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OVA/021/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Haushaltsplanentwurf des Amtes für Verkehrsmanagement für das Jahr 2026
Fachbereich :
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
25.02.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis von den im Haushaltsplan-
entwurf 2026 enthaltenen Ansätzen der Teilergebnispläne sowie der investiven
Teilfinanzpläne, einschließlich der Finanzierung. Er beschließt über die Anträge der
Bezirksvertretungen zu den Teilergebnisplänen und den investiven Teilfinanzplänen.
Produkte des Amtes für Verkehrsmanagement:
5151101 Verkehrsleitpläne
5454101 Straßen
5454601 Parkraumbewirtschaftung
5454701 Bus- und Bahnanlagen (ohne BgA U-Bahn)
5454703 Nahverkehrsplan
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss
sowie dem Rat, dem Haushaltsplanentwurf zuzustimmen sowie die Beschlüsse über
die Anträge der Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu nehmen.
Sachdarstellung:
Die Inhalte des im Haushaltsplanentwurf 2026 enthaltenen Ansätze einschließlich der
Finanzplanungen und dem Veränderungsverzeichnis können den folgenden
Unterlagen entnommen werden:
Seite 2
Beratungsunterlagen (Erläuterungen) zu den Teilergebnisplänen und investiven
Teilfinanzplänen -> wurde im Vorfeld bereits an die Ausschussmitglieder /
Fraktionen übermittelt (siehe Anlage 1)
Einzelvordrucke der Vorschläge und Anregungen aus den Bezirksvertretungen
(siehe Anlage 2)
Anlagen:
Anlage 1 - Haushaltsplanentwurf 2026 Amt 66
Anlage 2 - Anregungen und Vorschläge der BVen 2026 Amt 66
Anlage 1 - Haushaltsplanentwurf 2026 Amt 66 als Text anzeigen
Title: 00576836.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576836.pdf
Published Time: Tue, 10 Feb 2026 13:46:06 GMT
Number of Pages: 311
Markdown Content:
# Amt für Verkehrsmanagement
# Haushaltsplan 2026
# Entwurf INHALTSVERZEICHNIS
## Beratungsunterlagen - konsumtiv
Seiten Produkt-Nr. Produktbezeichnung
………………………………………………………………………………………………………………………
001 - 007 5151101 Verkehrsleitpläne
…………………………………………………………………………………………………………………
008 - 069 5454101 Straßen
………………………………………………………………………………………………………………………
070 - 084 5454601 Parkraumbewirtschaftung
………………………………………………………………………………………………………………………
085 - 098 5454701 Bus- und Bahnanlagen (ohne BgA U-Bahn)
………………………………………………………………………………………………………………………
099 - 103 5454703 Nahverkehrsplan
………………………………………………………………………………………………………………………
## Beratungsunterlagen – investiv
Seiten Produkt-Nr. Produktbezeichnung
………………………………………………………………………………………………………………………
104 - 294 5454101 Straßen
………………………………………………………………………………………………………………………
295 - 301 5454601 Parkraumbewirtschaftung
………………………………………………………………………………………………………………………
302 - 305 5454701 Bus- und Bahnanlagen (ohne BgA U-Bahn)
………………………………………………………………………………………………………………………
## Anlagen
- Instandsetzungsliste 2026
- Radverkehrsmaßnahmen Beratungsunterlage - Ergebnisplan 2026
Produkt: 5151101 Verkehrsleitpläne Zeile: 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Konto: 41610000 Auflösung von Sonderposten f Zuwendungen zuständige Organisationseinheit: 66
Jahr Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen vorläufiges Rechnungsergebnis
2024 79.279 0,00 0,00 2025 79.279 0,00
Jahr Haushaltsansatz Veränderung Ansatz neu
2026 93.605 -93.605 02027 103.599 -103.599 02028 103.599 -103.599 02029 103.599 -103.599 0
Bezirkseinträge
Bezirksrecht: Bezirke:
Plankommentar: *
. Inhaltliche Beschreibung: Auflösung Sonderposten im Produkt Verkehrsleitpläne .2. Entstehungsgrund (Gesetz, Vertrag, Rats-/Ausschussbeschluss, freiwillig): Entfällt .3. Berechnung des Haushaltsansatzes (incl. evtl.Steigerungs-raten der Folgejahre): Entfällt .4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke in der Produktbeschreibung bzw. Änderungen hierzu: Entfällt .5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen: Entfällt .6. Sonstiges incl. Vereinsmitgliedschaften, Zuwendungen / Zuschüsse an Vereine, Verbände etc.: Entfällt .7. Bezirkskennung und -berechtigung: Entfällt
> * 1. Inhaltliche Beschreibung, 2. Entstehungsgrund, 3. Berechnung des Haushaltsansatzes, 4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke, 5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen, 6. Sonstiges, 7. Bezirkskennung /-berechtigung
991
# 1Beratungsunterlage - Ergebnisplan 2026
Produkt: 5151101 Verkehrsleitpläne Zeile: 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Konto: 43110000 Verwaltungsgebühren zuständige Organisationseinheit: 66
Jahr Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen vorläufiges Rechnungsergebnis
2024 700 0,00 0,00 2025 700 0,00
Jahr Haushaltsansatz Veränderung Ansatz neu
2026 700 0 700 2027 700 0 700 2028 700 0 700 2029 700 0 700
Bezirkseinträge
Bezirksrecht: Bezirke:
Plankommentar: *
1. Inhaltliche Beschreibung: Verkaufserlöse z. B. für Verkehrszähldaten .2. Entstehungsgrund (Gesetz, Vertrag, Rats-/Ausschussbeschluss, freiwillig): Gebührensatzung zur Verwaltungsgebührenordnung der Landeshaupt-stadt Düsseldorf (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 15.12.2011) .3. Berechnung des Haushaltsansatzes (incl. evtl.Steigerungs-raten der Folgejahre): Berechnung des Ansatzes aufgrund der Erfahrungswerte der Vorjahre .4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke in der Produktbeschreibung bzw. Änderungen hierzu: Entfällt .5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen: Etfällt .6. Sonstiges incl. Vereinsmitgliedschaften, Zuwendungen / Zuschüsse an Vereine, Verbände etc.: Entfällt .7. Bezirkskennung und -berechtigung: Entfällt
> * 1. Inhaltliche Beschreibung, 2. Entstehungsgrund, 3. Berechnung des Haushaltsansatzes, 4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke, 5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen, 6. Sonstiges, 7. Bezirkskennung /-berechtigung
992
# 2Beratungsunterlage - Ergebnisplan 2026
Produkt: 5151101 Verkehrsleitpläne Zeile: 11 Personalaufwendungen Konto: 50320188 VuW ges SV Unf tarifl Beschäft FA an ZA zuständige Organisationseinheit: 66
Jahr Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen vorläufiges Rechnungsergebnis
2024 -1.045 0,00 0,00 2025 -1.045 0,00
Jahr Haushaltsansatz Veränderung Ansatz neu
2026 -1.045 0 -1.045 2027 -1.045 0 -1.045 2028 -1.045 0 -1.045 2029 -1.045 0 -1.045
Bezirkseinträge
Bezirksrecht: Bezirke:
Plankommentar: *
1. Inhaltliche Beschreibung: Beiträge zur Unfallkasse NRW für die tariflichen Mitarbeiter. Nur Aufwandsdarstellung, Zahlung erfolgt durch Amt 10. .2. Entstehungsgrund (Gesetz, Vertrag, Rats-/Ausschussbeschluss, freiwillig): Freiwillig .3. Berechnung des Haushaltsansatzes (incl.evtl.Steigerungs-raten der Folgejahre): Berechnung des Ansatzes durch Amt 10 .4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke in der Produktbeschreibung bzw. Änderungen hierzu: Sämtliche Aufwendungen der Produkte des Amtes - mit Ausnahme des BgA Bahnanlagen, der Abschreibungen und der ARAPS - bilden ein Budget. .5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen: Entfällt .6. Sonstiges incl. Vereinsmitgliedschaften, Zuwendungen / Zuschüsse an Vereine, Verbände etc.: Entfällt .7. Bezirkskennung und -berechtigung: Entfällt
> * 1. Inhaltliche Beschreibung, 2. Entstehungsgrund, 3. Berechnung des Haushaltsansatzes, 4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke, 5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen, 6. Sonstiges, 7. Bezirkskennung /-berechtigung
993
# 3Beratungsunterlage - Ergebnisplan 2026
Produkt: 5151101 Verkehrsleitpläne Zeile: 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Konto: 52910000 Aufwendungen für sonst Dienstleistungen zuständige Organisationseinheit: 66
Jahr Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen vorläufiges Rechnungsergebnis
2024 -471.105 -394.733,70 -514.163,14 2025 -395.000 -427.924,24
Jahr Haushaltsansatz Veränderung Ansatz neu
2026 -374.750 -176.591 -551.341 2027 -366.650 0 -366.650 2028 -358.550 0 -358.550 2029 -358.550 0 -358.550
Bezirkseinträge
Bezirksrecht: Bezirke:
Plankommentar: *
1. Inhaltliche Beschreibung: .Bei diesem Konto werden folgende Positionen veranschlagt: .a) Ertüchtigung des Verkehrsmodells Mit dem Verkehrsmodell lassen sich Verkehrsprognosen für städte-bauliche Entwicklungsgebiete, Investorenprojekte, verkehrliche Maßnahmen (Straßenneubau, neue Verkehrsführungen, neue oder ver-änderte ÖPNV-Linien sowie gesamtstädtische Prognosen und Szena-rien) erarbeiten. Hierfür ist es kontinuierlich notwendig, Grundlagendaten zu erheben sowie die einzelnen Softwareprogramme weiter entwickeln zu lassen. .b) Erstellung von Verkehrskonzepten Für die Erstellung von Verkehrskonzepten, z.B. stadtteilbezogen, sind begleitend kleinere Erhebungen oder Aufträge an Ing.-Büros erforderlich. .c) Verkehrszählungen Aufwand für lfd. Verkehrszählungen und Kordonzählungen für IV und ÖV. Für die Verkehrsplanung, die Planung der Lichstsignalsteuerung sowie der Berechnung von verkehrsbedingten Umweltbelastungen müssen regelmäßig aktuelle Verkehrsstromdaten erhoben sowie Geschwindigkeitsmessungen und Reisezeitmessungen durchgeführt werden. Mittels der regelmäßigen Kordonzählungen ab 2017(Fahrgastzählungen bzw. Kfz-Zählungen an der Stadtgrenze und der Innenstadt) lassen sich die Verkehrsentwicklungen in Düsseldorf darstellen und planerische Rückschlüsse ziehen. .d) Beteiligung an Stadtumlandverbünden bei Konzepten / Machbarkeitsstudien Regionale Konzepte ergeben sich oft durch Initiative anderer Kommunen, hier bedarf es finanziellen Spielraums, um kurzfristig eine Beteiligung der LHD zu garantieren. .e) Mobilitätsplan D Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes im Sinne eines "integrierten Mobilitätskonzeptes 2030"
> * 1. Inhaltliche Beschreibung, 2. Entstehungsgrund, 3. Berechnung des Haushaltsansatzes, 4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke, 5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen, 6. Sonstiges, 7. Bezirkskennung /-berechtigung
995
# 4Beratungsunterlage - Ergebnisplan 2026
Produkt: 5151101 Verkehrsleitpläne Zeile: 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Konto: 52910000 Aufwendungen für sonst Dienstleistungen zuständige Organisationseinheit: 66 .2. Entstehungsgrund (Gesetz, Vertrag, Rats-/Ausschussbeschluss, freiwillig): Freiwillig .3. Berechnung des Haushaltsansatzes (incl. evtl.Steigerungs-raten der Folgejahre): .Jahr 2026 2027 ----------------------------------------------------------------zu a) Verkehrsmodell 40.000 40.000 zu b) Verkehrskonzepte 75.000 75.000 zu c) Verkehrszählungen 180.000 180.000 zu d) Beteil. Stadtumlandverbünde 79.750 71.650 zu e) Mobilitätsplan D 176.591 ----------------------------------------------------------------551.341 366.650 ================================================================ .4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke in der Produktbeschreibung bzw. Änderungen hierzu: Sämtliche Aufwendungen der Produkte des Amtes - mit Ausnahme der Abschreibungen und der ARaps - bilden ein Budget. .5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen: Entfällt .6. Sonstiges incl. Mitgliedschaften, Zuwendungen/Zuschüsse an Vereine, Verbände etc.: Entfällt .7. Bezirkskennung und Berechtigung: Entfällt
> * 1. Inhaltliche Beschreibung, 2. Entstehungsgrund, 3. Berechnung des Haushaltsansatzes, 4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke, 5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen, 6. Sonstiges, 7. Bezirkskennung /-berechtigung
995
# 5Beratungsunterlage - Ergebnisplan 2026
Produkt: 5151101 Verkehrsleitpläne Zeile: 14 Bilanzielle Abschreibungen Konto: 57110000 Abschreib Sachanlagen u immaterielle VG zuständige Organisationseinheit: 66
Jahr Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen vorläufiges Rechnungsergebnis
2024 -129.079 0,00 -4.018,99 2025 -127.387 0,00
Jahr Haushaltsansatz Veränderung Ansatz neu
2026 -144.238 129.883 -14.355 2027 -156.731 142.376 -14.355 2028 -155.961 142.377 -13.584 2029 -155.961 142.711 -13.250
Bezirkseinträge
Bezirksrecht: Bezirke:
Plankommentar: *
1. Inhaltliche Beschreibung: HGB und NKF schreiben vor, dass bei Vermögensgegenständen über 410 Euro, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern sind. Während die Wertminderung des Anlagevermögens in der Bilanz auf der Aktivseite nachzuweisen ist, wird gleichzeitig der entste-hende Werteverzehr im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung des betreffenden Produktes als Aufwand nachgewiesen. .2. Entstehungsgrund (Gesetz, Vertrag, Rats-, Ausschussbeschluss, freiwillig): HGB (steuerliche Rechtsgrundlage) und GemHVO NRW § 35 -Abschreibungen .3. Berechnung des Haushaltsansatzes (incl. evtl. Steigerungs-raten der Folgejahre): Jahresbeträge gem. Afa-Vorausschau von Amt 20 .4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke in der Produktbeschreibung bzw. Änderungen hierzu: Entfällt .5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen: Entfällt .6. Sonstiges incl. Vereinsmitgliedschaften, Zuwendungen / Zuschüsse an Vereine, Verbände etc.: Entfällt .7. Bezirkskennung und -berechtigung Entfällt
> * 1. Inhaltliche Beschreibung, 2. Entstehungsgrund, 3. Berechnung des Haushaltsansatzes, 4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke, 5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen, 6. Sonstiges, 7. Bezirkskennung /-berechtigung
996
# 6Beratungsunterlage - Ergebnisplan 2026
Produkt: 5151101 Verkehrsleitpläne Zeile: 15 Transferaufwendungen Konto: 53150000 Zuw und Zus lfd Zw an verbU Beteil SoV zuständige Organisationseinheit: 66
Jahr Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen vorläufiges Rechnungsergebnis
2024 -3.316.187 0,00 -3.240.000,00 2025 -3.696.000 0,00
Jahr Haushaltsansatz Veränderung Ansatz neu
2026 -3.797.000 275.000 -3.522.000 2027 -4.013.910 275.000 -3.738.910 2028 -3.999.000 275.000 -3.724.000 2029 -3.999.000 275.000 -3.724.000
Bezirkseinträge
Bezirksrecht: Bezirke:
Plankommentar: *
1. Inhaltliche Beschreibung Mittelbedarf der Connected Mobility GmbH zur Etablierung eines effizienten und emmissionsarmen Mobilitätsangebot als einer der zentralen Bausteine der Düsseldorfer Verkehrswende .2. Entstehungsgrund (Gesetz, Vertrag, Rats-/Ausschussbeschluss, freiwillig): Ratsvorlage 112/2019 vom 28.11.2019 Gesellschaftervertrag .3. Berechnugn des Haushaltsansatzes (incl. evtl. Steigerungsraten der Folgejahre): Der städtische Zuschuss an die Mobilitätsgesellschaft richtet sich nach dem Wirtschaftsplan der Gesellschaft .4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke in der Produktbeschreibung bzw. Änderungen hierzu: Sämtliche Aufwendungen der Produkte des Amtes - mit Ausnahme der Abschreibungen und der ARaps - bilden ein Budget. .5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen: Entfällt .6. Sonstiges incl. Mitgliedschaften, Zuwendungen/Zuschüsse an Vereine, Verbände etc.: Entfällt .7. Bezirkskennung und Berechtigung: Entfällt
> * 1. Inhaltliche Beschreibung, 2. Entstehungsgrund, 3. Berechnung des Haushaltsansatzes, 4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke, 5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen, 6. Sonstiges, 7. Bezirkskennung /-berechtigung
997
# 7Beratungsunterlage - Ergebnisplan 2026
Produkt: 5454101 Straßen Zeile: 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Konto: 41410000 Zuw/Zus für laufende Zwecke vom Land zuständige Organisationseinheit: 66
Jahr Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen vorläufiges Rechnungsergebnis
2024 280.382 0,00 26.860,94 2025 343.743 0,00
Jahr Haushaltsansatz Veränderung Ansatz neu
2026 280.382 0 280.382 2027 280.382 0 280.382 2028 280.382 0 280.382 2029 280.382 0 280.382
Bezirkseinträge
Bezirksrecht: Bezirke:
Plankommentar: *
1. Inhaltliche Beschreibung: Bei diesem Sachkonto werden Landeszuwendungen für laufende Zwecke (Verkehrserziehung, Fahrradfreundliche Stadt und Rad-wegemaßnahmen)veranschlagt. .2. Entstehungsgrund (Gesetz, Vertrag, Rats-/Ausschussbeschluss): Zuwendungsanträge und Zuwendungsbescheide .3. Berechnung des Haushaltsansatzes (incl. evtl. Steigerungs-raten der Folgejahre): Erfahrungswerte Vorjahre sowie Neuveranschlagung beim Teilansatz für den Radschnellweg in Anpassung an den Planungsfortschritt .--------------------------------------------Verkehrssicherheitstage 47.225 Fahrradfreundliche Stadt 87.500 Radschnellweg 145.657 ---------------------------------------------Summe 280.382 ============================================= .4. Begründung der Notwendigkeit haushaltsrechtlicher Vermerke in der Produktbeschreibung bzw. Änderungen hierzu: Entfällt .5. Haushaltsneutrale Mittelumstellungen: Entfällt .6. Sonstiges incl. Vereinsmitgliedschaften, Zuwendungen / Zuschüsse an Vereine, Verbände, etc.: En
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Anlage 2 - Anregungen und Vorschläge der BVen 2026 Amt 66 als Text anzeigen
Amt für Verkehrsmanagement
Anlage 2 zur Vorlage OVA/021/2026
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen
zum
Haushaltsplanentwurf 2026
Inhalt Seite
Die übrigen BV'en haben Fehlanzeige gemeldet
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
Dezernat: 03
Zeilenbezeichnung: 08 Auszahlung für Baumaßnahmen Amt: 66
Bezeichnung Produkt: Bus- und Bahnanlagen Sachbearbeiter/in: Frau Körle
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen am
Knotenpunt Grafenberger Allee / Lindemann-,
Dorotheenstraße
Tel. Nr.: 89-23615
Planansatz 2026 0
NV
neu
Die Bezirksvertreterinnen bitten den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für den barrierefreien Ausbau des ÖPNV entlang der Wehrhahnlinie
im Stadtbezirk 2 die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen.
1
Das Planziel soll den finalen Ausbau im Jahr 2028 beinhalten und mit der Kreuzung Grafenberger Allee/Lindemannstraße/Dorotheenstraße
beginnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Kosten bekannt werden.
Die Rheinbahn bereitet gerade die Beauftragung der Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau der 4 Haltepunkte am
Knotenpunkt Grafenberger Allee / Lindemannstraße / Dorotheenstraße vor.
Bestandteil des NVP.
Der barrierefreie Ausbau tangiert den Ausbau des 2. Abschnittes der Radleitroute 2 von Cantadorstraße bis Dieselstraße. Die Planung
für die RLR 2 berücksichtigt dies aber.
Durch die Schaffung von barrierefreien Einstiegsverhältnissen erhöht sich die Verkehrssicherheit.
Findet Berücksichtigung durch den barrierefreien Ausbau der Haltestellen.
Die Kosten für die Planung und späteren Ausbau (abzüglich der Zuwendungen) werden seitens der Rheinbahn getragen. Eine
Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan ist daher entbehrlich.
2
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
03
Aufwertung Platz Bachstraße/Bilker Allee
Planansatz 2026 0 100.000 100.000
NV
neu
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung für 2026 100.000 Euro Planungskosten für die Aufwertung des Platzes einzuplanen.
3
Es können keine Kosten benannt werden, da dies vom Umfang der Umgestaltung abhängig ist.
Es liegt derzeit keine Planung vor.
Erneuter Haushaltsantrag
Die Umgestaltungsmöglichkeiten der Platzfläche Bilker Allee / Bachstraße ist abhängig von der Radverkehrsplanung entlang der Bilker
Allee zwischen Talstr. und Corneliusstraße sowie dem Bau einer möglichen Mobilstation dort..
Es wird u.a. auch zu prüfen sein, ob an den Lichtsignalanlagen zusätzliche Fußgängerfurten ergänzt werden können. Erst nach
Festlegung der Verkehrsführung bietet sich eine Überplanung der Platzfläche an.
Eine Reduktion des MIV zugunsten der Aufenthaltsqualität kann zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenraum beitragen
Eine Steigerung der Aufenthaltsqualität verbessert die Bedingungen im Fußverkehr als Teil des Umweltverbundes
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückzustellen.
4
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
03
Umbau Karolinger Platz
Planansatz 2026 05.700.000 5.700.000
NV
neu
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 5,7 Mio. Euro zum Umbau des Karolingerplatzes.
5
Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Karolingerplatz mit angrenzendem Straßenraum werden aktuell auf ca. 5,7
Mio. EUR geschätzt.
Eine gemeinsame Machbarkeitsstudie mit der Rheinbahn zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle wurde abgeschlossen.
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung den Planungsprozess gemeinsam mit der Rheinbahn aufgenommen. Aktuell erfolgt die
Erstellung der Vorentwurfsplanung.
Die BV3 stellt seit 2022 einen Antrag
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Karolingerplatz soll mit einer umfänglichen Umgestaltung des Straßenraumes zwischen
Karolinger- und Suitbertusplatz einhergehen, um eine Verkehrsberuhigung sowie Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu erzielen,
darüber hinaus um den Ausbau des Radwegenetzes voranzubringen.
Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit wird im Zuge der beabsichtigten Verkehrsberuhigung des Straßenabschnittes angestrebt.
Der barrierefreie Haltestellenausbau und die Aufwertung der Seitenräume zugunsten des Fuß- und Radverkehrs tragen zur Stärkung
des Umweltverbundes bei.
Für die Durchführung der Vorplanung bis Lph2 stehen Mittel bei Amt 66 bereit. Die weitere Mittelbereitstellung erfolgt
nach Abschluss der Vorplanung über die Bedarfsbeschlussfassung.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen.
6
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
03
Radwegenetz
Planansatz 2026 0 300.000 300.000
NV
neu
Die BV 3 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 300 000 € im Haushalt 2026 für Baukosten zum Umbau der Kirchfeldstraße zur
Fahrradstraße.
7
Eine Kostenberechnung liegt nicht vor. Die Kosten für die Markierung und Beschilderung von Fahrradstraßen werden durchschnittlich
auf 150 €/m geschätzt. Auf Grundlage der geplanten Länge von 2 km ergeben sich geschätzte Kosten in Höhe von 300.000 €
zuzüglich Kosten für bauliche Anpassungen der Modalen Filter.
Für die Planungskosten sind circa 10% der Baukosten zu veranschlagen.
Die Planung erfolgt in Eigenleistung der Verwaltung, weshalb keine Planungskosten entstehen.
Die Planung sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße mit Freigabe für Anliegerverkehre in einem Wohngebiet mit teilweise
Geschäftsnutzung vor. Die Verbindung verfügt bereits heute über Modale Filter.
Im Mai 2023 wurden Verkehrszählungen durchgeführt, welche abschnittsweise eine maximale Nutzung von ca. 1.500 Radfahrenden
und damit eine Erfüllung der Voraussetzungen für eine Fahrradstraße zeigten.
Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung und soll den politischen Gremien im 1. Halbjahr zur Entscheidung vorgelegt
werden. Die Umsetzung ist für das 2. Halbjahr vorgesehen.
Erste Fahrradzone Düsseldorf im Stadtbezirk 3 (BV3/049/2021).
Am Knotenpunkt Neusser Straße/Düsselstraße schließt die Fahrradstraße an die zukünftige Radleitroute 1 an, was planerisch
berücksichtigt wurde.
Zudem werden in dem Zuge auch die Radverkehrsanlagen im Bereich der Bilker Kirche ausgebaut, welches die Erreichbarkeit der
Fahrradstraße zusätzlich steigert.
Die Anordnung von Fahrradstraßen trägt zur Verkehrssicherheit bei.
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße wird die Radverkehrsnachfrage weiter steigen wodurch ein Anreiz insbesondere für zum
Umstieg vom MIV geschaffen wird.
Die Baukosten können aus der Haushaltsposition „Radwege" finanziert werden.
Der Antrag der Bezirksverwaltung ist aus den o.g. Gründen zum jetzigen Zeitpunkt entbehrlich.
8
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
03
Mintropplatz
Planansatz 2026 0 400.000 400.000
NV
neu
Die BV 3 bittet APS, Rat und Verwaltung für 2026 Planungskosten in Höhe von 400.000 Euro für die Neugestaltung des Gebietes am
Mintropplatz und eine umfassende Bürgerbeteiligung einzuplanen.
Die Planungen sollten abgeschlossen sein, damit der Umbau parallel bzw. im direkten Anschluss zum geplanten Umbau der
Straßenbahnhaltestellen passieren kann.
9
Es können keine Kosten benannt werden, da dies vom Umfang der Umgestaltung (incl. barrierefreiem Umbau der Haltestelle usw.)
abhängig ist.
Es liegt noch kein Gestaltungsentwurf für den Mintropplatz vor. Die Gestaltung des Mintropplatzes ist abhängig von der verkehrlichen
Neuordnung der Harkortstraße mit den barrierefreien Haltestellen und des Konrad-Adenauer-Platzes mit den sich ergebenden
Anschlüssen.
Für den barrierefreien Umbau / Lage der Rheinbahnhaltestellen hat es eine Machbarkeitsstudie gegeben. Die Entwurfsplanung befindet
sich gerade im Abstimmungsverfahren.
Wiederholter Haushalsantrag.
Die Gestaltung des Mintropplatzes ist einzubinden in die verkehrliche Neuordnung der Harkortstraße, des Konrad-Adenauer-Platzes mit
den sich ergebenden Anschlüssen, dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle sowie der Radwegeplanung entlang der Mintropstraße bis
zur Willi-Becker-Allee und der Einrichtung einer Mobilstation durch die CMD.
Es ergeben sich Verbesserungen für die Verkehrssicherheit.
Die Gestaltung des Platzes mit Neuordnung der Verkehre - barrierefreier Ausbau der Haltestelle u. Anlegen von Radwegen - trägt zur
Stärkung des Umweltverbundes bei.
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst die Vorstellung der Planung für die barrierefreien Haltestellen abzuwarten, um in dem
Zusammenhang zu beurteilen, welche Möglichkeiten sich darüber hinaus für den Mintropplatz ergeben.
Parallel plant die CMD eine Mobilstation, wodurch der Platz ohnehin eine gestalterische Aufwertung erhält.
Der Antrag sollte zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt werden.
10
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
03
Zeilenbezeichnung: Auszahlungen für Baumaßnahmen Amt: 66
Kreuzungsbereich Völklinger Str. / Fährstraße
Planansatz 2026 0 50.000 50.000
NV
neu
Die Bezirksvertretung 3 bittet Rat und Verwaltung Planungskosten von 50.000,- € für die Überplanung des
1) Kreuzungsbereichs Völklinger Straße/Fährstraße
2) des Bereichs Fährstraße, der Sportanlage Sparta Bilk und weiter Fährstraße bis Ortseingang Hamm
3) des Geländes des derzeitigen provisorischen Polizeipräsidiums an der Fährstraße mit dem Ziel der Schaffung zusätzlichen Parkraums
11
im Haushalt 2026 bereitzustellen und entsprechend hoch zu priorisieren, damit möglichst noch eine Umsetzung in 2027, spätestens aber
2028 erfolgen kann.
Da der Umfang der Maßnahme nicht feststeht, können keine Kosten geschätzt werden.
Es liegt noch keine Planung vor. Die Überplanung des Knotenpunktes Völklinger Straße / Fährstraße (Punkt 1 des Haushaltsantrages)
wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Radleitroute 1 zeitnah beauftragt. Die Punkte 2) und 3) des Haushaltsantrages werden
planerisch gesondert betrachtet. Derzeit erfolgt die Grundlagenermittlung sowie aufgrund der beschränkten Flächenverfügbarkeit eine
Machbarkeitsprüfung geeigneter Maßnahmen. Die städtischen Flächen bieten derzeit kein Potenzial für die Schaffung von zusätzlichem
Parkraum. Es sind im Bereich des provisorischen Polizeipräsidiums auch private Flächen Dritter betroffen.
Erstmaliger Haushaltsantrag der BV3. Darüber hinaus liegen Anträge der Politik vor (BV3/110/2025 und BV3/131/2025).
Optimierung der Verkehrsbeziehungen im Verlauf der Radleitroute 1 sowie im Einzugsgebiet des neuen Luisen-Gymnasiums.
Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit wird im Zuge der noch zu prüfenden, verkehrlichen Maßnahmen angestrebt.
Eine Überplanung des Bereiches bietet Potenzial für Verbesserungen im Fuß- und Radverkehr sowie eine Optimierung von Hol- und
Bringverkehren im Bereich des Sportvereins.
Aufgrund der gesonderten Überplanung des Knotenpunktes Fährstraße / Völklinger Straße im Zusammenhang mit der Radleitroute 1
(zu Punkt 1) sowie der laufenden Grundlagenermittlung und bestehenden Abhängigkeit von der Flächenverfügbarkeit Dritter (Punkte 2
und 3) wird empfohlen, den Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen.
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Die Bezirksvertretung 7 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den Haushalt 2026 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
Produkt / Konto: 5454101 / 52420200 Dezernat: 03
Bezeichnung Konto: Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze Tel.