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OVA/108/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Sachstand zu einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für
Mietwagen
Fachbereich:
33 - Amt für Einwohnerwesen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Olaf Wagner
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ordnungs- und
07.10.2026Kenntnisnahme
Verkehrsausschuss
Sachdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Information zum aktuellen Zwischenstand
zur Prüfung einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für Mietwagen
zur Kenntnis.
Im Rahmen der Umsetzung der Strategie zur Schaffung eines rechtssicheren und
wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im Bereich der Personenbeförderung in Düsseldorf
prüft die Landeshauptstadt aktuell weiterhin die Einführung eines
Mindestbeförderungsentgeltes (MBE) für den Mietwagenverkehr. Im Zentrum der Prüfung
steht die Frage, ob ohne weiteres behördliches Eingreifen mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen zu erwarten ist und
ob die Sicherstellung der Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich infolge eines potenziell
ruinösen Wettbewerbs zwischen Taxen- und Mietwagen gefährdet sein könnte. Ziel des
laufenden Prüfverfahrens ist es, die tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen auf dem
örtlichen Mietwagenmarkt auf einer belastbaren empirischen Grundlage zu erfassen und
hieraus eine fachlich und rechtlich fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere
Vorgehen abzuleiten, welche dann den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung
vorgelegt werden soll.
Die Prüfung erfolgt durch eine eigens eingerichtete Task Force in der fachlich zuständigen
Abteilung Straßenverkehrsamt - Verkehrsgewerbestelle und unter Beteiligung des
Rechtsamtes, des Dezernates 04 sowie der Leitung des Amtes für Einwohnerwesen.
Ergänzend wurde und wir laufend ein interkommunaler Erfahrungsaustausch mit denjenigen
Behörden durchgeführt, die ein Mindestbeförderungsentgelt bereits eingeführt haben,
dessen Einführung derzeit prüfen oder sich nach einer Einführung gerichtlich aussetzen
mussten.
Was bisher geschah: Datenerhebung zur Identifizierung von Preisunterschieden
Um eine fundierte Datengrundlage zu erhalten, hat die Verkehrsgewerbestelle im Sommer
2026 über einen Zeitraum von sechs Wochen eine umfassende Datenerhebung von
verschiedenen Fahrtstrecken zu unterschiedlichen Uhrzeiten durchgeführt. Gegenstand der
Erhebung waren insbesondere die bei den entsprechenden Beförderungsvorgängen
festgestellten Beförderungsentgelte sowie die für deren Einordnung relevanten Fahrt- und
Angebotsparameter. Der mehrwöchige Erhebungszeitraum wurde gewählt, um zu
gewährleisten, dass die Auswertung nicht lediglich eine punktuelle Marktsituation abbildet,
sondern eine hinreichend belastbare und repräsentative Grundlage für die weitere fachliche
Bewertung bietet.
Die erste Auswertung der erhobenen Daten zeigt Preisunterschiede innerhalb des
untersuchten Beförderungsmarktes. Die bisherigen Erkenntnisse weisen darauf hin, dass
eine weitergehende Prüfung der Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes fachlich
angezeigt ist. Insbesondere sind die festgestellten Preisstrukturen und Preisabweichungen
im Zusammenhang mit den weiteren maßgeblichen Markt- und Beförderungsparametern zu
betrachten und hinsichtlich ihrer Aussagekraft für die mögliche Einführung eines
Mindestbeförderungsentgeltes einzuordnen.
Die Verwaltung hat überdies die von Verwaltungsgerichten (VG Köln, Beschluss vom
31.07.2026 - 18 L 1489/26; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.04.2026 - 7 L 141/26; VG
Leipzig , Urteil vom 15.11.2024 - 1 K 311/23) bereits getroffenen Entscheidungen zur
Rechtmäßigkeit eingeführter Mindestbeförderungsentgelte in anderen Städten, wie Leipzig,
Essen und Köln ausgewertet bzw. beobachtet die laufenden Entwicklungen, um die
gewonnenen Erkenntnisse in die Bewertung in Düsseldorf mit einfließen zu lassen.
Aktuell im Fokus: Gutachterliche Bewertung
Auf Grundlage der abgeschlossenen Datenerhebung erfolgt derzeit eine gutachterliche
Bewertung durch die Fachverwaltung. Die fachliche Bewertung erfolgt damit unmittelbar und
unter Einbeziehung der in der Verkehrsgewerbestelle vorhandenen fachlichen und
praktischen Kenntnisse des örtlichen Beförderungsmarktes.
Die erhobenen Daten werden systematisch ausgewertet, aufbereitet und hinsichtlich ihrer
Relevanz für die mögliche Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes bewertet. Dabei
werden insbesondere die festgestellten Preisniveaus und Preisdifferenzen, deren Verteilung
und Entwicklung sowie die weiteren aus der Datenerhebung gewonnenen Erkenntnisse
betrachtet. Es gibt bereits jetzt Differenzen zwischen Mietwagen- und Taxipreisen, welche
zum Teil im hohen zweistelligen Prozentbereich liegen. Dies macht tiefergehende Analysen
notwendig.
Darüber hinaus werden die für eine mögliche Einführung eines
Mindestbeförderungsentgeltes maßgeblichen fachlichen und rechtlichen Fragestellungen in
die Bewertung einbezogen. Ziel ist es, die tatsächlichen Marktgegebenheiten
nachvollziehbar darzustellen und auf dieser Grundlage die Voraussetzungen und möglichen
Auswirkungen einer entsprechenden Regelung zu bewerten. Die Ergebnisse werden derzeit
verschriftlicht und zu einer umfassenden fachlichen Entscheidungsgrundlage
zusammengeführt.
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Vorbereitung des weiteren Verfahrens
Parallel zur Erstellung der gutachterlichen Bewertung bereitet die Verwaltung bereits die für
eine mögliche Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes erforderlichen Arbeiten vor.
Hierzu werden insbesondere die mit einer möglichen Umsetzung verbundenen rechtlichen,
organisatorischen, technischen und verfahrensbezogenen Fragestellungen geprüft und die
hierfür erforderlichen Verfahrensschritte vorbereitet.
Durch die parallele Bearbeitung soll erreicht werden, dass nach Abschluss der fachlichen
Bewertung und dem anschließenden politischen Entscheidungsfindungsprozess die weiteren
Umsetzungsschritte ohne vermeidbare zeitliche Verzögerungen eingeleitet werden könnten.
Die abschließende fachliche Bewertung bleibt jedoch der derzeit in Bearbeitung befindlichen
gutachterlichen Bewertung vorbehalten.
Weiteres Vorgehen und Fahrplan
Nach Fertigstellung der gutachterlichen Bewertung durch die Verkehrsgewerbestelle werden
die Ergebnisse verwaltungsintern abschließend bewertet und aufbereitet. Nach derzeitiger
Planung geht die Verwaltung davon aus, dass die Prüfung bis Anfang 2027 abgeschlossen
werden kann, damit sie dann den zuständigen politischen Gremien zur weiteren Beratung
und Entscheidungsfindung vorgelegt werden kann. Auf dieser Grundlage soll sodann über
das weitere Vorgehen und gegebenenfalls über die konkrete Ausgestaltung eines
Mindestbeförderungsentgeltes entschieden werden
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