Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/162/2026

Schulwegsicherheit Vennhauser Allee

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 29. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen die Schulwegsicherheit an der Vennhauser Allee verbessert werden kann, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahmen umzusetzen: 1. Beschilderung der zur „Haltemöglichkeit für Schulbusse sowie für den Schülerspezialverkehr“ ausgebauten Parkbucht nördlich der Haltestelle Am Ellerforst (FR Nord) als Haltestelle für Schulbusse sowie – für den Zeitraum bis nach Schulbeginn – als Hol- und Bringzone (Kiss & Ride) in Abstimmung mit der Schule Am Eller Forst; 2. a) Markierung jeweils einer bevorrechtigten Querungsstelle (Vz. 293) in Anlehnung an den „AGFS-Leitfaden Querungsstellen für die Nahmobilität“ im Bereich jeweils der Haltestelle Am Ellerforst (FR Nord & FR Süd); b) Markierung einer Langsam-Fahraufforderung für den Radverkehr jeweils vor der Querungsstelle (analog zu der Markierung auf dem Radweg auf dem A46- Deckel vor dem Spielplatz Christophstraße); c) Im Bereich der FR Süd: Erweiterung der taktilen Abgrenzung des Radwegs zum Gehweg um den Bereich der LZA und des Schulzugangs sowie Ergänzung taktiler Elemente an der LZA; 3. Aufstellung von weiß hinterlegten Schildern „Kinder“ (Vz. 136) mit „Schule“ in beiden Fahrtrichtungen; 4. Ergänzung der bestehenden Fahrbahnmarkierungen mit Vz. 136; 5. Prüfung einer Verlängerung der Bushaltestelle Am Ellerforst (FR Süd) um den nördlich des Baumes gelegenen Parkstand; 6. Maßnahmen zur besseren Abgrenzung des Zugangsbereichs für Schülerinnen/Schüler von der Einfahrt von Pkw am Eingang bzw. der Einfahrt auf das Schulgelände der Grundschule Vennhauser Allee, insbesondere Überprüfung der Pollerstandorte.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+6 weitere Themen
Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Vennhauser Allee – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV8/162/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 42

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591903.pdf Published Time: 2026-06-29T04:51:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/162/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Schulwegsicherheit Vennhauser Allee Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 02.07.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 29.01.2026 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen die Schulwegsicherheit an der Vennhauser Allee verbessert werden kann, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahmen umzusetzen: 1. Beschilderung der zur „Haltemöglichkeit für Schulbusse sowie für den Schülerspezialverkehr“ ausgebauten Parkbucht nördlich der Haltestelle Am Ellerforst (FR Nord) als Haltestelle für Schulbusse sowie – für den Zeitraum bis nach Schulbeginn – als Hol- und Bringzone (Kiss & Ride) in Abstimmung mit der Schule Am Eller Forst; 2. a) Markierung jeweils einer bevorrechtigten Querungsstelle (Vz. 293) in Anlehnung an den „AGFS-Leitfaden Querungsstellen für die Nahmobilität“ im Bereich jeweils der Haltestelle Am Ellerforst (FR Nord & FR Süd); b) Markierung einer Langsam-Fahraufforderung für den Radverkehr jeweils vor der Querungsstelle (analog zu der Markierung auf dem Radweg auf dem A46- Deckel vor dem Spielplatz Christophstraße); c) Im Bereich der FR Süd: Erweiterung der taktilen Abgrenzung des Radwegs zum Gehweg um den Bereich der LZA und des Schulzugangs sowie Ergänzung taktiler Elemente an der LZA; 3. Aufstellung von weiß hinterlegten Schildern „Kinder“ (Vz. 136) mit „Schule“ in beiden Fahrtrichtungen; 4. Ergänzung der bestehenden Fahrbahnmarkierungen mit Vz. 136; Seite 2 5. Prüfung einer Verlängerung der Bushaltestelle Am Ellerforst (FR Süd) um den nördlich des Baumes gelegenen Parkstand; 6. Maßnahmen zur besseren Abgrenzung des Zugangsbereichs für Schülerinnen/Schüler von der Einfahrt von Pkw am Eingang bzw. der Einfahrt auf das Schulgelände der Grundschule Vennhauser Allee, insbesondere Überprüfung der Pollerstandorte. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit: Zu 1.: Die betreffende Schulbushaltestelle ist grundsätzlich nicht als Hol- und Bringzone vorgesehen, kann jedoch im Einzelfall kurzfristig zum Anhalten genutzt werden, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Verkehrs möglich ist. Eine darüberhinausgehende Beschilderung über das Verkehrszeichen 224 -51 (Schulbushaltestelle) hinaus ist derzeit nicht geplant. Zu 2. a): Gemäß dem „AGFS-Leitfaden Querungsstellen für Nahmobilität“ müssen für die Anlage einer bevorrechtigten Querungsstelle bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die baulichen Gegebenheiten an den genannten Haltestellen „Am Ellerforst“ (FR Nord & FR Süd) erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Zu 2. b): Die Markierung einer Langsam-Fahraufforderung für den Radverkehr vor der Querungsstelle (analog zu der Markierung auf dem Radweg auf dem A46-Deckel vor dem Spielplatz Christophstraße) ist grundsätzlich nur an besonderen Gefahrenstellen vorgesehen. Außergewöhnlich schlechte Sichtbeziehungen liegen nicht vor. Zudem ist der Verwaltung in dem genannten Bereich kein auffälliges Unfallgeschehen bekannt. Es handelt sich um eine Regelsituation. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung von der geforderten Markierung ab. Es wird jedoch geprüft, ob die Situation durch das Aufbringen von Piktogrammen verbessert werden kann. Zu 2. c): siehe zu 5. Zu 3. und 4.: Zu den hier genannten Punkten (Aufstellung von VZ 136 „Kinder“ mit Zusatz „Schule“) und (Ergänzung der Fahrbahnmarkierungen mit VZ 136) kann mitgeteilt werden, dass bereits entsprechende Verkehrszeichen sowie die zugehörigen Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind. Um die Wirksamkeit dieser bestehenden Maßnahmen sicherzustellen, wird die Wahrnehmbarkeit der Schilder und Markierungen kurzfristig überprüft. Sollte sich dabei ein Optimierungsbedarf ergeben, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Zu 5.: Gemäß einer ersten fachlichen Einschätzung ist eine Verlängerung der Bushaltestellenkante der Bushaltestelle Am Ellerforst in Fahrtrichtung Süden auf eine Länge von 18 m grundsätzlich möglich. Im Zuge der Verlängerung kann dann auch der Bereich der Fußgängerschutzanlage mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Zu 6.: Nach aktueller Prüfung befinden sich die angesprochenen Poller außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche. Eine Zuständigkeit des Amtes 66 ergibt sich daraus nicht. Der Schulumbau selbst wurde durch die IPM durchgeführt. Die vielen Wünsche aus dem gesamten Stadtgebiet, die seitens der Bezirke, der Bürgerschaft und den politischen Gremien an uns herangetragen werden, werden gesammelt und sukzessive bearbeitet. Aktuell kann aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der angespannten Haushaltslage kein Zeitpunkt für die Umsetzung genannt werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/162/2026