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Title: Eingabe nach 24 GO
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583936.pdf
Published Time: 2026-04-20T13:50:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
ABA/022/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Mobilitätsstation Rolandstraße
Fachbereich :
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss 30.04.2026 -
Kurzdarstellung:
Die Einsender machen Einwendungen gegen die geplante Mobilitätsstation Rolandstraße
geltend.
Nachrichtlich:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 die Errichtung
der Mobilitätsstation beschlossen. (Vorlage OVA/039/2026). Die beigefügte Eingabe lag den
Ausschussmitgliedern vor.
Anlagen:
Mobilitätsstation Rolandstraße_Eingabe
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Title: Mobilitätsstation Rolandstraße_Eingabe
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584019.pdf
Published Time: Wed, 15 Apr 2026 13:17:56 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Anlage 1
# zu Vorlage ABA/022/2026
Eingabe nach § 24 GO:
Geplante Mobilitätsstation Rolandstraße
Eingabe vom 08.04.2026
Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung):
Mobilitätsstationen
Begründung/ Schilderung der Situation:
Betreff: Nachdrückliche Einwendung gegen die geplante Mobilitätsstation in der Rolandstraße, 40476 Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legen wir, die unten genannten Anwohner der Rolandstraße 24a in 40476 Düsseldorf, nachdrücklich unsere Einwendungen gegen die geplante Einrichtung einer Mobilitätsstation in unserer unmittelbaren Wohnumgebung ein. Wir haben Verständnis für die Förderung nachhaltiger Mobilitätskonzepte. Allerdings halten wir die konkrete Umsetzung an diesem Standort für nicht angemessen und für die betroffenen Anwohner mit erheblichen, nicht ausreichend berücksichtigten Nachteilen verbunden. 1. Kritische Parksituation – weitere Verschärfung nicht tragbar Die Parksituation in der Rolandstraße sowie in den umliegenden Straßen ist bereits heute äußerst angespannt. Das Auffinden eines Parkplatzes – insbesondere in den Abendstunden – ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Der geplante Wegfall weiterer Stellflächen ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. Viele Anwohner sind zwingend auf ihr Fahrzeug angewiesen, unter anderem aus beruflichen Gründen (z. B. Schichtarbeit), zur Sicherstellung der täglichen Versorgung oder aufgrund persönlicher Lebensumstände. Eine zusätzliche Reduzierung des Parkraums stellt daher eine unverhältnismäßige Belastung dar. 2. Fehlende Notwendigkeit durch bestehendes Angebot In unmittelbarer Nähe (ca. drei Gehminuten) befindet sich bereits eine Mobilitätsstation. Vor diesem Hintergrund erschließt sich die Notwendigkeit einer weiteren Einrichtung an diesem Standort nicht. Wir bitten Sie daher ausdrücklich zu prüfen, inwieweit hier tatsächlich ein Bedarf besteht oder ob es sich um eine Überplanung ohne ausreichende Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten handelt. 3. Erwartbare Zunahme von Lärm und Unruhe Mit einer Mobilitätsstation geht erfahrungsgemäß eine deutlich erhöhte Nutzung des öffentlichen Raums einher. An- und Abfahrten, Gespräche sowie ein häufigerer Personenwechsel führen zwangsläufig zu einer erhöhten Geräuschkulisse. Für die direkt angrenzenden Wohnungen bedeutet dies eine spürbare und dauerhafte Beeinträchtigung der Wohnqualität – insbesondere auch in den Abendstunden sowie bei Nutzung von Balkonen, Terrassen oder geöffneten Fenstern. Anlage 1
# zu Vorlage ABA/022/2026
4. Einschränkung der Privatsphäre Die verstärkte Nutzung des Bereichs unmittelbar vor den Wohnhäusern führt zudem zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Privatsphäre. Besonders betroffen sind Erdgeschosswohnungen sowie Wohnbereiche mit straßenseitigen Außenflächen. Ein ungestörtes Wohnen wird dadurch deutlich erschwert. 5. Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Standortwahl In der Gesamtabwägung erscheint die geplante Maßnahme an diesem konkreten Standort nicht verhältnismäßig. Der Nutzen für die Allgemeinheit steht aus unserer Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zu den konkreten Nachteilen für die direkt betroffenen Anwohner. Unsere Erwartung Wir bitten Sie daher eindringlich, die Planung an diesem Standort erneut und sorgfältig zu überprüfen. Insbesondere erwarten wir, dass • die bereits angespannte Parkplatzsituation angemessen berücksichtigt wird, • bestehende Mobilitätsangebote in unmittelbarer Nähe in die Bewertung einbezogen werden, • sowie die Auswirkungen auf Lärm, Wohnqualität und Privatsphäre realistisch bewertet werden. Wir gehen davon aus, dass die berechtigten Interessen der Anwohner in die weitere Entscheidungsfindung einfließen und entsprechend berücksichtigt werden. Für eine schriftliche Rückmeldung zu unseren Einwendungen danken wir Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen (Namen von 8 Bewohnerinnen und Bewohnern) Rolandstraße 24a 40476 Düsseldorf
(Fortsetzung s. nächste Seite) Anlage 1
# zu Vorlage ABA/022/2026
Zusätzlich möchten wir anhand der vorliegenden Planung konkret verdeutlichen, welche Auswirkungen die geplante Mobilitätsstation auf die bestehende Parksituation hat: • Im Bereich des schwarz markierten Abschnitts würden voraussichtlich etwa 2–3 Parkplätze entfallen. • Auch im gelb markierten Bereich gehen weitere 2–3 Parkplätze verloren, was die ohnehin angespannte Parksituation zusätzlich verschärft. • Besonders kritisch ist der blau markierte Bereich, da hier nicht nur mehrere reguläre Parkplätze wegfallen, sondern auch ein Behindertenparkplatz betroffen ist, der für betroffene Anwohner von besonderer Bedeutung ist. • Im rot markierten Bereich entfallen ebenfalls Parkmöglichkeiten. Dieser Bereich befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern und Terrassen, wodurch neben dem Parkplatzverlust auch eine zusätzliche Belastung der Anwohner durch Nutzung und Nähe entsteht. Insgesamt wird durch die geplante Maßnahme eine erhebliche Anzahl an bestehenden Parkplätzen entfernt, obwohl die Parkplatzsituation bereits heute stark angespannt ist. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass entlang der bestehenden Baumallee bereits an nahezu jedem Baum Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind.