Informationsvorlage Aktenzeichen SCHUA/047/2026

Düsseldorf plant neue Ganztagsbetreuung ab 2026

Amtlicher Titel: Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 – aktueller Sachstand Juni 2026

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Stadt Düsseldorf informiert über die neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage am 24. Juni 2026 zur Kenntnis. Die Umsetzung startet im Schuljahr 2026/27.

Einordnung

Die Stadt Düsseldorf plant eine neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe. Der Jugendhilfeausschuss wird die Informationsvorlage am 24. Juni 2026 um 15:00 Uhr besprechen. Die Umsetzung soll im Schuljahr 2026/27 beginnen.

Hintergrund

Die neue Konzeption zielt darauf ab, die Ganztagsbetreuung in Grundschulen zu verbessern. Dies ist Teil der Bemühungen, die Bildungsangebote in Düsseldorf zu erweitern und zu optimieren.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Vorlage wird im Jugendhilfeausschuss behandelt. Eine positive Entscheidung könnte die Betreuungsangebote für Grundschüler in Düsseldorf erheblich verbessern.

Nächste Schritte

Der Jugendhilfeausschuss trifft sich am 24. Juni 2026. Nach der Kenntnisnahme wird die Umsetzung der Konzeption vorbereitet.

Die wichtigsten Punkte

  • Neuer Konzept zur Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/27
  • Jugendhilfeausschuss tagt am 24. Juni 2026
  • Vorlage zur Kenntnisnahme
  • Ziel: Verbesserung der Betreuungsangebote für Grundschüler
  • Informationsvorlage verfügbar unter: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588650.pdf

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • notwendig geworden, die bereits beschlossen wurde (vgl. JHA/038/2025).
  • 2024 mit jeder Schule die Abstimmung individueller, verbindlicher Raumprogramme. Auf
  • 10.07.2025 vom Rat der Stadt Düsseldorf im Sammelbeschluss „SOM IX“ beschlossen (vgl.
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Title: Informationsvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588650.pdf Published Time: 2026-06-12T06:48:00.000Z Number of Pages: 5 Markdown Content: SCHUA/047/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 – aktueller Sachstand Juni 2026 Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 23.06.2026 Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 24.06.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde- rungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sukzessive mit Beginn der ersten Klasse eingeführt. Auch wenn inzwischen der gemeinsame Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ mehrerer NRW-Ministerien veröffentlicht wurde (16.04.2026), steht weiterhin eine schulgesetzliche Verankerung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs in NRW aus. Zudem ist wie gehabt nicht geklärt, ob die Erfüllung dieses Anspruchs in der originären Verantwortung des Landes liegt oder wirksam auf die Kommune übertragen wurde. Die Klärung der Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenfrage erfolgt auf gerichtlichem Weg. Die ganztägige Betreuung von Kindern in der Primarstufe hat in der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vor über 20 Jahren ihren Anfang genommen und gewinnt im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung. Der steigenden Nachfrage wurde in Düsseldorf bereits in der Vergangenheit durch einen stetigen Ausbau der Betreuungs-plätze sowie durch Festlegung qualitativer Standards nachgekommen. Es ist gelungen, die Versorgungsquote stetig zu erhöhen, sodass bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit den bestehenden additiven Gruppen, den Ganztagsklassen, der Übermittagsbetreuung, der bewegten Schulkindbetreuung in Sportvereinen und den Betreuungsangeboten der Kinder- und Seite 2 Jugendarbeit eine Versorgungquote im Schuljahr 2025/2026 von rund 85 % erreicht werden konnte. Der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, ein verlässliches, qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot im Primarbereich für Familien vorzuhalten und ihnen sowie den beteiligten Akteuren frühzeitige Planungssicherheit zu bieten. Daher hat sie unabhängig von den weiterhin offenen Rechtsfragen und unter dem Vorbehalt weiterer, gegebenenfalls abweichender landesrechtlicher Regelungen, proaktiv eine neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/2027 entwickelt. Durch das bedarfsdeckende Angebot kann die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Über die bundesgesetzlichen Vorgaben eines jahrgangsstufenweisen Ausbaus hinaus wird in Düsseldorf jedem Kind in der Grundschule ein Schulplatz als Ganztagsplatz angeboten. Die neue Konzeption der Ganztagsbetreuung in der Primarstufe basiert auf einem modularen System mit Betreuungszeiten bis 14 Uhr, 15 Uhr oder 16 Uhr, die von den Eltern für ein Jahr gewählt werden. Die neu eingeführte Betreuungszeit bis 15 Uhr berücksichtigt somit insbesondere den Wunsch der Eltern nach einer zuverlässigen Betreuung mit einer Abholzeit vor 16 Uhr. Das Angebot des Rhythmisierten Ganztags (Ganztagsklassen) sowie das erfolgreiche Konzept der bewegten Schulkindbetreuung finden weiterhin statt (vgl. SCHUA/016/2025). Durch die neue Konzeption ist eine strukturelle Neufassung der Elternbeitragssatzung notwendig geworden, die bereits beschlossen wurde (vgl. JHA/038/2025). Um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch infrastrukturell dauerhaft sicherzustellen, wurden bereits 2023 mit allen 94 Düsseldorfer Grund- und Förderschulen Potenzialanalysen durch multiprofessionelle Teams der Verwaltung erstellt. Nach gemeinsamer Auswertung dieser standortspezifischen Potenzialanalysen erfolgte im Jahr 2024 mit jeder Schule die Abstimmung individueller, verbindlicher Raumprogramme. Auf dieser Grundlage konnten die baulichen Bedarfe an den Grund- und Förderschulen mit Primarstufe konkretisiert werden. Neben baulichen Maßnahmen zur Qualifikation und/ oder Erweiterung der vorhandenen Flächen für die Ganztagsbetreuung sind zwingend Maßnahmen zur Sicherstellung der Verpflegung der Kinder notwendig. Die daraus resultierenden, erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des sukzessiven Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/27 wurden am 10.07.2025 vom Rat der Stadt Düsseldorf im Sammelbeschluss „SOM IX“ beschlossen (vgl. SCHUA/029/2025). Nach Einbringung der neuen Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/2027 in den politischen Gremienlauf wurden das Anmeldeverfahren zur Ganztagsbetreuung in den zukünftigen zweiten bis vierten Klassen sowie das kombinierte Anmeldeverfahren zum Schulplatz und zur Ganztagsbetreuung für die zukünftigen Erstklässler*innen von der Verwaltung durchgeführt. Alle Familien haben direkt nach den Sommerferien 2025 Informationen zur Anmeldung für eine Ganztagsbetreuung (Wahl des Betreuungsumfangs) und die zukünftigen Erstkläss- ler*innen zusätzlich Informationen zur Schulanmeldung erhalten. Die Anmeldephase endete mit Beginn der Herbstferien. Nach Abschluss der Anmeldetage am 9. Oktober 2025 haben alle städtischen Grundschulen die Anmeldezahlen zum Schulplatz und zur gewünschten Ganztagsbetreuung über eine digitale Abfrage an den Schulträger gemeldet. Seite 3 Es zeigte sich folgendes Wahlverhalten: Verteilung auf die Betreuungsmodelle in Prozent In der Anmeldung von Betreuungsbedarfen ist ein deutlicher Anstieg von 85 % auf 91 % zu verzeichnen. Nur 9 % der Eltern haben zum Zeitpunkt der Anmeldung keinen Bedarf an Betreuung zurückgemeldet. In der Betrachtung der einzelnen Zeitmodelle ist der Betreuungsrahmen bis 16 Uhr als bewährtes Angebot mit einer Nachfrage von über 54 % weiterhin am stärksten gewählt. In der neu eingeführten 15-Uhr-Betreuung sind mit 28 % knapp ein Drittel aller Kinder angemeldet worden. Das Wahlverhalten deutet an dieser Stelle auf einen bisher nicht abgedeckten Bedarf hin, der durch die Einführung dieses neuen Zeitrahmens erfüllt werden konnte. Die mit der Neukonzeption nun an allen Standorten eingeführte Betreuung bis 14 Uhr bleibt mit einer Anmeldequote von knapp 9 % auf dem bisherigen Nachfrageniveau und wird als bedarfsdeckendes Angebot weiterhin aufrechterhalten. Auch wenn ab Sommer 2026 deutlich mehr Kinder als zuvor das Angebot einer Ganztagsbetreuung täglich in Anspruch nehmen werden, sind keine Betreuungsengpässe aufgrund von Personalmangel zu erwarten. Dies gelingt durch die für jedes Betreuungsmodell und auskömmlich berechneten Personalressourcen. Auf der Grundlage der Anmeldungen haben das Amt für Soziales und Jugend zusammen mit dem Amt für Schule und Bildung mit jeder Schule und ihrem jeweiligen Jugendhilfeträger im Herbst/ Winter 2025/2026 individuelle Qualitätsdialoge geführt, in denen kooperativ standort- spezifische Fragen und Herausforderungen geklärt und die optimalen Voraussetzungen für einen gelingenden Start ins Schuljahr 2026/27 geschaffen werden können. Für die gebundenen Ganztagsförderschulen in städtischer Trägerschaft wurde in Zusammenarbeit mit den Schulen und der Schulaufsicht ein tragfähiges und die besonderen Bedarfe sowie Rahmenbedingungen umfassendes Konzept für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich erstellt (vgl. SCHUA/022/2026) Seite 4 Aktueller Sachstand Das Anmeldeverfahren hat bestätigt, dass die Neukonzeption der Ganztagsbetreuung die Bedarfe der Kinder und Eltern sowie die systemischen Belange aller Beteiligten grundsätzlich angemessen würdigt. Zum Schuljahr 2026/2027 sind damit die grundlegenden konzeptionellen Arbeiten umgesetzt. Anregungen zum Verfahren wurden und werden weiterhin aufgenommen und für die weiteren Planungsschritte berücksichtigt. Das Amt für Soziales und Jugend führt zusammen mit dem Amt für Schule und Bildung fortlaufend im derzeitigen Veränderungsprozess zur Umsetzung der Neukonzeption der Ganztagsbetreuung im Bedarfsfall mit Schulen, Jugendhilfeträgern und Eltern individuelle Gespräche zur Klärung offener Fragen und zur Unterstützung bei unterschiedlichen individuellen Lösungsansätzen in den jeweiligen Standorten. Der gegenüber der Verwaltung vorgetragene individuelle Gesprächsbedarf zur Neukonzeption der Ganztagsbetreuung ist nur noch marginal. Auch mit weiteren Partnern wie dem Stadtsportbund ist die Verwaltung fortlaufend zur Implementierung der Bewegten Schulkindbetreuung in das neue modulare System im beständigen Austausch (vgl. SCHUA/38/2026). Derzeit werden die individuellen Betreuungsverträge zur Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/27 zwischen den Eltern und den städtischen Schulen geschlossen. Die Elternverträge wurden entsprechend dem neuen modularen Betreuungssystem rechtssicher angepasst. Den Schulen wurden die Elternverträge Mitte April bereitgestellt. Die Elternverträge dienen der finalen Berechnung der Personalressourcen für die Betreuung durch die freien Jugendhilfeträger. Unabhängig von dem gewählten Betreuungsmodell, können im Einvernehmen zwischen Träger und Schule analog zu den bisherigen Möglichkeiten die konkreten Anfangs- und Schließzeiten der Betreuung in den einzelnen Modellen an die Stundenplanung angepasst werden. Darüber hinaus können Schulen in Absprache mit dem Betreuungspartner im Bedarfsfall unverändert wie bislang auch Betreuungszeiten nach 16.00 Uhr anbieten. Im Elternvertrag sind diese variabel gestalteten Betreuungszeiten, sofern vor Ort angeboten, automatisch enthalten. Eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung ist nicht notwendig. Der Rücklauf der Elternverträge ist trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht abgeschlossen. Somit konnten noch keine abschließenden standortscharfen Berechnungen an die freien Träger übermittelt werden. Parallel dazu erfolgten in den vergangenen Monaten konstruktive Gespräche zwischen Trägern der freien Jugendhilfe und der Verw altung zum Abschluss einer Grundsatzv ereinbarung zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe, welche die Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und freien Jugendhilfeträgern umfasst. E ine Unterzeichnung dieser Grundsatz vereinbarung ist noch für Juni 2026 geplant. Auf Basis der unterzeichneten Elternverträge und der Rahmenvereinbarung werden die standortscharfen Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet, um alle formellen Erfordernisse der Landeserlasse zu erfüllen. Noch vor den Sommerferien 2026 werden somit alle vertraglichen und formellen Anforderungen vorliegen, um mit der neukonzipierten Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/27 starten zu können. Die strukturellen / räumlichen Vorbereitungen in den Schulen laufen auf Hochtouren. Für eine flexiblere Raumnutzung erhalten alle Schulen zusätzliche Ausstattung entsprechend der gemeldeten Bedarfe. Größere bauliche Veränderungen, wie zum Bespiel Erweiterungs- oder Neubauten, werden intensiv geplant. Gegebenenfalls erforderliche Interimslösungen werden vorbereitet und insbesondere die zusätzlichen Küchen bis zum neuen Schuljahr eingebaut. Auch die Ferienbetreuung ist über die Neukonzeption weitestgehend sichergestellt. In jedem Seite 5 Stadtbezirk steht im Bedarfsfall eine Betreuung in den Ferien über Angebote der Schulen oder anderweitigen Angeboten, wie beispielsweise die Düsselferien, für die Kinder zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist u.a. auch das neue Konzept „Düsselferien meets Adventure School“ im Kulturhaus Süd als ganztägiges Ferienangebot im Düsseldorfer Süden entwickelt worden, das als Pilotprojekt in der 2. Sommerferienhälfte 2026 in Kooperation der Ämter 51, 40 und dem zdi (Zukunft durch Innovation.NRW) an den Start gehen wird. Ausblick Die Verwaltung wird die Schulen und die Jugendhilfeträger in der Umsetzung des Rechtsanspruchs weiterhin engmaschig begleiten. Dadurch kann die Verwaltung auch Anpassungsbedarfe in den Prozessabläufen und Rahmenbedingungen erkennen und in Abstimmung mit allen Beteiligten erforderliche Änderungen vornehmen. Mit der Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen, in der Tagespflege und im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Primarbereich werden zum 01.08.2027 einkommensschwächere Familien finanziell entlastet. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein Gremium analog der Systematik einer AG §78 SGB VIII implementiert, das sich mit der Qualität in der Umsetzung des Rechtsanspruches in der Ganztagsbetreuung im Primarbereich und in der Sekundarstufe I beschäftigt. Dazu wird gesondert eine Vorlage in die relevanten Ausschüsse gegeben. Fazit Trotz ausstehender landesrechtlicher Regelung hat die Landeshauptstadt Düsseldorf den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sinne der Kinder frühzeitig aufgegriffen. In einem gemeinsam gestalteten Prozess aller Beteiligten – Verwaltung, Schulaufsicht, Schulen und Träger – wurde in einem umfassenden Transformationsprozess eine tragfähige und zukunftsfähige Neukonzeption entwickelt. Der damit verbundene Systemwechsel kann nun zum neuen Schuljahr 2026/27 erfolgreich umgesetzt werden. Dies ist das Ergebnis des außerordentlichen Engagements aller Beteiligten, die mit hoher Intensität und großem Verantwortungsbewusstsein weiterhin an der Umsetzung arbeiten. Das Wahlverhalten der Eltern ist eine deutliche Bestätigung der Neukonzeption und zeugt von einer hohen Akzeptanz bei der Mehrheit der Eltern in Düsseldorf. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat damit eine verlässliche Grundlage für eine moderne, verantwortungsvolle, soziale und bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung geschaffen.

KI-gestützt aufbereitet am 15. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/047/2026