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BV6/173/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Fußgängerfurten Thewissenweg - BV6/014/2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.01.2025
gebeten zu prüfen, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Fußgängerfurten /
Überwege am Thewissenweg sowie im Einmündungsbereich des Thewissenweges zur
Deikerstraße optimiert werden können, damit eine höhere Verkehrssicherheit
erreicht wird.
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat sämtliche Überquerungsstellen für Fußgänger auf dem
Thewissenweg überprüft. Auf der Straße ist durchgängig eine maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Zudem verfügt der Thewissenweg
neben der mit Lichtsignalanlage gesicherten Querungsmöglichkeit an der
Ulmenstraße / Kalkumer Straße über fünf weitere Querungshilfen in Form von
baulichen Mittelinseln im Abstand von 100 bis 230 m. Die Verkehrsbelastung ist mit
ca. 430 Kfz in der Spitzenstunde sehr gering. Die vorhandenen Mittelinseln sind mehr
als geeignet für eine sichere Querung der Fahrbahn. Die Sichtverhältnisse sind an
allen Querungsstellen gut, die geforderten Sichtfelder sind alle freigehalten. Für eine
barrierefreie Nutzung durch seheingeschränkte Personen werden die Querungsstellen
mit taktilen Elementen, die den aktuellen Gestaltungsstandards entsprechen,
nachgerüstet.
Der Thewissenweg ist mit Gasleuchten ausgestattet, die einseitig auf der nördlichen
Straßenseite angeordnet und in Betrieb sind. Technologiebedingt ist das
Beleuchtungsniveau in allen gasbeleuchteten Straßen im Stadtgebiet gering.
In seiner Sitzung vom 07. September 2023 hat der Rat der Landeshauptstadt
Düsseldorf beschlossen, alle vorhandenen Gaslichtpunkte auf energieeffizienten
Strombetrieb umzustellen (Ausnahme: Gartendenkmal Hofgarten). Es ist also
grundsätzlich vorgesehen, die Beleuchtungsanlage am Thewissenweg zu überplanen
und in eine Strombeleuchtung umzubauen.
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Der Thewissenweg gehört zu den Bereichen, in denen aktuell das denkmalrechtliche
Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, der vorhandene Denkmalschutz also die
Umstellung verhindert. Sobald die denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt, erfolgt die
Aufnahme in das entsprechende Bauprogramm bei den Stadtwerken Düsseldorf AG.
Dieses wird sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten
abgearbeitet. Mit der Neuplanung und Umrüstung des Thewissenwegs ist jedoch
nicht vor 2028 zu rechnen.
Die Fachverwaltung erkennt an, dass an den insgesamt vier Querun gsstellen im
Straßenverlauf der Bedarf gegeben ist, die Beleuchtungssituation schon früher zu
verbessern. Es ist daher vorgesehen, die Stadtwerke Düsseldorf mit einer
Überplanung der Beleuchtung an den Querungsstellen zu beauftragen. Konkret sollen
dafür entweder zusätzliche strombetriebene Lichtpunkte gestellt werden oder aber
einzelne Gaslichtpunkte durch Stromlichtpunkte vorab ersetzt werden.