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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung kompakt
08.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
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Empfehlung mehrheitlich beschlossen
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Empfehlung einstimmig beschlossen
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Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 08.11.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.09.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Einführung von SAP S/4HANA in der Verwaltung unter folgenden Voraussetzungen: 1. Die Umsetzung/Implementierung der Teilprojekte erfolgt - gemäß ihrer Dringlichkeit - in der vorgeschlagenen Reihenfolge. 2. Die Gesamtprojektleitung des Umsetzungsprojektes liegt bei der Landeshauptstadt Düsseldorf und wird schrittweise an die Düsseldorf - Digitalagentur GmbH übertragen. 3. Die Umsetzung des Teilprojekts „Finanzen" erfolgt mit der ITK Rheinland als Implementierungspartner. 4. Nach technischer und rechtlicher Prüfung sollten auch cloudbasierte Erweiterungen der SAP-Welt genutzt werden. 5. Für das Umsetzungsprojekt werden nach externer Einschätzung für das TP Finanzen insgesamt 8,5 VZÄ benötigt. Die erforderlichen Stellen werden bei Bedarf und befristet für die Projektdauer eingerichtet. Die Konkretisierung erfolgt durch das Amt 101 in Abstimmung mit den Fachbereichen. 6. Das Teilprojekt Immobilien2 wird in ein eigenes Projekt überführt werden, in dem neben der Betrachtung einer geeigneten, in die SAP-Landschaft integrierbaren Softwarelösung auch die Optimierung und Harmonisierung der Geschäftsprozesse in den Fachämtern durchgeführt wird. 7. Die Umsetzung des Teilprojekts „Logistik" wird zu Beginn 2025 evaluiert und eine Gremienbeteiligung durchgeführt.
Allgemeines / Historie Das Vorprojekt SAP S/4HANA startete im Februar 2022. Das Ziel des Vorprojekts bestand darin, im ersten Schritt - im Rahmen einer Betroffenheitsanalyse - alle Ämter & Fachbereiche zu identifizieren, die zukünftig S/4HANA-Funktionalitäten nutzen könnten. In Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und durch die externe Begleitung der Fa. Grant Thornton (GT) wurden die Ausprägungen der Funktionalitäten gemäß der SAP-Strategie abgestimmt und die jeweils spezifischen Anforderungen ermittelt. Diese Anforderungen wurden mit den Möglichkeiten der einzelnen SAP-Module abgeglichen und mit den Fachbereichen rückgekoppelt. Dadurch wurde ein detaillierter Anforderungskatalog für das Umsetzungsprojekt erstellt, der die Funktionalitäten in den einzelnen Bereichen und deren Ausprägungsform aufzeigt. Um die bestmögliche Empfehlung auszusprechen, wurden im Vorprojekt zur Einführung von SAP S/4HANA in der LHD-Verwaltung verschiedene Optionen sorgfältig geprüft. Dabei wurde unter anderem untersucht, ob eine reine cloudbasierte oder eine on premises-Lösung besser geeignet ist und ob es sinnvoller wäre, den aktuellen Finanzbereich zu transformieren oder das System komplett neu aufzubauen. Zudem wurde die Möglichkeit einer Trennung von Multimandanten hin zu einem Singlemandanten für die LHD analysiert. Darüber hinaus wurden die Vor- und Nachteile der verschiedenen IT-Dienstleister in den jeweiligen Teilprojekten für die Umsetzung miteinander verglichen. Diese Unterlage stellt den Abschluss der Evaluationsphase und des Vorprojektes dar. Das Umsetzungsprojekt startet mit Entscheidung der Verwaltungskonferenz unmittelbar im Anschluss an das Vorprojekt gemäß u.g. Darstellung. Erkenntnisse des Vorprojekts Für die Teilprojekte Finanzen, Logistik und Personal bietet die Einführung von SAP S/4HANA on premises eine Reihe von Vorteilen für die Landeshauptstadt Düsseldorf: 1 Stelleneinrichtungen gemäß notwendigen Verfügbarkeiten im Projekt 2 Der Begriff „Teilprojekt Immobilien" bezieht sich auf das Konglomerat aus Hochbauämtern, Tiefbauämtern (inkl.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt den Oberbürgermeister, mit der Stadt Frechen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Beihilfesachbearbeitung durch das Competence Center Beihilfe Düsseldorf abzuschließen und die hierfür notwendige Personalressource zu schaffen.
Durch die Verwaltungskonferenz wurde am 18.12.2007 die Gründung des Competence Center Beihilfe (CC Beihilfe) im Amt für Zentrale Dienste beschlossen. Ziel war es, neben der Beihilfesachbearbeitung der Beihilfeberechtigten der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) anderen Dienstherren im Rahmen der interkommunalen Gemeinschaftsarbeit ein wirtschaftliches Angebot für die Übernahme der Beihilfesachbearbeitung anzubieten. Neben der Beihilfesachbearbeitung der Düsseldorfer Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Höhe von insgesamt 6.000 Personen hat das CC Beihilfe mittlerweile die Beihilfesachbearbeitung für rund 32 Gemeinden und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts übernommen und ist somit für ca. 20.000 Beihilfeberechtigte anderer Dienstherren verantwortlich (Stand 01.06.2024). Im Jahr 2023 konnten hierdurch Serviceentgelte in Höhe von ca. 1.600.000 € vereinnahmt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, das IKT-Budget (Produkt 11 111 20) im Sachkonto 52910000 im Jahr 2025 um 2.065.828,00 EUR für Digitalisierungsprojekte zu erhöhen.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Digitalstrategie der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde erstmalig ein Gesamtüberblick über alle laufenden und geplanten Digitalisierungsprojekte (über 330) der Stadtverwaltung erhoben. Diese Projekte wurden verschiedenen Themenclustern bzw. Programmen zugeordnet (Digitale Infrastruktur, Modernes Arbeiten in der Verwaltung, Services im digitalen Amt und Smartes Düsseldorf) und im ADIG am 18.01.2024 präsentiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung für 2025.
Finanzierung der Abfallwirtschaft durch Abfallgebühren Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus den privaten Haushalten wird durch Abfallgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und -erhebung sind dabei - eine auf den jeweiligen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und - die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung. Nach Beschluss durch den Rat werden Anfang Januar Gebührenbescheide verschickt. Für die Zahlung der Gebühren werden in der Satzung Fälligkeiten jeweils zur Quartalsmitte (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) festgelegt. Entwicklung der Abfallwirtschaft 2024 und Auswirkungen auf 2025 Nach Abschluss des Vergabeverfahrens zur Umorganisation der Abfallwirtschaft in Düsseldorf werden zum 1.1.2025 diese Aufgaben weitgehend durch die neu gegründete Firma AWISTA Kommunal GmbH übernommen. Damit wird die Abfallwirtschaft strategisch neu aufgestellt, was einen besseren Zugriff der Landeshauptstadt auf diese ermöglicht. So hat die Stadt sich z. B. langfristig den Zugriff auf die Betriebshöfe und die Recyclinghöfe gesichert. In diesem Kontext werden in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Verbesserungen in der Digitalisierung der Abfallwirtschaft oder in der Entsorgungsqualität möglich. Pars pro toto sei an dieser Stelle die Errichtung eines vierten Recyclinghofes genannt. Aber auch kurzfristig werden 2025 eine Vielzahl von Verbesserungen eingeführt. So hat der Rat die „Umwidmung" der gelben Tonne zur Wertstofftonne beschlossen. Auch die sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen" können nun in die Gelbe Tonne gegeben werden. Dies sind Abfälle aus Metall oder Kunststoff, z. B. kaputte Koch-Utensilien, Gießkannen etc., die keine Verpackungen sind. Damit werden stehen jetzt auch diese Abfälle für stoffliche Wiederverwertungskreisläufe zur Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 35. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Abfallgebührensatzung - AGS-) vom 15. Dezember 1994 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51 vom 24. Dezember 1994), zuletzt geändert durch Satzung vom 09. November 2023 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht am 25. November 2023 - nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 48 vom 02. Dezember 2023).
Entsprechend der aktuellen Gebührenkalkulation (Vorlage AÖE/036/2024) werden Grundgebühr, Leistungsgebühr sowie die Zu- und Abschläge für die diversen Abfallsammelbehälter geändert. Für die Anlieferung von Rest- und Sperrmüll am Recyclinghof Flingern sowie für die Anlieferung von gemischten Bauabfällen am Recyclinghof Flingern und der Zentraldeponie Hubbelrath werden für „haushaltsübliche Mengen" bisher sogenannte „Kofferraumpauschalen" erhoben. Dies erfolgt auf der Basis der „Entgeltordnung für Sonderleistungen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf", vgl. https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19-205.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 15. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Februar 2000 (Ddf. Amtsblatt Nr. 13 vom 01. April 2000), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Dezember 2018 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51/52 vom 29. Dezember 2018).
Änderung der Abfallentsorgungssatzung 1. Einführung Mit der Neuordnung der Abfallwirtschaft in Düsseldorf zum Jahreswechsel 2024/2025 besteht die Notwendigkeit, auch die Abfallentsorgungssatzung entsprechend anzupassen. Insbesondere betrifft dies Regelungen zu gewerblichen Abfällen, auch unter Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gewerbeabfallverordnung in ihrer aktuellen Fassung. Vgl. dazu auch Vorlage AÖE/026/2024 „Änderungen bei Abfallwirtschaft und Straßenreinigung zum 01.01.2025" in der Sitzung des AÖE am 02.09.2024.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung für 2025.
Finanzierung der Straßenreinigung durch Straßenreinigungsgebühren Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird überwiegend durch Straßenreinigungsgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und -erhebung sind dabei - eine auf den jeweiligen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und - die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung. Nach Beschluss durch den Rat werden Anfang Januar Gebührenbescheide verschickt. Für die Zahlung der Gebühren werden in der Satzung Fälligkeiten jeweils zur Quartalsmitte (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) festgelegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 39. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Straßenreinigungssatzung) vom 13. Dezember 1991 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 09. November 2023 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 25. November 2023 - nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 48 vom 02. Dezember 2023).
Durch umbenannte und neue Straßen, sowie geänderte Bedürfnisse an die Reinigungsklassen verschiedener Straßen ist das Straßenreinigungsverzeichnis zu ändern. Entsprechend der aktuellen Gebührenkalkulation (Vorlage AÖE/039/2024) werden die Straßenreinigungsgebühren erhöht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1995 (GV NRW S.666/SGV NRW 2023) die Aufhebung der Entgeltordnung für Sonderleistungen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 16. Dezember 2002 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51/52 vom 28.12.2002), zuletzt geändert durch Ordnung vom 28.04.2005 (Ddf. Amtsblatt Nr. 18 vom 07.05.2005).
Nach aktuellen steuerrechtlichen Vorgaben würden die in der Entgeltordnung genannten Entgelte mehrwertsteuerpflichtig. Daher soll die Entgeltordnung für Sonderleistungen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit diesem Beschluss zum 31.12.2024 aufgehoben werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 06.11.2024 Vorlage Nr. APS/091/2024 Erarbeitung von Sozialen Erhaltungssatzungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf Vorlage Nr. APS/091/2024 Erarbeitung von Sozialen Erhaltungssatzungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Sachstandsbericht - Beschluss zum weiteren Vorgehen Beschlussentwurf: AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt Mehrkosten in Höhe von 5.489.000 EUR zur Finanzierung des Projekts Rotterdamer Str. 141, Stadthalle - Brandschutzsanierungsmaßnahmen. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln. Die aktualisierten Gesamtkosten betragen 11.758.000 EUR.
Beschlusslage Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss - Drucksache BAU/011/2021 - des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.05.2021, nach § 60 Abs. 2 GO NRW anstelle des Rates beschlossen. Kosten Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 6.269.000 EUR + Mehrkosten Änderungsbeschluss 5.489.000 EUR = Gesamtkosten 11.758.000 EUR aktualisierte jährliche Nettofolgekosten ./. EUR Ausgangssituation Die Stadthalle Düsseldorf ist 1994 als Multifunktionshalle auf dem Gelände der Messe Düsseldorf errichtet worden. Es handelt sich um ein dreigeschossiges und unterkellertes Gebäude zwischen der Messehalle 3 und dem Congress Center Düsseldorf Süd (CCD). Die Stadt Düsseldorf ist Eigentümerin und hat mit der Düsseldorf Congress GmbH (DC) einen Betriebsführungsvertrag über die Nutzung der Stadthalle abgeschlossen. Die DC ist Betreiber und demnach vertraglich verpflichtet, den baulichen und technischen Zustand des Gebäudes zu erhalten, die Finanzierung hierzu erfolgt aus dem städtischen Haushalt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt ein Maßnahmenpaket zur Modernisierung und Attraktivitätssteigerung in der Stadthalle Düsseldorf. Für die Finanzierung der weiteren Planung bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss werden voraussichtlich Planungsmittel in Höhe von 420.000 EUR benötigt. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln.
Ausgangssituation Die Stadthalle Düsseldorf ist 1994 als Multifunktionshalle auf dem Gelände der Messe Düsseldorf errichtet worden. Es handelt sich um ein dreigeschossiges und unterkellertes Gebäude zwischen der Messehalle 3 und dem Congress Center Düsseldorf Süd (CCD). Die Stadt Düsseldorf ist Eigentümerin und hat mit der Düsseldorf Congress GmbH (DC) einen Betriebsführungsvertrag über die Nutzung der Stadthalle abgeschlossen. Die DC ist Betreiber und demnach vertraglich verpflichtet, den baulichen und technischen Zustand des Gebäudes zu erhalten, die Finanzierung hierzu erfolgt aus dem städtischen Haushalt. Seit 1994 wurden mehrere technische Umbauten an der Stadthalle vorgenommen. Die aufgeführten Bedarfe sollen als Maßnahmenbündel den weiteren technischen Betrieb der Stadthalle sicherstellen, technische Abläufe optimieren und gleichzeitig die Attraktivität und das Vermarktungspotential auch für die kommenden Jahre erhalten. Zudem zielen einige der Maßnahmen auf eine erhebliche Reduzierung des Energieverbrauchs ab, wodurch die Stadthalle - trotz ihres Alters - einen wichtigen Beitrag zur Emissionsreduzierung leisten kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Aufhebung der Wettbürosteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig hat am 20. September 2022 den Beschluss gefasst, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist. Die Entscheidung ist damit begründet, dass eine solche Steuer nach Maßgabe des Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz den bundesrechtlich - speziell im Rennwett- und Lotteriegesetz - geregelten Steuern (Rennwett- und Sportwettensteuer) gleichartig ist (Doppelbesteuerung).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gemäß § 24 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist der Haupt-und Finanzausschuss (HFA) vierteljährlich über erfolgte Kreditaufnahmen von über 10 Mio. EUR im Einzelfall zu unterrichten. Der HFA nimmt von folgenden Kreditaufnahmen Kenntnis: 1. Aufnahme eines Schuldscheindarlehens Betrag 75.000.000,00 EUR Art Schuldscheindarlehen Zinsen 3,230 % vierteljährlich nachträglich zahlbar, erstmalig fällig am Tilgung Festwert 468.750,00 EUR, vierteljährlich nachträglich zahlbar, 2. Aufnahme eines Investitionskredites Betrag 50.000.000,00 EUR Art Kredit Zinsen 3,03 % vierteljährlich nachträglich zahlbar, erstmalig fällig am Tilgung Festwert 312.500,00 EUR, vierteljährlich nachträglich zahlbar, 3. Aufnahme eines Investitionskredites Betrag 50.000.000,00 EUR Art Kredit Zinsen 3,06 % vierteljährlich nachträglich zahlbar, erstmalig fällig am Tilgung Festwert 312.500,00 EUR, vierteljährlich nachträglich zahlbar, 4. Aufnahme eines Investitionskredites Betrag 25.000.000,00 EUR Art Kredit Zinsen 3,095 % vierteljährlich nachträglich zahlbar, erstmalig fällig am Tilgung Festwert 156.250,00 EUR, vierteljährlich nachträglich zahlbar, Im Jahr 2024 wurden bislang 200 Mio. EUR neue Investitionskredite am Kreditmarkt aufgenommen, wodurch sich ein Gesamtvolumen der Investitionskredite von rund 520 Mio. EUR ergibt (Stand Oktober 2024).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Planungen der Stadtteilverbindung in Gerresheim Süd im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau des DB- Bahnhofs Düsseldorf-Gerresheim für a) eine Personenunterführung mit integrierter Radfahrerführung als Stadtteilverknüpfung oder b) eine hochwertig gestaltete Personenüberführung mit ergänzender Führung des Radfahrers über die vorhandene Brücke fortzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu lit. b) einen Bedarfsbeschluss vorzulegen.
1. Ausgangssituation Die Erkenntnisse der bereits erfolgten tiefergehenden Planungsbestrebungen im Zusammenhang mit der Personenunterführung Bahnhof Gerresheim (Anlage 1) führten zu erheblichen Kostensteigerungen und Umsetzungsrestriktionen. Infolgedessen hat die Verwaltung mit Beschlussvorlage OVA/106/2022 vorgeschlagen, eine Neuausrichtung des städtischen Projektes vorzunehmen. Nach mehrheitlicher Ablehnung der Beschlussvorlage in der Bezirksvertretung 7 am 30.08.2022 wurde die Vorlage zurückgezogen, um die Planungs- und Finanzierungsansätze der Personenunterführung in Form einer Sensitivitätsanalyse zu überprüfen bzw. zu optimieren. Desweiteren wurden Kostenansätze für eine alternative Erschließung der Bahnsteige mittels Personenüberführung mit einer ergänzenden Radwegführung ermittelt.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.