Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/108/2026

Düsseldorf prüft Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen

Amtlicher Titel: Sachstand zu einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für Mietwagen

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Beratung geplant Nächster Termin am 07.10.2026 bei Ordnungs- und Verkehrsausschuss.
7. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 24. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Ordnungs‑ und Verkehrsausschuss bekommt eine Informationsvorlage zum aktuellen Stand einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für Mietwagen. Es gibt noch keine Entscheidung; die Vorlage wird am 7. Oktober 2026 im Ausschuss zur Kenntnis genommen. Ein solches Entgelt würde den Mindestpreis festlegen, den Mietwagen‑Kunden pro Fahrt zahlen müssen.

Warum wichtig

Ein eingeführtes Mindestbeförderungsentgelt könnte die Fahrtkosten für Kurzstrecken‑Mietwagen erhöhen und damit die Gesamtkosten für Pendler und Touristen in Düsseldorf steigen.

Die Details

  • Thema: mögliche Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für Mietwagen
  • Vorlage: OVA/108/2026
  • Typ: Informationsvorlage
  • Beratung: Ordnungs‑ und Verkehrsausschuss, 7. Oktober 2026, Kenntnisnahme
  • Status: noch keine Entscheidung

Einordnung

Die Vorlage ist rein informativ und dient der Vorbereitung des Ausschusses. Sie kann jedoch die zukünftige Preisgestaltung für Mietwagen in Düsseldorf beeinflussen und damit die Kosten für Fahrgäste und die Wettbewerbsbedingungen der Anbieter verändern.

Hintergrund

Ein Mindestbeförderungsentgelt ist ein festgelegter Mindestpreis, den Mietwagen‑Betreiber pro Beförderung verlangen dürfen. Ziel ist, Preisunterbietungen zu verhindern und eine Grunddeckung der Kosten sicherzustellen.

Beschluss & Empfehlung

  • Auswirkungen einer entsprechenden Regelung zu bewerten. Die Ergebnisse werden derzeit
  • die Ergebnisse verwaltungsintern abschließend bewertet und aufbereitet. Nach derzeitiger
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
OVA/108/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sachstand zu einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für Mietwagen Fachbereich: 33 - Amt für Einwohnerwesen Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Olaf Wagner Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ordnungs- und 07.10.2026Kenntnisnahme Verkehrsausschuss Sachdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Information zum aktuellen Zwischenstand zur Prüfung einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für Mietwagen zur Kenntnis. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie zur Schaffung eines rechtssicheren und wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im Bereich der Personenbeförderung in Düsseldorf prüft die Landeshauptstadt aktuell weiterhin die Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes (MBE) für den Mietwagenverkehr. Im Zentrum der Prüfung steht die Frage, ob ohne weiteres behördliches Eingreifen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen zu erwarten ist und ob die Sicherstellung der Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich infolge eines potenziell ruinösen Wettbewerbs zwischen Taxen- und Mietwagen gefährdet sein könnte. Ziel des laufenden Prüfverfahrens ist es, die tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen auf dem örtlichen Mietwagenmarkt auf einer belastbaren empirischen Grundlage zu erfassen und hieraus eine fachlich und rechtlich fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen abzuleiten, welche dann den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Die Prüfung erfolgt durch eine eigens eingerichtete Task Force in der fachlich zuständigen Abteilung Straßenverkehrsamt - Verkehrsgewerbestelle und unter Beteiligung des Rechtsamtes, des Dezernates 04 sowie der Leitung des Amtes für Einwohnerwesen. Ergänzend wurde und wir laufend ein interkommunaler Erfahrungsaustausch mit denjenigen Behörden durchgeführt, die ein Mindestbeförderungsentgelt bereits eingeführt haben, dessen Einführung derzeit prüfen oder sich nach einer Einführung gerichtlich aussetzen mussten. Was bisher geschah: Datenerhebung zur Identifizierung von Preisunterschieden Um eine fundierte Datengrundlage zu erhalten, hat die Verkehrsgewerbestelle im Sommer 2026 über einen Zeitraum von sechs Wochen eine umfassende Datenerhebung von verschiedenen Fahrtstrecken zu unterschiedlichen Uhrzeiten durchgeführt. Gegenstand der Erhebung waren insbesondere die bei den entsprechenden Beförderungsvorgängen festgestellten Beförderungsentgelte sowie die für deren Einordnung relevanten Fahrt- und Angebotsparameter. Der mehrwöchige Erhebungszeitraum wurde gewählt, um zu gewährleisten, dass die Auswertung nicht lediglich eine punktuelle Marktsituation abbildet, sondern eine hinreichend belastbare und repräsentative Grundlage für die weitere fachliche Bewertung bietet. Die erste Auswertung der erhobenen Daten zeigt Preisunterschiede innerhalb des untersuchten Beförderungsmarktes. Die bisherigen Erkenntnisse weisen darauf hin, dass eine weitergehende Prüfung der Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes fachlich angezeigt ist. Insbesondere sind die festgestellten Preisstrukturen und Preisabweichungen im Zusammenhang mit den weiteren maßgeblichen Markt- und Beförderungsparametern zu betrachten und hinsichtlich ihrer Aussagekraft für die mögliche Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes einzuordnen. Die Verwaltung hat überdies die von Verwaltungsgerichten (VG Köln, Beschluss vom 31.07.2026 - 18 L 1489/26; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.04.2026 - 7 L 141/26; VG Leipzig , Urteil vom 15.11.2024 - 1 K 311/23) bereits getroffenen Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit eingeführter Mindestbeförderungsentgelte in anderen Städten, wie Leipzig, Essen und Köln ausgewertet bzw. beobachtet die laufenden Entwicklungen, um die gewonnenen Erkenntnisse in die Bewertung in Düsseldorf mit einfließen zu lassen. Aktuell im Fokus: Gutachterliche Bewertung Auf Grundlage der abgeschlossenen Datenerhebung erfolgt derzeit eine gutachterliche Bewertung durch die Fachverwaltung. Die fachliche Bewertung erfolgt damit unmittelbar und unter Einbeziehung der in der Verkehrsgewerbestelle vorhandenen fachlichen und praktischen Kenntnisse des örtlichen Beförderungsmarktes. Die erhobenen Daten werden systematisch ausgewertet, aufbereitet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die mögliche Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes bewertet. Dabei werden insbesondere die festgestellten Preisniveaus und Preisdifferenzen, deren Verteilung und Entwicklung sowie die weiteren aus der Datenerhebung gewonnenen Erkenntnisse betrachtet. Es gibt bereits jetzt Differenzen zwischen Mietwagen- und Taxipreisen, welche zum Teil im hohen zweistelligen Prozentbereich liegen. Dies macht tiefergehende Analysen notwendig. Darüber hinaus werden die für eine mögliche Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes maßgeblichen fachlichen und rechtlichen Fragestellungen in die Bewertung einbezogen. Ziel ist es, die tatsächlichen Marktgegebenheiten nachvollziehbar darzustellen und auf dieser Grundlage die Voraussetzungen und möglichen Auswirkungen einer entsprechenden Regelung zu bewerten. Die Ergebnisse werden derzeit verschriftlicht und zu einer umfassenden fachlichen Entscheidungsgrundlage zusammengeführt. Seite 2 Vorbereitung des weiteren Verfahrens Parallel zur Erstellung der gutachterlichen Bewertung bereitet die Verwaltung bereits die für eine mögliche Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes erforderlichen Arbeiten vor. Hierzu werden insbesondere die mit einer möglichen Umsetzung verbundenen rechtlichen, organisatorischen, technischen und verfahrensbezogenen Fragestellungen geprüft und die hierfür erforderlichen Verfahrensschritte vorbereitet. Durch die parallele Bearbeitung soll erreicht werden, dass nach Abschluss der fachlichen Bewertung und dem anschließenden politischen Entscheidungsfindungsprozess die weiteren Umsetzungsschritte ohne vermeidbare zeitliche Verzögerungen eingeleitet werden könnten. Die abschließende fachliche Bewertung bleibt jedoch der derzeit in Bearbeitung befindlichen gutachterlichen Bewertung vorbehalten. Weiteres Vorgehen und Fahrplan Nach Fertigstellung der gutachterlichen Bewertung durch die Verkehrsgewerbestelle werden die Ergebnisse verwaltungsintern abschließend bewertet und aufbereitet. Nach derzeitiger Planung geht die Verwaltung davon aus, dass die Prüfung bis Anfang 2027 abgeschlossen werden kann, damit sie dann den zuständigen politischen Gremien zur weiteren Beratung und Entscheidungsfindung vorgelegt werden kann. Auf dieser Grundlage soll sodann über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls über die konkrete Ausgestaltung eines Mindestbeförderungsentgeltes entschieden werden Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 29. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/108/2026