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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 82_2004_18939.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073382.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:33 GMT
Number of Pages: 28
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2004
Seite 1 von 28
Beschlussvorlage Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 5771/28 - Am Falder -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV 9 Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5771/28 - Am Falder -angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine volagegemäße Beschlussfassung.
” OVA Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5771/28 - Am Falder - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanerischen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel 5.3 Verkehr enthalten
” AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5771/28 - Am Falder - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den wohnungspolitischen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf in den Kapiteln 3. Anlaß, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes und 5.1 Baugebiete enthalten.
” AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5771/28 - Am Falder - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel 4. Umweltbericht- Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB und Kapitel 6. Umweltbericht- ausführliche Fassung enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen der Straße Am Falder, der Bergiusstraße, Einsteinstraße und Haberstraße im Stadtteil Holthhausen RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2004
Seite 2 von 28 - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5771/28 - Am Falder - ,der Bestandteil dieses Beschlusses ist-einen Bebauungsplan gemäß § 2 (a) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungslinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von reinem Wohngebiet II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5771/28 - Am Falder - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Die öffentliche Auslegung erfolgt erst, wenn ein abzuschließender städtebaulicher Vertrag wirksam geworden ist.
Sachdarstellung: Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2Bezirksvertretung 9 04.06.04 -/- 2Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 08.06.04 -/- 2Ausschuss für Umweltschutz 01.06.04 -/- 2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
> RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2004
Seite 3 von 28 Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2004
Seite 4 von 28 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/82/2004
# Bericht über die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5771/28 - Am Falder -
Ort: Aula der Grundschule Itterstraße 16 in Holthausen Zeit: 29.Juli 2003, 17:30 - 18.30 Uhr Anwesend: Herr Schuth Bezirksvorsteher Herr Kasielke Rhein-Lippe Wohnen GmbH Herr Lummert Stadtplanungsamt Düsseldorf Herr Laferi Stadtplanungsamt Düsseldorf Herr Thomys Stadtplanungsamt Düsseldorf ca. 90 Bürgerinnen und Bürger (inkl. Vertreter der Politik) Innerhalb von zwei Wochen nach der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind schriftliche Äußerungen von Bürgern in Form von drei Briefen und neun Emails eingegangen. Die Erläuterungen und Beantwortungen zu den Anregungen erfolgten teilweise auch von Herrn Kasielke von der Rhein-Lippe Wohnen GmbH. Im Sinne einer klaren Gliederung sind im Folgenden alle Antworten der Verwaltung und von Herrn Kasielke unter “Stellungnahme der Verwaltung” aufgeführt. Inhaltlich werden diese Antworten von der Verwaltung mitgetragen. Folgende inhaltlich zusammengefasste Anregungen wurden von den Bürgern geäußert:
1. Bebauung der parkähnlichen Grünfläche Von einigen Bürgern wird einer Bebauung der teilweise zum Spielen genutzten Grünfläche nicht zugestimmt. Das bisher parkähnliche Grundstück ist ein Aushängeschild für die Henkel-Siedlung und trägt stark zur Wohnqualität bei. Auch haben einige Bürger Bedenken gegen die ihrer Meinung nach hohe Dichte der geplanten Bebauung geäußert. Teilweise werden Bedenken gegen eine 3-geschossige Bebauung geäußert und eine höchstens 2-ge-schossige Bauweise angeregt. Es wird auch festgestellt, dass die bereits eingesetzte Verdichtung der Siedlung (z.B. Haberstraße, Marconistraße) ihrem Charakter nicht zuträglich ist und diese Situation durch die zusätzliche neue Planung noch verschärft werde.
Stellungnahme der Verwaltung: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2004
Seite 5 von 28 Durch den geplanten Bebauungsplan wird kein erstmaliges Baurecht festgesetzt, sondern der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5771/15 aus dem Jahr 1968 ermöglicht schon heute eine Bebauung - in einigen Bereichen bis zu 9 und sogar 19 Geschossen. Durch den “neuen” Bebauungsplan soll die nicht mehr zeitgemäße Bauweise durch eine heute nachgefragte Mischung aus Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ersetzt werden. Auch wenn faktisch heute eine parkartige Wiese vorhanden ist, kann an der grundsätzlichen planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens kein Zweifel bestehen. Die Geschoßfläche der geplanten Bebauung beträgt nur etwa 75 % der nach dem Bebauungsplan Nr. 5771/15 heute möglichen Bebauungsdichte. Für das Dreieck zwischen Bergiusstraße und Am Falder werden zwei Varianten mit 8 Doppelhaushälften bzw. 12 Eigentumswohnungen, 3-geschossig vorgeschlagen. Im Teilgebiet östlich davon sollen auch Reihenhäuser statt Doppelhäusern gebaut werden können. Größere Bereiche mit ausschließlich Reihenhäusern sind jedoch nicht vorgesehen.
2. Wohnungsbaubedarf und Größe der Grundstücke Es wird gefragt, ob genügend Bedarf für die geplanten Gebäude vorhanden sei und ob die Häuser für junge Familien bezahlbar seien.Es wird die Befürchtung geäußert, dass die relativ großen (und daher mutmaßlich teureren) Grundstücke zu Lasten der architektonischen Qualität der Häuser gehen könnten. Ein Bürger regt an, dass statt Doppelhaushälften besser Reihenhäuser mit kleineren und daher günstigeren Grundstücken gebaut werden sollten.
Stellungnahme der Verwaltung: Die geplanten Haustypen werden anhand von Beispielbildern von dem Vertreter der Rhein-Lippe, Herrn Kasielke, vorgestellt und auch deren architektonische Qualität erläutert. Er verdeutlicht den Standpunkt des Unternehmens Rhein-Lippe, durch diese Baumaßnahmen die Qualität der Henkel-Siedlung auf keinen Fall zu senken, da die Henkel-Siedlung zum größten Teil durch sein Unternehmen verwaltet wird und von daher ein eigenes Interesse an einem guten Umfeld besteht. In den letzten Jahren sind mehrere größere Wohngebiete in den umliegenden Stadtteilen wie z.B. Itter und Himmelgeist vorbereitet worden. Dies entspricht der politischen Zielsetzung und vielen Anfragen aus der Bevölkerung nach Baumöglichkeiten für familiengerechtes Wohnen. Diesen Wünschen entspricht auch die Ergänzung der Henkel-Siedlung um ca. 90 Häuser bzw. Wohnungen. Die geplanten Grundstücksgrößen von 250-300 m² liegen im Rahmen, um auch kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. Dort wo Reihenhäuser optional möglich sind, können bei Bedarf auch noch kleinere Grundstücke angeboten werden. Ein noch größerer Anteil an kleineren Grundstücken ist nicht vorgesehen und würde auch nicht zu der vorhandenen Baustruktur der Henkel-Siedlung passen.
3. Beteiligungsmöglichkeit für Bürger am Bebauungsplanverfahren Ein Bürger beschwert sich, dass die vorgestellte Planung wohl schon festgezurrt sei und die Bürger keine Möglichkeiten zum erfolgreichen Einspruch mehr haben könnten. Als Indiz führt er auf, dass die zukünftige Bautätigkeit auf dem Plangebiet bereits auf der Internetseite der Stadt vorgestellt wird. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2004
Seite 6 von 28 Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Düsseldorf stellt in der Internetpräsenz lediglich ihr Flächenreservoir an Bau-und Wohnland (bes. für junge Familien) dar, dies ist aber natürlich noch kein gültiges Baurecht. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (diese Veranstaltung) sowie im Rahmen der Offenlage gemäß Baugesetzbuch werden eingehalten. Eingehende Anregungen und Bedenken werden von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung beachtet und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
4. Angrenzende geplante Bebauung an die Dr.-Konrad-Henkel-Wohnlage Die Bewohner der Dr.-Konrad-Henkel-Wohnlage sind der Meinung, dass der zukünftig angrenzende 3-geschossige Wohnungsbau viel zu nah an die Terrassen der Wohnlage zu stehen kommen. An der Integration in den Bestand sollte noch gearbeitet werden, eine “Wandsituation” zur Dr. -Konrad-Henkel-Wohnanlage sollte auf jeden Fall vermieden werden. Beim Verkauf der Wohnungen der Dr.-Konrad-Henkel-Wohnanlage wurde den Bewohnern eine Wohnlage im “Park” versprochen, welche sie durch die geplante Bebauung bedroht sehen. Ein Bürger trägt die Anregung vor, die geplanten 3-geschossigen Gebäude vor der Dr.-Konrad-Henkel-Wohnanlage am 90° zu drehen, so dass sie entlang der Straße zu stehen kommen. Dann hätten die Pensionärswohnungen mehr Freiraum vor den Gebäuden.
Stellungnahme der Verwaltung: Der Abstand zwischen geplanter Bebauung und den Gebäuden der Dr.-Konrad-Henkel-Wohnanlage beträgt 15,50 m, was nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen wert mehr als genügend ist. Im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 5771/15 werden dort 9-geschossige Gebäude festgesetzt. Durch die Planung wird demnach die maximalmögliche Bebauung schon um 6 Geschosse zurückgenommen. Eine vertragliche Zusicherung als “Wohnen im Park” bei Erwerb der Immobilie durch private Bauträger ist im Bebauungsplanverfahren nicht relevant. Um jedoch mehr Freifläche vor den Pensionärswohnungen zu erhalten, soll die Gebäudestellung in diesem Bereich um 90°gedreht werden. Um die 9-Geschossigkeit auch im Bereich der Pensionärwohnanlage herausnehmen zu können, wird das Plangebiet nach Norden bis zur Einsteinstraße vergrößert.
5. Verlust der vorhandenen Bäume Von vielen Bürgern wird die besondere Qualität des umfangreichen Baumbestandes im Plangebiet hervorgehoben und eine grundsätzliche Erhaltung der Bäume angeregt. Speziell wird die Existenz einer 200-jährigen Eiche auf dem Grundstück angesprochen.
Stellungnahme der Verwaltung: Die vorhandenen Bäume sind nach der Düsseldorfer Baumschutzsatzung (Stammumfang ab 80 cm) geschützt und können nur mit Genehmigung der Stadt gefällt werden. Für gefällte Bäume ist ein Ausgleich zu erbringen. Der Bestand der Bäume wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens genau untersucht und beurteilt werden. Zur Zeit ist Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2004
Seite 7 von 28 bekannt, dass aufgrund von vorhandenen Schäden an den Bäumen nicht alle Bäume erhaltenswert sind und von einigen Bäumen auch schon heute Gefährdungen, z.B. durch abgehende Äste bestehen. Einige Bäume haben auch ein Alter erreicht, das einen längerfristigen Erhalt dieser Bäume nicht sinnvoll erscheinen lässt, da sie in wenigen Jahren aufgrund des Alters gefällt werden müssten. Die angesprochene alte Eiche steht nicht im Plangebiet sondern im Gebiet nördlich der Haberstraße. In einem Ortstermin mit Anwohnern wurde geklärt, dass dieser Baum mitten in einem geplanten Doppelhaus steht und daher leider nicht zu halten ist.
6. Zunahme der Verkehrsströme Von mehreren Bürgern wird angemerkt, dass bereits jetzt viel Verkehr durch die “Anliegerstraßen” fahre und eine deutliche Zunahme zu erwarten sei. Auch Schleichverkehr zur Abkürzung wird kritisiert.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Zunahme des Verkehrs durch die geplante Bebauung mit ca. 90 Wohneinheiten hält sich in einem für die Größe des Gebietes vertretbarem Rahmen. Die Zu- und Abfahrt in das Plangebiet über die Sammelstraße Am Falder gewährleistet in verschiedenen Fahrtrichtungen einen guten und direkten Anschluss an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz. Die vorhandene Tempo 30 - Regelung und einzelne am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge sorgen für langsames Fahren und mindern den Anreiz, die Straße Am Falder als Abkürzung zu nutzen.
7. Spielflächensituation im Plangebiet Durch den Neubau würden Spielflächen für Jugendliche verloren gehen, denn bisher würden die Wiesen auch zum Spielen genutzt. Eine Bürgerin merkt an, dass die Spielplätze außerhalb des Plangebietes in schlechterem Zustand sind und die Situation für Familien mit kleinen Kindern nicht befriedigend sei, besonders wenn zusätzliche Familien durch die Neubauten in den Stadtteil ziehen. Ein Bürger regt an, eine ungenutzte Freifläche im Bereich Boschstraße als Spielplatz zu nutzen. Diese Freifläche war ursprünglich für Garagen vorgesehen.
Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Bauordnung NRW werden für die geplanten Eigentumswohnungen ausreichend Spielflächen auf den Baugrundstücken gesehen. Von der Verwaltung würde zwischenzeitlich an einer Lösung gearbeitet, die Spielflächen im Elbroich- Park durch eine neue Wegebeziehung zwischen Sanddüne und ehemaliger Direktorenvilla besser an das Plangebiet anzubinden. Dies ist aber gescheitert. Die im Elbroich- Park vorhandenen Spielflächen sind ausreichend und können auch von den Bewohnern des Plangebietes über die Gehwege Am Falder genutzt werden. Der schlechte Zustand der Spielplätze im Umfeld be
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