Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/043/2026

Neue Zaunanlage Gerresheimer Waldfriedhof - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 27.01.2026 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergische Landstraße 2 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zum Schutz der Friedhofsanlagen des Gerresheimer Waldfriedhofes Maßnahmen zu ergreifen bzw. ein Konzept vorzulegen. Das Eindringen auf das Friedhofsgelände und die Verwüstung von Grab- und Grünanlagen durch Wildschweinrotten ist schnellstmöglich und dauerhaft zu unterbinden. Die Planung und eine Kostenermittlung sind der Bezirksvertretung 7 vorzustellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV7/043/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.8

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV7/043/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Neue Zaunanlage Gerresheimer Waldfriedhof - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 27.01.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 24.02.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 27.01.2026 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zum Schutz der Friedhofsanlagen des Gerresheimer Waldfriedhofes Maßnahmen zu ergreifen bzw. ein Konzept vorzulegen. Das Eindringen auf das Friedhofsgelände und die Verwüstung von Grab- und Grünanlagen durch Wildschweinrotten ist schnellstmöglich und dauerhaft zu unterbinden. Die Planung und eine Kostenermittlung sind der Bezirksvertretung 7 vorzustellen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Verwaltung hat bereits in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Zaunbauunternehmen verschiedene technische Möglichkeiten erörtert, um die Wildschweine nachhaltig vom Gelände des Friedhofs Gerresheim fernzuhalten. Im Zuge der geplanten Sanierung werden anschließend die alten Zaunelemente entfernt und schrittweise durch eine neue Zaunkonstruktion ersetzt. Für die Wildschweinabwehr werden Geflechtzäune eingesetzt werden . Eine wildschweinsichere Elektrozaun-Anlage würde einen 5-6-drahtigen Elektrozaun erfordern. Allein die regelmäßige Kontrolle und das Freihalten von Unkraut, Bewuchs und Laub würde zu einem personellen Arbeitsaufwand führen, der die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung in Zweifel zieht. Auch ein Stabgitterzaun ist auszuschließen, da er durch seine Bauweise, die in Steigungen eine getreppte Installation der Zaunmatten erfordert, nur sehr aufwändig zu realisieren wäre. Diese würde ebenfalls nicht zu einer wirtschaftlichen Lösung führen, die am Ende wildschweindicht bzw. mit Bodenabschluss gebaut werden könnte. Lediglich sehr stabile Geflechtzäune bieten nach fachlicher Einschätzung die Gewähr dafür, dass die Kräfte von Wildschweinen sicher abgefangen werden können. Durch Seite 2 weitere Elemente im Bauprozess ergibt sich eine Geflechtschürze, die nach außen umgelegt und mit Erdankern gesichert werden kann. Durch diese können Bodenunebenheiten aufgefangen und untergrabungssicher hergestellt werden. In der Regel ist eine solche Schürze zwischen 40 und 50 cm breit. Im Hinblick auf die zusätzliche Funktion des Zauns als Geländeeinfriedung wäre eine Außenzaunhöhe von 150 oder 160 cm anzustreben, verbunden mit einer Schürzenbreite von 40 oder 50 Zentimetern. Gegebenenfalls wird die Anpassung der bereits überprüften und angepassten Zugangstore erforderlich . Insgesamt müssen rund 2.000 Meter Zaun auf diese Weise ertüchtigt werden. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rund 200.000 EUR. Die Beauftragung für die Zaunerneuerung wird kurzfristig in die Wege geleitet.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/043/2026