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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592218.pdf
Published Time: 2026-07-01T10:07:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/165/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Parken an E-Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 02.07.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 23.04.2026 folgenden einstimmigen Beschluss
gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im
Stadtbezirk 8 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der
Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn der Ladevorgang in
dieser Zeitspanne endet. Die Maßnahme ist nach 12 Monaten zu evaluieren und der
Bezirksvertretung 8 vorzustellen.
Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Beschilderung nach
Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen mit den aktuell vier Betreibern
öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt ist. Sie hat das Ziel der maximalen
Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den –
unterschiedlich erhobenen - Stand- und Blockiergebühren der Betreiber.
Das Bundesverkehrsministerium plant über eine EU-Eingabe die europäische
Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) anzupassen zu
lassen, sodass die Blockier Gebühr der Betreiber von 22:00 – 08:00 Uhr ausgesetzt wird.
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur
stadtweit einheitlich die bisherige Parkscheibenregelung über 24 Stunden an 7 Tagen auf
07-22h in den Wohngebieten begrenzen. Dies gilt für neu einzurichtende Standorte
öffentlicher Ladeinfrastruktur, wie auch für die bestehenden Beschilderungen nach
Straßenverkehrsordnung.