Sitzung · Sitzung beendet
Jugendhilfeausschuss
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Sitzung kompakt
13.05.2026 · Jugendhilfeausschuss
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Am 13. Mai 2026 tagte der Jugendhilfeausschuss im Rathaus. Themen waren unter anderem die Präventionskette Düsseldorf, Jugendförderung und Familienförderung. Es wurden verschiedene Anfragen und Informationsvorlagen behandelt.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 13. Mai 2026 im Rathaus getagt. Die Sitzung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Genehmigung von Niederschriften und die Behandlung mehrerer Anfragen sowie Informationsvorlagen zu aktuellen Themen der Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Düsseldorf. Die Sitzung behandelte sowohl Anfragen von Ratsfraktionen als auch laufende Projekte und Konzepte zur Jugendförderung.
Die Beschlüsse und Informationen aus der Sitzung betreffen zahlreiche Kinder, Jugendliche und Familien in Düsseldorf. Insbesondere die Themen Prävention, Jugendförderung und Inklusion sind für die betroffenen Gruppen von Bedeutung, da sie direkt die Lebensqualität und Teilhabechancen beeinflussen.
Die nächsten Schritte umfassen die Umsetzung der besprochenen Projekte und die weitere Bearbeitung der Anfragen durch die Verwaltung.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 15. Mai 2026 · gpt-4o-mini
Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 13.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 02.06.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt sich die Bilanz der Förderanträge seit Programmbeginn dar, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der eingegangenen sowie abgelehnten Anträge und die hierfür jeweils ausschlaggebenden Ablehnungsgründe?
2. Welche Projekte wurden bisher unter Angabe von Programmbereich, Trägerschaft und bewilligter Fördersumme gefördert?
3. Welche konkreten Ergebnisse liefert die systematische und wissenschaftliche Evaluation unter Anwendung welcher Kriterien bezüglich der jeweils fünf erfolgreichsten und am wenigsten erfolgreichen Projekte?
1) Wie stellt sich die Bilanz der Förderanträge seit Programmbeginn dar, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der eingegangenen sowie abgelehnten Anträge und die hierfür jeweils ausschlaggebenden Ablehnungsgründe? 2) Welche Projekte wurden bisher unter Angabe von Programmbereich, Trägerschaft und bewilligter Fördersumme gefördert?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/046/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 13.05.2026 Anfrage der FDP-Ratsfraktion hier: Projektübersicht und Evaluierung der Partnerschaft für Demokratie Düsseldorf im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!'' Frage 1: Wie stellt sich die Bilanz der Förderanträge seit Programmbeginn dar, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der eingegangenen sowie abgelehnten Anträge und die hierfür jeweils ausschlaggebenden Ablehnungsgründe? Antwort: Seit Beginn der Teilnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf am Bundesprogramm „Demokratie leben!" im Jahr 2015 wurden fortlaufend Projektanträge aus den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung sowie Extremismusprävention eingereicht und durch das zuständige Begleitgremium bewertet. Insgesamt kann festgehalten werden, das seit 2015 über 200 Projektanträge eingegangen sind. Hiervon wurden etwa 170 Anträge gefördert und knapp 40 Anträge abgelehnt. Ablehnungen erfolgten u.a. aus folgenden Gründen: • fehlender Bezug zu den Zielsetzungen des Bundesprogramms • mangelnde Förderfähigkeit nach den Vorgaben des Bundesprogramms • unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Antragsunterlagen • fehlende Umsetzbarkeit oder unzureichende Projektkonzeption • bereits ausgeschöpfte Fördermittel innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres • fehlende Nachhaltigkeit beziehungsweise mangelnde Zielgruppenorientierung Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen eines partizipativen Verfahrens unter Beteiligung des federführenden Amtes sowie des lokalen Begleitgremiums entsprechend den Förderricht- linien des Bundesprogramms „Demokratie leben!". Insbesondere seit 2020 stieg die Anzahl der Projektanträge exponentiell und damit, auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel, die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen. Frage 2: Welche Projekte wurden bisher unter Angabe von Programmbereich, Trägerschaft und bewilligter Fördersumme gefördert? Antwort: Im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie Düsseldorf" wurden seit 2015 zahlreiche Projekte unterschiedlicher Träger mit verschiedenen Summen gefördert. Im Jahr 2025 wurden beispielsweise knapp 52.300€ für Projekte vor Ort weitergeleitet. Seite 1 von 2 Die geförderten Maßnahmen umfassen insbesondere die Bereiche: • Demokratieförderung • Vielfaltgestaltung • Antidiskriminierungsarbeit • politische Bildung • Jugendbeteiligung • Extremismusprävention • Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Zu den geförderten Trägern zählen unter anderem Vereine, Jugendverbände, Initiativen, Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in Düsseldorf. Die Projektförderungen werden jährlich dokumentiert und orientieren sich an den jeweils geltenden Förderschwerpunkten des Bundesprogramms „Demokratie leben!" Eine vollständige tabellarische Übersicht sämtlicher Projekte einschließlich Programmbereich, Trägerschaft und bewilligter Fördersumme über den gesamten Förderzeitraum müsste aufgrund des Umfangs gesondert zusammengestellt werden. Frage 3: Welche konkreten Ergebnisse liefert die systematische und wissenschaftliche Evalua- tion unter Anwendung welcher Kriterien bezüglich der jeweils fünf erfolgreichsten und am wenigsten erfolgreichen Projekte? Antwort: Das gesamte Bundesprogramm wurde in der vergangenen Förderphase evaluiert. Der Abschlussbericht für die Förderphase 2020-2024 ist auf der Website www.demokratie-leben.de einsehbar. Diese Evaluation zielt primär auf strukturelle Erkenntnisse, Qualitätsentwicklung und Wirkungsanalysen der Gesamtförderung ab. Die Evaluation der Partnerschaft für Demokratie in Düsseldorf erfolgt durch die Prüfung von Verwendungsnachweisen anhand qualitativer und quantitativer Kriterien, beispielsweise: • Erreichung der definierten Projektziele • Förderung demokratischer Teilhabe • Aufbau nachhaltiger lokaler Netzwerkstrukturen • Innovationsgrad der Maßnahmen • Wirksamkeit im lokalen Sozialraum Eine spezifische Rangliste der „fünf erfolgreichsten" beziehungsweise „fünf am wenigsten erfolgreichen" Projekte liegt der Verwaltung nicht vor. Insgesamt kann festgehalten werden, dass Demokratie leben! in Düsseldorf insbesondere zur lokalen Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteure, zur Stärkung demokratischer Beteiligung sowie zur Sensibilisierung gegenüber demokratiefeindlichen Entwicklungen beitragen kann. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass gesellschaftliche Langzeitwirkungen nur eingeschränkt messbar sind. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie soll sich das neue Sprachförderprogramm des Landes in die bereits bestehenden Förderstrukturen im Düsseldorfer Betreuungssystem (Sprach-Kitas, Familiengrundschulzentren etc.) einfügen?
2. Gibt es bereits Pläne vonseiten der Stadtverwaltung, wie die logistische Umsetzung der ABC-Klassen vor allem in der Übergangszeit gestaltet werden soll?
3. Welche Pläne gibt es vonseiten der Stadtverwaltung, den Bruch in der Betreuungsstruktur und die sozialen und psychischen Folgen der Separierung einzelner Kinder aus ihrem gewohnten Betreuungsumfeld an mehreren Tagen in der Woche vonseiten der Betreuungseinrichtungen aufzufangen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
JHA/047/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.05.2026 Anfrage der SPD/Volt Ratsfraktion: Wie sollen die geplanten ABC-Klassen in Düsseldorf umgesetzt werden Frage 1: Wie soll sich das neue Sprachförderprogramm des Landes in die bereits bestehenden Förderstrukturen im Düsseldorfer Betreuungssystem (Sprach-Kitas, Familien- grundschulzentren etc.) einfügen? Antwort: Die Einführung der ABC-Klassen zur gezielten Sprachförderung vor der Einschulung steht in einem deutlichen Widerspruch zur aktuellen KiBiz-Reform in Nordrhein-Westfalen. ABC-Klassen finden außerhalb des regulären Kita-Systems statt und sehen eine Sprachförderung als schulisches Angebot in Verantwortung des kommunalen Schulträgers vor. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Bildungsverständnis in Düsseldorfer Kindertageseinrichtungen. Bildung in Kindertageseinrichtungen ist kein vorgelagerter Schulunterricht, sondern ein eigenständiger, ganzheitlicher Bildungsprozess, in dem Sprache über Beziehung, Spiel und Alltag erworben wird. Noch vor 2 Jahren feierte das Land NRW das zehnjährige Jubiläum der Einführung der alltagsintegrierten Sprachförderung als Paradigmenwechsel in der frühpädagogischen Praxis. 2014 gehörte Nordrhein-Westphalen zu den Impulsgebern für andere Bundesländer. Die Sprachbildung orientiert sich seitdem an den individuellen Lebenslagen der Kinder und findet integriert im pädagogischen Alltag statt. Kindertageseinrichtungen verfügen über qualifizierte pädagogische Fachkräfte, langjährige Erfahrung in der Sprachbildung, etablierte Konzepte sowie Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente. Auch ein finanzieller Belastungsausgleich soll gemäß des geplanten Belastungsausgleich- gesetzes allein für den Schulträger für bauliche Investitionen, jährliche Kosten für die Bewirtschaftung der notwendigen Räume, die Beförderung, die Fahrtkostenerstattung sowie die Lernmittel erfolgen, obwohl unbestreitbar auch für die Kindertageseinrichtungen ein organisatorischer und personeller Aufwand entstehen würde. Eine Verschiebung frühkindlicher Bildungsaufgaben in das Schulsystem mit erheblichen fachlichen, entwicklungspsychologischen und strukturellen Nachteilen für die betroffenen Kinder und die Kindertageseinrichtungen darf so nicht umgesetzt werden. Bevor eine Einführung in die Düsseldorfer Fördersysteme erfolgt, muss eine enge Abstimmung zwischen den Grundschulen und der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder bzw. den Trägern von Kindertageseinrichtungen erfolgen. Frage 2: Gibt es bereits Pläne vonseiten der Stadtverwaltung, wie die logistische Umsetzung der ABC-Klassen vor allem in der Übergangszeit gestaltet werden soll? Antwort: Die gesetzlichen Grundlagen auf Landesebene sind bislang noch nicht abschließend erlassen und beschlossen worden. Erst nach Vorliegen verbindlicher rechtlicher Rahmenbedingungen können die konkreten Anforderungen an der logistischen Umsetzung der ABC-Klassen belastbar bewertet und dementsprechend gestaltet werden. Seite 1 von 2 JHA/047/2026 Stadtdirektor Hintzsche Grundsätzlich ist seitens des Landes beabsichtigt im Zusammenhang mit der Einführung der ABC-Klassen das Anmeldeverfahren zur Grundschule von November eines jeden Jahres auf den März vorzuziehen. Neben der komplexen Herausforderung der logistischen Umsetzung der Beförderung der Kinder im Rahmen der Teilnahme an den Vorkursen im schulischen Kontext, stellt der vorgezogene Anmeldezeitraum die Kommunen vor die Herausforderung, das Anmeldeverfahren zur Grundschule einschließlich der damit verbundenen Schuleingangsuntersuchung und der Schulpflichtüberwachung in seiner ganzen Komplexität neu zu gestalten und von dem Anmeldeverfahren zur Ganztagsbetreuung zu entkoppeln. Mit berücksichtigt werden müssen hierbei auch die Auswirkungen eines so frühen Anmeldeverfahrens bereits 1 ½ Jahre vor der Einschulung für die betroffenen Eltern und ihre Kinder. Frage 3: Welche Pläne gibt es vonseiten der Stadtverwaltung, den Bruch in der Betreuungsstruktur und die sozialen und psychischen Folgen der Separierung einzelner Kinder aus ihrem gewohnten Betreuungsumfeld an mehreren Tagen in der Woche vonseiten der Betreuungseinrichtungen aufzufangen? Antwort: Wie bereits unter Frage 2 ausgeführt sind die gesetzlichen Grundlagen bisher noch nicht abschließend erlassen. Der Bruch der Betreuungsstruktur zieht eine Unterbrechung laufender Bildungsprozesse sowie die Erzeugung zusätzlicher Transitions-Belastungen nach sich, insbesondere für sensible, sprachlich auffällige oder ohnehin belastete Kinder. Die im Gesetzentwurf deutlich werdende Fokussierung der Förderung auf sprachliche Kompetenzen, wird nicht zu einer höheren Chancengerechtigkeit führen. Vielmehr bergen die ABC-Klassen das Risiko früher Stigmatisierung und die Gefahr, bestehende soziale Ungleichheiten zu verstärken. Insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Lebenslagen oder Familien mit Migrationsgeschichte werden als „förderbedürftig" markiert, aus ihrer Gruppe herausgenommen und verpflichtend gesonderten Angeboten zugewiesen. Anstatt sie in stabilen, inklusiven Bildungssettings mit Sprachvorbildern zu stärken, entstehen zusätzliche Übergänge und Belastungen. Bildungsgerechtigkeit wird dadurch nicht gefördert, sondern strukturell unterlaufen. Das Konzept der ABC-Klassen bedeutet aus Sicht der Kindertageseinrichtungen ein Rückschritt in der frühkindlichen Bildung. Es ist wissenschaftlich belegt, dass eine systematisch durchgeführte alltagsintegrierte Sprachbildung einen signifikant höheren förderlichen Effekt auf die Sprachentwicklung von Kindern hat als punktuelle Förderformate (vergleiche Wildemann & Fornol, 2016, Seite 69; Coos, Koch, Mähler & von Salisch, 2019, Seite 13). Sollten das 18. Schulrechtsänderungsgesetz in der Entwurfsform verabschiedet werden, wird das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen alle betreuten Kinder gut im Blick halten und aufkommende Fragestellungen der Kinder auffangen. Gleichzeitig werden die Kitas pädagogische Angebote so planen, dass auch die Kinder, die an den ABC-Klassen teilnehmen müssen, an diesen Angeboten teilnehmen können. Die Kritik am Gesetzentwurf, insbesondere die negativen Auswirkungen auf die Kinder und den Bildungsort Kita, wird aktuell in diversen Austauschformaten in Richtung Landesregierung kommuniziert. Es bleibt abzuwarten, ob die erfolgten Stellungnahmen noch zu Anpassungen des Gesetzentwurfes führen werden. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/048/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 13.05.2026 Interfraktionelle Anfrage der FDP-Ratsfraktion und der Ratsfraktion SPD/Volt hier: Sachstand und Ausgestaltung des Pilotprojekts „Pooling in der Schulbegleitung'' Frage 1: Wie viele Kinder werden aktuell an den acht Pilotschulen (aufgeschlüsselt nach den fünf Schulen im Infrastrukturmodell und den drei Schulen im Leistungsdreieck) durch das Pooling-Modell unterstützt, und wie verteilen sich diese Fallzahlen auf die Rechtsgrundlagen des SGB VIII (§ 35a) sowie des SGB IX? Antwort: Infrastrukturmodell: Im Infrastrukturmodell erfolgt die Unterstützung nicht einzelfallbezo- gen, sondern standort- und klassenbezogen. An den beteiligten Schulen werden grundsätz- lich alle Kinder im gemeinsamen Lernsetting erreicht. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Schülerinnen und Schülern im Sinne individueller Fallzahlen sowie nach Rechtskreisen (SGB VIII / SGB IX) erfolgt dabei systematisch nicht, da das Modell bewusst auf eine strukturelle Bereitstellung von Unterstützungsressourcen für die gesamte Klasse ausgerichtet ist. Die eingesetzten Klassenassistenzen stehen allen Kindern zur Verfügung und tragen dazu bei, verlässliche Rahmenbedingungen für Teilhabe im schulischen Alltag zu schaffen. Leistungsdreieck: An den drei Schulen im Poolmodell des Sozialrechtlichen Leistungsdrei- ecks werden folgende Anzahl an Kindern begleitet: Schule bewilligt SGB VIII bewilligt SGB IX Wichernschule 9 10 GGS Richardstraße 3 3 GGS Flurstraße 9 7 Frage 2: Wie stellt die Verwaltung im „infrastrukturellen Modell" (Budgetlösung) sicher, dass das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gemäß § 8 SGB IX bzw. § 5 SGB VIII sowie der Anspruch auf eine personenzentrierte Einzelfallhilfe gewahrt bleiben? Antwort: Die gesetzlichen Rechte der Leistungsberechtigten bleiben auch im Infrastrukturmodell un- eingeschränkt bestehen. Eltern können jederzeit einen Antrag auf Leistungen der Eingliede- rungshilfe stellen; das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX bzw. § 5 SGB VIII wird ge- wahrt. Jeder Leistungsantrag wird im Einzelfall fachlich geprüft und nachvollziehbar entschieden. Dabei wird einbezogen, inwieweit die vorhandenen Unterstützungsstrukturen im schulischen Setting bereits zu einer bedarfsgerechten Teilhabe beitragen. Seite 1 von 2 Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der beteiligten freien Träger für die Pilotphase, welche Stundensätze wurden hierfür vereinbart, und wie wird eine transparente Einbindung weiterer Träger im Falle einer Ausweitung des Modells gewährleistet? Antwort: Die Auswahl der beteiligten freien Träger für die Pilotphase erfolgte auf Grundlage eines Auf- rufs an alle Träger, ihr Interesse an einer Mitwirkung am Poolingansatz zu bekunden. Die ak- tuell beteiligten Träger sind diejenigen, die im Rahmen dieses Aufrufs ihre Bereitschaft er- klärt haben. Ziel war es, eine tragfähige Grundlage für die Erprobung des Modells zu schaf- fen und unterschiedliche fachliche Erfahrungsperspektiven einzubeziehen. Im Poolingmodell des Sozialhilferechtlichen Leistungsdreiecks erfolgt die Stundenvergü- tung über die gültige Entgeltvereinbarung mit dem jeweiligen Träger Die Finanzierung im Infrastrukturmodell erfolgt nicht über feste Stundensätze, sondern auf Grundlage eines schulbezogenen Budgets. Dieses orientiert sich an den in den vergangenen Jahren am jeweiligen Standort entstandenen Unterstützungsbedarfen. Ergänzend entwickeln Schule und Träger eine Bedarfsskizze, die den aktuellen Unterstützungsbedarf abbildet. Diese wird dem Amt für Soziales und Jugend vorgelegt, fachlich und wirtschaftlich geprüft und im Rahmen fachlich und haushalterisch festgelegter Budgetrahmen bewertet. Mit Blick auf die Ausweitung des Projektes wird die Einbindung weiterer Träger frühzeitig, kontinuierlich und transparent sichergestellt. Bereits seit Beginn der Pilotphase erfolgt eine fortlaufende Information und Beteiligung über etablierte Steuerungs-, Fach- und Netz- werkstrukturen, in denen die Träger vertreten sind und als Multiplikatoren wirken. Ergänzend wurden zentrale trägerrelevante Zusammenschlüsse und Gremien regelmäßig über den Pro- jektstand sowie die weiteren Umsetzungsperspektiven informiert (beispielsweise im Fachar- beitskreis Eingliederungshilfe sowie im Austausch mit Vertretungen der Liga Wohlfahrt). Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit für interessierte Träger, sich direkt an das Amt für Soziales und Jugend zu wenden. Entsprechende Anfragen werden aktuell bereits aufgegriffen und in individuellen Gesprächen vertieft, um transparente Informationen zu Rah- menbedingungen, Umsetzungsstand und konkrete Einstiegsmöglichkeiten im jeweiligen Schulkontext bereitzustellen. Zusätzlich plant das Amt für Soziales und Jugend noch vor den Sommerferien ein digitales Informationsangebot für interessierte Träger und einen Fachar- beitskreis Eingliederungshilfe mit dem Schwerpunkt zum Pooling-Projekt zu initiieren. Damit wird sichergestellt, dass alle interessierten Träger frühzeitig Zugang zu relevanten Informati- onen erhalten und auf dieser Grundlage eigenständig prüfen können, ob und in welcher Form sie sich - in Abstimmung mit Schulen - an der Umsetzung von Poolinglösungen beteili- gen möchten. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität und der Hochschule Düsseldorf wurde im Zeitraum 01.08.2025 bis 31.12.2025 das Projekt „Düsseldorf fragt nach - mehr Beteiligung wagen“ durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die Fragestellung, wie eine politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang wurden partizipative Grundlagen für die Entwicklung eines Konzepts zur Einbindung armutsbetroffener Menschen in lokale Verwaltungs- und politische Entscheidungsprozesse in Düsseldorf erarbeitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Zuge der Zusammenlegung des Jugendamtes und des Amtes für Soziales zum Amt für Soziales und Jugend wurden die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, Präventionsketten in Düsseldorf künftig lebensphasenübergreifend auszurichten. Die gebündelte fachliche Expertise ermöglicht es, bestehende Ansätze weiterzuentwickeln und zu einer integrierten Gesamtstrategie zusammenzuführen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Düsseldorfer Märchenwochen finden jährlich für zwei Wochen im Januar und Februar in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Häusern für Kinder, Jugendliche und Familien, Bürgerhäusern und Stadtteilbüchereien statt und bieten für Kinder zwischen zwei und 12 Jahren sowie deren Familien Erzählveranstaltungen, Wettbewerbe, Lesungen, Theaterstücke, Workshops und weitere Veranstaltungen zum Thema Märchen an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss bewilligt Zuschüsse zu Investitionen freier Träger in folgenden Bereichen: 1. Einrichtungen der Jugendarbeit 2. Einrichtungen der Jugendarbeit: Abenteuerspielplätze 3. Jugendsozialarbeit 4. Familienbildung 5. Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Insgesamt werden Zuschüsse in Höhe von 302.348 EUR bewilligt.
Die Prioritäten der zur Bewilligung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften der Fachabteilungen nach § 78 SGB VIII abgestimmt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass der Berichterstattung Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss über ausgewählte familienbezogene Leistungen im Kontext der Jugendhilfe. Ziel ist es, einen gut verständlichen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die jeweiligen Zielgruppen sowie die fachlichen Zielsetzungen zu geben und zugleich aktuelle Entwicklungen anhand zentraler Kennzahlen der vergange - nen zwei Jahre transparent darzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kinder- und Jugendhilfe befindet sich derzeit in einem umfassenden Entwicklungsprozess. Mit der Weiterentwicklung des SGB VIII sowie den bundespolitischen Diskussionen zur Neuordnung der Eingliederungshilfe und sozialen Leistungen zeichnet sich ein klarer Paradigmenwechsel ab: weg von ausschließlich einzelfallbezogenen Unterstützungsformen hin zu inklusiven, systemisch verankerten und nachhaltig wirksamen Ansätzen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.