Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 76/2004/1

Bauantrag Bergesweg 4a, 6, 8, 10

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergesweg 4a · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Juni 2004veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 175 76/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Bergesweg 4a, 6, 8, 10 - Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage (90 Stellplätze) und fünf (Besucher) Stellplätze - Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Bergesweg 4, 4a, 6, 8, 10 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Als Ergänzung zum bestehenden Altbau auf dem Graf-Recke-Grundstück ist eine Wohnanlage mit 5 Gebäuden sowie eine Tiefgarage und 5 Stellplätzen geplant. Die fünf Wohngebäude weisen 2 verschiedene Bauformen mit 8 bzw. 10 Wohneinheiten auf. Das 3. Obergeschoss ist bei den Punkthäusern an 2 Seiten zurückgesetzt. Die flachgeneigten Walmdächer erhalten eine Zinkeindeckung mit betontem Dachüberstand. Zwischen den Häusern 3 und 4 wird ein Spielplatz angelegt. Alle Häuser sind mit der Tiefgarage verbunden. Die vorhandene Tiefgarage soll abgebrochen werden; 53 Stellplätze werden in der neu zu errichtenden Tiefgarage / auf den Außenstellplätzen mit Baulast gesichert. Da sich das Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 42 Stellplätzen erforderlich. Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 95 Stellplätze nachgewiesen. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müssen satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen werden mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgestimmt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, das Bauvolumen mehr als 7.000 m³ umfaßt und das Baugrundstück größer als 1.000 m² ist. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 76/2004 Seite 2 von 2 Anlagen: - Übersichtsplan S Lageplan S Ansicht S Schnitte Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin/Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 76/2004/1