Vorlage eines schriftlichen Sachstandsbericht zur Instandsetzung Dernbuschweg - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.06.2025 -
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Dernbuschweg · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug1Dokument23. Januar 2026veröffentlicht
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus der Sachdarstellung
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.06.2025 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung um Vorlage eines schriftlichen Sachstandsberichts mit konkreten Angaben zum gesamten Prozess der Wiederinstandsetzung des Dernbuschwegs, da die bisherigen Antworten der Verwaltung auf Anträge und Anfragen der BV 7 seit 2022 zum Teil widersprüchlich und für Politik und Öffentlichkeit wenig nachvollziehbar erscheinen. Hierbei ist auch auf die Priorisierung innerhalb der Verwaltung einzugehen, nicht nur eine angestrebte Baudurchführung für 2029 zu avisieren ohne den Zeitpunkt der Fertigstellung zu fixieren und auch die Notwendigkeit von langwierigen Variantenuntersuchungen und sogenannten Zuwendungsverfahren zu erläutern. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Der Dernbuschweg ist Bestandteil des Bezirksradnetzes und stellt eine wesentliche Verkehrsverbindung für den Radverkehr dar. Für den motorisierten Individualverkehr besitzt er eine untergeordnete Bedeutung und dient im Wesentlichen der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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BV7/029/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Vorlage eines schriftlichen Sachstandsbericht zur Instandsetzung Dernbuschweg
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.06.2025 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 24.02.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.06.2025 folgenden
Beschluss:
Die BV 7 bittet die Verwaltung um Vorlage eines schriftlichen Sachstandsberichts mit
konkreten Angaben zum gesamten Prozess der Wiederinstandsetzung des
Dernbuschwegs, da die bisherigen Antworten der Verwaltung auf Anträge und
Anfragen der BV 7 seit 2022 zum Teil widersprüchlich und für Politik und
Öffentlichkeit wenig nachvollziehbar erscheinen. Hierbei ist auch auf die Priorisierung
innerhalb der Verwaltung einzugehen, nicht nur eine angestrebte Baudurchführung
für 2029 zu avisieren ohne den Zeitpunkt der Fertigstellung zu fixieren und auch die
Notwendigkeit von langwierigen Variantenuntersuchungen und sogenannten
Zuwendungsverfahren zu erläutern.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Der Dernbuschweg ist Bestandteil des Bezirksradnetzes und stellt eine wesentliche
Verkehrsverbindung für den Radverkehr dar. Für den motorisierten Individualverkehr
besitzt er eine untergeordnete Bedeutung und dient im Wesentlichen der
Erschließung der angrenzenden Grundstücke.
Im Zuge eines Starkregenereignisses wurde der Dernbuschweg erheblich beschädigt.
Zur Feststellung des Schadensausmaßes sowie der Schadensursachen wurde
zunächst ein geotechnisches Gutachten beauftragt.
Die Ergebnisse dieser Baugrunduntersuchung zeigen, dass die Tragfähigkeit im
gesamten Straßenabschnitt zwischen der Hausnummer 89 und dem Rotthäuser Weg
beeinträchtigt ist. Eine punktuelle Instandsetzung einzelner Schadstellen ist daher
nicht ausreichend. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und einer dauerhaften
Nutzbarkeit ist eine vollständige Erneuerung des Straßenabschnitts erforderlich.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden zunächst die Planungsziele definiert und
die fachlichen Grundlagen abgestimmt. Anschließend wurde ein Projektstart in der
VK gemäß GA Bau durchgeführt.
Seite 2
Der Dernbuschweg wurde in den Wiederaufbauplan des Landes Nordrhein-Westfalen
aufgenommen. Gemäß Ziffer 6.4.1 der einschlägigen Richtlinie ist von einem
Fördersatz in Höhe von 100 % auszugehen.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens konnte die IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz
Ingenieurpartnerschaft mit den verkehrsplanerischen Leistungen beauftragt werden.
Nach der Beauftragung wurden im weiteren Verlauf des Jahres 2025 erste
Planungsvarianten im Rahmen einer Vorplanung erarbeitet. Derzeit erfolgt die
verwaltungsinterne Abstimmung der unterschiedlichen Varianten.
Die Erarbeitung mehrerer Planungsvarianten ist erforderlich, um eine sachgerechte
Abwägung zwischen dem größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Baumbestandes
einerseits und einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahme
andererseits zu ermöglichen.
Der derzeit vorgesehene Zeitplan stellt sich wie folgt dar:
• Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) im ersten Halbjahr 2026
anschließende Einholung des Bedarfsbeschlusses
• Einholung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses im Jahr 2027/2028
• Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2028/2029
Fertigstellung der Maßnahme im Jahr 2029
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Aufgrund ähnlicher Begriffe empfohlen. Ein gemeinsamer Vorgang ist damit nicht belegt.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.