Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586936.pdf
Published Time: 2026-05-13T05:22:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/117/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Haltestelle Am Eller Forst
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 21.05.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 23.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen,
ob die bestehende Ampel bei einem einfahrenden Bus für Fußgänger auf „Grün“
geschaltet werden kann, zumindest in der regulären Schulzeit (wie an anderen
Schulen üblich von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr);
ob darüber hinaus die Anforderungszeit für das Grün für Fußgänger verkürzt werden
kann und gleichzeitig die Grünphase für Fußgänger verlängert werden kann;
ob die Einrichtung einer digitalen Anzeige für Busse kurzfristig umgesetzt werden
kann.
Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Bushaltestellen sich in beiden
Fahrtrichtungen jeweils hinter der Fußgängerschutzanlage befinden. Bei einem einfahrenden
Bus kann für Fußgänger nicht auf „Grün“ geschaltet werden, da dies die Beschleunigung der
Busse deutlich verschlechtern würde. Unmittelbar nachdem ein Bus die Lichtsignalanlage
passiert hat, wird das Signal für Fußgänger auf „Grün“ geschaltet, sofern zuvor der
Anforderungstaster betätigt wurde.
Grundsätzlich erfolgt die Freigabe für Fußgänger unmittelbar nach Betätigung des Tasters.
Zu Gunsten der Beschleunigung von ÖV-Fahrzeugen wird die Freigabe allerdings vereinzelt
zurückgehalten, wenn ein Bus an der Anlage angemeldet ist, bis dieser die Anlage passiert
hat. Bei mehreren Anforderungen kurz hintereinander wird zudem für Kraftfahrzeuge das
„Grün“ für einen Mindestzeitraum gehalten, um einen flüssigen Verkehrsablauf entsprechend
der Verkehrsbelastung zu gewährleisten.
Die Grünphase für Fußgänger ist bereits heute so bemessen, dass die gesamte Furt
während der Grünzeit überquert werden kann, zusätzlich steht noch die Gelbzeit zur
Verfügung, welche ebenfalls ausreichend Zeit bietet, um die gesamte Furt zu räumen. Die
Grünzeiten übertreffen dabei sogar deutlich die Vorgaben der geltenden Richtlinien, nach Seite 2
denen die Grünzeit so bemessen sein muss, dass die Hälfte der Furt bei „Grün“ überquert
werden kann.
Vereinzelt kann es vorkommen, dass die Grünzeit für Fußgänger zu Gunsten der ÖV-
Beschleunigung verkürzt wird. Auch in diesem Fall steht mit der Gelbzeit immer ausreichend
Zeit zur Verfügung, um die gesamte Furt zu räumen.
Zwischen 07:15 Uhr und 08:45 Uhr, also zu Schulbeginn, wird Fußgängern derzeit zudem
eine längere Grünzeit gewährt.
Die Verwaltung wird testweise den Zeitraum mit verlängerter Grünzeit für Fußgänger
ausweiten, so dass zukünftig bis 14:30 Uhr, bis zum Beginn der nachmittäglichen
Hauptverkehrszeit, eine verlängerte Grünzeit zu Verfügung steht.
Zu der Einrichtung einer digitalen Anzeige für Busse verweist die Verwaltung auf ihre
Stellungnahme zu BV8/078/2026. Darin heißt es:
„Zum Zeitpunkt der Erstellung des 15. Bauloses lagen noch keine aktuellen Fahrgastzahlen
der Haltestelle „Am Ellerforst“ vor, sodass diese zunächst nicht berücksichtigt wurde. Die
Rheinbahn AG hat die vorliegende Anfrage zum Anlass genommen, auf Basis der
inzwischen vorhandenen Fahrgastzahlen die Situation erneut zu bewerten. Es kann bestätigt
werden, dass die Fahrgastzahlen durch die neuen schulischen Nutzungen stark gestiegen
sind. Von daher ist geplant, die Haltestelle „Am Ellerforst“ ebenfalls in den 15. Bauabschnitt
zu integrieren. Eine bauliche und finanzielle Machbarkeit wird im Folgenden geprüft werden.“