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Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590412.pdf
Published Time: 2026-06-18T07:16:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV10/140/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Vollsperrung der A 59 in der zweiten Bauphase - Informationsvorlage zum Beschluss
BV10/092/2026 vom 26.05.2026 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 10
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 23.06.2026 Kenntnisnahme
In ihrer Sitzung am 26.05.2026 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung,
A. sich mit der Autobahn GmbH ins Benehmen zu setzen und unter Berücksichtigung der
unter A. angeführten Gründe zu klären, inwieweit eine Vollsperrung der A 59 zwischen
den Dreiecken Monheim und Düsseldorf-Süd in Fahrtrichtung Norden im Zuge der
Sanierungsarbeiten ab Herbst 2026 noch verhindert werden kann,
B. hilfsweise, der Autobahn GmbH während der Sanierungsarbeiten in Fahrtrichtung
Norden zweispurigen Verkehr in Fahrtrichtung Norden auf der dann sanierten Fahrbahn
vorzuschlagen,
C. äußerst hilfsweise, eine pragmatische Lösung zu finden, durch die eine zeitliche
Überlagerung mit der gleichzeitigen Sperrung der Bahnstrecke Düsseldorf - Köln so
weit wie möglich vermieden werden kann.
D. In jedem Falle in der Sitzung der BV 10 am 23.06.2026 oder unter einer zu
terminierenden Sondersitzung gemeinsam mit der Autobahn GmbH die finalen
Überlegungen und die geplanten Entlastungsmaßnahmen öffentlich und
nachvollziehbar zu erläutern.
Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit:
Die Autobahn GmbH antwortet zu den o.g. Punkten:
Zu den weiteren Forderungen durch die Bezirksvertretung 10 ist folgendes zu sagen: Seite 2
Ein Aufschub der Arbeiten an der A59 zwischen Düsseldorf-Süd und Monheim in
Fahrtrichtung Düsseldorf ist aufgrund des schlechten Zustands der Betonplatten nicht
möglich. Eine Verzögerung kann im ungünstigsten Fall aus verkehrssicherheitstechnischen
Gründen zu einer ungeplanten Vollsperrung der gesamten Richtungsfahrbahn führen. Auch
während der derzeitigen Arbeiten an der Richtungsfahrbahn Fahrtrichtung Leverkusen
musste bereits eine größere Anzahl von abgängigen Betonfahrbahnplatten auf der
Richtungsfahrbahn Fahrtrichtung Düsseldorf unter kurzzeitigen Vollsperrungen ausgetauscht
werden, um einen Weiterbetrieb dort zu ermöglichen.
Die Autobahn GmbH wird daher weiterhin den zeitnahen Austausch der zweiten
Bestandsfahrbahn vorantreiben und sich mit den betroffenen Städten und den anderen
Verkehrsträgern abstimmen, um die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen
gemeinsam abzumildern.
Die Möglichkeit einer zweispurigen Verkehrsführung in Fahrtrichtung Düsseldorf auf der
Richtungsfahrbahn Leverkusen wurde auch untersucht, aber verworfen. Bei dieser Varianten
wären u.a. alle Anschlussstellen zwischen den Dreiecken Monheim-Süd und Düsseldorf-Süd
geschlossen. Auch die Rettungsdienste hätten mit dieser Verkehrsführung große Probleme.
Daher wurde diese Verkehrsführung von allen Beteiligten (u.a. Kommunen – auch die Stadt
Düsseldorf, Polizei, Rettungsdienste, Straßen.NRW) abgelehnt und die Variante mit einer 2:0
Verkehrsführung in Richtung Leverkusen beschlossen.
Die Variante, den Bereich in zwei Bauphasen nacheinander zu sanieren, würde zu einer
Verdopplung der Bauzeit führen. Zudem lässt sich die 1:1-Verkehrsführung nicht realisieren,
u.a. weil auch hier Anschlussstellen geschlossen bleiben und entsprechend Probleme für die
Rettungsdienste bestehen würden. Der derzeitige Betrieb der A59 in Fahrtrichtung
Düsseldorf wird aufgrund des schadhaften Zustandes der Betonplatten nur noch mit
erheblichen Auflagen geduldet. Die Fahrbahn soll schnellstmöglich außer Betrieb genommen
werden. Ein weiterer Aufschub durch zwei Bauphasen nacheinander unterläuft diese
Vorgaben jedoch.
> Das Amt für Verkehrsmanagement nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
> Zur Vermeidung von Missverständnissen hinsichtlich der geplanten Sperrung der Bahnstrecke
> werden nachfolgend die aktuellen Abstimmungs- und Zeitplanungen dargestellt.
> 21.08.2026, 21 Uhr – 04.09.2026, 21 Uhr: Sperrung der S-Bahn sowie der Fernbahn zw.
> Düsseldorf Hbf und Köln-Mülheim
> RE1 (RRX) Umleitung über Dormagen – Neuss (mit Halten)
> RE5 (RRX) Ausfall Köln – Düsseldorf
> S6/S68 Ausfall Köln-Mülheim – Leverkusen Mitte – Langenfeld – D-Benrath – Düsseldorf
> SEV wird eingerichtet
> 04.09.2026, 21 Uhr – 04.12.2026, 21 Uhr: Sperrung der S-Bahn zw. Düsseldorf Hbf und
> Köln-Mülheim
> S6/S68 Ausfall Köln-Mülheim – Leverkusen Mitte – Langenfeld – D-Benrath – Düsseldorf
> RE1 (RRX) in Richtung Aachen: Haltausfall in D-Benrath, RE5 (RRX) kann in D-Benrath
> halten
> RE5 (RRX) in Richtung Koblenz Haltausfall in K-Mülheim, RE1 (RRX) kann in K-Mülheim
> halten Seite 3
o aufgrund der Bauarbeiten im benachbarten S-Bahngleis ist die Geschwindigkeit
auf dem Fernbahngleis in der Fahrtrichtung Köln reduziert, der Haltausfall dient
der Kompensation des Fahrzeitverlusts
In Richtung Düsseldorf verkehren RE1 (RRX) sowie RE5 (RRX) planmäßig mit allen
Halten
SEV wird eingerichtet
Im Zeitraum der Sperrung von S-Bahn und Fernbahn wird die A59 voraussichtlich in beiden
Richtungen befahrbar sein.
Aktuell plant das Amt für Ver kehrsmanagement zusammen mit den
Bezirksverwaltungsstellenleitungen von 9 und 10 einen gemeinsamen Termin nach der
Sommerpause, um über die anstehenden Arbeiten zu informieren.
Dazu sollen auch VertreterInnen der Autobahn GmbH, des VRR und der Rheinbahn eingeladen
werden.