Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
An der Schützenwiese · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug1Dokument22. April 2026veröffentlicht
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus der Sachdarstellung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 05.03.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „An der Schützenwiese“ mit: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, wer das Gewerbe an dem genannten Standort entlang des Nelkenwegs betreibt, und vollzieht sich die Unternehmung innerhalb bestehender Genehmigungen?
An der Schützenwiese – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584561.pdf
Published Time: 2026-04-23T08:03:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/091/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
An der Schützenwiese
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 23.04.2026 Kenntnisnahme
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 05.03.2026 teilt die Verwaltung zu der
Thematik „An der Schützenwiese“ mit:
Frage 1:
Ist der Verwaltung bekannt, wer das Gewerbe an dem genannten Standort entlang des
Nelkenwegs betreibt, und vollzieht sich die Unternehmung innerhalb bestehender
Genehmigungen?
Antwort zu 1:
Bei dem Gewerbe an der genannten Adresse handelt es sich um einen Baustoffhandel. Da
dieser Betrieb unmittelbar an benachbarte Wohnbebauung angrenzt, wurde im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens im Jahr 2017 ein Schallschutzgutachten erstellt. Maßnahmen
zur Schallminderung wurden über Auflagen in der Baugenehmigung verankert. Nach
Kenntnisstand der des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz wird die bestehende
Genehmigung im Hinblick auf den Schallschutz eingehalten.
Für den Standort liegt eine Baugenehmigung für einen Baustoffhandel für Gewerbetreibende
vor. Gemäß den genehmigten Bauvorlagen ist der Betrieb ausschließlich auf den Handel mit
gewerblichen Kunden ausgerichtet.
Es wurde jedoch festgestellt, dass die Firma unzulässigerweise auch Verkäufe an
Endkunden tätigt. In dieser Angelegenheit ist die Verwaltung bereits mehrfach auf den
Betreiber zugegangen.
Die genehmigten Betriebszeiten des Baustoffhandels sind auf den Zeitraum von 5:00 Uhr bis
20:00 Uhr festgelegt. Ein Betrieb außerhalb dieser Zeiten ist nicht zulässig.
Die Verwaltung wird der aktuellen Beschwerde nachgehen und bei Bedarf
ordnungsbehördliche Maßnahmen ergreifen. Seite 2
Frage 2:
Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um auf ein geordnetes Anfahr- und
Lärmverhalten, insbesondere hinsichtlich der Betriebszeiten, sowie auf Abholung von Müll
hinzuwirken?
Antwort zu 2:
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz führte am 27.02.2026 einen Ortstermin bei dem
o. g. Betrieb durch, um die Einhaltung der Auflagen zum Schallschutz zu kontrollieren.
Anhaltspunkte für Anlieferungen zur Nachtzeit konnten dabei nicht festgestellt werden.
Zudem wurde am 25.02.2026 ein Ortstermin im Zusammenhang mit der beschriebenen
Abfallproblematik durchgeführt. In dem betroffenen Bereich steht eine öffentliche
Depotcontainerstation. Beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sind Meldungen zu
Abfalllagerungen und Verunreinigungen an dem Depotcontainerstandort eingegangen, z. B.
über die App „Düsseldorf bleibt sauber“. Die AWISTA Kommunal übernimmt nach solchen
Meldungen zeitnah die Säuberung. Zusätzlich wurden in der Vergangenheit bereits
Ordnungswidrigkeitenverfahren diesbezüglich eröffnet.
Frage 3:
Wann erfolgt die Umsetzung des BV-Beschlusses vom 26.06.2025 betreffend die Straße „An
der Schützenwiese“ und warum hat die Bezirksvertretung 8 bislang keine
Informationsvorlage erhalten?
Antwort zu 3:
Der Beschluss BV8/140/2025 konnte wegen einer Vielzahl von Anträgen und Anfragen aus
den 10 Bezirksvertretungen noch nicht abschließend geprüft werden.
Voraussichtlich im 2. Quartal wird dies aber erfolgen.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.