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Schulausschuss
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Sitzung kompakt
16.04.2024 · Schulausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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Schulausschuss · Sitzung vom 16.04.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.12.2024. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt Mehrkosten für die Maßnahme „Gesamtschule Aldekerkstraße mit Dreifachsporthalle in Höhe von 6.309.075 EUR. Beschlusslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 10.03.2022 mit der Vorlage SCHUA/002/2022/1 die Ausführung und Finanzierung der Gesamtschule Aldekerkstraße inkl. Sporthalle mit einer Gesamtsumme von 68.245.000 EUR beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) entsprechend zu beauftragen. Es wurde mit dem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss der Auftrag an die Verwaltung zur Prüfung der Herstellung eines Fernwärmeanschlusses erteilt. Die Prüfung hat ergeben, dass der Anschluss möglich ist. Der Anschluss wird umgesetzt.
Kostenübersicht: Genehmigte Kosten lt. AuF-Beschluss 68.245.000 EUR zu beschließende Mehrkosten 6.309.075 EUR Gesamtkosten 74.554.075 EUR prozentuale Abweichung vom AuF-Beschluss 9,24 % Ausgangssituation Zur Schaffung dringend benötigter Gesamtschulkapazitäten soll zum Schuljahr 2024/2025 an der Aldekerkstraße 17-25 eine sukzessive aufbauende Gesamtschule errichtet werden. Die ebenfalls geplante Dreifachsporthalle wird außerhalb der schulischen Nutzung auch dem Vereins- und Breitensport zur Verfügung gestellt. Für die zu realisierende 4-zügige Gesamtschule inklusive Dreifachsporthalle hat die IPM das sogenannte Totalunternehmerverfahren zur Anwendung gebracht. Dieses Verfahren wurde mit einem Architekturwettbewerb verbunden, zu dem die Wettbewerbsteilnehmer eigene Entwürfe auf Basis einer Leistungsbeschreibung eingereicht haben. Aus dem Wettbewerb ist die Nesseler Bau GmbH als Gewinner hervorgegangen. Folglich wurde mit der Nesselerbau Bau GmbH ein Totalunternehmervertrag zum Pauschalpreis in Höhe von 54.450.894 EUR (brutto) zzgl. Preisgleitklausel geschlossen. Der Pauschalpreis berücksichtigt Material- und sonstige Kosten mit Stand vom 01.09.2021. Die Entwicklung der Preise für Baustoffe und Materialien war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung im November 2021 nicht absehbar. Im Totalunternehmervertrag wurde daher definiert, dass der vereinbarte Pauschalpreis nach der Entwicklung der „Preisindizes für Bürogebäude vom statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen" angepasst wird. Maßgeblich ist die Baupreisentwicklung vom 01.09.2021 bis zum 01.09.2023 (Mitte der Bauzeit). Aufgrund der Vertragsgestaltung wurde in der dem Ausführungs- und Finanzierungbeschluss zugrundeliegenden Kostenberechnung neben dem Pauschalpreis in Höhe von 54.450.894 EUR für die Baupreisentwicklung ein Ansatz von 5.561.220 EUR berücksichtigt. Basis für diesen Ansatz war die im Januar 2021 vom RPA zur Verfügung gestellte Tabelle zur Baupreisentwicklung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Franz-Jürgens-Berufskolleg hat den Antrag gestellt, den Namen der Schule ab dem Schuljahr 2024/25 zu ändern. Der bisherige Namensgeber der Schule, Franz Jürgens, hatte in Düsseldorf die Gruppe der „Aktion Rheinland" bei der kampflosen Befreiung durch die US-Armee im April 1945 unterstützt. Dafür wurde er hingerichtet. Allerdings hatte er zuvor Mannschaften in Darmstadt angewiesen, an der Bewachung von Deportationszügen 1942 teilzunehmen und sich - so neuere Forschungsergebnisse - auch regimetreuer gezeigt als bisher angenommen. Die Schulkonferenz hat daher für eine Änderung des Schulnamens votiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2024 die einzügige Errichtung des Teilzeitbildungsgangs "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Maschinen- und Anlagenführer*in, Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung)" nach Anlage A1.1 der APO-Bk bei gleichzeitiger gemeinsamer Beschulung mit den dualen Bildungsgängen "Medientechnologe/ Medientechnologin Druck" und "Medientechnologe/ Medientechnologin Siebdruck" am Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf, Schulnummer 170768.
Ein Düsseldorfer Unternehmen wird zum nächsten Jahr erstmalig den Maschinen- und Anlagenführer*in mit dem Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung ausbilden. Es handelt sich um einen zweijährigen Ausbildungsberuf. Das Albrecht- Dürer-Berufskolleg beschult bereits erfolgreich den dualen Bildungsgang „Medientechnologe/Medientechnologin - Druck". Schüler*innen, die erfolgreich den Bildungsgang „Maschinen- und Anlagenführer*in, Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung" abschließen, können in den Bildungsgang „Medientechnologe/ Medientechnologin Druck" wechseln. Da nur einige Auszubildende für diesen neuen Bildungsgang erwartet werden, ist eine gemeinsame Beschulung, die bei Aufbaubildungsgängen erlaubt ist, sinnvoll. Die Ausbildungsinhalte sind sehr verwandt sind und es existiert kein eigener Bildungsplan, daher muss lediglich in wenigen abweichenden Inhalten Binnendifferenzierung stattfinden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. das vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Kulturellen Bildung und Teilhabe in der Bildungsregion Düsseldorf. Der Ausschuss folgt der Empfehlung des Beirats für kulturelle Bildung, die im Konzept genannten Maßnahmen und Ziele im Rahmen eines partizipativen Prozesses umzusetzen und in ein gesamtstädtisches Konzept münden zu lassen.
1. Kurzdarstellung Das Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelte unter Einbeziehung des Beirats für kulturelle Bildung von August 2022 bis Januar 2023 das vorliegende Konzept. Die Umsetzung des Konzepts ist ein partizipativer, gesamtstädtischer und offener Prozess, an dem der Beirat für kulturelle Bildung aktiv beteiligt ist (in Ergänzung, siehe Anlage 1). Hierbei wird dem Querschnittsthema der „Digitalisierung" ein hoher Stellenwert eingeräumt, um die Lebensrealität junger Menschen in der Angebotsstruktur abzubilden und die Ansprache der unterschied- lichen Zielgruppen weiterhin zeitgemäß zu gestalten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, 1. die in Anlage 1 und 3 zu KUA/048/2024/1 aufgeführten Maßnahmen 3.4. Gezielte Ansprache einzelner Gruppen für Angebote - sowohl als Anbieter/-innen als auch als Teilnehmende 3.5. Teilhabe- und Diversitätsförderung im Rahmen der Programme und geförderten Projekte 3.6. Transparenz der Förderstrukturen das des vorliegenden Konzepts zur Weiterentwicklung der Kulturellen Bildung in der Bildungsregion Düsseldorf mit Priorität von der Verwaltung bearbeiten zu lassen. Dabei sind die Punkte 3.5. und 3.6. in der Vorrangigkeit zu tauschen. Zudem soll 3.5. eher als Ausblick formuliert werden.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
„Künstler*innen in Schulen" und „Kulturinstitute und Schulen" Der Schulausschuss und der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nehmen Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Projekte im Schuljahr 2023/24 und von den Planungen für das Schuljahr 2024/25- 1. Ausgangslage Bericht über die Projektumsetzung im Schuljahr 2023/24 Im Anschluss an die Kenntnisnahme der Fachausschüsse am 14.03.2023 (Schulausschuss) und am 23.03.2023 (Kulturausschuss) wurde mit der Realisierung der für das Schuljahr 2023/24 beschlossenen Projektanträge begonnen. Das Amt für Schule und Bildung, Abt. 40/31, vermittelte die 12 Projekte, die ohne konkrete Projektschule beantragt wurden, an die Schulen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.