Angaben der Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche auf der Vereinsstraße und auf der Ottostraße - Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW -
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Im Original formuliert
die Bezirksvertretung 7 beschließt: Die BV 7 bittet die Verwaltung, die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche auf der Vereinsstraße und auf der Ottostraße transparent und strukturiert anzugeben. Dabei sollen Angebote für folgende Varianten berücksichtigt und öffentlich bekanntgegeben werden: Beispiel Ottostraße: vorhanden Basaltpflaster, Abmessung 16x16x16 cm, im Sandbett Unterbau ungebundene Tragschicht, weiteres unbekannt Abmessungen der Straße ca. 7,20 m x 108,00 m, insgesamt ca. 28.000 Pflastersteine Variante 1 Vorhandenes Pflaster ausbauen, seitlich lagern vorhandenen Unterbau ausbauen und entsorgen neuen Unterbau liefern und einbauen seitlich gelagertes Pflaster wieder sach- und fachgerecht einbauen Variante 2 vorhandenes Pflaster ausbauen und entsorgen vorhandenen Unterbau ausbauen und entsorgen neuen Unterbau liefern und einbauen neues Basaltpflaster liefern Basalt-Natursteinpflaster sach- und fachgerecht einbauen Variante 3 vorhandenes Pflaster ausbauen und entsorgen vorhandenen Unterbau ausbauen und entsorgen neuen Unterbau für Asphaltoberbau liefern und einbauen Asphaltoberbau liefern und einbauen zuzüglich Kosten für Baustelleneinrichtung, Genehmigungen, Planung zuzüglich geschätzt für Nebenarbeiten zuzüglich Mehrwertsteuer, z. Zt. 19 % Die gleichen Angebote sollen für die Vereinsstraße eingeholt werden, deren Abmessung sich aber nicht wesentlich von der der Ottostraße unterscheidet. Mögliche Anbieter sollen erwiesenermaßen die Expertise für beide Arten von Fahrbahnoberfläche haben.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die BV 7 hat sich in der Sitzung Ende Januar mehrheitlich für die Variante zur Wiederherstellung des Kopfsteinpflasters ausgesprochen. Allerdings war dieses Votum mit der Aussage verbunden, dass die BV 7 die Mehrkosten gegenüber der Variante Asphaltoberfläche nicht mit eigenen Mitteln tragen kann. Das Budget der BV 7 beläuft sich auf eine Größenordnung von ca. 200.000 € , die Mehrkosten für die Kopfsteinpflastervariante wurden auf mehrere 100.000 € veranschlagt. Deshalb wird es so kommen, dass die Stadt sagt, dass sie die Mehrkosten in Anbetracht der knappen Haushaltsmittel nicht tragen kann und deshalb nur die billigste Variante, vermeintlich Asphaltbelag, in Frage kommt. Bisher hat sich allerdings niemand die Mühe gemacht, eine faktenbasierte Kostenvergleichsrechnung im Sinne der oben genannten Struktur anzufertigen. Deshalb ist auf Basis der momentanen Erkenntnislage, die eher eine Vermutungslage darstellt, ein fiskal- und umweltpolitischer Blindflug vorprogrammiert. Eigene Recherchen der Nachbarschaftsinitiative heyheye weisen darauf hin, dass die Mehrkosten für die Variante Kopfsteinpflaster um mindestens eine Zehnerpotenz kleiner als die im Raum stehenden 400.000 € oder 500.000 € sind. heyheye liegen sogar belastbare Zahlen vor, nach der die Variante 1 unter Wiederverwendung des vorhandenen Pflasters die kostengünstigste ist. Deshalb ist Kostentransparenz und Faktenkenntnis unabdingbar und wird mit dem Antrag eingefordert. Die Zahlen von heyheye basieren auf den Angaben, welche uns der ehemalige Bauleiter eines sehr bekannten Düsseldorfer Bauprojektes zur Verfügung gestellt hat. Diese zeigen das beschriebene Szenario. Danach wäre es eine Geld- und Ressourcenverschwendung, wenn in den beiden Straßen ein Asphaltbelag eingebaut würde. Natürlich müssen diese Zahlen validiert und inflationsbereinigt betrachtet werden, aber die Tendenz ist nicht zu leugnen. Nur wenn valide Zahlen auf dem Tisch liegen, kann eine rationale Entscheidung getroffen werden, bei der dann Abwägungsprozesse auf einer rationalen Grundlage erfolgen können.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Vorgang · BV7/074/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.1
Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/074/2026