Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/165/2026

Kenntnisnahme: Parken an E‑Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr

Amtlicher Titel: Parken an E-Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee 42 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 1. Juli 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 8 nahm am 2. Juli 2026 das Papier BV8/165/2026 zur Kenntnis. Das Papier behandelt das Parken an E‑Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr.

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur
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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592218.pdf Published Time: 2026-07-01T10:07:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/165/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Parken an E-Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 02.07.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 23.04.2026 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 8 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn der Ladevorgang in dieser Zeitspanne endet. Die Maßnahme ist nach 12 Monaten zu evaluieren und der Bezirksvertretung 8 vorzustellen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen mit den aktuell vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt ist. Sie hat das Ziel der maximalen Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den – unterschiedlich erhobenen - Stand- und Blockiergebühren der Betreiber. Das Bundesverkehrsministerium plant über eine EU-Eingabe die europäische Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) anzupassen zu lassen, sodass die Blockier Gebühr der Betreiber von 22:00 – 08:00 Uhr ausgesetzt wird. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur stadtweit einheitlich die bisherige Parkscheibenregelung über 24 Stunden an 7 Tagen auf 07-22h in den Wohngebieten begrenzen. Dies gilt für neu einzurichtende Standorte öffentlicher Ladeinfrastruktur, wie auch für die bestehenden Beschilderungen nach Straßenverkehrsordnung.

KI-gestützt aufbereitet am 2. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/165/2026