Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/086/2026

Lärmschutz und Geschwindigkeitsreduzierung auf Kappeler Straße beschlossen

Amtlicher Titel: Lärmschutz und Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kappeler Straße zwischen Brücke Münchener Straße und Marbacher Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 03.03.2024; BV9/078/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Marbacher Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 8. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 9 hat am 3. März 2024 Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kappeler Straße beschlossen. Die Maßnahmen betreffen den Abschnitt zwischen der Brücke Münchener Straße und der Marbacher Straße.

Einordnung

Am 3. März 2024 beschloss die Bezirksvertretung 9 Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes und zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Kappeler Straße. Der Beschluss betrifft den Abschnitt zwischen der Brücke Münchener Straße und der Marbacher Straße. Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 9 findet am 8. Mai 2026 statt.

Hintergrund

Der Beschluss zielt darauf ab, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Lärmschutzmaßnahmen sind in städtischen Gebieten besonders wichtig, um die Belastung durch Verkehrslärm zu verringern.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Maßnahmen sollen die Lärmbelastung für Anwohner reduzieren. Eine Geschwindigkeitsreduzierung könnte auch die Verkehrssicherheit erhöhen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 9 wird die Umsetzung der Maßnahmen in der Sitzung am 8. Mai 2026 weiter besprechen.

Die wichtigsten Punkte

  • Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 3. März 2024
  • Maßnahmen auf Kappeler Straße zwischen Münchener Straße und Marbacher Straße
  • Nächste Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Mai 2026
  • Ziel: Verbesserung des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit

Themen

+8 weitere Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Lärmbrennpunkt Nr. 63 im Lärmaktionsplan aufgenommen worden. Nach Abstimmung mit
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582829.pdf Published Time: 2026-04-08T08:48:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV9/086/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Lärmschutz und Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kappeler Straße zwischen Brücke Münchener Straße und Marbacher Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 03.03.2024; BV9/078/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 08.05.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss, lärmmindernde Maßnahmen für den Abschnitt der Kappeler Straße zwischen der Überführung Münchener Straße und der Kreuzung Marbacher Straße, wie beispielsweise eine wünschenswerte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, umzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Abschnitt der Kappeler Straße zwischen Wimpfener Straße und Marbacher Straße ist als Lärmbrennpunkt Nr. 63 im Lärmaktionsplan aufgenommen worden. Nach Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsmanagement ist dieser Abschnitt derzeit ohne Priorisierung für eine Fahrbahninstandsetzung vorgesehen. Nach der aktuellen Planung ist eine Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich in drei bis fünf Jahren möglich. Perspektivisch besteht somit die Möglichkeit, die Fahrbahn im Rahmen einer Instandsetzung mit lärmminderndem Asphalt (LOA) zu erneuern. Unter Verwendung von Haushaltsmitteln des Amtes 19 könnte die Maßnahme gegebenenfalls höher priorisiert und somit zeitnaher umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür sind allerdings noch ausstehende Entscheidungen zur Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 wäre in diesem Zusammenhang davon abhängig, ob und wann der Einbau von lärmminderndem Asphalt erfolgen kann. Sobald belastbare Entscheidungen zur Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln vorliegen, wird eine entsprechende Priorisierung der Maßnahmen geprüft und an die BV berichtet.

KI-gestützt aufbereitet am 29. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/086/2026