Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/022/2026

Mobilitätsstation Rolandstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 15. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Die Einsender machen Einwendungen gegen die geplante Mobilitätsstation Rolandstraße geltend.

Nachrichtlich: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 die Errichtung der Mobilitätsstation beschlossen. (Vorlage OVA/039/2026). Die beigefügte Eingabe lag den Ausschussmitgliedern vor.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Rolandstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · ABA/022/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Mobilitätsstation Rolandstraße_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Mobilitätsstation Rolandstraße_Stellungnahme · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 11

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
Title: Eingabe nach 24 GO URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583936.pdf Published Time: 2026-04-20T13:50:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: ABA/022/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Mobilitätsstation Rolandstraße Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 30.04.2026 - Kurzdarstellung: Die Einsender machen Einwendungen gegen die geplante Mobilitätsstation Rolandstraße geltend. Nachrichtlich: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 die Errichtung der Mobilitätsstation beschlossen. (Vorlage OVA/039/2026). Die beigefügte Eingabe lag den Ausschussmitgliedern vor. Anlagen: Mobilitätsstation Rolandstraße_Eingabe
Mobilitätsstation Rolandstraße_Eingabe als Text anzeigen
Title: Mobilitätsstation Rolandstraße_Eingabe URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584019.pdf Published Time: Wed, 15 Apr 2026 13:17:56 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Anlage 1 # zu Vorlage ABA/022/2026 Eingabe nach § 24 GO: Geplante Mobilitätsstation Rolandstraße Eingabe vom 08.04.2026 Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Mobilitätsstationen Begründung/ Schilderung der Situation: Betreff: Nachdrückliche Einwendung gegen die geplante Mobilitätsstation in der Rolandstraße, 40476 Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legen wir, die unten genannten Anwohner der Rolandstraße 24a in 40476 Düsseldorf, nachdrücklich unsere Einwendungen gegen die geplante Einrichtung einer Mobilitätsstation in unserer unmittelbaren Wohnumgebung ein. Wir haben Verständnis für die Förderung nachhaltiger Mobilitätskonzepte. Allerdings halten wir die konkrete Umsetzung an diesem Standort für nicht angemessen und für die betroffenen Anwohner mit erheblichen, nicht ausreichend berücksichtigten Nachteilen verbunden. 1. Kritische Parksituation – weitere Verschärfung nicht tragbar Die Parksituation in der Rolandstraße sowie in den umliegenden Straßen ist bereits heute äußerst angespannt. Das Auffinden eines Parkplatzes – insbesondere in den Abendstunden – ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Der geplante Wegfall weiterer Stellflächen ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. Viele Anwohner sind zwingend auf ihr Fahrzeug angewiesen, unter anderem aus beruflichen Gründen (z. B. Schichtarbeit), zur Sicherstellung der täglichen Versorgung oder aufgrund persönlicher Lebensumstände. Eine zusätzliche Reduzierung des Parkraums stellt daher eine unverhältnismäßige Belastung dar. 2. Fehlende Notwendigkeit durch bestehendes Angebot In unmittelbarer Nähe (ca. drei Gehminuten) befindet sich bereits eine Mobilitätsstation. Vor diesem Hintergrund erschließt sich die Notwendigkeit einer weiteren Einrichtung an diesem Standort nicht. Wir bitten Sie daher ausdrücklich zu prüfen, inwieweit hier tatsächlich ein Bedarf besteht oder ob es sich um eine Überplanung ohne ausreichende Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten handelt. 3. Erwartbare Zunahme von Lärm und Unruhe Mit einer Mobilitätsstation geht erfahrungsgemäß eine deutlich erhöhte Nutzung des öffentlichen Raums einher. An- und Abfahrten, Gespräche sowie ein häufigerer Personenwechsel führen zwangsläufig zu einer erhöhten Geräuschkulisse. Für die direkt angrenzenden Wohnungen bedeutet dies eine spürbare und dauerhafte Beeinträchtigung der Wohnqualität – insbesondere auch in den Abendstunden sowie bei Nutzung von Balkonen, Terrassen oder geöffneten Fenstern. Anlage 1 # zu Vorlage ABA/022/2026 4. Einschränkung der Privatsphäre Die verstärkte Nutzung des Bereichs unmittelbar vor den Wohnhäusern führt zudem zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Privatsphäre. Besonders betroffen sind Erdgeschosswohnungen sowie Wohnbereiche mit straßenseitigen Außenflächen. Ein ungestörtes Wohnen wird dadurch deutlich erschwert. 5. Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Standortwahl In der Gesamtabwägung erscheint die geplante Maßnahme an diesem konkreten Standort nicht verhältnismäßig. Der Nutzen für die Allgemeinheit steht aus unserer Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zu den konkreten Nachteilen für die direkt betroffenen Anwohner. Unsere Erwartung Wir bitten Sie daher eindringlich, die Planung an diesem Standort erneut und sorgfältig zu überprüfen. Insbesondere erwarten wir, dass • die bereits angespannte Parkplatzsituation angemessen berücksichtigt wird, • bestehende Mobilitätsangebote in unmittelbarer Nähe in die Bewertung einbezogen werden, • sowie die Auswirkungen auf Lärm, Wohnqualität und Privatsphäre realistisch bewertet werden. Wir gehen davon aus, dass die berechtigten Interessen der Anwohner in die weitere Entscheidungsfindung einfließen und entsprechend berücksichtigt werden. Für eine schriftliche Rückmeldung zu unseren Einwendungen danken wir Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen (Namen von 8 Bewohnerinnen und Bewohnern) Rolandstraße 24a 40476 Düsseldorf (Fortsetzung s. nächste Seite) Anlage 1 # zu Vorlage ABA/022/2026 Zusätzlich möchten wir anhand der vorliegenden Planung konkret verdeutlichen, welche Auswirkungen die geplante Mobilitätsstation auf die bestehende Parksituation hat: • Im Bereich des schwarz markierten Abschnitts würden voraussichtlich etwa 2–3 Parkplätze entfallen. • Auch im gelb markierten Bereich gehen weitere 2–3 Parkplätze verloren, was die ohnehin angespannte Parksituation zusätzlich verschärft. • Besonders kritisch ist der blau markierte Bereich, da hier nicht nur mehrere reguläre Parkplätze wegfallen, sondern auch ein Behindertenparkplatz betroffen ist, der für betroffene Anwohner von besonderer Bedeutung ist. • Im rot markierten Bereich entfallen ebenfalls Parkmöglichkeiten. Dieser Bereich befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern und Terrassen, wodurch neben dem Parkplatzverlust auch eine zusätzliche Belastung der Anwohner durch Nutzung und Nähe entsteht. Insgesamt wird durch die geplante Maßnahme eine erhebliche Anzahl an bestehenden Parkplätzen entfernt, obwohl die Parkplatzsituation bereits heute stark angespannt ist. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass entlang der bestehenden Baumallee bereits an nahezu jedem Baum Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/022/2026