Ausbau Querung Volmerswerther Str./Südring für Radfahrende
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung die Kreuzung Volmerswerther Str./Südring so auszubauen, dass Radfahrende sicher die Kreuzung aus Richtung Bilk-West/Flehe überqueren können. Es ist ein besonderer Wunsch der Bezirksvertretung, dieses noch bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 umzusetzen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung die Kreuzung Volmerswerther Str./Südring so auszubauen, dass Radfahrende sicher die Kreuzung aus Richtung Bilk-West/Flehe überqueren können. Es ist ein besonderer Wunsch der Bezirksvertretung, dieses noch bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 umzusetzen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV3/075/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 10.1
Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/075/2026