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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 172_2004_20360.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071607.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:59 GMT
Number of Pages: 43
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
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Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 5776/10 - Nördlich Höherweg -Anregungen; Satzung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 08 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/10 - nördlich Höherweg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” APS Der Auschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Ra h men seiner Vorberatung ge m. § 2 Ab s. 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” Rat I. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/10 - nördlich Höherweg - während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) vorgebrachten Anregungen und entscheidet hierüber gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5776/10 - nördlich Höherweg - in roter Farbe. Es handelt sich insbesondere um: 1. Änderung der zeichnerischen Darstellung - Die zeichnerische Darstellung wird im Bereich der Nutzungsgrenzen konkretisiert und damit besser lesbar. - Die GE 2-Gebiete werden nun als GE 2.1 und GE 2.2 festgesetzt, da sich die Gebiete bezüglich der IFSP-Werte unterscheiden. 2. Änderung der textlichen Festsetzungen - Es werden redaktionelle Änderungen vorgenommen und Formulierungen eingefügt, die sich näher am Gesetzestext RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
Seite 2 von 43 orientieren. - Der Passus “ausgeschlossene Baum- und Straucharten” wird ersatzlos gestrichen. Nach neuester Rechtsauffassung zum § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB ist der generelle Ausschluss bestimmter, aus ökologischen oder optischen Gründen unerwünschter Pflanzen, nicht möglich. III. Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet zwischen Ronsdorfer Straße, Bundesbahnstrecke Düsseldorf-Wuppertal und Höherweg - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/10 -nördlich Höherweg -am 15.08.2000 gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW aufgestellten, am 26.05.2004 erneut aufgestellten und heute geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/10 - nördlich Höherweg -gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) als Satzung mit der Begründung - Stand 12.10.2004.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 8 02.11.04 -/- 2Rat -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Anregungen 2 beigefügt B-Plan-Begründung RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
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Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
Seite 4 von 43 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/172/2004 Anregungen aus der öffentlichen Auslegung vom 20.07.2004 - 20.08.2004 zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/10 - nördlich Höherweg -A. Behandlung der Anregungen B. Liste der Einsprechenden Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
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## A. Behandlung der Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/10 - nördlich Höherweg -
## Zu 1.:
## Es bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan-Entwurf, wenn die erforderlichen Betriebsarbeiten an den Telekommunikationsanlagen jederzeit sichergestellt seien. Es wird um Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan-Entwurf gebeten.
## Telekommunikationsanlagen liegen im Plangebiet entweder in öffentlichen Verkehrsflächen, wo Betriebsarbeiten in der Regel unproblematisch durchgeführt werden können, oder auf privaten Grundstücken, wo dieses der Abstimmung mit den Privateigentümern bedarf, sodass der Hinweis entbehrlich ist. Der Anregung wird aus oben genannten Gründen nicht gefolgt. Zu 2.:
## Die DB AG bittet darum, dass das beim Verkauf der Behelfswohnflächen festgeschriebene Wegerecht für die DB AG bei einer anderen Erschließung auf die neuen Flächen übertragen wird.
## Nach Rücksprache mit der DB AG wird das Wegerecht ausschließlich für die Behelfswohnheime benötigt. Da diese jedoch langfristig entfallen werden und demzufolge auch keine andere Erschließung mehr benötigt wird, erübrigt sich das Wegerecht. Die Pflege der zu der Bahnanlage gehörigen Böschungen kann problemlos von der Nordseite der Bahnstrasse erfolgen. Der Anregung wird aus vorgenannten Gründen nicht gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
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## Zu 3.:
## Es wird darum gebeten, dass der bestehende Schienenweg nicht weiter als Argument gegen die Wohnbebauung (Grabelandflächen mit Behelfswohnheimen)
## Ronsdorfer Straße / nördlich Höherweg verwendet werde. Die zur Erfassung des Schienenlärms zugrunde gelegte Richtlinie Schall 03 sei vor einigen Jahren von Juristen als nicht rechtmäßig und damit nicht wirksam bezeichnet worden. Ferner sei bei der Berechnung des Lärmwertes die Lage des Schienenwegs nicht berücksichtigt worden. Es sei anzunehmen, dass in “Wohnhöhe” die Lärmimmissionen geringer seien, als das Berechnungsverfahren vorhersage. Es werde vermutet, dass der Grundwert für die modernen S-Bahnzüge, die überwiegend auf der S-Bahnstrecke verkehren, unter dem Wert von 51 dB(A) von Güterzügen liege. Als Anlage wurden Informationsblätter zum Schienenverkehrslärm beigefügt.
## Diese Bedenken gegen die Richtlinie werden nicht geteilt, da diese zu Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03) hierfür die maßgebliche Berechnungsgrundlage ist. Sie stellt ein erweitertes Berechnungsverfahren gegenüber der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) dar, wobei die 16. BlmSchV ausdrücklich auf die Schall 03 verweist. Nach beiden Vorschriften ist der sogenannte “Schienenbonus” von 5 dB(A) anzusetzen, um die errechneten Werte zu mindern. Dies ist auch im vorliegenden Fall erfolgt. Bei den Berechnungen für die Schallimmissionskarte wurde die Häufigkeit der vorbeifahrenden Zuggattungen (es handelt sich um Regionalzüge, S-Bahnen und Güterzüge) im Jahre 2002 zugrunde gelegt. Es wurde von normalem Gleiszustand ausgegangen. Dieser oder sogar ein schlechterer - d.h. lauterer Zustand entspricht den örtlichen Verhältnissen.Selbst, wenn es sich um ein besonders überwachtes Gleis mit erhöhtem Pflegeaufwand (Schleifen) handeln würde, würden die Immissionen nur um 3 dB(A) reduziert. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
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## Bei den Berechnungen ging die Dammlage ein. Die Höhe der Aufpunkte liegt bei der Schallimmissionskarte Schienenverkehrslärm generell bei 4 m. Bei einer Höhe von nur 2 m über Grund sind die Immissionen bis zu 2 dB(A) niedriger. Auch unter Berücksichtigung einer Verringerung der Werte 2 dB(A) erreichen oder überschreiten die Beurteilungspegel an den Behelfswohnheimen nachts 60 dB(A). Dies ist die Grenze, bei deren Überschreitung ei ndeuti g von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden muss. Die Festsetzung eines Wohngebietes im Bebauungsplan, südlich der bestehenden Gleisanlage ist daher rechtlich nicht möglich. Den Anregungen wird aus oben genannten Gründen nicht gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
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## B. Liste der Einsprechenden zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5775/10 - nördlich Höherweg -
## 1. Deutsche Telekom AG Postfach 10 07 09 44782 Bochum 2. DB Services Immobilien Deutz-Mühlheimer-Str. 22-24 50679 Köln 3. Benno Zens Bündnis 90 / Die Grünen Bezirksvertretung 8 Landeshauptstadt Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004
> Stand: 12.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/172/2004
Anlage zur Vorlage Nr. 61/172/2004
# B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 5776/010 - Nördlich Höherweg -Stadtbezirk 8 Stadtteil Lierenfeld 1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet liegt zwischen dem Höherweg im Süden, der Ronsdorfer Straße im Westen und der Bahntrasse Düsseldorf-Wuppertal im Norden. Die östliche Grenze verläuft zwischen der Bebauung Höherweg Nr. 282 n und der östlich angrenzenden Kleingartenanlage. Das Gebiet hat eine Größe von rd. 9,7 ha. Das Bebauungsplangebiet bildet den nördlichen Abschluss des zusammenhängen-den gewerblich-industriell geprägten Bereichs Flingern-Süd/Lierenfeld-West, welches das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiet im Osten der Stadt Düsseldorf darstellt. Das Plangebiet wird seit über 100 Jahren als Gewerbegebiet genutzt. Das Gebiet ist vollständig bebaut und weist vier größere Betriebe inmitten vieler kleinerer Gewerbebetriebe unterschiedlicher Art auf. Zwei der größeren befinden sich im Westen an der Ronsdorfer Straße: ein Auto-Teile-Händler mit Werkstatt, Rons-dorfer Straße 22 sowie ein Stahlhandelsbetrieb für Spezialstahl, Ronsdorfer Straße 24. Ein Betrieb für Heiztechnik sowie eine Druckerei- und Verlagsanstalt befinden sich im Osten des Gebietes an der Straße Höherweg Nr. 268 bzw. 278. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004 - 10 -Stand: 12.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/172/2004 Die im Osten des Plangebietes gelegene Sticherschließung vom Höherweg ist in den 30er Jahren mit genehmigten Kleinsiedlungshäusern bebaut worden. Seit einigen Jahren zeichnet sich dort eine Entwicklung Richtung Gewerbegebiet ab. Genehmigt wurden hier bislang ein Autohandel und Verwertung Nr. 282 c, eine Lagerhalle für Teppichböden Nr. 282 e, ein Büro und Lager Nr. 282 g, ein kleinerer Speditions-betrieb Nr. 282 i und ein Dentallabor Nr. 282 h sowie zum Höherweg ausgerichtet ein weiterer Autohändler Nr. 282. Im Gebäude Nr. 282 n befindet sich eine Trinkhalle. Im Norden des Plangebietes befinden sich parallel zur Bahnstrecke Düssseldorf-Wuppertal Grabelandflächen, deren vorhandene Aufbauten als Behelfswohnheime nach dem Krieg errichtet wurden und bis heute noch zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Erschließung dieser Flächen erfolgt durch einen parallel zur Bahntrasse geführten Stichweg mit Anbindung an die Ronsdorfer Straße, südlich der Bahn-unterführung, und ist wenig übersichtlich. Die örtlichen Verhältnisse der Behelfswohn-heime werden durch eine starke Verlärmung geprägt. Die nördlich und außerhalb des Plangebietes gelegene Bahnstrecke Düsseldorf-Wuppertal verursacht nachts im Bereich der Behelfswohnheime erheblich höhere Lärmimmissionen, als für gesunde Wohnverhältnisse zulässig sind. Auch die südlich an die Wohnheime angrenzenden genehmigten Gewerbe- und Industriebetriebe weisen Lärmbeeinträchtigungen auf, die das wohnverträgliche Maß überschreiten. Die umgebende Nutzung des Plangebietes ist weitgehend gewerblich geprägt: Im Südosten schließt sich u. a. das Werksgelände der ehemaligen Firma Duewag an, das gegenwärtig umstrukturiert wird. Im Westen grenzt die Fläche der ehemaligen Gasanstalt (Stadtwerke Düsseldorf) an, die bereits gewerblich umgenutzt wurde. Südwestlich der Kreuzung Höherweg und Ronsdorfer Straße befindet sich eine weitere Gewerbefläche, die für eine gewerbliche Nutzung (Automeile) aufbereitet wurde. Nördlich der das Plangebiet begrenzenden Bahntrasse befindet sich eine Kleingar-tenanlage, die auch im wirksamen Flächennutzungsplan als solche dargestellt ist. Östlich des Plangebietes schließt sich ebenfalls eine Kleingartenanlage (Solidarität e.V.) an, die jedoch im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt ist.
2. Bisheriges Planungsrecht Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004 - 11 -Stand: 12.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/172/2004 2.1 Flächennutzungsplan (FNP) Der seit 1992 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Düssseldorf stellt die Fläche des gesamten Plangebietes einschließlich der Behelfswohnheimflächen und der östlich gelegenen Bebauung beidseitig der Sticherschließung als Gewerbegebiet dar. 2.2 Rechtsverbindliche Bebauungspläne Für das Plangebiet lagen bislang keine rechtsverbindlichen Bebauungspläne vor. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtete sich hier nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). 2.3 Sonstiges Das Plangebiet liegt gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf.
3. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
3.1 Planungsanlass Bedingt durch die Nähe zur Innenstadt und die verkehrsgünstige Lage des Plan-gebietes gibt es ein reges Interesse von Investoren, auf freiwerdenden Flächen Einzelhandel, speziell Verbrauchermärkte mit nahversorgungsrelevanten Sortimen-ten, zu errichten. Eine solche Entwicklung würde eine unerwünschte städtebauliche Entwicklung bedeuten, da die Zentren der angrenzenden Stadtteile Flingern, Lierenfeld und Eller durch Abzug von Kaufkraft Schaden nehmen würden. Außerdem würden sich die Bodenpreise in diesem bisher intakten Gewerbe- und Industriegebiet nach oben entwickeln, wodurch ein Verdrängungswettbewerb mit nachteiligen Auswirkungen für die Gewerbebetriebe entstünde. Da auf dem jetzigen Gelände des Auto-Teile Händlers an der Ronsdorfer Straße, nach Aufgabe des ehemals ansässigen Betriebes bekannt wurde, dass auch dort Einzelhändler an der Übernahme der Flächen Interesse zeigten, wurde ein Auf-stellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sowie eine Veränderungssperre ge-fasst, um städtebauliche Fehlentwicklungen für diesen Stadtteil zu verhindern. 3.2 Planungsziele Die zentrennahe Lage und die gute verkehrliche Erschließung des Plangebietes sind wichtige Standortqualitäten für Gewerbebetriebe. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 172/2004 - 12 -Stand: 12.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/172/2004 Ziel des Bebauungsplanes ist es, diesen konventionellen Gewerbestandort zu stabilisieren und zu sichern. Aus diesem Grund werden Geschäftsgebäude ausge-schlossen. Außerdem ist zum Schutz des Gebietes die Errichtung von Büro- und Verwaltungsgebäuden unzulässig. Die für die Gewerbebetriebe notwendigen Büro-und Verwaltungsgebäude b
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