Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
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Sitzung kompakt
18.05.2026 · Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung · Sitzung vom 18.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 18.05.2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Die Linke Düsseldorf hatte im Sommer 2025 Anwohner:innen dazu aufgerufen, leerstehende Wohnungen an Die Linke zu melden. Im Ergebnis lagen der Linken bis Dezember circa 200 Adressen von Wohngebäuden vor, die trotz der geltenden Wohnraumschutzsatzung augenscheinlich leerstanden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/020/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des AWM am 18.05.2026 zum Thema Aktivitäten der Wohnungsaufsicht bei der Kontrolle von Leerstand Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie viele der 200 von der Linken gesammelten Adressen mutmaßlich leerstehender Wohngebäude befinden sich aktuell in welchem Stadium der Bearbeitung durch die Wohnungsaufsicht? (Wenn abgeschlossen, bitte mit Ergebnis der Bearbeitung.) Antwort: Von den 205 übermittelten Adressen, teils Doubletten, befinden sich derzeit 116 in Bearbeitung, davon 41 als laufender Vorgang (Ermittlungen, Genehmigungsverfahren, Ordnungsverfahren) und 75 in der Vorermittlung. Bei weiteren 85 ist die Bearbeitung bereits abgeschlossen, weil es sich um Gewerbeflächen oder nicht um schützenswerten Wohnraum handelte, die Leerstandsanzeige zur konkreten Prüfung nicht hinreichend bestimmt war oder nicht bestätigt werden konnte oder die benannten Adressen nicht existieren. Bei weiteren 3 ist bereits die Rückführung zu Wohnzwecken erfolgt. Frage 2: Wie viele weitere, seit Dezember 2025 gemeldete oder recherchierte, mutmaßlich leerstehende Wohngebäude befinden sich aktuell in welchem Stadium der Bearbeitung durch die Wohnungsaufsicht? (Wenn abgeschlossen, bitte mit Ergebnis der Bearbeitung.) Antwort: Seit Dezember 2025 sind aufgrund eigener Ermittlungen, Anzeigen Dritter oder Antragsstellungen weitere 45 Verfahren im Zusammenhang des Verdachts auf Leerstand eröffnet worden (Ermittlungen, Genehmigungsverfahren, Ordnungsverfahren). Davon sind 6 Verfahren bereits abgeschlossen, weil es sich um Gewerbeflächen oder um nicht schützenswerten Wohnraum handelte, die Leerstandsanzeige nicht bestätigt werden konnte oder die Rückführung zu Wohnzwecken stattgefunden hat. Frage 3: Wann wird die Bearbeitung der angesprochenen Fälle voraussichtlich abgeschlossen sein? (Bitte nach den unter 1 und 2 angesprochenen Fällen aufschlüsseln.) Antwort: Eine verbindliche Angabe zum Abschluss der Bearbeitung der übermittelten Fälle ist aufgrund der hohen Einzelfallabhängigkeit der wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren kaum möglich. Die Dauer der Verfahren wird maßgeblich durch die jeweilige Ausgangslage der betroffenen Wohneinheit sowie die Kooperationsbereitschaft der Beteiligten bestimmt. Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Dabei lassen sich die Verfahrensdauern im Wesentlichen folgendermaßen unterteilen: Kurzfristige Abwicklung: Sofern Wohnraum unmittelbar bezugsfertig ist und der Leerstand lediglich auf Vermarktungsprozessen beruht, kann eine Rückführung auf den Wohnungsmarkt zeitnah erfolgen. Bauliche Verzögerungen: Weisen die Wohnungen erhebliche Mängel auf, sind häufig umfangreiche Sanierungen oder Instandsetzungen erforderlich. Die hierfür benötigte Zeit (Planung, Handwerkerkapazitäten, Genehmigungsverfahren) entzieht sich der direkten Einflussnahme der Wohnungsaufsicht. Rechtliche Hemmnisse: Besonders zeitintensiv gestalten sich Fälle mit unklaren Eigentumsverhältnissen, langwierigen Erbauseinandersetzungen oder laufenden Klageverfahren. In diesen Konstellationen sind der Verwaltung oft rechtliche Grenzen gesetzt, bis die Eigentumsfrage abschließend geklärt ist. Die Wohnungsaufsicht prüft jeden der gemeldeten Fälle individuell und leitet die nach der Wohnraumschutzsatzung gebotenen Schritte ein. Aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten kann jedoch kein pauschales Enddatum für den Abschluss aller Verfahren genannt werden. Die Verwaltung priorisiert die Bearbeitung nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht auf zeitnahe Rückführung der betroffenen Wohneinheiten in den Wohnungsmarkt. Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche und wie viele Mängel an den LEG-Wohnungen in Hassels-Nord zwischen Potsdamer, Fürstenberger und Altenbrückstraße sind der städtischen Wohnungsaufsicht gemeldet/bekannt seit dem 01.01.2025 geworden?
3. Welche Möglichkeiten bestehen für die Verwaltung, auf nachhaltige Verbesserungen der Wohnsituation der betroffenen Mieter:innen hinzuwirken – beispielsweise durch Einrichtung eines Runden Tisches oder personelle Stärkung der Wohnungsaufsicht?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/021/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des AWM am 18.05.2026 zum Thema Wohnsituation der Mieter:innen in Hassels Nord Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Welche und wie viele Mängel an den LEG-Wohnungen in Hassels-Nord zwischen Potsdamer, Fürstenberger und Altenbrückstraße sind der städtischen Wohnungsaufsicht gemeldet/bekannt seit dem 01.01.2025 geworden? Antwort: Seit dem 01.01.2025 sind für die benannten Straßen in 16 Fällen ordnungsbehördliche Verfahren zur Instandsetzung von Wohnungsmängeln eingeleitet worden, nachdem die entsprechende Anzeige durch die Bewohnerschaft erfolgt war. Dabei festgestellte Missstände innerhalb von Wohnungen oder am Gebäude betrafen zumeist Feuchtigkeit, Gebäudetechnik, Bauelemente, Bauwerk und Bausubstanz sowie tierische Schädlinge. Frage 2: Welche Schritte (z.B. Instandsetzungsanordnungen, Bußgelder oder Ersatzvornahmen im Rahmen des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG NRW) unternimmt bzw. plant die Wohnungsaufsicht, um diese Mängel zu beheben? (Wenn keine unternommen wurden bzw. geplant sind, bitte begründen.) Antwort: In der Regel können die Ordnungsverfahren abgeschlossen werden, weil es zur Instandsetzung der Schäden durch den Verfügungsberechtigten im Rahmen der sogenannten freiwilligen Abhilfe kommt. Sofern eine freiwillige Abhilfe endgültig ausbleibt, wird die Instandsetzung von Schäden unter Androhung von Zwangsgeldern behördlich angeordnet. Bußgelder und Ersatzvornahmen waren bisher aus rechtlichen Gründen nicht möglich bzw. erforderlich. Frage 3: Welche Möglichkeiten bestehen für die Verwaltung, auf nachhaltige Verbesserungen der Wohnsituation der betroffenen Mieter:innen hinzuwirken - beispielsweise durch Einrichtung eines Runden Tisches oder personelle Stärkung der Wohnungsaufsicht? Antwort: Aus der etablierten Kooperation zwischen Mieterverein Düsseldorf, Deutscher Familienverband (Regionalverband Niederrhein), Diakonie Düsseldorf und Wohnungsamt Düsseldorf findet im monatlichen Turnus die „Initiative Mieterhilfe Hassels-Nord" im örtlich ansässigen Ernst-Lange-Haus statt. Hier erhalten betroffene Mieterinnen und Mieter die Gelegenheit für eine barrierearme und persönliche Beratung zu deren vielfältigen Problemsituationen. Darüber hinaus stellt die Fall- und Fachkonferenz zwischen den Ämtern des Dezernats 03 ein geeignetes Instrument dar um etwaigen umfassenden baulichen Notlagen der Siedlung zu begegnen und sich gemeinsam über erforderliche behördliche Maßnahmen abzustimmen. Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort.-
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Mit wem sind seit Juni 2025 Gespräche zur Gründung eines Azubiwerkes geführt worden?
2. Welche weitere Vorgehensweise ist von der Verwaltung geplant?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine Strategie zu entwickeln, wie sie bei auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen in die Ansprache der Vermieter*innen geht, um ein Wegfallen aus der Bindung zu verhindern.
Aus den Antworten der Verwaltung auf die Anfragen von CDU/Bündnis 90/Die Grünen (AWM/016/2026) und der Linken (AWM/018/2026) im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 20.04.2026 ergibt sich, dass deutlich mehr Wohnungen aus der Bindung fallen, als neu erstellt werden. Aus den Antworten der Verwaltung ergibt sich auch, dass die Verwaltung derzeit über keine ortsscharfe Übersicht der aus der Mietpreis- oder Belegungsbindung fallenden Wohneinheiten verfügt. Anknüpfend daran wird die Verwaltung beauftragt eine Übersicht zu entwickeln, die diese Wohneinheiten anhand des Auslaufdatums der jeweiligen Bindung sowie des Ortes der Wohnung sammelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung für das Stadtgebiet Düsseldorf im Oktober 2019 steht die zweckfremde Nutzung von Wohnraum unter einem generellen Verbot mit Befreiungsvorbehalt. Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung hat in seiner Sitzung am 16.01.2023 die jährliche Berichterstattung zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung beschlossen. Der vorliegende Bericht stellt die wesentlichen Entwicklungen, Vollzugserfahrungen und Handlungsbedarfe im Kalenderjahr 2025 dar und knüpft an die Berichte der Jahre 2023 und 2024 an.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 19. März 2026 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ dem sogenannten „Bau-Turbo“ (APS/007/2026) gefasst. Mit der aktuellen Vorlage soll ein Projekt gemäß Fallkategorie 3 entwickelt und der Initiierungsbeschluss eingeholt werden, der die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das Projektgebiet einschließlich der beabsichtigten Qualitätssicherung darstellt. Diese Vorlage wird noch vor der erforderlichen Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß des Grundsatzbeschlusses eingebracht, da hiermit noch kein planungsrechtlich verbindlicher Beschluss getroffen, sondern lediglich ein Projekt initiiert wird. Eine Zustimmung nach § 36 a BauGB wird durch diesen Beschluss noch nicht erteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der vom Amt für Statistik und Wahlen erstellte Wohnungsmarktbericht 2025 beleuchtet differenziert die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.