Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 73/2004

Bauantrag Kreuzbergstr. 79

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kreuzbergstraße 79 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 175 73/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Kreuzbergstr. 79 - Aufstockung des Parkplatzes des Krankenhauses um ein Geschoss Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Kreuzbergstraße 79 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung des geplanten Vorhabens wird geprägt durch das Krankenhausgelände im Westen und Süden sowie durch Wohnbebauung im Norden und Osten. Auf dem o.a. Grundstück befindet sich derzeit ein Parkplatz mit 182 Stellplätzen. Über diesem Parkplatz soll eine zweite Ebene mit 166 Stellplätzen neu errichtet werden, so dass sich die Gesamtzahl der Stellplätze auf 348 erhöht. Das Bauvolumen des geplanten Vorhabens beträgt 16.954 cbm. Die Zufahrt zum geplanten Parkdeck erfolgt weiterhin über die Kreuzbergstraße. Das obere, offene Parkdeck wird über eine Auffahrt- und eine Abfahrtspindel erschlossen. Die West- und die Nordseite der unteren Parkebene werden zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung mit Lärmschutzelementen geschlossen. Die Lärmimmissionsbelange wurden gutachterlich geprüft. Die Prüfung hat ergeben, das durch das geplante Vorhaben keine erhöhte Lärmbelästigung für die angrenzende Wohnbebauung entsteht. Die zu erwartenden Geräuschimmissionen liegen unterhalb der gesetzlich geforderten Werte für ein reines Wohngebiet. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 9 schützenswerte Bäume gefällt werden, die sich auf dem vorhandenen Parkplatz befinden. In Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt werden Kompensationsmaßnahmen entwickelt und ein landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet. Im Zuge des weiteren Baugenehmigungsverfahrens wird ein qualifizierter Freiflächen- und Pflanzplan eingereicht, der Bestandteil der Baugenehmigung wird. Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 73/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Bauvolumen über 7.000 cbm beträgt. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 73/2004