Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/138/2026

Lohengrinstraße wird Einbahnstraße – Radverkehr künftig in Gegenrichtung

Amtlicher Titel: Einbahnstraßenregelung in der Lohengrinstraße – Verkehrssicherheit nachhaltig verbessern

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lohengrinstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 26. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksverwaltungsstelle 4 informiert, dass die Lohengrinstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Columbusstraße künftig als Einbahnstraße in Richtung Columbusstraße geführt wird. Die Umsetzung soll kurzfristig erfolgen. Gleichzeitig bleibt die Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Warum wichtig

Autofahrer müssen künftig nur noch in Richtung Columbusstraße fahren; Radfahrer dürfen jetzt entgegen der Fahrtrichtung, wodurch Unfälle zwischen Fahrzeugen und Radfahrenden verringert werden sollen.

Die Details

  • Straße: Lohengrinstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Columbusstraße
  • Richtung: Einbahnstraße Richtung Columbusstraße
  • Radverkehr: Gegenrichtung freigegeben
  • Umsetzungszeit: kurzfristig
  • Ziel: Verkehrssicherheit nachhaltig verbessern

Einordnung

Die Maßnahme betrifft den motorisierten Verkehr und Radfahrer auf einem kurzen Streckenabschnitt der Lohengrinstraße im Bezirk 4. Sie ändert die Fahrtrichtung für Autos, lässt aber Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren, was lokale Konflikte reduziert.

Hintergrund

Eine Einbahnstraßenregelung legt fest, dass Fahrzeuge nur in eine Richtung fahren dürfen. Die Gegenrichtungsfreigabe für Radverkehr erlaubt Radfahrenden, entgegen der Fahrtrichtung zu fahren, was häufig die Sicherheit erhöht, weil Radwege getrennt werden.

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BV4/138/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einbahnstraßenregelung in der Lohengrinstraße - Verkehrssicherheit nachhaltig verbessern Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 407.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 08.07.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die verkehrsrechtliche Anordnung einer Einbahnstraßenregelung auf der Lohengrinstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Columbusstraße in Richtung Columbusstraße sowie deren Umsetzung erfolgt kurzfristig. Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

KI-gestützt aufbereitet am 24. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/138/2026