Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/140/2026

Vollsperrung der A 59 in der zweiten Bauphase - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/092/2026 vom 26.05.2026 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, A. sich mit der Autobahn GmbH ins Benehmen zu setzen und unter Berücksichtigung der unter A. angeführten Gründe zu klären, inwieweit eine Vollsperrung der A 59 zwischen den Dreiecken Monheim und Düsseldorf-Süd in Fahrtrichtung Norden im Zuge der Sanierungsarbeiten ab Herbst 2026 noch verhindert werden kann, B. hilfsweise, der Autobahn GmbH während der Sanierungsarbeiten in Fahrtrichtung Norden zweispurigen Verkehr in Fahrtrichtung Norden auf der dann sanierten Fahrbahn vorzuschlagen, C. äußerst hilfsweise, eine pragmatische Lösung zu finden, durch die eine zeitliche Überlagerung mit der gleichzeitigen Sperrung der Bahnstrecke Düsseldorf - Köln so weit wie möglich vermieden werden kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/140/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.6

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590412.pdf Published Time: 2026-06-18T07:16:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV10/140/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Vollsperrung der A 59 in der zweiten Bauphase - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/092/2026 vom 26.05.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 23.06.2026 Kenntnisnahme In ihrer Sitzung am 26.05.2026 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, A. sich mit der Autobahn GmbH ins Benehmen zu setzen und unter Berücksichtigung der unter A. angeführten Gründe zu klären, inwieweit eine Vollsperrung der A 59 zwischen den Dreiecken Monheim und Düsseldorf-Süd in Fahrtrichtung Norden im Zuge der Sanierungsarbeiten ab Herbst 2026 noch verhindert werden kann, B. hilfsweise, der Autobahn GmbH während der Sanierungsarbeiten in Fahrtrichtung Norden zweispurigen Verkehr in Fahrtrichtung Norden auf der dann sanierten Fahrbahn vorzuschlagen, C. äußerst hilfsweise, eine pragmatische Lösung zu finden, durch die eine zeitliche Überlagerung mit der gleichzeitigen Sperrung der Bahnstrecke Düsseldorf - Köln so weit wie möglich vermieden werden kann. D. In jedem Falle in der Sitzung der BV 10 am 23.06.2026 oder unter einer zu terminierenden Sondersitzung gemeinsam mit der Autobahn GmbH die finalen Überlegungen und die geplanten Entlastungsmaßnahmen öffentlich und nachvollziehbar zu erläutern. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die Autobahn GmbH antwortet zu den o.g. Punkten: Zu den weiteren Forderungen durch die Bezirksvertretung 10 ist folgendes zu sagen: Seite 2 Ein Aufschub der Arbeiten an der A59 zwischen Düsseldorf-Süd und Monheim in Fahrtrichtung Düsseldorf ist aufgrund des schlechten Zustands der Betonplatten nicht möglich. Eine Verzögerung kann im ungünstigsten Fall aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen zu einer ungeplanten Vollsperrung der gesamten Richtungsfahrbahn führen. Auch während der derzeitigen Arbeiten an der Richtungsfahrbahn Fahrtrichtung Leverkusen musste bereits eine größere Anzahl von abgängigen Betonfahrbahnplatten auf der Richtungsfahrbahn Fahrtrichtung Düsseldorf unter kurzzeitigen Vollsperrungen ausgetauscht werden, um einen Weiterbetrieb dort zu ermöglichen. Die Autobahn GmbH wird daher weiterhin den zeitnahen Austausch der zweiten Bestandsfahrbahn vorantreiben und sich mit den betroffenen Städten und den anderen Verkehrsträgern abstimmen, um die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen gemeinsam abzumildern. Die Möglichkeit einer zweispurigen Verkehrsführung in Fahrtrichtung Düsseldorf auf der Richtungsfahrbahn Leverkusen wurde auch untersucht, aber verworfen. Bei dieser Varianten wären u.a. alle Anschlussstellen zwischen den Dreiecken Monheim-Süd und Düsseldorf-Süd geschlossen. Auch die Rettungsdienste hätten mit dieser Verkehrsführung große Probleme. Daher wurde diese Verkehrsführung von allen Beteiligten (u.a. Kommunen – auch die Stadt Düsseldorf, Polizei, Rettungsdienste, Straßen.NRW) abgelehnt und die Variante mit einer 2:0 Verkehrsführung in Richtung Leverkusen beschlossen. Die Variante, den Bereich in zwei Bauphasen nacheinander zu sanieren, würde zu einer Verdopplung der Bauzeit führen. Zudem lässt sich die 1:1-Verkehrsführung nicht realisieren, u.a. weil auch hier Anschlussstellen geschlossen bleiben und entsprechend Probleme für die Rettungsdienste bestehen würden. Der derzeitige Betrieb der A59 in Fahrtrichtung Düsseldorf wird aufgrund des schadhaften Zustandes der Betonplatten nur noch mit erheblichen Auflagen geduldet. Die Fahrbahn soll schnellstmöglich außer Betrieb genommen werden. Ein weiterer Aufschub durch zwei Bauphasen nacheinander unterläuft diese Vorgaben jedoch. > Das Amt für Verkehrsmanagement nimmt ergänzend wie folgt Stellung: > Zur Vermeidung von Missverständnissen hinsichtlich der geplanten Sperrung der Bahnstrecke > werden nachfolgend die aktuellen Abstimmungs- und Zeitplanungen dargestellt. > 21.08.2026, 21 Uhr – 04.09.2026, 21 Uhr: Sperrung der S-Bahn sowie der Fernbahn zw. > Düsseldorf Hbf und Köln-Mülheim > RE1 (RRX) Umleitung über Dormagen – Neuss (mit Halten) > RE5 (RRX) Ausfall Köln – Düsseldorf > S6/S68 Ausfall Köln-Mülheim – Leverkusen Mitte – Langenfeld – D-Benrath – Düsseldorf > SEV wird eingerichtet > 04.09.2026, 21 Uhr – 04.12.2026, 21 Uhr: Sperrung der S-Bahn zw. Düsseldorf Hbf und > Köln-Mülheim > S6/S68 Ausfall Köln-Mülheim – Leverkusen Mitte – Langenfeld – D-Benrath – Düsseldorf > RE1 (RRX) in Richtung Aachen: Haltausfall in D-Benrath, RE5 (RRX) kann in D-Benrath > halten > RE5 (RRX) in Richtung Koblenz Haltausfall in K-Mülheim, RE1 (RRX) kann in K-Mülheim > halten Seite 3 o aufgrund der Bauarbeiten im benachbarten S-Bahngleis ist die Geschwindigkeit auf dem Fernbahngleis in der Fahrtrichtung Köln reduziert, der Haltausfall dient der Kompensation des Fahrzeitverlusts  In Richtung Düsseldorf verkehren RE1 (RRX) sowie RE5 (RRX) planmäßig mit allen Halten  SEV wird eingerichtet Im Zeitraum der Sperrung von S-Bahn und Fernbahn wird die A59 voraussichtlich in beiden Richtungen befahrbar sein. Aktuell plant das Amt für Ver kehrsmanagement zusammen mit den Bezirksverwaltungsstellenleitungen von 9 und 10 einen gemeinsamen Termin nach der Sommerpause, um über die anstehenden Arbeiten zu informieren. Dazu sollen auch VertreterInnen der Autobahn GmbH, des VRR und der Rheinbahn eingeladen werden.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/140/2026