Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/160/2026

Parken an E Ladeinfrastruktur zwischen 22:00 und 07:00 Uhr - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/082/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Bezirk 2 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen, um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV2/160/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.1

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590814.pdf Published Time: 2026-06-22T06:19:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/160/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Parken an E Ladeinfrastruktur zwischen 22:00 und 07:00 Uhr - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/082/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 07.07.2026 Kenntnisnahme Beschluss: Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Bezirk 2 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen, um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen ist mit den aktuell vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt. Sie hat das Ziel der maximalen Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den – unterschiedlich erhobenen - Stand- und Blockiergebühren der Betreiber. Das Bundesverkehrsministerium plant über eine EU-Eingabe die europäische Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) anzupassen zu lassen, sodass die Blockier Gebühr der Betreiber von 22:00 – 08:00 Uhr ausgesetzt wird. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur stadtweit einheitlich die bisherige Parkscheibenregelung über 24 Stunden an 7 Tagen auf 07:00 – 22:00 Uhr in den Wohngebieten begrenzen. Dies gilt für neu einzurichtende Standorte öffentlicher Ladeinfrastruktur, wie auch für die bestehenden Beschilderungen nach Straßenverkehrsordnung.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/160/2026