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Ö Vorlagen - Nr. 175 73/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Kreuzbergstr. 79 - Aufstockung des Parkplatzes des Krankenhauses um ein
Geschoss
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Kreuzbergstraße 79 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung des geplanten Vorhabens wird geprägt durch das
Krankenhausgelände im Westen und Süden sowie durch Wohnbebauung im Norden und
Osten.
Auf dem o.a. Grundstück befindet sich derzeit ein Parkplatz mit 182 Stellplätzen. Über
diesem Parkplatz soll eine zweite Ebene mit 166 Stellplätzen neu errichtet werden, so
dass sich die Gesamtzahl der Stellplätze auf 348 erhöht. Das Bauvolumen des geplanten
Vorhabens beträgt 16.954 cbm.
Die Zufahrt zum geplanten Parkdeck erfolgt weiterhin über die Kreuzbergstraße. Das
obere, offene Parkdeck wird über eine Auffahrt- und eine Abfahrtspindel erschlossen.
Die West- und die Nordseite der unteren Parkebene werden zum Schutz der
angrenzenden Wohnbebauung mit Lärmschutzelementen geschlossen.
Die Lärmimmissionsbelange wurden gutachterlich geprüft. Die Prüfung hat ergeben, das
durch das geplante Vorhaben keine erhöhte Lärmbelästigung für die angrenzende
Wohnbebauung entsteht. Die zu erwartenden Geräuschimmissionen liegen unterhalb der
gesetzlich geforderten Werte für ein reines Wohngebiet.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 9 schützenswerte Bäume gefällt
werden, die sich auf dem vorhandenen Parkplatz befinden. In Abstimmung mit dem
Garten-, Friedhofs- und Forstamt werden Kompensationsmaßnahmen entwickelt und ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet. Im Zuge des weiteren
Baugenehmigungsverfahrens wird ein qualifizierter Freiflächen- und Pflanzplan
eingereicht, der Bestandteil der Baugenehmigung wird.
Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der
Baugenehmigung.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 73/2004
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Bauvolumen über 7.000 cbm
beträgt.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin