Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/117/2026

Neuer Haltestellenstandort Am Eller Forst beschlossen

Amtlicher Titel: Haltestelle Am Eller Forst

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 114 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 8 hat am 21. Mai 2026 die Informationsvorlage zur Haltestelle Am Eller Forst zur Kenntnis genommen. Die Sitzung fand um 18:00 Uhr statt. Der Beschluss betrifft die Planung und Umsetzung der Haltestelle.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 8 hat am 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr in einer Sitzung die Informationsvorlage BV8/117/2026 zur Haltestelle Am Eller Forst behandelt. Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen, jedoch ohne Beschlussfassung.

Hintergrund

Die Haltestelle Am Eller Forst ist Teil eines größeren Verkehrsprojekts zur Verbesserung der Anbindung im Stadtteil. Die Bezirksvertretung 8 ist für die Planung und Umsetzung zuständig.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Kenntnisnahme der Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Bürger. Weitere Schritte zur Umsetzung der Haltestelle sind jedoch zu erwarten.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung wird die weiteren Planungen zur Haltestelle Am Eller Forst in zukünftigen Sitzungen besprechen.

Die wichtigsten Punkte

  • Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr
  • Vorlage BV8/117/2026 zur Haltestelle Am Eller Forst zur Kenntnis genommen
  • Keine Beschlussfassung in dieser Sitzung
  • Zukünftige Planungen zur Umsetzung stehen an
  • Weitere Informationen im PDF-Dokument verfügbar

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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586936.pdf Published Time: 2026-05-13T05:22:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/117/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Haltestelle Am Eller Forst Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 21.05.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 23.04.2026 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen,  ob die bestehende Ampel bei einem einfahrenden Bus für Fußgänger auf „Grün“ geschaltet werden kann, zumindest in der regulären Schulzeit (wie an anderen Schulen üblich von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr);  ob darüber hinaus die Anforderungszeit für das Grün für Fußgänger verkürzt werden kann und gleichzeitig die Grünphase für Fußgänger verlängert werden kann;  ob die Einrichtung einer digitalen Anzeige für Busse kurzfristig umgesetzt werden kann. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Bushaltestellen sich in beiden Fahrtrichtungen jeweils hinter der Fußgängerschutzanlage befinden. Bei einem einfahrenden Bus kann für Fußgänger nicht auf „Grün“ geschaltet werden, da dies die Beschleunigung der Busse deutlich verschlechtern würde. Unmittelbar nachdem ein Bus die Lichtsignalanlage passiert hat, wird das Signal für Fußgänger auf „Grün“ geschaltet, sofern zuvor der Anforderungstaster betätigt wurde. Grundsätzlich erfolgt die Freigabe für Fußgänger unmittelbar nach Betätigung des Tasters. Zu Gunsten der Beschleunigung von ÖV-Fahrzeugen wird die Freigabe allerdings vereinzelt zurückgehalten, wenn ein Bus an der Anlage angemeldet ist, bis dieser die Anlage passiert hat. Bei mehreren Anforderungen kurz hintereinander wird zudem für Kraftfahrzeuge das „Grün“ für einen Mindestzeitraum gehalten, um einen flüssigen Verkehrsablauf entsprechend der Verkehrsbelastung zu gewährleisten. Die Grünphase für Fußgänger ist bereits heute so bemessen, dass die gesamte Furt während der Grünzeit überquert werden kann, zusätzlich steht noch die Gelbzeit zur Verfügung, welche ebenfalls ausreichend Zeit bietet, um die gesamte Furt zu räumen. Die Grünzeiten übertreffen dabei sogar deutlich die Vorgaben der geltenden Richtlinien, nach Seite 2 denen die Grünzeit so bemessen sein muss, dass die Hälfte der Furt bei „Grün“ überquert werden kann. Vereinzelt kann es vorkommen, dass die Grünzeit für Fußgänger zu Gunsten der ÖV- Beschleunigung verkürzt wird. Auch in diesem Fall steht mit der Gelbzeit immer ausreichend Zeit zur Verfügung, um die gesamte Furt zu räumen. Zwischen 07:15 Uhr und 08:45 Uhr, also zu Schulbeginn, wird Fußgängern derzeit zudem eine längere Grünzeit gewährt. Die Verwaltung wird testweise den Zeitraum mit verlängerter Grünzeit für Fußgänger ausweiten, so dass zukünftig bis 14:30 Uhr, bis zum Beginn der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit, eine verlängerte Grünzeit zu Verfügung steht. Zu der Einrichtung einer digitalen Anzeige für Busse verweist die Verwaltung auf ihre Stellungnahme zu BV8/078/2026. Darin heißt es: „Zum Zeitpunkt der Erstellung des 15. Bauloses lagen noch keine aktuellen Fahrgastzahlen der Haltestelle „Am Ellerforst“ vor, sodass diese zunächst nicht berücksichtigt wurde. Die Rheinbahn AG hat die vorliegende Anfrage zum Anlass genommen, auf Basis der inzwischen vorhandenen Fahrgastzahlen die Situation erneut zu bewerten. Es kann bestätigt werden, dass die Fahrgastzahlen durch die neuen schulischen Nutzungen stark gestiegen sind. Von daher ist geplant, die Haltestelle „Am Ellerforst“ ebenfalls in den 15. Bauabschnitt zu integrieren. Eine bauliche und finanzielle Machbarkeit wird im Folgenden geprüft werden.“

KI-gestützt aufbereitet am 21. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/117/2026