Verfügungsmittel der Bezirksvertretung 1 - Altstadtengel e.V.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Anmietung eines mobilen Eiswagens an den Altstadtengel e.V. in Höhe von 481,50 EUR.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Altstadtengel e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich der direkten und niederschwelligen Unterstützung von hilfsbedürftigen und wohnungslosen Menschen in Düsseldorf verschrieben hat. Um den Betroffenen eine gezielte Abkühlung und eine Freude zu ermöglichen, hat der Verein am 15. August 2026 eine besondere Sommeraktion ins Leben gerufen. In Kooperation mit einem mobilen Eiswagen wurde auf dem Grabbeplatz kostenlos Speiseeis an wohnungslose und bedürftige Mitmenschen verteilt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV1/217/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage_BV · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 9.4
Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/217/2026