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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung kompakt
29.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 29.09.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.10.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V..
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. (VVV) hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Pflege und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen, Anlagen, Spazierwege sowie Sport- und Kinderspielplätze im Linksrheinischen zu fördern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt als Änderungsbeschluss zur Vorlage APS/070/2025, die für das Projekt Auf'm Tetelberg den Grundsatzbeschluss bildete, für Amt 65 die überplanmäßige Mittelbereitstellung für 2025 in Höhe von 140.000 Euro sowie die Etatisierung für 2026 in Höhe von 15.000 Euro.
Die Verwaltung wurde 2023 vom Rat beauftragt, im Rahmen der Wohnungsbauoffensive städtische Flächen zu aktivieren mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu realisieren (APS/143/2023). Die Liste der städtischen Flächen wurde kontinuierlich überprüft und erweitert. In den Fachausschüssen erfolgten regelmäßige ausführliche Berichte. Aufgrund dieses vorrangigen Zieles sind alle Maßnahmen der Wohnungsbauoffensive entweder mit den städtischen Töchtern oder durch Konzeptausschreibungen mit externen Partnern umzusetzen. Dadurch ergeben sich sowohl Refinanzierungen mit regelmäßigen Erbbauzinsen, bzw. Verkaufserlöse. Die Refinanzierung ist ab einem Zeitraum von etwa vier bis fünf Jahren vorgesehen. Zur Umsetzung der Wohnungsbauoffensive werden - abhängig von Größe und Komplexität - Flächen sowohl durch städtische Töchter (SWD, IDR) entwickelt als auch durch die Planungsverwaltung über ein Bauleitplanverfahren für eine Bebauung vorbereitet und in die Umsetzung gebracht. Zudem werden alle Beschleunigungsmöglichkeiten (z.B. Befreiungen nach § 31 (3) BauGB) des Baugesetzbuches geprüft. Zur Entwicklung städtischer Flächen durch die Planungsverwaltung sind u.a. für Gutachten (insb. Verkehr, Artenschutz, Entwässerung etc.), Workshops/Bürgerbeteiligung und externe Planungs- /Ingenieursleistungen städtische Mittel erforderlich. Die gutachterlichen Leistungen sind unmittelbar mit dem Bebauungsplanverfahren beim Stadtplanungsamt verbunden und werden nach verwaltungsinterner Abstimmung den Projekten zugeschrieben. Die anderen Fachämter, wie z.B. 19, 66 und 68 erstellen im Bebauungsplanverfahren keine eigenen Gutachten, sondern fungieren als fachliche Unterstützung bei der Aufgabenstellung und als Prüfinstanz. Bereits im Jahr 2024 hat der Rat der Landeshauptstadt im Produkt Städtebauliche Planung, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" die vorhandenen Mittel in Höhe von 500.000 Euro um weitere Mittel in Höhe von 200.000 € zur Förderung der Wohnungsbauoffensive aufgestockt. Diese Mittel wurden vollständig ausgeschöpft. Der im Haushaltsjahr 2025 veranschlagte Ansatz von 500.000 € ist nun ebenfalls nahezu vollständig verausgabt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Vorhabenträgerin und die Landeshauptstadt Düsseldorf haben am 09.12.2020 einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04/014 -Wickrather Straße- abgeschlossen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 19.12.2020 in Kraft getreten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bebauungsplan Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße Kurzbeschreibung des Projektes Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/017 Kennedydamm 55 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit erfolgte im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass Bereits seit 2010 gibt es die Idee, durch die Errichtung eines Hochhauses gegenüber des ARAG-Hochhaus einen nördlichen Stadteingang auszubilden. Nachdem das Bürohochhaus Fishman-Tower an der Stelle nicht errichtet wurde, folgte mit dem Upper Nord Tower eine Planrechtsänderung zu einem Wohnhochhaus (Bebauungsplan-Nr. 02/008). Neben den Nutzungen änderte sich seit der Idee des Fishman-Towers als Bürohochhaus auch der Eigentümer.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Bebauungsplan 03/018 „Kölner Straße/Moskauer Straße" ist seit dem 03.03.2018 rechtskräftig. Es sind vier Baublöcke mit drei Hochpunkten vorgesehen, die im westlichen und nördlichen Teilbereich als Mischgebiet und im östlichen Teilbereich als Allgemeines Wohngebiet zu realisieren sind. Der Bebauungsplan bietet insgesamt das Potential für über 1.000 Wohneinheiten und zwei Kindertagesstätten. Weiter waren bisher im Mischgebiet ein Hotel und Büro- und Einzelhandelsnutzungen geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß nachfolgender Änderungssatzung zu ändern: „16. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 09.10.2025 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 06. Februar 1974 (Ddf. Amtsblatt Nummer 6 vom 09.02.1974), zuletzt geändert durch Satzung vom 04.07.2019 (Ddf. Amtsblatt Nummer 33/34 vom 24.08.2019) wird wie folgt geändert: 1. Tarifstelle 15 a) wird wie folgt ersetzt: „Bereitstellung, Einsichtnahme in papiergebundene und digitale Hausakten des Bauaufsichtsamtes - Grundgebühr für Bereitstellung je Hausakte 55,00 EUR (also je Gebäude/Objekt) bestehend aus einem Band oder mehreren Bänden - Zusatzgebühr für Einsichtnahme durch Antragsteller*in 18,00 EUR" je angefangene 60 Minuten 2. Tarifstelle 15 b) wird wie folgt ersetzt: „Anfertigung und Bereitstellung von Kopien (schwarz/weiß und in Farbe) aus Hausakten des Bauaufsichtsamtes - bei einem Format in DIN A4, je Seite 2,00 EUR - bei einem Format in DIN A3, je Seite 2,00 EUR - bei einem Format in DIN A2, je Seite 6,00 EUR - bei einem Format in DIN A1, je Seite 8,00 EUR - bei einem Format in DIN A0, je Seite 15,00 EUR - bei sonstigen Formaten und Größen, je Seite 10,00 EUR - 20,00 EUR" 4. Tarifstelle 15 c) wird wie folgt hinzugefügt: „Anfertigung und Bereitstellung von digitalen Dokumenten aus digitalen Hausakten des Bauaufsichtsamtes je digitale Seite jeden Formats 3,00 EUR" Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft."
Die hier zum Beschluss vorgelegte Änderungssatzung bezieht sich lediglich auf die Leistungen des Bauaktenarchivs. Weitere Änderungen der Verwaltungsgebührensatzung werden mit dieser Änderungssatzung nicht vollzogen. Die Änderungssatzung verfolgt das Ziel, die in Folge der dieses Jahr beginnenden Hausaktendigitalisierung sukzessive und papierersetzenden digitalen Aktenbestände rechtmäßig gegen Gebühr zu beauskunften.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Nr. 7 Ziffer 4 der Richtlinie Impuls zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen (RLImpulsNeubauMiete) wie folgt zu ergänzen (Ergänzung in kursiver, fettgedruckter Schrift): Von der Förderung ausgeschlossen sind Bauvorhaben auf Grundstücken, die durch die Landeshauptstadt Düsseldorf in das Betriebsvermögen der Vorhabenträgerin oder des Vorhabenträgers einfließen oder eingeflossen sind und der Wert dieser Einlage den Darlehensbetrag übersteigt oder wenn für das Bauvorhaben eine sonstige Unterstützung durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt wird oder wurde. Dies gilt nicht, wenn die wirtschaftliche Durchführung eines solchen Bauvorhabens aufgrund von wohnungspolitischen Vorgaben eines Einbringungsvertrages nicht gesichert erscheint und damit die Umsetzung des Gesamtvorhabens gefährdet wird.
Laufende Fälle in der Wohnraumförderung zeigen auf, dass Mietwohnungsbauprojekte der städtischen Töchter SWD - Städt. Wohnungsbau- GmbH & CO. KG Düsseldorf - und Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR) aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nur schwer zu realisieren sind. Begründet liegt dies zum einen in der nach wie vor angespannten Marktlage mit hohen Baukosten und gestiegenen Bauzinsen. Zum anderen werden Einbringungsverträge mit unterschiedlichen wohnungspolitischen Zielen der Landeshauptstadt Düsseldorf verbunden, die die Wirtschaftlichkeit eines Gesamtvorhabens deutlich verschlechtern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die „Aufstellung der bisher genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2025 bis zum 31.08.2025" ist wie folgt aufgeteilt: a) Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan b) Mittelbereitstellungen im Teilfinanzplan c) haushaltsneutrale Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan d) Mittelbereitstellungen im konsumtiven Teil des Gesamtfinanzplans In der Anlage ist ein Fall enthalten, welcher bis zum 31.08.2025 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde (Mittelbereitstellung im Teilfinanzplan).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gemäß § 24 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist der Haupt-und Finanzausschuss (HFA) vierteljährlich über erfolgte Kreditaufnahmen von über 10 Mio. EUR im Einzelfall zu unterrichten. Bisher wurden im Jahr 2025 keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Einschließlich der nachstehenden Neuaufnahmen ergibt sich ein Gesamtvolumen der Investitionskredite von rund 896,8 Mio. EUR (Stand 26.09.2025).
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.