Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 193/2004

Plan Nr. 5273/04 - Nördl. Aderdamm

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Aderdamm · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 29. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für den v.g. Plan Nr. 5273/04 - Nördlich Aderdamm - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet nördlich Aderdamm - maßgebend ist der im Plan Nr. 5273/04 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 193/2004 Seite 1 von 7 Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 5273/04 - Nördlich Aderdamm - Aufstellung; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für den v.g. Plan Nr. 5273/04 - Nördlich Aderdamm - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet nördlich Aderdamm - maßgebend ist der im Plan Nr. 5273/04 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) - aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 193/2004 Seite 2 von 7 Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004 - Private Grünfläche (Dauerkleingärten mit Zubehörbauten) - Öffentliche Grünfläche (Grünanlage) - Fläche für die Landwirtschaft - öffentliche Verkehrsflächen II. Der APS nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5273/04 - Nördlich Aderdamm - und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) auf dieser Grundlage durchzuführen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/- 1 -/- 2 Bezirksvertretung 3 07.12.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 193/2004 Seite 3 von 7 Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 5273/04 - Nördlich Aderdamm - Stadtbezirk 3 Stadtteil Hamm 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet erstreckt sich zwischen dem Südring im Norden und dem Aderdamm im Süden, dem Borresweg im Westen und dem Südfriedhof im Osten. Das Plangebiet wird heute vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Neben Ackerflächen befindet sich nördlich des Aderwegs eine Pferdekoppel mit Stallungen. Dieser umfasst Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 17 ha. Das Gelände weist eine geringe Modellierung auf. Dabei liegt der nördlich an das Plangebiet angrenzende Südring auf einem Damm etwa 1,5 m über Geländeniveau. Er bildet so den zweiten Hochwasserschutzdeich zum Rhein. Im westlichen Planbereich verläuft in Nord-Südrichtung eine 110 kV Freileitung der Stadtwerke Düsseldorf AG. Parallel zum Südring in einem Abstand von 23 m liegt der Abwasserkanal Hauptsammler - Mitte. Im Aderweg und in der Wegeverbi ndung unmittelbar entlang des Südfriedhofs befinden sich Wasserleitungen mit einem Durchmesser von 200 mm und 1000 mm. Das Plangebiet ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die nächstliegende Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs befindet sich am Südfriedhof. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 193/2004- 4 - Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004 Von hier aus gibt es die Busverbindung der Linie 827 nach Neuss und Wersten, sowie die Bahnverbindungen der Linie 704 und 709 nach Neuss und zum Hauptbahnhof Düsseldorf. Der Individualverkehr ist über die Bundesstraße B1 unmittelbar an das Plangebiet angebunden. Der Aderweg zwischen Südring und Borresweg und der Aderdamm sind befestigte Straßen mit geringem Querschnitt, alle übrigen Wege sind unbefestigt. 2. Gegenwärtig bestehendes Planungsrecht Der Flächennutzungsplan stellt für das östliche Plangebiet Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dar. Der westliche Teil des Plangebietes ist als Fläche für die Landwirtschaft - Dauerkleingärten - gekennzeichnet. Im Bebauungsplan Nr. 5273/03 ist ein etwa 130 m breiter Streifen angrenzend an den Südfriedhof als öffentliche Grünfläche (Friedhof mit Zubehörbauten) festgesetzt. Im Verlauf der Wasserleitungstrasse ist eine Fläche für Leitungsrecht ausgewiesen. Der übrige Teil des Plangebietes liegt planungsrechtlich im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Etwa in Nord-Südrichtung verlaufen in östlichen und westlichen Planbereich zwei Richtfunkstrecken der Deutsche Post AG. Die sich hieraus ergebenden Bauhöhenbeschränkungen liegen zwischen 150 m und 192 m über NN. Die Notwendigkeit einer Flächennutzungsplanänderung wird im weiteren Verfahren geprüft und wenn notwendig im Paralleverfahren durchgeführt werden. 3. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist die Sicherung von Flächen für Dauerkleingärten als Ersatzstandort für planverdrängte Kleingärten und die Schaffung eines weiteren Kleingartenangebotes für den Stadtbezirk. Der 1992 wirksam gewordene Flächennutzungsplan beinhaltet 135 ha geplante Kleingartenfläche im Stadtgebiet Düsseldorf. Diese Darstellung basiert auf einer Vereinbarung mit dem Stadtverband der Kleingärtner. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (Wasserschutz, Bauabsichten wie der Golfpark Angermund etc.) ist der Planungsansatz inzwischen um mehr als 50% auf ca. 66 ha reduziert worden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 193/2004- 5 - Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004 Das Gebiet nördlich Aderdamm bietet sich wegen seiner relativ wohnungsnahen Lage als Ersatzstandort an. Darüber hinaus wird eine gute Versorgung mit Gartenland für die dicht bebauten Quartiere der südlichen Innenstadt einschließlich Bilk sicher gestellt. Die geplante Kleingartenanlage bietet eine Gesamtfläche von 7 ha. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einer neu angelegten Kleingatenanlage von einer Gartengröße von ca. 300 qm ausgegangen wird und somit insgesamt etwa 180 Kleingärten angeboten werden können. Der Standort für die Kleingartenanlage bietet sich an, da hier die Möglichkeit besteht im räumlichen Zusammenhang mit den zu verlager nden Kleingärten eine größere zusammenhängende Kleingartenanlage zu errichten. Die Bodenbeschaffenheit spricht für den neuen Standort. Durch die langjährige landwirtschaftliche Nutzung ist eine Bodenqualität gegeben, die sich für eine kleingärtnerische Bewirtschaftung sehr eignet. Im östlichen Planbereich wird die landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der nördliche Teil der Friedhofserweiterungsfläche zwischen Südring und Kleingartenanlage soll der Fläche für die Landwirtschaft zugeordnet werden. Um einen ausreichenden Schutzstreifen zu dem Baudenkmal Friedhofsmauer gewährleisten zu können, wird entlang dieser eine öffentliche Grünfläche im Bereich der Friedhofserweiterungsfläche festgesetzt. Darüber hinaus soll sowohl im nördlichen Bereich der Kleingartenanlage ein Sichtdreieck freigehalten werden, um die Mauer mit der dahinter liegenden Friedhofskirche vom Südring wahrnehmen zu können, als auch eine Sichtachse in der Mitte der Anlage, um weitere Sichtbezüge und Wegeverbindungen gewährleisten zu können. Da die Wegeverbindungen durch die Hammer Felder neben ihrer Erschließungsfunktion auch der Naherholung zugute kommen, ist es Ziel der Planung, diese Wege zu sichern und durch begleitende Grünflächen aufzuwerten. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 193/2004- 6 - Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004 Die Dauerkleingärten werden als private Grünfläche ausgewiesen. Damit der Erholungs- und Freizeitwert der Gartenanlage nicht beeinträchtigt wird, werden Anlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO ausgeschlossen. Entlang der Einfriedungsmauer des Südfriedhofs wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Grünanlage festgesetzt. Mit dieser Ausweisung soll sichergestellt werden, dass eine Freiflächengestaltung entsteht, die Rücksicht auf die vorhandene Mauer nimmt. Die öffentlichen Grünflächen entlang des Aderdamms sollen sich der Festsetzung entsprechend nach und nach entwickeln. Zwischen der Kleingartenanlage und der Fläche für die Landwirtschaft wird ein Pflanzstreifen festgesetzt, der einerseits eine klare Trennung der Funktionen sichtbar macht und andererseits dazu beitragen soll gegenseitige Beeinträchtigungen (z.B. durch Staub) auszuschließen. Die Einfassung der Kleingartengruppen mit Hecken dient der Gesamtgliederung der Anlage und setzt einen Grundrahmen für die individuelle Gestaltung der Gärten. Zur Erschließung der neu ausgewiesenen Kleingartenanlage wird der Aderweg aus Richtung des Batteriewegs ausgebaut. Der zur Erschließung dienende Teil wird als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und die restliche Wegefläche über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert. Die für die Kleingartenanlage notwendigen Stellplätze werden entlang des Aderwegs an zentraler Stelle der Kleingartenanlage ausgewiesen. So ist mit geringem Erschließungsaufwand eine gute Erreichbarkeit der Kleingärten gewährleistet. Die Wasser- und Energieversorgung erfolgt durch Verlängerung der im Aderweg vorhandenen Leitungen. An diese Erschließung werden die Vereinsheime angeschlossen. Ob auch ein Anschluss der Kleingärten erfolgt, ist noch ungeklärt. Durch die Umnutzung der Fläche für die Landwirtschaft und der Friedhoferweiterungsfläche in eine private Grünfläche werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet. Gemäß § 8a i.V.m. § 8 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist über die Belange von Natur und Landschaft in Abwägung nach § 1 BauGB zu entscheiden. Die Eingriffe in die Natur und Landschaft beschränken sich auf die Versiegelung durch die Ö Vorlagen - Nr. 61/ 193/2004- 7 - Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004 Gartenhäuser und deren Zuwegung, die Vereinsheime sowie auf die Stellplatzanlagen und deren Zuwegung. Durch die intensive Bepflanzung und die Vielfältigkeit der Vegetation in der Kleingartenanlage ist davon auszugehen, dass der Eingriff mehr als ausgeglichen wird.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 193/2004