 1.185,00 € Initiative für die Durchführung eines Kurses zur Gewaltprävention einen Zuschuss. KGS Florensstraße 1.654,10 € Initiative für die Durchführung eines Kurses als Digitaltraining einen Zuschuss. Niemandsland e.V. 400,00 € Initiative für die Durchführung eines Sommerfestes einen Festzuschuss. Prinzengarde Grün-Weiss Düsseldorf- Volmerswerth e.V. 500,00 € Initiative für die Anschaffung von Uniformen einen Festzuschuss. Reinraum e.V. 550,00 € Initiative für die Durchführung einer Veranstaltung/Ausstellung zum 25. Jubiläum des Vereins einen Festzuschuss. St. Seb. Schützenbruderschaft Düsseldorf-Hamm e.V. (Martinszug) 600,00 € Initiative für die Durchführung des traditionellen Martinszugs einen Festzuschuss. Technisches Berufskolleg Färberstraße 850,00 € Initiative für die Durchführung eines Unterrichtsgangs im Projekt „Regenerative Energie" einen Zuschuss. Martinsfreunde Volmerswerth e.V. 600,00 € Initiative für die Durchführung des traditionellen Martinszugs einen Festzuschuss.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 3, und welche konkreten Standorte sind nach aktuellem Stand vorgesehen?
2. Wie ist sichergestellt, dass die Bevölkerung im Krisenfall schnell, niedrigschwellig und inklusiv – d. h. unter Berücksichtigung von Sprachbarrieren, Behinderungen und eingeschränkter Medienzugänglichkeit – über die Standorte und Leistungen der Notanlaufpunkte informiert wird?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Standorte so verteilt werden, dass alle Bevölkerungsgruppen im Bezirk gleich kurze Wege zu einem Notanlaufpunkt haben, die Kapazitäten der Nachfrage entsprechend ausgelegt sind und die Planung angesichts des fortschreitenden Bevölkerungswachstums flexibel angepasst werden kann?
Der großflächige Stromausfall in Berlin zu Jahresbeginn 2026 sowie das Starkregenereignis im Juli 2021 haben deutlich gemacht, dass Krisenereignisse auch in städtischen Gebieten erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung haben können. Der NRW-Bericht „Unwetterereignisse – Strategien für NRW“ empfiehlt unter Punkt 9 ausdrücklich die Planung, Vorbereitung und öffentliche Bekanntmachung von sogenannten Katastrophenschutz-Leuchttürmen als stationäre Anlaufstellen, die auch bei Ausfall kritischer Infrastruktur autark betrieben werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Frage 1: Welche öffentlichen Bereiche im Stadtbezirk 3 sind der Verwaltung als Angsträume oder sonstige Orte mit besonderem Verbesserungsbedarf bei der Beleuchtung bekannt? Frage 2: An welchen Standorten im Stadtbezirk 3 sieht die Verwaltung konkreten Verbesserungsbedarf bei der öffentlichen Beleuchtung, insbesondere hinsichtlich Helligkeit, Ausleuchtung und Beseitigung dunkler Bereiche?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie bewertet die Verwaltung die Situation der im öffentlichen Raum abgestellten Einkaufswagen im Stadtbezirk 3, und welche Erkenntnisse liegen ihr zu Umfang und räumlichen Schwerpunkten des Problems vor?
2. Wie geht die Verwaltung derzeit mit abgestellten Einkaufswagen um, und welche Formen der Zusammenarbeit bestehen mit den betroffenen Einzelhandelsunternehmen hinsichtlich Rückholung und Vermeidung des Abstellens im öffentlichen Raum?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Abstellen von Einkaufswagen im öffentlichen Raum künftig wirksamer zu verhindern oder zu reduzieren, und welche Maßnahmen kommen hierfür aus ihrer Sicht in Betracht?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wo sind weitere Ladezonen im Stadtbezirk bereits geplant?
3. Wie sind die Erfahrungen der Verwaltung, dass die Ladezonen für den Lieferverkehr genutzt werden können bzw. unberechtigt zugeparkt werden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann gehen die Bauarbeiten dort weiter?
2. Wann ist die Fertigstellung vorgesehen?
3. Sollen Teile der vorgesehenen Garage als Quartiersgarage genutzt werden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zur gegenwärtigen Situation und Entwicklung der Belastungen des öffentlichen Raums im Bereich Heinz- Schmöle-Straße/Atrium vor?
2. In welchem Umfang ist der Bereich Heinz-Schmöle-Straße/Atrium gegenwärtig in die Maßnahmen des Projektes „Sicherheit im Bahnhofsumfeld" (SiBu) einbezogen?
3. Welche konkreten Maßnahmen wurden aufgrund der festgestellten Verlagerung der Problemlage in Richtung Heinz-Schmöle-Straße bereits ergriffen beziehungsweise sind für diesen Bereich vorgesehen?
In der Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 30. Juni 2026 berichtete die Verwaltung mündlich über den aktuellen Stand des Projektes „Sicherheit im Bahnhofsumfeld" (SiBu). In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass sich bestehende Problemlagen teilweise in Richtung Heinz-Schmöle-Straße verlagert haben. Eine gesonderte Betrachtung dieses Teilbereichs und eine Darstellung der dort konkret ergriffenen oder vorgesehenen Maßnahmen erfolgten jedoch nicht. Am 7. Juli 2026 wurde anschließend bekannt gegeben, dass die zunächst als Pilotprojekt eingesetzten gemeinsamen SiBu-Streifen dauerhaft fortgeführt und ausgeweitet werden. An diesen Streifen sind der Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf, das Polizeipräsidium Düsseldorf, die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf sowie die DB-Sicherheit beteiligt. Nach übereinstimmenden Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern im August 2026 kommt es im Bereich der Heinz-Schmöle-Straße, insbesondere im Umfeld des rückwärtigen Zugangs zum Bertha-von-Suttner-Platz beziehungsweise des Atriums, weiterhin zu erheblichen Belastungen des öffentlichen Raums. Berichtet wird insbesondere von größeren Personengruppen, Ruhestörungen, Vermüllung sowie zeitweise aggressivem oder als bedrohlich empfundenem Verhalten. Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf, wie die Verwaltung die Situation in diesem bislang nicht gesondert betrachteten Teilbereich bewertet und inwieweit die inzwischen ausgeweiteten SiBu-Maßnahmen dort eingesetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
steigende Temperaturen und zunehmend häufige Hitzeereignisse mit Temperaturen deutlich über 30 Grad stellen den öffentlichen Raum in Düsseldorf vor wachsende Herausforderungen, insbesondere in unserem dicht besiedelten Stadtbezirk 3. Viele öffentliche Plätze heizen sich durch ungebremste Sonneneinstrahlung erheblich auf und bieten wenig oder keinen Schatten. An heißen Tagen können dadurch Oberflächentemperaturen von deutlich über 40 Grad erreicht werden. Aufenthalt ist kaum noch möglich, insbesondere für ältere Menschen, Kinder und vulnerable Gruppen. Eine niedrigschwellige, kurzfristig umsetzbare Klimaanpassung mit effektivem, schattenspendendem Hitzeschutz ist daher nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern dringend erforderlich und kann ein unmittelbarer Beitrag zur Aufenthaltsqualität und sozialen Nutzbarkeit des öffentlichen Raums in unserem Bezirk leisten. Leider ist die beste Lösung - nämlich entsiegeln und Bäume pflanzen - nicht immer und auf allen Flächen möglich. Das wäre natürlich die beste Maßnahme. Aber häufig sind Flächen z. B. mit Tiefgaragen oder ähnlichem unterbaut oder es liegen Leitungen und Rohre, die Bepflanzungen nur sehr eingeschränkt ermöglichen. Auch kann nicht überall auf Pflasterung verzichtet werden. Deshalb müssen für solche Gegebenheiten andere Lösungen gefunden werden, um trotzdem Klimaanpassung und Hitzeschutz zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN die Verwaltung, folgenden Antrag zu prüfen: 1.Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie schattenspendender und begrünender Hitzeschutz im öffentlichen Raum im Rahmen eines Pilotprojektes konkret umgesetzt werden kann. Dabei sollen Wirtschaftlichkeit, Pflege- und Betriebsaufwand, technische Umsetzbarkeit, Nachhaltigkeit, sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität berücksichtigt werden. 2.Als mögliche Ansätze kommen z.B. mobile vertikale Gartensysteme, begrünte Stadtmöbel oder andere geeignete Lösungen in Betracht. Beispielhaft werden hier MobiGa (www.mobiga.info), Ecotrii (www.ecotrii.de), Mobilane genannt. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus auch eigene geeignete Lösungsansätze einzubeziehen. 3.Als konkreter Pilotstandort soll ein geeigneter öffentlicher Platz im Stadtbezirk 3 identifiziert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet darüber hinaus den Ordnungs- und Verkehrsausschuss, sich erneut und nachdrücklich für eine Tieferlegung der Unterführung Aderkirchweg einzusetzen und die hierfür notwendigen Schritte gegenüber den zuständigen Stellen voranzutreiben. Durch eine Tieferlegung der Unterführung könnte nach Auffassung der Bezirksvertretung die Voraussetzung geschaffen werden, von dort eine geeignete Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen herzustellen. Damit könnte langfristig eine verkehrliche Lösung entstehen, die den landwirtschaftlichen Verkehr auf geeigneten Wegen führt und die angrenzenden Wohngebiete deutlich entlastet.
Die Gartenbaubetriebe auf den Fleher und Volmerswerther Feldern sind auf eine funktionierende Erschließung ihrer landwirtschaftlichen Flächen angewiesen. Der derzeitige Zustand führt jedoch dazu, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zulieferverkehre (LKW) für die Gartenbaubetriebe großenteils über die Straßen von Flehe und Volmerswerth sowie weiter durch Bilk fahren müssen. Dies führt insbesondere bei größeren Fahrzeugen zu erheblichen Belastungen für die angrenzenden Wohngebiete. Aus der Bevölkerung gibt es hierzu immer wieder Beschwerden und Proteste. Eine möglichst direkte Erschließung der Felder vom Südring könnte deshalb sowohl den Gartenbaubetrieben als auch den Anwohnerinnen und Anwohnern zugutekommen. Ziel sollte es sein, den notwendigen landwirtschaftlichen und Zulieferverkehr auf dafür geeignete Wege zu lenken, anstatt ihn durch dicht bewohnte Stadtteile zu führen. Die seit Jahren bestehende Situation rund um die Unterführung Aderkirchweg sollte dabei ausdrücklich mit betrachtet werden. Eine Tieferlegung der Unterführung könnte eine wichtige Voraussetzung für eine zukunftsfähige Erschließung der Felder schaffen. Deshalb sollte der Ordnungs- und Verkehrsausschuss dieses Anliegen gegenüber der Verwaltung und den zuständigen Stellen mit Nachdruck weiterverfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Schon in 2021 haben die Gewerbetreibenden der Brunnenstraße presseöffentlich eine autofreie Brunnenstraße eingefordert. Über die Jahre, insbesondere nach der Corona-Zeit, wurde die Genehmigung von Außenterassen an Restaurants, Bars, Cafés und Kneipen zunehmend erleichtert. In 2024 wurde mit der Platzierung eines Parklets vor dem ehemaligen Lokal „Pure Note" ein gut angenommener und kultivierter Ort für einige Monate geschaffen, der gezeigt hat wie öffentlicher Raum besser genutzt werden kann. Um dem damals geäußerten Wunsch Rechnung zu tragen und insbesondere die warmen Monate für eine höherwertigere Nutzung des öffentlichen Raums zu fokussieren, sollen damit verbundene kleine Maßnahmen zeigen, dass Parkplätze zu Lebensraum umgewandelt werden können. Insbesondere die Sommermonate in 2026 haben gezeigt, dass der öffentliche Raum verstärkt Maßnahmen benötigt, um einen sicheren, angenehmen, lebenswerten und kühlen Aufenthalt zu ermöglichen. Der Modellversuch soll einen Erkenntnisgewinn zur potentiellen Attraktivitätssteigerung durch Herausnahme des ruhenden und fahrenden Autoverkehrs an weiteren Straßen ermöglichen und daraus entstehende Aufwendungen und Kosten für zukünftige Maßnahmen leichter abschätzbar machen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Um die Anwohner in Hamm vor zusätzlichen Ausweichverkehren durch die verkehrliche Einschränkung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke zu schützen, schränkt die Landeshauptstadt seit Dienstag dem 14. Juli 2026, die Brückenauffahrt vom Aderkirchweg, Fahrtrichtung stadtauswärts, temporär weiter ein. In der Zeit von Montag bis Freitag, je 15 bis 19 Uhr, kann die Rampe stadtauswärts nicht befahren werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt, dass die Verwaltung schnellstmöglich die Glascontainer neben den Radwegen an den in der Anlage genannten Standorten* - Oberbilker Allee in Höhe der Volksgartenstraße - Bilker Allee/Bachstraße - Volksgartenstraße 15 - Karolingerplatz (hier sind die dem Fahrradweg zugewandten Öffnungen zumindest verschlossen) - Moorenstraße/Varnhagenstraße. - Gladbacher Str./Siegstraße/Völklinger Str. - Aachener Str./ Karolingerstraße - Volmerswerther Str. Höhe Haltestelle Hellriegelstr. auf einen neuen Standort in der Nähe versetzen lässt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, - wie der bestehende 3x3-Court im Sonnenpark an der Schmiedestraße modernisiert werden kann und - wie dort zugleich ein Jugendtreffpunkt im Sinne der Maßnahme 5 des aktuellen Kinder- und Jugendhilfeplans eingerichtet werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und in welcher Form im Sternwartpark eine kleine Sportanlage für Jugendliche (z. B. eine Calisthenics-Anlage, ein Street-Workout-Bereich oder ein vergleichbares Angebot) eingerichtet werden kann, ohne den denkmalgeschützten Charakter und die Struktur des Alten Bilker Friedhofs zu beeinträchtigen. Stellungnahme: Zurückliegend wurde seitens der Verwaltung mehrfach geprüft, inwiefern die Einrichtung weiterer sportlicher Anlagen möglich ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) an der Volmerswerther Straße im Bereich der KiTa, Viehfahrtsweg 2 zu prüfen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Der Wunsch eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) im genannten Bereich wurde bereits vom Bürger- und Heimatverein Volmerswerth an die Verwaltung herangetragen. Aus diesem Grund konnte die Planung bereits nahezu fertig gestellt werden. Derzeit stehen noch Abstimmungen hinsichtlich der Beleuchtung des FGÜ aus, da sich der Standort für den Leuchtmast als problematisch erwiesen hat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat mit Beschluss des Antrag RAT/214/2024 in Verbindung mit dem Änderungsantrag RAT/250/2024/1 vom 19.09.2024 die Verwaltung beauftragt, an einigen Fußgängerampelanlagen im Bereich der Heinrich-Heine-Allee, der Königsallee und des Johannes-Rau-Platzes gleichgeschlechtliche Vielfalts-Ampelpärchen und Radschlägersymbole zu installieren. Die Auswahl der Ampelanlagen sollte sich dabei an der Frequentierung orientieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, 1.sich für eine schnelle Vermietung der Liegenschaften Kurhaus und Bootshaus zu engagieren, um den weiteren Leerstand so schnell wie möglich zu beenden. 2.Wünschenswert ist ein Betriebskonzept, in dem sowohl Gastronomie als auch Kultur angeboten werden. Dabei soll das gastronomische Angebot der Kaffeebar Lila im Volksgarten sinnvoll ergänzt werden, ohne in direkte Konkurrenz dazu zu treten. 3.Die notwendige Sanierung der Gebäude sollte im Einvernehmen mit dem/r neuen Betreiber*in durchgeführt werden. 4.Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, einen verbindlichen Zeitplan für die Wiederbelebung beider Standorte zu benennen und der Bezirksvertretung 3 bis spätestens Ende 2026 vorzustellen und 5.einen Vorschlag zur formalen Einbindung der Bezirksvertretung 3 in den weiteren Entscheidungsprozess zu unterbreiten 6.Ein Verkauf der Liegenschaften wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich abgelehnt.
6 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.