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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 193/2004
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Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004
Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 5273/04 - Nördlich Aderdamm - Aufstellung; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für den v.g. Plan Nr. 5273/04 -
Nördlich Aderdamm - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner
beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung
(Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet nördlich Aderdamm
- maßgebend ist der im Plan Nr. 5273/04 dargestellte
Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) - aufzustellen,
der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
RSD AllVorlg.WPT
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- Private Grünfläche (Dauerkleingärten mit Zubehörbauten)
- Öffentliche Grünfläche (Grünanlage)
- Fläche für die Landwirtschaft
- öffentliche Verkehrsflächen
II. Der APS nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr.
5273/04 - Nördlich Aderdamm - und beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) auf dieser
Grundlage durchzuführen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/-
1
-/-
2
Bezirksvertretung 3 07.12.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004
Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan Nr. 5273/04
- Nördlich Aderdamm -
Stadtbezirk 3 Stadtteil Hamm
1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet erstreckt sich zwischen dem Südring im Norden und dem Aderdamm im
Süden, dem Borresweg im Westen und dem Südfriedhof im Osten.
Das Plangebiet wird heute vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Neben Ackerflächen
befindet sich nördlich des Aderwegs eine Pferdekoppel mit Stallungen.
Dieser umfasst Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 17 ha.
Das Gelände weist eine geringe Modellierung auf. Dabei liegt der nördlich an das
Plangebiet angrenzende Südring auf einem Damm etwa 1,5 m über Geländeniveau. Er
bildet so den zweiten Hochwasserschutzdeich zum Rhein.
Im westlichen Planbereich verläuft in Nord-Südrichtung eine 110 kV Freileitung der
Stadtwerke Düsseldorf AG. Parallel zum Südring in einem Abstand von 23 m liegt der
Abwasserkanal Hauptsammler - Mitte. Im Aderweg und in der Wegeverbi ndung
unmittelbar entlang des Südfriedhofs befinden sich Wasserleitungen mit einem
Durchmesser von 200 mm und 1000 mm.
Das Plangebiet ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die
nächstliegende Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs befindet sich am
Südfriedhof.
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Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004
Von hier aus gibt es die Busverbindung der Linie 827 nach Neuss und Wersten, sowie die
Bahnverbindungen der Linie 704 und 709 nach Neuss und zum Hauptbahnhof Düsseldorf.
Der Individualverkehr ist über die Bundesstraße B1 unmittelbar an das Plangebiet
angebunden.
Der Aderweg zwischen Südring und Borresweg und der Aderdamm sind befestigte
Straßen mit geringem Querschnitt, alle übrigen Wege sind unbefestigt.
2. Gegenwärtig bestehendes Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan stellt für das östliche Plangebiet Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Friedhof dar. Der westliche Teil des Plangebietes ist als Fläche für die
Landwirtschaft - Dauerkleingärten - gekennzeichnet.
Im Bebauungsplan Nr. 5273/03 ist ein etwa 130 m breiter Streifen angrenzend an den
Südfriedhof als öffentliche Grünfläche (Friedhof mit Zubehörbauten) festgesetzt. Im
Verlauf der Wasserleitungstrasse ist eine Fläche für Leitungsrecht ausgewiesen.
Der übrige Teil des Plangebietes liegt planungsrechtlich im Außenbereich und wird nach
§ 35 BauGB beurteilt.
Etwa in Nord-Südrichtung verlaufen in östlichen und westlichen Planbereich zwei
Richtfunkstrecken der Deutsche Post AG. Die sich hieraus ergebenden
Bauhöhenbeschränkungen liegen zwischen 150 m und 192 m über NN.
Die Notwendigkeit einer Flächennutzungsplanänderung wird im weiteren Verfahren
geprüft und wenn notwendig im Paralleverfahren durchgeführt werden.
3. Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist die Sicherung von Flächen für Dauerkleingärten als Ersatzstandort für
planverdrängte Kleingärten und die Schaffung eines weiteren Kleingartenangebotes für
den Stadtbezirk.
Der 1992 wirksam gewordene Flächennutzungsplan beinhaltet 135 ha geplante
Kleingartenfläche im Stadtgebiet Düsseldorf. Diese Darstellung basiert auf einer
Vereinbarung mit dem Stadtverband der Kleingärtner.
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (Wasserschutz, Bauabsichten wie der
Golfpark Angermund etc.) ist der Planungsansatz inzwischen um mehr als 50% auf ca. 66
ha reduziert worden.
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Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004
Das Gebiet nördlich Aderdamm bietet sich wegen seiner relativ wohnungsnahen Lage als
Ersatzstandort an. Darüber hinaus wird eine gute Versorgung mit Gartenland für die dicht
bebauten Quartiere der südlichen Innenstadt einschließlich Bilk sicher gestellt.
Die geplante Kleingartenanlage bietet eine Gesamtfläche von 7 ha. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass bei einer neu angelegten Kleingatenanlage von einer Gartengröße
von ca. 300 qm ausgegangen wird und somit insgesamt etwa 180 Kleingärten angeboten
werden können.
Der Standort für die Kleingartenanlage bietet sich an, da hier die Möglichkeit besteht im
räumlichen Zusammenhang mit den zu verlager nden Kleingärten eine größere
zusammenhängende Kleingartenanlage zu errichten. Die Bodenbeschaffenheit spricht für
den neuen Standort. Durch die langjährige landwirtschaftliche Nutzung ist eine
Bodenqualität gegeben, die sich für eine kleingärtnerische Bewirtschaftung sehr eignet.
Im östlichen Planbereich wird die landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der nördliche
Teil der Friedhofserweiterungsfläche zwischen Südring und Kleingartenanlage soll der
Fläche für die Landwirtschaft zugeordnet werden. Um einen ausreichenden Schutzstreifen
zu dem Baudenkmal Friedhofsmauer gewährleisten zu können, wird entlang dieser eine
öffentliche Grünfläche im Bereich der Friedhofserweiterungsfläche festgesetzt. Darüber
hinaus soll sowohl im nördlichen Bereich der Kleingartenanlage ein Sichtdreieck
freigehalten werden, um die Mauer mit der dahinter liegenden Friedhofskirche vom
Südring wahrnehmen zu können, als auch eine Sichtachse in der Mitte der Anlage, um
weitere Sichtbezüge und Wegeverbindungen gewährleisten zu können.
Da die Wegeverbindungen durch die Hammer Felder neben ihrer Erschließungsfunktion
auch der Naherholung zugute kommen, ist es Ziel der Planung, diese Wege zu sichern
und durch begleitende Grünflächen aufzuwerten.
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Stand: 22.11.2004, Vorlage Nr. 61/193/2004Stand: 22.11.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/193/2004
Die Dauerkleingärten werden als private Grünfläche ausgewiesen. Damit der Erholungs-
und Freizeitwert der Gartenanlage nicht beeinträchtigt wird, werden Anlagen und
Einrichtungen für die Kleintierhaltung gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO ausgeschlossen.
Entlang der Einfriedungsmauer des Südfriedhofs wird eine öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbindung Grünanlage festgesetzt. Mit dieser Ausweisung soll sichergestellt werden,
dass eine Freiflächengestaltung entsteht, die Rücksicht auf die vorhandene Mauer nimmt.
Die öffentlichen Grünflächen entlang des Aderdamms sollen sich der Festsetzung
entsprechend nach und nach entwickeln.
Zwischen der Kleingartenanlage und der Fläche für die Landwirtschaft wird ein
Pflanzstreifen festgesetzt, der einerseits eine klare Trennung der Funktionen sichtbar
macht und andererseits dazu beitragen soll gegenseitige Beeinträchtigungen (z.B. durch
Staub) auszuschließen.
Die Einfassung der Kleingartengruppen mit Hecken dient der Gesamtgliederung der
Anlage und setzt einen Grundrahmen für die individuelle Gestaltung der Gärten.
Zur Erschließung der neu ausgewiesenen Kleingartenanlage wird der Aderweg aus
Richtung des Batteriewegs ausgebaut. Der zur Erschließung dienende Teil wird als
öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und die restliche Wegefläche über ein Geh-,
Fahr- und Leitungsrecht gesichert.
Die für die Kleingartenanlage notwendigen Stellplätze werden entlang des Aderwegs an
zentraler Stelle der Kleingartenanlage ausgewiesen. So ist mit geringem
Erschließungsaufwand eine gute Erreichbarkeit der Kleingärten gewährleistet.
Die Wasser- und Energieversorgung erfolgt durch Verlängerung der im Aderweg
vorhandenen Leitungen. An diese Erschließung werden die Vereinsheime angeschlossen.
Ob auch ein Anschluss der Kleingärten erfolgt, ist noch ungeklärt.
Durch die Umnutzung der Fläche für die Landwirtschaft und der
Friedhoferweiterungsfläche in eine private Grünfläche werden Eingriffe in Natur und
Landschaft vorbereitet. Gemäß § 8a i.V.m. § 8 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist
über die Belange von Natur und Landschaft in Abwägung nach § 1 BauGB zu
entscheiden.
Die Eingriffe in die Natur und Landschaft beschränken sich auf die Versiegelung durch die
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Gartenhäuser und deren Zuwegung, die Vereinsheime sowie auf die Stellplatzanlagen
und deren Zuwegung. Durch die intensive Bepflanzung und die Vielfältigkeit der
Vegetation in der Kleingartenanlage ist davon auszugehen, dass der Eingriff mehr als
ausgeglichen wird.