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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588650.pdf
Published Time: 2026-06-12T06:48:00.000Z
Number of Pages: 5
Markdown Content:
SCHUA/047/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe der Landeshauptstadt
Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 – aktueller Sachstand Juni 2026
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 23.06.2026 Kenntnisnahme
Jugendhilfeausschuss 24.06.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde-
rungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der bundesgesetzliche
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sukzessive mit
Beginn der ersten Klasse eingeführt. Auch wenn inzwischen der gemeinsame Runderlass
„Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im
Primarbereich“ mehrerer NRW-Ministerien veröffentlicht wurde (16.04.2026), steht weiterhin
eine schulgesetzliche Verankerung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs in NRW aus.
Zudem ist wie gehabt nicht geklärt, ob die Erfüllung dieses Anspruchs in der originären
Verantwortung des Landes liegt oder wirksam auf die Kommune übertragen wurde. Die
Klärung der Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenfrage erfolgt auf gerichtlichem
Weg.
Die ganztägige Betreuung von Kindern in der Primarstufe hat in der Landeshauptstadt
Düsseldorf bereits vor über 20 Jahren ihren Anfang genommen und gewinnt im Hinblick auf
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung. Der steigenden Nachfrage
wurde in Düsseldorf bereits in der Vergangenheit durch einen stetigen Ausbau der
Betreuungs-plätze sowie durch Festlegung qualitativer Standards nachgekommen. Es ist
gelungen, die Versorgungsquote stetig zu erhöhen, sodass bereits vor Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit den bestehenden
additiven Gruppen, den Ganztagsklassen, der Übermittagsbetreuung, der bewegten
Schulkindbetreuung in Sportvereinen und den Betreuungsangeboten der Kinder- und Seite 2
Jugendarbeit eine Versorgungquote im Schuljahr 2025/2026 von rund 85 % erreicht werden
konnte.
Der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, ein verlässliches,
qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot im Primarbereich für Familien vorzuhalten und
ihnen sowie den beteiligten Akteuren frühzeitige Planungssicherheit zu bieten. Daher hat sie
unabhängig von den weiterhin offenen Rechtsfragen und unter dem Vorbehalt weiterer,
gegebenenfalls abweichender landesrechtlicher Regelungen, proaktiv eine neue Konzeption
zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/2027 entwickelt. Durch
das bedarfsdeckende Angebot kann die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs
sichergestellt werden. Über die bundesgesetzlichen Vorgaben eines jahrgangsstufenweisen
Ausbaus hinaus wird in Düsseldorf jedem Kind in der Grundschule ein Schulplatz als
Ganztagsplatz angeboten.
Die neue Konzeption der Ganztagsbetreuung in der Primarstufe basiert auf einem modularen
System mit Betreuungszeiten bis 14 Uhr, 15 Uhr oder 16 Uhr, die von den Eltern für ein Jahr
gewählt werden. Die neu eingeführte Betreuungszeit bis 15 Uhr berücksichtigt somit
insbesondere den Wunsch der Eltern nach einer zuverlässigen Betreuung mit einer Abholzeit
vor 16 Uhr. Das Angebot des Rhythmisierten Ganztags (Ganztagsklassen) sowie das
erfolgreiche Konzept der bewegten Schulkindbetreuung finden weiterhin statt (vgl.
SCHUA/016/2025).
Durch die neue Konzeption ist eine strukturelle Neufassung der Elternbeitragssatzung
notwendig geworden, die bereits beschlossen wurde (vgl. JHA/038/2025).
Um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch infrastrukturell dauerhaft
sicherzustellen, wurden bereits 2023 mit allen 94 Düsseldorfer Grund- und Förderschulen
Potenzialanalysen durch multiprofessionelle Teams der Verwaltung erstellt. Nach
gemeinsamer Auswertung dieser standortspezifischen Potenzialanalysen erfolgte im Jahr
2024 mit jeder Schule die Abstimmung individueller, verbindlicher Raumprogramme. Auf
dieser Grundlage konnten die baulichen Bedarfe an den Grund- und Förderschulen mit
Primarstufe konkretisiert werden. Neben baulichen Maßnahmen zur Qualifikation und/ oder
Erweiterung der vorhandenen Flächen für die Ganztagsbetreuung sind zwingend
Maßnahmen zur Sicherstellung der Verpflegung der Kinder notwendig. Die daraus
resultierenden, erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des sukzessiven
Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/27 wurden am
10.07.2025 vom Rat der Stadt Düsseldorf im Sammelbeschluss „SOM IX“ beschlossen (vgl.
SCHUA/029/2025).
Nach Einbringung der neuen Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe ab dem
Schuljahr 2026/2027 in den politischen Gremienlauf wurden das Anmeldeverfahren zur
Ganztagsbetreuung in den zukünftigen zweiten bis vierten Klassen sowie das kombinierte
Anmeldeverfahren zum Schulplatz und zur Ganztagsbetreuung für die zukünftigen
Erstklässler*innen von der Verwaltung durchgeführt.
Alle Familien haben direkt nach den Sommerferien 2025 Informationen zur Anmeldung für
eine Ganztagsbetreuung (Wahl des Betreuungsumfangs) und die zukünftigen Erstkläss-
ler*innen zusätzlich Informationen zur Schulanmeldung erhalten. Die Anmeldephase endete
mit Beginn der Herbstferien.
Nach Abschluss der Anmeldetage am 9. Oktober 2025 haben alle städtischen Grundschulen
die Anmeldezahlen zum Schulplatz und zur gewünschten Ganztagsbetreuung über eine
digitale Abfrage an den Schulträger gemeldet. Seite 3
Es zeigte sich folgendes Wahlverhalten:
Verteilung auf die Betreuungsmodelle in Prozent
In der Anmeldung von Betreuungsbedarfen ist ein deutlicher Anstieg von 85 % auf 91 % zu
verzeichnen. Nur 9 % der Eltern haben zum Zeitpunkt der Anmeldung keinen Bedarf an
Betreuung zurückgemeldet.
In der Betrachtung der einzelnen Zeitmodelle ist der Betreuungsrahmen bis 16 Uhr als
bewährtes Angebot mit einer Nachfrage von über 54 % weiterhin am stärksten gewählt.
In der neu eingeführten 15-Uhr-Betreuung sind mit 28 % knapp ein Drittel aller Kinder
angemeldet worden. Das Wahlverhalten deutet an dieser Stelle auf einen bisher nicht
abgedeckten Bedarf hin, der durch die Einführung dieses neuen Zeitrahmens erfüllt werden
konnte.
Die mit der Neukonzeption nun an allen Standorten eingeführte Betreuung bis 14 Uhr bleibt
mit einer Anmeldequote von knapp 9 % auf dem bisherigen Nachfrageniveau und wird als
bedarfsdeckendes Angebot weiterhin aufrechterhalten.
Auch wenn ab Sommer 2026 deutlich mehr Kinder als zuvor das Angebot einer
Ganztagsbetreuung täglich in Anspruch nehmen werden, sind keine Betreuungsengpässe
aufgrund von Personalmangel zu erwarten. Dies gelingt durch die für jedes
Betreuungsmodell und auskömmlich berechneten Personalressourcen.
Auf der Grundlage der Anmeldungen haben das Amt für Soziales und Jugend zusammen mit
dem Amt für Schule und Bildung mit jeder Schule und ihrem jeweiligen Jugendhilfeträger im
Herbst/ Winter 2025/2026 individuelle Qualitätsdialoge geführt, in denen kooperativ standort-
spezifische Fragen und Herausforderungen geklärt und die optimalen Voraussetzungen für
einen gelingenden Start ins Schuljahr 2026/27 geschaffen werden können.
Für die gebundenen Ganztagsförderschulen in städtischer Trägerschaft wurde in
Zusammenarbeit mit den Schulen und der Schulaufsicht ein tragfähiges und die besonderen
Bedarfe sowie Rahmenbedingungen umfassendes Konzept für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich erstellt (vgl. SCHUA/022/2026) Seite 4
Aktueller Sachstand
Das Anmeldeverfahren hat bestätigt, dass die Neukonzeption der Ganztagsbetreuung die
Bedarfe der Kinder und Eltern sowie die systemischen Belange aller Beteiligten
grundsätzlich angemessen würdigt. Zum Schuljahr 2026/2027 sind damit die grundlegenden
konzeptionellen Arbeiten umgesetzt. Anregungen zum Verfahren wurden und werden
weiterhin aufgenommen und für die weiteren Planungsschritte berücksichtigt.
Das Amt für Soziales und Jugend führt zusammen mit dem Amt für Schule und Bildung
fortlaufend im derzeitigen Veränderungsprozess zur Umsetzung der Neukonzeption der
Ganztagsbetreuung im Bedarfsfall mit Schulen, Jugendhilfeträgern und Eltern individuelle
Gespräche zur Klärung offener Fragen und zur Unterstützung bei unterschiedlichen
individuellen Lösungsansätzen in den jeweiligen Standorten. Der gegenüber der Verwaltung
vorgetragene individuelle Gesprächsbedarf zur Neukonzeption der Ganztagsbetreuung ist
nur noch marginal. Auch mit weiteren Partnern wie dem Stadtsportbund ist die Verwaltung
fortlaufend zur Implementierung der Bewegten Schulkindbetreuung in das neue modulare
System im beständigen Austausch (vgl. SCHUA/38/2026).
Derzeit werden die individuellen Betreuungsverträge zur Ganztagsbetreuung im Schuljahr
2026/27 zwischen den Eltern und den städtischen Schulen geschlossen. Die Elternverträge
wurden entsprechend dem neuen modularen Betreuungssystem rechtssicher angepasst.
Den Schulen wurden die Elternverträge Mitte April bereitgestellt. Die Elternverträge dienen
der finalen Berechnung der Personalressourcen für die Betreuung durch die freien
Jugendhilfeträger.
Unabhängig von dem gewählten Betreuungsmodell, können im Einvernehmen zwischen
Träger und Schule analog zu den bisherigen Möglichkeiten die konkreten Anfangs- und
Schließzeiten der Betreuung in den einzelnen Modellen an die Stundenplanung angepasst
werden. Darüber hinaus können Schulen in Absprache mit dem Betreuungspartner im
Bedarfsfall unverändert wie bislang auch Betreuungszeiten nach 16.00 Uhr anbieten. Im
Elternvertrag sind diese variabel gestalteten Betreuungszeiten, sofern vor Ort angeboten,
automatisch enthalten. Eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung ist nicht notwendig.
Der Rücklauf der Elternverträge ist trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht abgeschlossen.
Somit konnten noch keine abschließenden standortscharfen Berechnungen an die freien
Träger übermittelt werden.
Parallel dazu erfolgten in den vergangenen Monaten konstruktive Gespräche zwischen
Trägern der freien Jugendhilfe und der Verw altung zum Abschluss einer
Grundsatzv ereinbarung zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe, welche die Eckpunkte
der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und freien Jugendhilfeträgern umfasst. E ine
Unterzeichnung dieser Grundsatz vereinbarung ist noch für Juni 2026 geplant. Auf Basis der
unterzeichneten Elternverträge und der Rahmenvereinbarung werden die standortscharfen
Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet, um alle formellen Erfordernisse der
Landeserlasse zu erfüllen. Noch vor den Sommerferien 2026 werden somit alle vertraglichen
und formellen Anforderungen vorliegen, um mit der neukonzipierten Ganztagsbetreuung zum
Schuljahr 2026/27 starten zu können.
Die strukturellen / räumlichen Vorbereitungen in den Schulen laufen auf Hochtouren. Für
eine flexiblere Raumnutzung erhalten alle Schulen zusätzliche Ausstattung entsprechend der
gemeldeten Bedarfe. Größere bauliche Veränderungen, wie zum Bespiel Erweiterungs- oder
Neubauten, werden intensiv geplant. Gegebenenfalls erforderliche Interimslösungen werden
vorbereitet und insbesondere die zusätzlichen Küchen bis zum neuen Schuljahr eingebaut.
Auch die Ferienbetreuung ist über die Neukonzeption weitestgehend sichergestellt. In jedem Seite 5
Stadtbezirk steht im Bedarfsfall eine Betreuung in den Ferien über Angebote der Schulen
oder anderweitigen Angeboten, wie beispielsweise die Düsselferien, für die Kinder zur
Verfügung. In diesem Zusammenhang ist u.a. auch das neue Konzept „Düsselferien meets
Adventure School“ im Kulturhaus Süd als ganztägiges Ferienangebot im Düsseldorfer Süden
entwickelt worden, das als Pilotprojekt in der 2. Sommerferienhälfte 2026 in Kooperation der
Ämter 51, 40 und dem zdi (Zukunft durch Innovation.NRW) an den Start gehen wird.
Ausblick
Die Verwaltung wird die Schulen und die Jugendhilfeträger in der Umsetzung des
Rechtsanspruchs weiterhin engmaschig begleiten. Dadurch kann die Verwaltung auch
Anpassungsbedarfe in den Prozessabläufen und Rahmenbedingungen erkennen und in
Abstimmung mit allen Beteiligten erforderliche Änderungen vornehmen.
Mit der Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen,
in der Tagespflege und im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Primarbereich werden zum
01.08.2027 einkommensschwächere Familien finanziell entlastet.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein Gremium analog der Systematik einer AG §78 SGB
VIII implementiert, das sich mit der Qualität in der Umsetzung des Rechtsanspruches in der
Ganztagsbetreuung im Primarbereich und in der Sekundarstufe I beschäftigt. Dazu wird
gesondert eine Vorlage in die relevanten Ausschüsse gegeben.
Fazit
Trotz ausstehender landesrechtlicher Regelung hat die Landeshauptstadt Düsseldorf den
bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sinne der Kinder frühzeitig
aufgegriffen. In einem gemeinsam gestalteten Prozess aller Beteiligten – Verwaltung,
Schulaufsicht, Schulen und Träger – wurde in einem umfassenden Transformationsprozess
eine tragfähige und zukunftsfähige Neukonzeption entwickelt.
Der damit verbundene Systemwechsel kann nun zum neuen Schuljahr 2026/27 erfolgreich
umgesetzt werden. Dies ist das Ergebnis des außerordentlichen Engagements aller
Beteiligten, die mit hoher Intensität und großem Verantwortungsbewusstsein weiterhin an der
Umsetzung arbeiten.
Das Wahlverhalten der Eltern ist eine deutliche Bestätigung der Neukonzeption und zeugt
von einer hohen Akzeptanz bei der Mehrheit der Eltern in Düsseldorf. Die Landeshauptstadt
Düsseldorf hat damit eine verlässliche Grundlage für eine moderne, verantwortungsvolle,
soziale und bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung geschaffen.